Steuerrecht
Wegzugbesteuerung § 6 AStG — Strukturierung bei Auslandsumzug
anymize entfernt Mandantennamen, Steuernummern, Beteiligungs- und Konto-Bezüge sowie Bewertungs- und Vermögensbeträge automatisch aus dem Sachverhalt, bevor er an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So entsteht die strukturierte Wegzugs-Beratung nach § 6 AStG in unter zwei Stunden, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren. Die anwaltliche Würdigung der Tatbestandsvoraussetzungen, die Stundungs-Gestaltung und die Mandantenkommunikation zur 7-Jahres-Ratenzahlung bleiben selbstverständlich beim Menschen.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die Wegzugbesteuerung nach § 6 AStG ist eines der haftungsintensivsten Beratungsprodukte des internationalen Steuerrechts: Bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland behandelt das Gesetz Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne § 17 EStG als zum gemeinen Wert veräußert — auch ohne tatsächlichen Verkauf. Das löst Einkommensteuer auf einen oft erheblichen Veräußerungsgewinn aus. Die Reform durch das ATAD-Umsetzungsgesetz mit Wirkung ab 2022 hat die bis dahin geltende dauerhafte zinslose Stundung bei EU/EWR-Wegzügen abgeschafft und durch eine 7-Jahres-Ratenzahlung nach § 6 Abs. 4 AStG ersetzt — bei Sicherheitsleistung. Die Rückkehrer-Regelung nach § 6 Abs. 3 AStG (bei Rückkehr binnen sieben Jahren mit Verlängerungsoption auf zwölf Jahre) eröffnet eine zweite Gestaltungs-Option. Daneben treten Mitteilungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG. Wer das manuell aufsetzt, sitzt 4–10 Stunden allein an Tatbestandsprüfung, Bewertungs-Skizze, Stundungs-Strategie und Wechselwirkung mit dem DBA des Ziellandes — bei Beteiligungs-Ketten und Trust-/Stiftungs-Konstellationen leicht mehrere Tage. Mit anymize geht der pseudonymisierte Sachverhalt an ein Frontier-Modell — Mandantenname, Steuernummer, Beteiligungs-Identifikatoren, Geldbeträge und Auslandsbezüge bleiben außerhalb des KI-Kontexts. Die abkommensrechtliche Auslegung im Einzelfall und die strategische Stundungs- und Rückkehrer-Entscheidung bleiben anwaltliche Aufgabe.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Fachanwält:in für Steuerrecht mit internationalem Schwerpunkt; Steuerberater:in mit Anwalts-Doppelzulassung und Wegzugs-Erfahrung; Counsel für Private Clients / High Net Worth Individuals.
- Seniorität
- Fortgeschritten bis Expert. Die Wegzugbesteuerung verlangt Wechselwirkung Abkommensrecht / nationales Steuerrecht / EU-Recht / Bewertungsrecht — Berufseinsteiger:innen erstellen den Entwurf, die Senior-Person verantwortet die strategische Würdigung.
- Kanzleigröße
- SMB bis Großkanzlei. Klassische Anwendungsfälle (Familienunternehmer-Wegzug, Gründer-Wegzug nach Exit-Vorbereitung, Wegzug in die Schweiz, nach Österreich oder Spanien) finden in jeder Größe statt; Trust-/Stiftungs-Konstellationen überwiegend Großkanzlei oder Spezial-Boutique.
- Spezifische Kontexte
- Mandant plant Wegzug aus Deutschland in einen EU/EWR-Staat oder einen Drittstaat. Mandant hält Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne § 17 EStG (Beteiligung mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre); Mandant erfüllt die persönlichen Voraussetzungen für die Wegzugbesteuerung (insbesondere unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf von zwanzig Jahren, § 6 Abs. 2 AStG); konkrete Beteiligungen mit erheblichen stillen Reserven sind betroffen.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
§ 6 AStG fingiert bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland eine Veräußerung der Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne § 17 EStG zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG). Persönliche Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht über mindestens zwölf Jahre in den letzten zwanzig Jahren vor der Aufgabe (§ 6 Abs. 2 AStG). Sachliche Voraussetzung sind Anteile im Sinne § 17 EStG (Beteiligung mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre). Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen gemeinem Wert (§ 11 BewG; bei nicht börsennotierten Anteilen i.d.R. Ertragswertverfahren §§ 199 ff. BewG oder anderes geeignetes Verfahren) und den Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2 EStG). Auf den Gewinn wird das Teileinkünfteverfahren angewandt (§ 3 Nr. 40 EStG, 60 % steuerpflichtig). Vor der Reform 2022 war bei EU/EWR-Wegzügen eine dauerhafte zinslose Stundung möglich. Seit 2022 gilt nach § 6 Abs. 4 AStG für alle Wegzüge (EU/EWR und Drittland gleich): Stundung über sieben Jahre in gleichen Raten, regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung; die Stundung ist nicht zinslos im klassischen Sinne, sondern als gestreckte Zahlung ausgestaltet. Die Rückkehrer-Regelung nach § 6 Abs. 3 AStG eröffnet einen Weg aus der festgesetzten Steuer: Bei Rückkehr binnen sieben Jahren (verlängerbar auf zwölf Jahre) entfällt die Steuerfestsetzung rückwirkend, sofern die Anteile ununterbrochen gehalten wurden. Mitteilungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG sind während der Stundungsphase einzuhalten — Verstöße können zum Wegfall der Stundung führen. Zudem ist das DBA des Ziellandes auf eine Wegzugsbesteuerungs-Klausel oder eine Doppelbesteuerungs-Vermeidung zu prüfen (Step-up-Regelungen im Zielland). Wer das manuell aufsetzt, sitzt 4–10 Stunden allein an Tatbestandsprüfung, Bewertungs-Skizze, Stundungs-Strategie und DBA-Abgleich. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Mandantenname, Steuernummer, Beteiligungs-Identifikatoren und Bewertungs-Beträge das Haus verlassen. anymize löst diesen Konflikt: Klarnamen, Steuernummer, Firmen- und Beteiligungs-Identifikatoren, IBANs und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die abkommensrechtliche Auslegung, die Stundungs-Strategie und die Mandantenkommunikation zur 7-Jahres-Ratenzahlung bleiben anwaltliche Pflicht.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Wegzugs-Beratung
~120 Min
Frontier-KI strukturiert Tatbestandsprüfung, Bewertungs-Skizze nach §§ 11, 199 ff. BewG, Stundungs-Gestaltung nach § 6 Abs. 4 AStG, Rückkehrer-Option nach § 6 Abs. 3 AStG, Mitteilungspflichten-Skizze nach § 6 Abs. 5 AStG und DBA-Abgleich. Anwaltliche Strategie, BFH-Citation-Check und Mandantenkommunikation kommen wie gewohnt obendrauf.
Mehrwert pro Mandat
€ 440–700
Stundensatz internationales Steuerrecht (€ 220–350/h) angewandt auf 120 Minuten freigespielte Strukturierungs-Zeit. Wegzugs-Beratungen werden regelmäßig nach Stundenhonorar oder Pauschalhonorar abgerechnet — der Effizienz-Gewinn ist Durchsatz.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Adresse, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, ausländische Steuer-Identifikatoren, Beteiligungs-Identifikatoren, IBANs, Bewertungs-Beträge — bevor der Text das Haus verlässt.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollieren Sie im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf — bei Konzern- und Beteiligungs-Ketten besonders sorgfältig durch die Treffer-Liste gehen.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Tatbestandsvoraussetzungen prüfen. Liegt unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf von zwanzig Jahren vor (§ 6 Abs. 2 AStG)? Hält die Mandantschaft Anteile im Sinne § 17 EStG (Beteiligung mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre, unmittelbar oder mittelbar)? Ist der Zeitpunkt der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht hinreichend bestimmt (Stichtag-Frage)? Welches Zielland — EU/EWR oder Drittland? DBA des Ziellandes inhaltlich grob abgleichen (Step-up-Regelungen, Wegzugsklauseln). Diese Prüfung ist menschliche Aufgabe — die KI delegiert sie nicht.
Sie
§ 6 Abs. 1, 2 AStG Tatbestand · keine KI-Delegation
Sachverhalt und Beteiligungs-Inventar erfassen. Sie übernehmen das vollständige Beteiligungs-Portfolio der Mandantschaft (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften zur Abgrenzung — § 6 AStG erfasst nur § 17 EStG-Anteile), Anschaffungskosten, Bewertungs-Anhaltspunkte (Jahresabschlüsse, Bewertungsgutachten, Kaufpreis-Indikationen), Wegzugs-Zeitpunkt und Ziellandes-Kontext (DBA-Anwendbarkeit, Step-up-Regelungen, Aufenthaltsstatus). Mandanten-Stammdaten der unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz-Historie nach § 8 AO, gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO).
Sie
Sachverhalts- und Mandatsgrundlage
anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Adresse, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, ausländische Steuer-Identifikatoren (TIN), Firmen- und Holding-Namen, Beteiligungs-Identifikatoren, IBANs, Bankname und Bewertungs-Beträge — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Bei Beteiligungs-Ketten und Holding-Strukturen empfehlen wir, die Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig durchzugehen — Holding-Namen und Beteiligungs-Quoten sind kontextuell identifizierend. Erkennungsrate über 95 %.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB
Frontier-KI strukturiert. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie eine § 6 AStG-konforme Struktur ab: (a) Tatbestandsmatrix mit § 6 Abs. 1, 2 AStG-Subsumtion, (b) Bewertungs-Skizze nach §§ 11, 199 ff. BewG mit Hinweis auf Gutachten-Bedarf, (c) Stundungs-Gestaltung nach § 6 Abs. 4 AStG (7 Jahre, Sicherheitsleistung), (d) Rückkehrer-Option § 6 Abs. 3 AStG, (e) Mitteilungspflichten-Skizze § 6 Abs. 5 AStG, (f) DBA-Abgleich mit dem Zielland. Die KI sieht keine Klarnamen — sie arbeitet ausschließlich mit den Platzhaltern.
GPT / Claude / Gemini in anymize
Struktur in Minuten
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten eine vollständige Beratungs-Skizze, die Sie anwaltlich würdigen: Tatbestandsmatrix gegen den konkreten Sachverhalt schärfen, Bewertungs-Bedarf konkretisieren (Bewertungsgutachter-Beauftragung erwägen), Stundungs-Strategie und Sicherheitsleistungs-Gestaltung mit Liquiditätsplanung der Mandantschaft abstimmen, BFH-Aktenzeichen gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren, DBA-Auslegung mit Zielland-Spezifik prüfen.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Kernverantwortung
Mandantenfreigabe und Umsetzung. Beratungs-Skizze mit der Mandantschaft besprechen — voraussichtliche Steuerlast, 7-Jahres-Raten und Sicherheitsleistungs-Anforderungen, Rückkehrer-Option mit Verlängerungsmöglichkeit, Mitteilungspflichten § 6 Abs. 5 AStG, Auswirkungen im Zielland (Step-up oder doppelte Besteuerung). Bei hohen Beteiligungswerten und sensiblen Konstellationen Vier-Augen-Sichtung. Wegzugs-Zeitpunkt und Bewertungsgutachten-Beauftragung koordinieren; ggf. Steueranmeldung nach § 6 Abs. 5 AStG vorbereiten.
Sie
Mandanten-Selbstbestimmung · Strategie-Umsetzung
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, ausländische Steuer-Identifikatoren (TIN), Firmen- und Holding-Namen, Beteiligungs-Identifikatoren, IBANs, Banknamen, Bewertungs-Beträge — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (etwa Holding-Namen in Beteiligungs-Ketten oder Bewertungs-Beträge als identifizierende Konstellation).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Was Sie als Anwält:in tun
- Tatbestandsprüfung nach § 6 Abs. 1, 2 AStG durchführen — persönliche Voraussetzungen (12 von 20 Jahren unbeschränkte Steuerpflicht), sachliche Voraussetzungen (§ 17 EStG-Beteiligung), Wegzugs-Stichtag.
- Bewertung der Anteile veranlassen — bei nicht börsennotierten Anteilen Bewertungsgutachten nach §§ 11, 199 ff. BewG; bei börsennotierten Anteilen Schlusskurs am Stichtag.
- Stundungs-Strategie nach § 6 Abs. 4 AStG (7 Jahre Ratenzahlung, Sicherheitsleistung) und Rückkehrer-Option § 6 Abs. 3 AStG mit der Mandantschaft strategisch abstimmen.
- DBA des Ziellandes auswerten — Step-up-Regelungen, Doppelbesteuerungs-Risiken, Wegzugs-Klauseln; Mitteilungspflichten § 6 Abs. 5 AStG einplanen.
Daten-Input
Beteiligungs-Inventar der Mandantschaft (Kapitalgesellschaften, Beteiligungs-Quoten, Anschaffungskosten, Bewertungs-Anhaltspunkte), Wohnsitz-Historie und Steuerpflicht-Zeitraum, geplanter Wegzugs-Zeitpunkt und Zielland, DBA des Ziellandes, Liquiditätsplanung für Sicherheitsleistung, Vollmacht und Mandanten-Stammdaten.
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierte Beratungs-Skizze mit Tatbestandsmatrix, Bewertungs-Skizze, Stundungs-Gestaltung, Rückkehrer-Option, Mitteilungspflichten-Skizze und DBA-Abgleich kommt zurück. anymize trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die abkommensrechtliche Auslegung und Stundungs-Strategie machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Tatbestandsprüfung § 6 AStG, Sichtung der Anonymisierung, Bewertungsgutachter-Beauftragung, Stundungs- und Rückkehrer-Entscheidung, BFH-Citation-Check, DBA-Auslegung, Mitteilungspflichten-Koordination, Mandanten-Beratung. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Tatbestandsprüfung § 6 Abs. 1, 2 AStG durchführen — persönliche Voraussetzungen (12 von 20 Jahren), sachliche Voraussetzungen (§ 17 EStG-Beteiligung), Wegzugs-Stichtag.
2. Mandant aufklären über voraussichtliche Steuerlast und 7-Jahres-Ratenzahlung — die Mandantenkommunikation zur Liquiditätsplanung ist Pflicht.
3. Beteiligungs-Inventar und Sachverhalt in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch.
4. Diesen Prompt kopieren und an den anonymisierten Sachverhalt anhängen, Mandatsmetadaten (Tatbestand-Ergebnis, Wegzugs-Stichtag, Zielland, DBA-Status, Bewertungs-Stand) als Header voranstellen.
5. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Max“ stellen. KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Beratungs-Assistenz für eine Steuerrechts-Kanzlei mit
Schwerpunkt internationales Steuerrecht und Wegzugbesteuerung.
Du kennst § 6 AStG in der Fassung nach dem ATAD-Umsetzungs-
gesetz (Reform 2022), die Bewertungslogik nach § 11 BewG und
§§ 199 ff. BewG, das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40
EStG und die DBA-Systematik.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
# Aufgabe
Erstelle eine strukturierte Beratungs-Skizze zur Wegzug-
besteuerung nach § 6 AStG. Liefere (a) eine Tatbestandsmatrix
mit § 6 Abs. 1, 2 AStG-Subsumtion, (b) eine Bewertungs-Skizze
nach §§ 11, 199 ff. BewG mit Hinweis auf Gutachten-Bedarf,
(c) eine Stundungs-Gestaltung nach § 6 Abs. 4 AStG (7 Jahre,
Sicherheitsleistung), (d) eine Rückkehrer-Option nach § 6
Abs. 3 AStG, (e) eine Mitteilungspflichten-Skizze nach § 6
Abs. 5 AStG, (f) einen DBA-Abgleich mit dem Zielland.
WICHTIG: Die Tatbestandsprüfung (persönliche Voraussetzungen
12 von 20 Jahren, sachliche Voraussetzungen § 17 EStG, Stichtag)
ist vom Menschen vorab erfolgt; übernimm das Ergebnis aus dem
Header. Du strukturierst die Beratung, die strategische
Entscheidung trifft die Anwält:in.
# Inhalt
1. Tatbestandsmatrix § 6 Abs. 1, 2 AStG
- Persönliche Voraussetzung: 12 von 20 Jahren unbeschränkte
Steuerpflicht in Deutschland (aus Header übernehmen).
- Sachliche Voraussetzung: Anteile im Sinne § 17 EStG
(Beteiligung mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf
Jahre, unmittelbar oder mittelbar).
- Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht (§§ 8, 9 AO) —
Stichtag aus Header.
- Pro Beteiligung: Quote, Anschaffungskosten, vermutlicher
gemeiner Wert; daraus fiktiver Veräußerungsgewinn.
2. Bewertungs-Skizze
- § 11 Abs. 1 BewG: börsennotierte Anteile — Schlusskurs am
Stichtag.
- § 11 Abs. 2 BewG i.V.m. §§ 199 ff. BewG: nicht börsen-
notierte Anteile — Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder
anderes geeignetes Verfahren; bei stark schwankenden
Erträgen alternative Bewertung empfehlen.
- Gutachten-Empfehlung [ANWALT-WERTUNG] — Bewertungs-
gutachter beauftragen.
- Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG (60 %
steuerpflichtig) hinweisen.
3. Stundungs-Gestaltung § 6 Abs. 4 AStG
- Stundung der festgesetzten Steuer in sieben gleichen
Jahresraten.
- Regelmäßig Sicherheitsleistung erforderlich [ANWALT-
WERTUNG: Sicherheitsleistungs-Gestaltung mit Liquiditäts-
planung abstimmen].
- Auswirkung bei Veräußerung, Schenkung oder Entnahme der
Anteile während der Stundungsphase: vorzeitige Fälligkeit.
4. Rückkehrer-Option § 6 Abs. 3 AStG
- Rückkehr binnen sieben Jahren nach Aufgabe der unbe-
schränkten Steuerpflicht — Verlängerungsoption auf zwölf
Jahre bei beruflicher Veranlassung (auf Antrag).
- Voraussetzung: ununterbrochenes Halten der Anteile;
keine Veräußerung, Übertragung oder Wertminderung im
Sinne § 6 Abs. 1 Satz 2 AStG.
- Rechtsfolge: rückwirkender Wegfall der Steuerfestsetzung.
5. Mitteilungspflichten-Skizze § 6 Abs. 5 AStG
- Während der Stundungsphase jährliche Mitteilung zu
Status, Wohnsitz und ggf. Wertänderungen.
- Verstöße können zum Wegfall der Stundung führen.
6. DBA-Abgleich mit dem Zielland
- Hat das DBA des Ziellandes eine Wegzugsklausel oder eine
Step-up-Regelung?
- Mögliche Doppelbesteuerungs-Konstellation — Anrechnungs-
oder Freistellungsmethode im Zielland prüfen.
- Bei EU/EWR-Wegzug: Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)
berücksichtigen — der EuGH hat die deutsche Wegzugbe-
steuerung in der Vorgänger-Fassung als grundsätzlich
vereinbar betrachtet, die Stundungs-Modalitäten waren
der zentrale Streitpunkt.
7. Markierungen für die Anwält:in
- [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] — für jedes BFH-/EuGH-/FG-
Aktenzeichen, dessen Existenz nicht sicher ist.
- [ANWALT-WERTUNG] — für jede Stelle, an der die strategische
Entscheidung fallspezifisch zu treffen ist.
- [BEWERTUNGS-GUTACHTEN] — wo ein externer Bewertungs-
gutachter erforderlich ist.
# Format
Strukturierte Markdown-Beratungs-Skizze mit klarer Abschnitts-
gliederung. Tabelle für die Tatbestandsmatrix. Separate
Offene-Punkte-Liste am Ende.
# Verbote
KEINE Behauptung der persönlichen Voraussetzungen § 6 Abs. 2
AStG — die ist vom Menschen vorab geprüft und im Header
übergeben.
KEINE eigenständige Bewertung der Anteile — die Bewertung
geht an einen Bewertungsgutachter; du lieferst die Skizze.
KEINE halluzinierten BFH-/EuGH-/FG-Aktenzeichen — nur sichere
Citations, sonst [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG].
KEIN BMF-Schreiben als Primärnorm — BMF-Schreiben sind
Verwaltungsauffassung.
KEINE Aussage zur Vereinbarkeit der Wegzugbesteuerung mit
EU-Recht als abschließend — die Reform 2022 hat zentrale
Streitpunkte verschoben; aktuelle EuGH-Rechtsprechung prüfen.
KEINE Anwendung der Vor-2022-Stundung (dauerhaft, zinslos)
ohne Übergangs-Regelungs-Check — die alte Stundung ist für
Wegzüge ab 2022 nicht mehr verfügbar.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
Mandanten-Inventar (anonymisiert):
Mandant: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]], [[Adresse-a3f9]]
Steuernummer: [[Steuernummer-7b3e]]
Steuer-ID (§ 139b AO): [[SteuerID-9c2d]]
Wohnsitz-Historie: durchgehend in Deutschland seit 2008
Geplanter Wegzug: 30.09.2026 in die Schweiz, [[Ort-CH-2752]]
(Aufenthaltsbewilligung erteilt)
Beteiligungen im Sinne § 17 EStG:
Beteiligung 1:
Gesellschaft: [[Firma-c4b2]] GmbH, Sitz [[Ort-b2e7]]
Beteiligungsquote: 65 % (durchgehend seit 2012)
Anschaffungskosten: [[Geldbetrag-93d0]]
Bewertungs-Indikation (Vorgespräch): ca. [[Geldbetrag-229c]]
Bewertungsgutachten: noch ausstehend
Beteiligung 2:
Gesellschaft: [[Firma-e618]] AG, börsennotiert, ISIN [[ISIN-e618]]
Beteiligungsquote: 3,2 % (seit 2018)
Anschaffungskosten: [[Geldbetrag-5c61]]
Marktwert am Stichtag: voraussichtlich Schlusskurs Xetra
Mandatsmetadaten (von Anwält:in vorab geprüft):
- Persönliche Voraussetzung § 6 Abs. 2 AStG: erfüllt
(unbeschränkte Steuerpflicht seit 2008, also > 12 Jahre)
- Sachliche Voraussetzung § 17 EStG: erfüllt für beide
Beteiligungen (≥ 1 %, durchgehend gehalten)
- Wegzugs-Stichtag: 30.09.2026
- Zielland: Schweiz (Drittstaat im Sinne § 6 AStG —
EU/EWR-Status nicht einschlägig)
- DBA Deutschland-Schweiz: vorhanden; Step-up-Regelungen
nach Schweizer Recht prüfen
- Liquidität für Sicherheitsleistung: vorhanden
- Rückkehr-Option strategisch erwogen: Mandantschaft hält
die Option offen, plant aktuell aber keine Rückkehr
Kanzlei-Playbook (Auszug):
- § 6 Abs. 1 AStG fingiert Veräußerung der § 17 EStG-Anteile
zum gemeinen Wert am Stichtag der Aufgabe der unbeschränkten
Steuerpflicht.
- § 6 Abs. 4 AStG (seit 2022): Stundung in sieben gleichen
Jahresraten gegen Sicherheitsleistung — die Vor-2022-Stundung
(dauerhaft, zinslos für EU/EWR) ist NICHT mehr verfügbar.
- § 6 Abs. 3 AStG: Rückkehrer-Option binnen 7 Jahren
(Verlängerung auf 12 Jahre bei beruflicher Veranlassung).
- § 6 Abs. 5 AStG: Mitteilungspflichten während der Stundung.
- Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG: 60 % steuerpflichtig.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# WEGZUGBESTEUERUNG § 6 ASTG — BERATUNGS-SKIZZE (Erstentwurf — anwaltliche Strategie Pflicht)
## I. Tatbestandsmatrix § 6 Abs. 1, 2 AStG
| Voraussetzung | Status (aus Header) | Konsequenz |
|---|---|---|
| Persönliche Voraussetzung § 6 Abs. 2 AStG: 12 von 20 Jahren unbeschränkte Steuerpflicht | erfüllt (seit 2008 durchgehend) | Tatbestand persönlich eröffnet |
| Sachliche Voraussetzung § 17 EStG: Beteiligung ≥ 1 % in letzten 5 Jahren | erfüllt für [[Firma-c4b2]] GmbH (65 %) und [[Firma-e618]] AG (3,2 %) | Fiktive Veräußerung für beide Beteiligungen |
| Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht am Stichtag | 30.09.2026 (Wegzug Schweiz) | Bewertungsstichtag = 30.09.2026 |
### Pro Beteiligung — Fiktiver Veräußerungsgewinn (Skizze)
#### Beteiligung 1: [[Firma-c4b2]] GmbH (65 %)
- Anschaffungskosten: [[Geldbetrag-93d0]]
- Vermutlicher gemeiner Wert am Stichtag: ca. [[Geldbetrag-229c]] [BEWERTUNGS-GUTACHTEN: Beauftragung externes Bewertungsgutachten zwingend].
- Fiktiver Veräußerungsgewinn = [[Geldbetrag-229c]] minus [[Geldbetrag-93d0]] [ANWALT-WERTUNG: Differenz nach Eingang Gutachten festsetzen].
- Steuerpflichtig nach Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG: 60 % des Gewinns.
#### Beteiligung 2: [[Firma-e618]] AG (3,2 %, börsennotiert, ISIN [[ISIN-e618]])
- Anschaffungskosten: [[Geldbetrag-5c61]]
- Gemeiner Wert nach § 11 Abs. 1 BewG: Schlusskurs Xetra am 30.09.2026 — am Stichtag festzuhalten.
- Fiktiver Veräußerungsgewinn entsprechend.
- Steuerpflichtig nach Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG: 60 % des Gewinns.
## II. Bewertungs-Skizze
### § 11 Abs. 1 BewG — börsennotierte Anteile
[[Firma-e618]] AG: Schlusskurs an der Börse am Stichtag 30.09.2026. Dokumentation des Kurses und der Stückzahl ist Anwender-Pflicht.
### § 11 Abs. 2 BewG i.V.m. §§ 199 ff. BewG — nicht börsennotierte Anteile
[[Firma-c4b2]] GmbH: Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG, soweit es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 Abs. 1 BewG). Bei stark schwankenden Erträgen, atypischen Bilanzstrukturen oder erheblichen stillen Reserven im Anlagevermögen alternative Bewertung erwägen [BEWERTUNGS-GUTACHTEN].
[ANWALT-WERTUNG: Beauftragung Bewertungsgutachter mit konkretem Bewertungsanlass „§ 6 AStG-Wegzugsbesteuerung Stichtag 30.09.2026" — Gutachten muss vor der Steueranmeldung vorliegen.]
## III. Stundungs-Gestaltung § 6 Abs. 4 AStG
- Stundung der festgesetzten Steuer in sieben gleichen Jahresraten ab dem Tag der Fälligkeit der ersten Rate (regelmäßig am Tag der erstmaligen Fälligkeit der Wegzugssteuer).
- Sicherheitsleistung: regelmäßig erforderlich; Form (Bürgschaft, Verpfändung, Hinterlegung) mit FA verhandelbar [ANWALT-WERTUNG: Sicherheitsleistungs-Gestaltung mit Liquiditätsplanung der Mandantschaft abstimmen].
- Auswirkung bei Veräußerung, Schenkung, Übertragung, Wertminderung im Sinne § 6 Abs. 1 Satz 2 AStG oder Verlegung der Anteile während der Stundungsphase: vorzeitige Fälligkeit der gesamten Reststeuer.
Hinweis: Die vor 2022 geltende dauerhafte zinslose Stundung für EU/EWR-Wegzüge ist seit der Reform durch das ATAD-Umsetzungsgesetz für Wegzüge ab 2022 nicht mehr verfügbar. Bei Bestandsfällen vor 2022 sind Übergangsregelungen separat zu prüfen [ANWALT-WERTUNG: für Bestandsfälle].
## IV. Rückkehrer-Option § 6 Abs. 3 AStG
- Bei Rückkehr binnen sieben Jahren nach Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht — Verlängerungsoption auf zwölf Jahre bei beruflicher Veranlassung auf Antrag.
- Voraussetzung: ununterbrochenes Halten der Anteile in unveränderter Form; keine Veräußerung, Schenkung, Übertragung oder Wertminderung im Sinne § 6 Abs. 1 Satz 2 AStG.
- Rechtsfolge: rückwirkender Wegfall der Steuerfestsetzung.
[ANWALT-WERTUNG: Rückkehrer-Option strategisch mit Mandantschaft besprechen — sie hält die Option offen, plant aktuell aber keine Rückkehr; entsprechende Aufklärung dokumentieren.]
## V. Mitteilungspflichten § 6 Abs. 5 AStG
- Während der gesamten Stundungsphase (7 Jahre) jährliche Mitteilung an das zuständige Finanzamt: Wohnsitz, Anteilsbestand, etwaige Veräußerungen oder Übertragungen.
- Verstöße können zum Wegfall der Stundung führen — sofortige Fälligkeit der Reststeuer.
[ANWALT-WERTUNG: Mandantschaft auf jährliche Mitteilungspflichten aufmerksam machen und Wiedervorlage im Kanzlei-Kalender setzen — Kanzlei-Begleitung über sieben Jahre erwägen.]
## VI. DBA-Abgleich Deutschland-Schweiz
- DBA Deutschland-Schweiz: Step-up-Regelung in der Schweiz prüfen [ANWALT-WERTUNG]. Bei Step-up zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird der schweizerische Veräußerungserlös um den deutschen fiktiven Veräußerungserlös bereinigt; ohne Step-up droht Doppelbesteuerung.
- Vermögensteuer in der Schweiz beachten — sie ist eine kantonale Substanzsteuer ohne deutsche Entsprechung.
- BFH-/EuGH-Rechtsprechung zur EU-rechtlichen Vereinbarkeit der Wegzugbesteuerung: vor allem die Linie aus Wächtler / N (EuGH) — [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG — Aktenzeichen gegen curia.europa.eu prüfen]. Für die Schweiz greift die EU-Linie nicht unmittelbar; das Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz wirkt aber teils analog (Wächtler).
---
## Offene Punkte für die Anwält:in
1. Bewertungsgutachter für [[Firma-c4b2]] GmbH zum Stichtag 30.09.2026 beauftragen — Gutachten muss vor Einreichung der Steueranmeldung vorliegen. Bewertung [[Firma-e618]] AG via Xetra-Schlusskurs dokumentieren.
2. Sicherheitsleistungs-Gestaltung mit dem zuständigen Finanzamt verhandeln; Form mit Liquiditätsplanung der Mandantschaft abstimmen.
3. EuGH- und BFH-Citation zur Wegzugbesteuerung-Vereinbarkeit mit Niederlassungsfreiheit / Freizügigkeitsabkommen Schweiz verifizieren — curia.europa.eu, bundesfinanzhof.de, juris.
4. DBA Deutschland-Schweiz auf Step-up-Regelung prüfen; bei fehlender Step-up-Regelung Doppelbesteuerungs-Risiko der Mandantschaft offen darstellen.
5. Mitteilungspflichten-Kalender für die 7-Jahres-Stundungsphase einrichten — Verstöße führen zum Wegfall der Stundung.
6. Rückkehrer-Option § 6 Abs. 3 AStG dokumentieren — Option offen halten, ununterbrochenes Halten der Anteile sichern, keine Wertminderung im Sinne § 6 Abs. 1 Satz 2 AStG auslösen.
7. Vier-Augen-Sichtung durch eine zweite Fachanwält:in mit internationalem Steuerrecht bei den gegebenen Beteiligungs-Höhen.
8. Mandantenaufklärung zur 7-Jahres-Ratenzahlung, Sicherheitsleistung und vorzeitiger Fälligkeit dokumentieren (Belehrung schriftlich, Empfang von Mandantschaft bestätigen lassen).Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Sachverhalt sieht. Mandantenname, Firmen- und Holding-Namen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, ausländische Steuer-Identifikatoren, Beteiligungs-Identifikatoren, IBANs, Bewertungs-Beträge — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate. Bei Beteiligungs-Ketten und Holding-Strukturen empfehlen wir, die Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig durchzugehen.
§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung
Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.
§ 203 StGB Geheimnisschutz
Indem Mandantenname, Beteiligungsverhältnisse und Bewertungs-Beträge das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich. Die anymize-Mitarbeitenden sind nach § 203 belehrt — und sehen ohnehin nur die Zuordnungstabelle, nicht den Sachverhalt.
§ 6 Abs. 1 AStG Wegzugs-Fiktion
§ 6 Abs. 1 AStG fingiert eine Veräußerung der § 17 EStG-Anteile zum gemeinen Wert am Stichtag der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht — auch ohne tatsächlichen Verkauf. Auf den Veräußerungsgewinn wird das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG angewandt (60 % steuerpflichtig). Die Bewertung ist nach § 11 BewG vorzunehmen.
§ 6 Abs. 2 AStG Persönliche Voraussetzungen
Der Tatbestand setzt unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland in den letzten zwölf von zwanzig Jahren vor der Aufgabe voraus. Bei kurzer Aufenthaltsdauer im Inland kann der Tatbestand fehlen. Die Prüfung ist anwaltliche Aufgabe — die KI delegiert sie nicht.
§ 6 Abs. 3 AStG Rückkehrer-Option
Bei Rückkehr in die unbeschränkte Steuerpflicht binnen sieben Jahren (Verlängerung auf zwölf Jahre bei beruflicher Veranlassung auf Antrag) entfällt die Steuerfestsetzung rückwirkend — sofern die Anteile ununterbrochen und in unveränderter Form gehalten wurden. Veräußerung, Schenkung, Übertragung oder Wertminderung während der Auslandsphase schließen die Rückkehrer-Option aus.
§ 6 Abs. 4 AStG Stundung Reform 2022
Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz mit Wirkung ab 2022 gilt einheitlich für EU/EWR- und Drittland-Wegzüge: Stundung in sieben gleichen Jahresraten gegen Sicherheitsleistung. Die zuvor für EU/EWR-Wegzüge geltende dauerhafte zinslose Stundung ist abgeschafft. Für Bestandsfälle vor 2022 gelten Übergangsregelungen — sie sind separat zu prüfen.
§ 6 Abs. 5 AStG Mitteilungspflichten
Während der gesamten Stundungsphase (7 Jahre) bestehen jährliche Mitteilungspflichten — Wohnsitz, Anteilsbestand, Veräußerungen, Übertragungen. Verstöße können zum Wegfall der Stundung führen. Die Kanzlei sollte über die Mitteilungsdauer hinweg begleitend tätig sein; Wiedervorlage im Fristenkalender ist Pflicht.
DBA-Abgleich und EU-Recht
Das DBA des Ziellandes ist auf Step-up-Regelungen und Wegzugsklauseln zu prüfen; ohne Step-up droht Doppelbesteuerung. Bei EU/EWR-Wegzügen ist die EuGH-Linie (insbesondere Wächtler, N) zu beachten; das Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz wirkt teils analog. BFH-/EuGH-Aktenzeichen werden vom Frontier-Modell mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] markiert — Verifikation gegen bundesfinanzhof.de und curia.europa.eu ist anwaltliche Eigenleistung.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei der Wegzugbesteuerungs-Beratung: Sieht der KI-Anbieter den Mandantennamen, die Steuernummer, die Firmen- und Beteiligungs-Identifikatoren und die Bewertungs-Beträge aus dem Mandanten-Inventar? Antwort mit anymize: nein. Mandantenname, Adressen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, ausländische Steuer-Identifikatoren (TIN), Firmen- und Holding-Namen, Beteiligungs-Identifikatoren, ISIN, IBANs und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag). § 30 AO-Steuergeheimnis richtet sich primär an Amtsträger der Finanzverwaltung; für die Kanzlei gilt § 203 StGB plus § 43a BRAO — und genau hier setzt die Pseudonymisierung strukturell an. Bei Drittland-Wegzügen mit ausländischen Beteiligungs-Daten kann Art. 44 ff. DSGVO (Drittlandtransfer) ergänzend relevant werden, soweit Daten aus dem Zielland verarbeitet werden; in der Wegzugs-Beratung selbst (vor dem Wegzug) liegt die Verarbeitung primär in Deutschland.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, ausländische Steuer-Identifikatoren, Firmen- und Holding-Namen, Beteiligungs-Identifikatoren, ISIN, IBANs und Geldbeträge mit über 95 % Genauigkeit.
- Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen die Beratungs-Skizze mit den richtigen Klarnamen zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Tatbestandsprüfung § 6 Abs. 1, 2 AStG durchgeführt — persönliche Voraussetzungen (12 von 20 Jahren), sachliche Voraussetzungen (§ 17 EStG-Beteiligung)?
- Wegzugs-Stichtag bestimmt und Zielland identifiziert?
- Beteiligungs-Inventar vollständig — alle § 17 EStG-relevanten Anteile mit Anschaffungskosten und Bewertungs-Indikation erfasst?
- DBA des Ziellandes auf Step-up-Regelung und Wegzugs-Klausel grob abgeglichen?
- Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Firmen- und Holding-Namen, Beteiligungs-Quoten, ISIN als Platzhalter erkannt?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
- Tatbestandsmatrix gegen den konkreten Sachverhalt geschärft?
- Bewertungsgutachter für nicht börsennotierte Anteile beauftragt — Gutachten-Zeitschiene mit Wegzugs-Stichtag synchronisiert?
- Stundungs-Gestaltung § 6 Abs. 4 AStG (7 Jahre, Sicherheitsleistung) mit Liquiditätsplanung der Mandantschaft abgestimmt?
- Rückkehrer-Option § 6 Abs. 3 AStG mit Mandantschaft strategisch besprochen?
- Mitteilungspflichten § 6 Abs. 5 AStG kalendarisch für 7 Jahre eingerichtet?
- BFH-/EuGH-Aktenzeichen [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] gegen bundesfinanzhof.de / curia.europa.eu / juris geprüft?
Vor der Umsetzung
- Mandantenaufklärung zur 7-Jahres-Ratenzahlung, Sicherheitsleistung, vorzeitiger Fälligkeit und Mitteilungspflichten schriftlich dokumentiert?
- DBA-Abgleich mit Zielland abgeschlossen — Step-up oder Doppelbesteuerungs-Risiko der Mandantschaft offen kommuniziert?
- Vier-Augen-Sichtung durch zweite Fachanwält:in für internationales Steuerrecht bei hohen Beteiligungswerten?
- Bewertungsgutachten zum Stichtag vor Einreichung der Steueranmeldung vorhanden?
- Wiedervorlage-Kalender für jährliche Mitteilungspflichten § 6 Abs. 5 AStG und Rückkehrer-Frist § 6 Abs. 3 AStG eingerichtet?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI behauptet, die persönlichen Voraussetzungen § 6 Abs. 2 AStG seien erfüllt — der Prompt verbietet das; die Prüfung kommt aus dem Header.
- →KI wendet die vor 2022 geltende dauerhafte zinslose EU/EWR-Stundung an — seit der Reform 2022 ist die Stundung einheitlich auf 7 Jahre mit Sicherheitsleistung umgestellt; alte Stundung nicht mehr verfügbar.
- →KI nimmt die Bewertung der Anteile selbst vor — die Bewertung gehört zwingend in die Hand eines Bewertungsgutachters; die KI liefert nur die Skizze.
- →KI vergisst das Teileinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG — nur 60 % des fiktiven Veräußerungsgewinns sind steuerpflichtig.
- →KI halluziniert EuGH-Aktenzeichen zur EU-rechtlichen Vereinbarkeit (Wächtler, N) — Verifikation gegen curia.europa.eu ist anwaltliche Pflicht.
- →KI verspricht die Rückkehrer-Option § 6 Abs. 3 AStG als sichere Lösung — die Option scheitert bei Veräußerung, Übertragung oder Wertminderung im Sinne § 6 Abs. 1 Satz 2 AStG während der Auslandsphase.
- →KI vergisst die Mitteilungspflichten § 6 Abs. 5 AStG — sie laufen über die volle Stundungsdauer (7 Jahre); Verstöße führen zum Wegfall der Stundung.
- →KI behandelt Schweiz als EU/EWR-Staat — die Schweiz ist Drittstaat; das Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz wirkt nur teilweise analog zur Niederlassungsfreiheit.
- →KI vermengt Wegzug- und Entstrickungsbesteuerung (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG bei Betriebsvermögen) — § 6 AStG betrifft Privatvermögen mit § 17 EStG-Anteilen, Betriebsvermögen unterliegt der Entstrickung separat.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen Außensteuergesetz und EStG
- Wegzugs-Fiktion — Veräußerung der § 17 EStG-Anteile zum gemeinen Wert
- Persönliche Voraussetzungen — 12 von 20 Jahren unbeschränkte Steuerpflicht
- Rückkehrer-Regelung — 7 Jahre, Verlängerung auf 12 Jahre
- Stundung in 7 gleichen Jahresraten gegen Sicherheitsleistung (Reform 2022)
- Mitteilungspflichten während der Stundungsphase
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften — Beteiligung ≥ 1 %
- Teileinkünfteverfahren — 60 % steuerpflichtig
- Bewertung von Anteilen am Stichtag
- Vereinfachtes Ertragswertverfahren
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt — Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht
- Unbeschränkte Steuerpflicht — Anknüpfungspunkt für § 6 AStG
Berufsrechtliche Grundlagen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Steuergeheimnis (primär Amtsträger)
- Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Standardkommentar zum Außensteuerrecht
- Kommentar zum AStG
- Standardkommentar zur AO
- EU-rechtliche Vereinbarkeit der Wegzugbesteuerung
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
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