DORA — anwendbar seit 17. Januar 2025
DORA gilt unmittelbar auch für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und weitere Finanzunternehmen (Art. 2 DORA). Anforderungen: Risikomanagement für IKT-Drittanbieter (Art. 28 ff.), Register aller Verträge (Art. 28 Abs. 3), zusätzliche Anforderungen für kritische oder wichtige Funktionen (Art. 30), Meldung erheblicher IKT-Vorfälle.
anymize stellt bereit:
- Einen DORA-kompatiblen Anbieter-Vertrag mit allen Pflicht-Klauseln des Art. 30 Abs. 2
- Ein DORA-Incident-Reporting zur Erleichterung der BaFin-Meldung
- Lieferketten-Transparenz (Hetzner als Hosting-Provider in Deutschland, Modellanbieter offen benannt)