DORA (VO 2022/2554)
anwendbar seit 17. Januar 2025
Der Digital Operational Resilience Act gilt unmittelbar für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (Art. 2 Abs. 1 lit. g, h DORA). Er verlangt unter anderem: Risikomanagement für IKT-Drittanbieter (Art. 28 ff.), Register aller IKT-Drittdienstleister-Verträge (Art. 28 Abs. 3), erweiterte Anforderungen bei kritischen oder wichtigen Funktionen (Art. 30), Meldung erheblicher IKT-bezogener Vorfälle an die BaFin.
anymize stellt bereit
- Einen DORA-kompatiblen Anbieter-Vertrag mit allen Pflicht-Klauseln des Art. 30 Abs. 2 (Leistungsbeschreibung, SLA, Zugangsrechte, Ausstiegsstrategien, Prüfrechte)
- Ein DORA-Incident-Reporting, das euch die BaFin-Meldung nach Art. 19 DORA erleichtert
- Transparenz über Subunternehmer und Lieferkette (Hetzner als Hosting-Provider in Deutschland, Modellanbieter namentlich benannt)