In Kraft seit 6. Dezember 2025
Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) tritt seit 06.12.2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie NIS2 (VO 2022/2555) in deutsches Recht um. Es gilt für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen – viele Behörden fallen darunter, je nach Sektor und Größe. Registrierungsfrist beim BSI: 06.03.2026.
Anforderungen an einen IT-Dienstleister
- Risikomanagement-Maßnahmen für Lieferkette und Dienstleister (§ 30 BSIG-neu)
- Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle
- Nachweis der Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen
anymize stellt bereit
- NIS2-kompatibles Vertragswerk mit Klauseln zu TOM, Incident-Meldewegen, Audit-Rechten
- Incident-Reporting-Schnittstelle zur Erleichterung der BSI-Meldung
- Transparente Lieferkette (Hetzner als Hosting-Provider in Deutschland, Modellanbieter offen benannt)