Einspruch gegen Steuerbescheid (§ 347 AO)
Strukturierter Erstentwurf nach §§ 347, 357, 358 AO mit § 355 AO-Frist und § 361 AO-AdV-Antrag. Ausführliches Beispiel.
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22 Anleitungen vom Einspruch nach § 347 AO über die FG-Klage bis zur BFH-Revisionsbegründung, anymize anonymisiert Steuernummer, Mandantennamen, Einkommens- und Vermögensdaten, bevor der Sachverhalt an die KI geht.
Mit ausführlichem Beispiel zum Einspruch gegen den Steuerbescheid und zur FG-Klage.
22 Anleitungen für das Steuerrecht
Einspruchsverfahren, FG-Klage und BFH-Revision, Außenprüfung und Steuerstrafverteidigung, internationale Steuersachen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, anymize bleibt der Anonymisierungs-Layer für alle Schritte. Alle Anleitungen sind ausgearbeitet und mit CRAFT-Prompt versehen.
4 Anleitungen
Strukturierter Erstentwurf nach §§ 347, 357, 358 AO mit § 355 AO-Frist und § 361 AO-AdV-Antrag. Ausführliches Beispiel.
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AdV-Antrag im Einspruchsverfahren mit Argumentation zu ernstlichen Zweifeln und unbilliger Härte.
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Antrag auf verbindliche Auskunft, Sachverhaltsbeschreibung, Rechtsfrage, Steuerwirkung, Gebühr nach § 89 Abs. 3 AO.
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Ein-Monats-Fristen § 355 AO und § 47 FGO mit Wochenend-/Feiertagsverschiebung und Vorab-Erinnerung sauber führen.
4 Anleitungen
Strukturierter Klage-Erstentwurf nach §§ 40, 44, 47, 65 FGO mit § 69 FGO-AdV-Antrag und § 115 Abs. 2 FGO-Revisionsvorbehalt. Ausführliches Beispiel.
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Revisionsbegründung nach § 120 FGO, Rüge der Rechtsverletzung, Verfahrensrügen, materiell-rechtliche Argumentation.
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO mit grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz oder Verfahrensfehler.
KI-gestützte BFH-Recherche mit Senatszuordnung und Citation-Verifikation gegen bundesfinanzhof.de und juris.
5 Anleitungen
Mandantenbegleitung in der Außenprüfung, Anordnungs-Analyse § 196 AO, Mitwirkung § 200 AO, Schlussbesprechung § 201 AO, Reaktion auf BP-Bericht. Mit Selbstanzeigen-Sperre § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO im Auge.
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Vollständigkeitsprüfung und Strukturierung einer wirksamen Selbstanzeige, Materielle und zeitliche Voraussetzungen.
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Verteidigungs-Skizze bei Vorwurf § 370 AO, § 378 AO, Pendelausschluss § 371 Abs. 2 AO, Verjährung § 376 AO, Strafzumessung BGH-Linie, Vermögensabschöpfung §§ 73 ff. StGB.
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Verteidigungs-Skizze gegen Schadensersatz wegen Fehlberatung, § 63a StBerG, BGH-Linie zur Schadens-Berechnung, Mitverschulden § 254 BGB, Verjährung § 195 BGB, BHV-Versicherer-Abstimmung mit Anerkenntnis-Verbot.
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Aufbau eines Tax CMS nach IDW PS 980 / BMF-Anwendungserlass zu § 153 AO, Indizienwirkung gegen Vorsatzvermutung.
6 Anleitungen
Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens, Ansässigkeit Art. 4 OECD-MA, Verteilungsnormen Art. 6–21, Anrechnung vs. Freistellung Art. 23, AOA Betriebsstätten, MAP-Eskalation.
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Strukturierung der Wegzugbesteuerung nach § 6 AStG bei Auslandsumzug, Stundung, Sicherheitsleistung, Rückkehrer-Regelung.
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Master File / Local File nach § 90 Abs. 3 AO i.V.m. GAufzV, Sachverhaltsdokumentation und Angemessenheitsanalyse.
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USt-ID-Validation nach § 27a UStG, einfache vs. qualifizierte Bestätigung § 18e UStG, EuGH-/BFH-Linie zum Gutglaubensschutz bei § 6a UStG-Lieferung.
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Tatbestände (Bau, Schrott, Telekommunikation), Steuerschuld-Umkehr, Rechnungs-Pflichtangaben § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a UStG, Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers.
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Cash-Pooling-Vereinbarung, Zinsschranke § 4h EStG / § 8a KStG, verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdvergleich § 1 AStG mit OECD-VP-Leitlinien Kapitel X.
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Indizienprüfung auf Karussell-Risiken, Sorgfaltsmaßstab nach EuGH (Italmoda, Kittel), Vorsteuerabzugs-Versagung.
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3 Anleitungen
Strukturierung der Schenkungsteuer-Erklärung mit Bewertung nach BewG, Freibeträgen § 16 ErbStG, Steuerklassen § 15 ErbStG, Befreiungen § 13 ErbStG und Verschonungsregeln §§ 13a–c ErbStG.
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Strategische Erbschaftsteuer-Planung, Begünstigtes Vermögen § 13a ErbStG, Verschonungsabschlag, Lohnsumme.
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Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft, Einkommensteuer § 15 EStG, KSt + GewSt, Thesaurierungsbegünstigung § 34a EStG, Gestaltungs-Empfehlung.
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Tax Indemnity, Tax Covenant, USt-Klauseln und Grunderwerbsteuer-Aspekte im SPA strukturiert prüfen.
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Was im Steuerrecht besonders gilt
Steuerrecht ist Frist- und Citation-getrieben: Ein-Monats-Fristen nach § 355 AO und § 47 FGO bestimmen den Takt, BFH-Aktenzeichen sind halluzinationsanfällig, Steuernummer und Vermögensdaten sind hochsensibel. anymize hält die Steuerdaten aus dem KI-Kontext, die Fristen trägt der Mensch.
Steuerbescheide und Einspruchsentscheidungen enthalten die Steuernummer, die Steuer-ID nach § 139b AO, Einkommens-, Vermögens- und Betriebsdaten und damit ein hochsensibles Bündel personenbezogener Angaben. § 30 AO-Steuergeheimnis richtet sich primär an Amtsträger, für die Kanzlei greifen § 203 StGB und § 43a BRAO. anymize hält Steuernummer, Steuer-ID und Beträge strukturell aus dem KI-Kontext heraus.
Die § 355 AO-Frist (Einspruch: ein Monat ab Bekanntgabe) und die § 47 FGO-Frist (FG-Klage: ein Monat ab Zustellung) sind Ausschlussfristen, Versäumnis bedeutet Bestandskraft oder Unzulässigkeit. Wiedereinsetzung nach §§ 110 AO, 56 FGO nur bei unverschuldetem Hindernis. Diese Fristen trägt der Mensch sofort bei Mandatsannahme in den Kanzlei-Fristenkalender ein, die KI berechnet keine Ausschlussfristen verbindlich.
BFH-Aktenzeichen sind standardisiert (z. B. „VI R 12/22“), FG-Aktenzeichen weniger einheitlich und FG-Datenbanken nicht vollständig öffentlich. Frontier-Modelle halluzinieren hier besonders gerne. Der Prompt verlangt die Markierung [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] bei jeder unsicheren Citation; die Verifikation gegen bundesfinanzhof.de, juris und beck-online bleibt anwaltliche Eigenleistung.
BMF-Schreiben binden die Finanzverwaltung, nicht die Gerichte. In Einspruchs- und Klageschriften werden sie als Verwaltungsauffassung zitiert, nicht als Primärnorm. BFH-Rechtsprechung hat Vorrang. Der Prompt verbietet ausdrücklich, BMF-Schreiben als Norm einzusetzen.
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