Steuerrecht
Betriebsprüfung Reaktion
anymize entfernt Mandantennamen, Steuernummer, Adresse, Bilanz- und Konto-Daten automatisch aus der Prüfungsanordnung, den Prüferanfragen und dem BP-Bericht, bevor sie an die KI gehen — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So entstehen die strukturierte Anordnungs-Analyse, die Mitwirkungs-Matrix, die Schlussbesprechungs-Argumentation und die Reaktion auf den BP-Bericht in Minuten, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren. Die strategische Verteidigungslinie und die Selbstanzeigen-Sperrgrund-Beobachtung bleiben selbstverständlich beim Menschen.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Hinweis
Betriebsprüfung kann eine Selbstanzeigen-Sperre auslösen
Die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung sperrt nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO die Selbstanzeige für die in der Anordnung bezeichneten Steuerarten und Veranlagungszeiträume. Wenn das Mandat überhaupt Anlass zu einer Selbstanzeige geben könnte, ist die Sperrgrund-Frage VOR jedem Prüfungs-Mitwirkungs-Schritt zu klären — sie ist anwaltliche Kernverantwortung.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die Reaktion auf eine Betriebsprüfung ist hybrides Produkt aus Anordnungs-Analyse, Mitwirkungs-Strategie, Erörterungs-Dokumentation, Schlussbesprechung und Reaktion auf den BP-Bericht. Schon die Prüfungsanordnung nach § 196 AO erfordert eine sorgfältige Prüfung: Steuerarten, Veranlagungszeiträume und Prüfungsumfang sind zu klären — die Bekanntgabe sperrt regelmäßig die Selbstanzeige (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO). Mit § 200 AO bestehen Mitwirkungspflichten — aber sie haben Grenzen (z. B. § 393 AO bei drohender Selbstbelastung im Steuerstrafverfahren). Die Schlussbesprechung nach § 201 AO ist die letzte strategische Gelegenheit, BP-Feststellungen zu beeinflussen. Schließlich kommt der BP-Bericht — und die schriftliche Reaktion entscheidet, ob geänderte Bescheide oder Einspruchsverfahren folgen. Wer das manuell strukturiert, sitzt 3–10 Stunden pro Prüfungs-Stufe. Mit anymize geht der pseudonymisierte Sachverhalt an ein Frontier-Modell — Mandantenname, Steuernummer, Bilanz-Daten und Vertragsangaben bleiben außerhalb des KI-Kontexts. Die strategische Verteidigung und die Sperrgrund-Beobachtung bleiben anwaltliche Aufgabe — sie werden nicht delegiert.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Fachanwält:in für Steuerrecht; Steuerstrafrechts-Spezialist:in (bei drohendem Übergang ins Strafverfahren); Anwält:in mit Doppelzulassung Anwalt/Steuerberater; in der Praxis häufig Kooperation mit Steuerberater:in der Mandantin/des Mandanten.
- Seniorität
- Fortgeschritten bis Expert. Betriebsprüfungen sind komplex und haftungsintensiv; Sperrgrund-Beobachtung nach § 371 Abs. 2 AO und Schnittstellen zur Selbstanzeige sind nicht für Berufseinsteiger:innen.
- Kanzleigröße
- SMB bis Großkanzlei. Bei mittelständischen Unternehmen häufig Kooperation mit kanzlei-externer Steuerberatung; Großkanzleien bieten One-Stop-Service.
- Spezifische Kontexte
- Betriebsprüfung bei Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Prüfungsanordnung nach § 196 AO ist ergangen, Prüfer:in fordert Unterlagen und Auskünfte (§ 200 AO), Erörterungstermine laufen, Schlussbesprechung steht an oder ist gelaufen, BP-Bericht liegt zur Stellungnahme vor. In sensitiven Konstellationen droht Übergang ins Steuerstrafverfahren nach § 397 AO — Schnittstelle zur Selbstanzeige § 371 AO und zum Steuergeheimnis § 30 AO.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
Die Betriebsprüfung erfasst eine oder mehrere Steuerarten über bezeichnete Veranlagungszeiträume (§ 196 AO). Sie bringt strukturelle Risiken mit sich. Erstens: Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung sperrt nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO die Selbstanzeige für die bezeichneten Steuerarten und Veranlagungszeiträume — falls das Mandat hier Anlass zur Selbstanzeige hätte, ist die Frage vor jedem Prüfungs-Schritt zu klären. Zweitens: § 200 AO begründet weitreichende Mitwirkungspflichten — Vorlage von Unterlagen, Auskunftserteilung, Zutritt zu Geschäftsräumen — die aber Grenzen haben (Steuerberater-Verschwiegenheit § 102 AO, § 393 AO-Auskunftsverweigerungsrecht bei drohender Selbstbelastung). Drittens: Die Schlussbesprechung nach § 201 AO ist die letzte strategische Gelegenheit, BP-Feststellungen zu beeinflussen — eine Verzichtsentscheidung ist genau zu reflektieren. Viertens: Auf den BP-Bericht folgt schriftliche Stellungnahme; entweder akzeptiert die Mandantschaft die Feststellungen (geänderte Bescheide nach § 164 Abs. 2 AO ergehen), oder es folgt Einspruchsverfahren nach § 347 AO mit § 355 AO-Frist. Wer das manuell aufbaut, sitzt 3–10 Stunden pro Stufe. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Mandantenname, Steuernummer und Bilanz- oder Vertragsdaten das Haus verlassen. anymize löst diesen Konflikt: Klarnamen, Steuernummer, Steuer-ID, IBANs, Bilanzdaten und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die strategische Verteidigung, die Sperrgrund-Beobachtung und die Mitwirkungs-Grenzen bleiben anwaltliche Pflicht.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Reaktions-Stufe
~60 Min
Frontier-KI strukturiert pro Stufe (Anordnungs-Analyse, Mitwirkungs-Matrix, Schlussbesprechungs-Vorbereitung, BP-Bericht-Stellungnahme). Strategische Verteidigung, Sperrgrund-Beobachtung und BFH-Citation-Check kommen wie gewohnt obendrauf.
Mehrwert pro Mandat
€ 220–350
Stundensatz Steuerrecht (€ 220–350/h) angewandt auf 60 Minuten freigespielte Strukturierungs-Zeit. BP-Mandate werden regelmäßig nach Stundenhonorar abgerechnet — der Effizienz-Gewinn ist Durchsatz, kein Gebührenabzug.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, IBANs, Bilanz- und Bewertungsbeträge, Vertrags- und Geschäftspartner-Namen — bevor der Text das Haus verlässt.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollieren Sie im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf — bei Vertragsbezeichnungen, Lieferanten und Tochtergesellschaften besonders sorgfältig durch die Treffer-Liste gehen.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO und Mandatslage prüfen. Bekanntgabe der Prüfungsanordnung sperrt die Selbstanzeige für die bezeichneten Steuerarten und Veranlagungszeiträume. Falls das Mandat Anlass zu einer Selbstanzeige gegeben hätte (etwa nicht erklärte Auslandskonten, Schwarzgeld, nicht versteuerte Schenkungen): klären, ob die Sperre bereits eingetreten ist, oder ob es ein Zeitfenster vor Bekanntgabe gab. Verteidigungs-/Beratungs-Strategie an Sperrgrund-Lage ausrichten. Bei drohendem Übergang ins Steuerstrafverfahren (§ 397 AO): § 393 AO-Auskunftsverweigerungsrecht im Auge behalten. Diese Prüfung ist absolut menschliche Aufgabe — die KI delegiert sie nicht.
Sie
§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO Selbstanzeige-Sperre · keine KI-Delegation
Prüfungsanordnung und vorliegende Unterlagen bereitstellen. Sie übernehmen Prüfungsanordnung nach § 196 AO (Steuerarten, Veranlagungszeiträume, Prüfungsumfang, Prüfer:in und Beginn), Steuerbescheide der bezeichneten Veranlagungszeiträume, bisherige Korrespondenz mit der Finanzverwaltung sowie ggf. den Prüfungsfragebogen oder das Datenanforderungs-Schreiben (§ 147 Abs. 6 AO — Datenzugriff). Bei Kapitalgesellschaft auch Jahresabschlüsse, Bilanzen und ggf. Konzernabschlüsse.
Sie
Sachverhalts- und Mandatsgrundlage
anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Firmierung, Adressen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, IBANs, Bilanz- und Buchhaltungsbeträge, Vertragspartner-Namen, Tochtergesellschaften — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf. Bei BP-Mandaten empfehlen wir, die Anonymisierungs-Vorschau besonders gründlich durchzugehen, weil Vertragspartner- und Gesellschafternamen häufig kontextuell identifizierend sind. Erkennungsrate über 95 %.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB
Frontier-KI strukturiert. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht an Ihr gewähltes Modell in anymize. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie je nach Stufe ab: (a) Anordnungs-Analyse — Steuerarten/Zeiträume/Prüfungsumfang, Sperrwirkung für Selbstanzeige, Verfahrensrechte (Akteneinsicht § 364 AO im späteren Einspruchsverfahren); (b) Mitwirkungs-Matrix § 200 AO — was die Mandantschaft vorlegen muss, was Steuerberater-Verschwiegenheit § 102 AO trägt, was wegen § 393 AO verweigert werden darf; (c) Schlussbesprechungs-Argumentation § 201 AO — Streitpositionen, Argumente, ggf. tatsächliche Verständigung BMF-Erlass; (d) Stellungnahme zum BP-Bericht — Anerkennung vs. Einspruchs-Vorbereitung.
KI in anymize
Struktur in Minuten — keine Verteidigungs-Entscheidung
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten die Stufen-Strukturierung, die Sie anwaltlich würdigen: Verteidigungslinie schärfen, Sperrgrund-Beobachtung wiederholen (eine Selbstanzeige für nicht-erfasste Zeiträume oder Steuerarten bleibt grundsätzlich möglich, aber nur sorgfältig abgegrenzt), Mitwirkungs-Grenzen einzeln prüfen, BFH-/FG-Aktenzeichen gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren, ggf. tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt verhandeln.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Verteidigung
Mandantenfreigabe und Mitwirkung/Einspruch. Bei Erörterungen und Schlussbesprechung Mandantschaft begleiten (oder beraten); ggf. tatsächliche Verständigung dokumentieren. Nach dem BP-Bericht: schriftliche Stellungnahme an die Finanzverwaltung; bei geänderten Bescheiden fristgerecht Einspruch nach § 347 AO (§ 355 AO-Frist) — siehe Anleitung „Einspruch gegen Steuerbescheid“. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung und Übergang ins Strafverfahren nach § 397 AO: Mandat in Steuerstrafrechts-Spezialisierung übergeben oder zumindest Vier-Augen-Sichtung.
Sie
Mandanten-Selbstbestimmung · Verteidigung/Einspruch
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Firmierung, Adressen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, IBANs, Bilanz- und Buchhaltungsbeträge, Vertragspartner-Namen, Tochtergesellschaften — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (etwa Geldbetrag als Umsatzerlös vs. als BP-Feststellungsmehrergebnis).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Was Sie als Anwält:in tun
- Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO als Erstes — vor jedem KI-Schritt; bei Auslandskonten, Schwarzgeld oder nicht erklärten Vorgängen ist das Zeitfenster vor Bekanntgabe oft entscheidend.
- Mitwirkungs-Grenzen einzeln durchgehen — § 200 AO-Pflicht steht gegen § 393 AO-Auskunftsverweigerungsrecht im Strafverfahren und § 102 AO-Steuerberater-Verschwiegenheit; bei Übergang Besteuerungs-/Strafverfahren strikt trennen.
- Verteidigungslinie schärfen und Schlussbesprechung § 201 AO strategisch vorbereiten — ggf. tatsächliche Verständigung anstreben (BFH-Linie, BMF-Anwendungserlass).
- BFH-/FG-Aktenzeichen aus dem KI-Output gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren — Citation-Check ist anwaltliche Pflicht.
- Bei geänderten Bescheiden § 355 AO-Frist sofort in den Kanzlei-Fristenkalender — siehe „Einspruch gegen Steuerbescheid“.
Daten-Input
Prüfungsanordnung nach § 196 AO, Steuerbescheide der bezeichneten Veranlagungszeiträume, Jahresabschlüsse und Bilanzen, ggf. Konzernabschluss, Korrespondenz mit Prüfer:in (Anfragen § 200 AO, Datenzugriffs-Schreiben § 147 Abs. 6 AO), Erörterungs-Protokolle, ggf. BP-Bericht und Anlagen, Vertragsdokumentation zu strittigen Positionen.
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierte Anordnungs-Analyse, Mitwirkungs-Matrix, Schlussbesprechungs-Argumentation oder Stellungnahme zum BP-Bericht kommen zurück. anymize trifft keine inhaltlichen Verteidigungs-Entscheidungen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die Strategie machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO, Mandatsstrategie, Sichtung der Anonymisierung, Mitwirkungs-Grenzen § 200/§ 393 AO, BFH-Citation-Check, Schlussbesprechungs-Strategie, Stellungnahme zum BP-Bericht, Einspruchsentscheidung. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO durchgeführt — Ergebnis dokumentiert?
2. Stufe der BP-Reaktion klären (A = Anordnungs-Analyse, B = Mitwirkungs-Matrix, C = Schlussbesprechung, D = BP-Bericht-Stellungnahme) und im Header benennen.
3. Prüfungsanordnung, Prüferanfragen und ggf. BP-Bericht in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch.
4. Diesen Prompt kopieren und an den anonymisierten Sachverhalt anhängen. Mandatsmetadaten (Stufe, Sperrgrund-Ergebnis, Prüfer:in, Steuerarten/VZ aus Anordnung, ggf. Streitthemen) als Header voranstellen.
5. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf Thinking-Modus (Stufen A/B) oder Max (Stufen C/D) stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Strukturierungs-Assistenz für eine Steuerrechts-Kanzlei
mit Praxis in Betriebsprüfung. Du kennst die Systematik
§§ 193–203 AO (Außenprüfung): Prüfungsanordnung § 196 AO,
Mitwirkungspflichten § 200 AO mit Datenzugriff § 147 Abs. 6 AO,
Schlussbesprechung § 201 AO, BP-Bericht und nachfolgende
geänderte Bescheide § 164 Abs. 2 AO. Du kennst die Sperrwirkung
für die Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO und das
Auskunftsverweigerungsrecht nach § 393 AO im Strafverfahren.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
# Aufgabe
Strukturiere die Reaktion auf die Betriebsprüfung in der vom
Header bestimmten Stufe:
- Stufe A: Anordnungs-Analyse (§ 196 AO);
- Stufe B: Mitwirkungs-Matrix (§ 200 AO mit Grenzen);
- Stufe C: Schlussbesprechungs-Argumentation (§ 201 AO);
- Stufe D: Stellungnahme zum BP-Bericht.
WICHTIG: Du triffst KEINE Verteidigungs-Entscheidung. Du
strukturierst, markierst Argumente und Verfahrensrechte. Die
Entscheidung über Mitwirkung vs. Verweigerung, über Schluss-
besprechungs-Verzicht und über Einspruch trifft die Anwält:in.
Die Sperrgrund-Frage § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO ist vom Menschen
vorab beantwortet — Ergebnis aus Header übernehmen.
# Inhalt
## Stufe A — Anordnungs-Analyse
1. Steuerarten, Veranlagungszeiträume, Prüfungsumfang aus
der Anordnung extrahieren und mit Mandatslage abgleichen.
2. Sperrwirkung Selbstanzeige § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO:
Welche Steuerart × VZ-Kombinationen sind gesperrt? Welche
nicht? Tabellarisch darstellen.
3. Verfahrensrechte: Akteneinsicht § 364 AO im späteren
Einspruchsverfahren; Recht auf Schlussbesprechung § 201 AO
(Verzichts-Möglichkeit nach Mandanten-Beratung); Hinweis auf
tatsächliche Verständigung (BFH-Linie, BMF-Anwendungserlass).
4. Markierung: Prüfer:in und beauftragte Mit-Prüfer:in
benennen; Beginn der Prüfung im Verhältnis zur Mitwirkungs-
Vorbereitung.
## Stufe B — Mitwirkungs-Matrix § 200 AO
1. Tabelle: Spalte 1 = vom Prüfer geforderte Unterlage/Auskunft;
Spalte 2 = § 200 AO-Pflicht (ja/eingeschränkt/nein);
Spalte 3 = Grenzen (§ 102 AO Steuerberater-Verschwiegenheit;
§ 393 AO Auskunftsverweigerung im Strafverfahren; § 30 AO).
2. Datenzugriff § 147 Abs. 6 AO: Z1, Z2, Z3 — welche Variante
(unmittelbarer/mittelbarer Datenzugriff/Datenträgerüberlassung).
3. Mitwirkungs-Verweigerung dokumentieren: Wenn die Anwält:in
eine Verweigerung wählt, ist Begründungs-Skelett zu liefern
(verfahrenswirksamer Grund nach § 200 AO).
## Stufe C — Schlussbesprechungs-Argumentation § 201 AO
1. Streitpunkte aus den vorläufigen BP-Feststellungen sammeln.
2. Pro Streitpunkt: Sachverhalt / Argument des Prüfers / Gegen-
argument der Mandantschaft / materiell-rechtliche Norm /
einschlägige BFH-Linie [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG].
3. Tatsächliche Verständigung: Welche Punkte eignen sich zur
Verständigung (tatsächliche Verständigungs-Themen vs.
reine Rechtsfragen — letztere sind nicht der Verständigung
zugänglich)? Skizze nach BFH-Linie und BMF-Anwendungserlass.
## Stufe D — Stellungnahme zum BP-Bericht
1. Pro Feststellung: Akzeptanz oder Bestreiten.
2. Bei Bestreiten: Begründungs-Skelett mit Sachverhalt und
Norm; Vorbereitung der Einspruchs-Argumentation.
3. Vorbereitung der Einspruchs-Frist § 355 AO bei geänderten
Bescheiden — Frist trägt der Mensch ein.
## Markierungen für die Anwält:in
- [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] — bei jedem BFH-/FG-Aktenzeichen.
- [ANWALT-WERTUNG] — bei jeder Stelle mit fallspezifischer
rechtlicher Bewertung (Mitwirkungs-Verweigerung,
Schlussbesprechungs-Verzicht, tatsächliche Verständigung).
- [STRAFRECHT-INDIZ] — falls Anhaltspunkte für § 370 AO-
Verdacht und Übergang ins Strafverfahren erkennbar werden.
# Format
Stufengerecht: für die im Header bezeichnete Stufe vollständige
Strukturierung; andere Stufen nur knapp angerissen. Tabellen
für Sperrwirkung und Mitwirkungs-Matrix. Markdown-Output mit
Offene-Punkte-Liste am Ende.
# Verbote
KEINE eigenständige Sperrgrund-Prüfung — die ist vom Menschen
übergeben.
KEINE eigenständige Mitwirkungs-Entscheidung — die KI markiert
Pflicht und Grenzen, die Entscheidung trifft die Anwält:in.
KEINE Berechnung der § 355 AO-Frist — die ist menschliche
Aufgabe.
KEINE halluzinierten BFH-/FG-Aktenzeichen — nur sichere
Citations, sonst [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG].
KEIN BMF-Schreiben als Primärnorm — BMF-Schreiben sind
Verwaltungsauffassung, nicht Rechtsquelle.
KEINE Aussage zur Selbstanzeige als Ausweg, wenn die Anordnung
bereits Sperrwirkung hat.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
Sachverhalt (anonymisiert):
Mandantin: [[Firma-a3f9]] GmbH, [[Adresse-a3f9]]
Steuernummer: [[Steuernummer-7b3e]]
Geschäftsführung: [[Vorname-9c2d]] [[Nachname-9c2d]]
Prüfungsanordnung Finanzamt [[Ort-b2e7]] vom 04.02.2026:
- Steuerarten: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer
- Veranlagungszeiträume: 2022, 2023, 2024
- Prüfungsbeginn: 16.04.2026
- Prüfer:in: [[Prüfername]]
- Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO: Z3 angefordert
(Datenträgerüberlassung)
Vorläufige Streitthemen aus zwei Erörterungsterminen
(vor Schlussbesprechung):
a) Aktivierungspflicht selbst geschaffener immaterieller
Wirtschaftsgüter — Prüferin sieht Bilanzkorrektur in Höhe
[[Geldbetrag-a]] zugunsten der Finanzverwaltung.
b) Verrechnungspreise gegenüber [[Firma-c4b2]] (Tochter im
EU-Ausland) — Prüferin moniert fehlende Dokumentation
nach § 90 Abs. 3 AO; Mehrergebnis nach Sicht der Prüferin
[[Geldbetrag-b]].
c) Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen [[Firma-2752]] —
Prüferin sieht formelle Rechnungsmängel nach § 14
Abs. 4 UStG.
Mandatsmetadaten (von Anwält:in vorab geprüft):
- Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO: durchgeführt;
Sperre eingetreten für KSt/GewSt/USt 2022–2024. Keine
Hinweise auf nicht-deklarierte Vorgänge außerhalb des
Prüfungs-Scopes — Selbstanzeige nicht erforderlich.
- § 393 AO-Auskunftsverweigerung: derzeit nicht einschlägig
(kein Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum).
- Stufe der Reaktion: C — Schlussbesprechung steht für den
19.05.2026 an.
- Tatsächliche Verständigung für Streitthema (a) wegen
Bewertungs-Komponente in Betracht; für (b) und (c) reine
Rechtsfrage, daher eher nicht.
Kanzlei-Playbook (Auszug):
- § 200 AO: Mitwirkungspflicht mit Grenzen § 102 AO und § 393 AO.
- § 201 AO: Schlussbesprechung kann auf Antrag entfallen — gut
überlegen; sie ist letzte Gelegenheit zur Beeinflussung.
- Tatsächliche Verständigung: über streitige Tatsachen, nicht
über Rechtsfragen (BFH-Linie, BMF-Anwendungserlass).
- § 147 Abs. 6 AO: Z1 = unmittelbarer, Z2 = mittelbarer
Datenzugriff, Z3 = Datenträgerüberlassung. Z3 erfordert
sorgfältige Aufbereitung der überlassenen Daten.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# BETRIEBSPRÜFUNG — SCHLUSSBESPRECHUNGS-VORBEREITUNG (Stufe C)
Mandantin: [[Firma-a3f9]] GmbH
Prüfung: KSt/GewSt/USt 2022–2024, Finanzamt [[Ort-b2e7]]
Schlussbesprechungs-Termin: 19.05.2026
## I. Sperrwirkung Selbstanzeige § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO
| Steuerart | VZ 2022 | VZ 2023 | VZ 2024 |
|---|---|---|---|
| KSt | gesperrt | gesperrt | gesperrt |
| GewSt | gesperrt | gesperrt | gesperrt |
| USt | gesperrt | gesperrt | gesperrt |
Andere Steuerarten und Veranlagungszeiträume sind von der
Anordnung NICHT erfasst — eine Selbstanzeige bleibt grundsätzlich
möglich, falls Anlass besteht (laut Header derzeit kein Anlass).
[ANWALT-WERTUNG]: Die Sperrwirkung gilt nicht für nach Bekanntgabe
ergänzend in den Prüfungs-Scope aufgenommene Steuerarten/VZ. Wenn
die Prüferin nachträglich erweitert, kann das Zeitfenster zwischen
Bekanntgabe-Erweiterung und der ergänzten Anordnung relevant sein.
## II. Streitpunkte und Argumentation
### Streitpunkt 1 — Aktivierungspflicht selbst geschaffener immaterieller WG
**Sachverhalt:**
[[Firma-a3f9]] GmbH hat in den VZ 2022–2024 eigene
Entwicklungsleistungen ([ANWALT-WERTUNG: konkret beschreiben])
nicht aktiviert. Die Prüferin sieht eine Bilanzkorrektur in Höhe
[[Geldbetrag-a]] zugunsten der Finanzverwaltung.
**Argument der Prüferin:**
Verweis auf § 248 Abs. 2 HGB (Aktivierungswahlrecht für selbst
geschaffene immaterielle WG des Anlagevermögens). Die Prüferin
nimmt an, dass die Voraussetzungen der Aktivierung erfüllt waren
und die Gesellschaft entsprechend aktivierungspflichtig nach
Maßgabe der einkommensteuerlichen Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 EStG)
gewesen sei.
**Gegenargument der Mandantschaft:**
Steuerrechtliches Aktivierungsverbot nach § 5 Abs. 2 EStG für
selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlage-
vermögens — handelsrechtliches Wahlrecht löst keine steuerliche
Aktivierungspflicht aus. Die Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 EStG
wird durch § 5 Abs. 2 EStG durchbrochen.
**Materiell-rechtliche Norm:**
§ 5 Abs. 2 EStG — steuerliches Aktivierungsverbot;
§ 248 Abs. 2 HGB — handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht.
**BFH-Linie:**
[VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG]: BFH-Rechtsprechung zur
Maßgeblichkeitsdurchbrechung durch § 5 Abs. 2 EStG;
einschlägiges Aktenzeichen gegen bundesfinanzhof.de prüfen.
**Tatsächliche Verständigung möglich?**
Reine Rechtsfrage — tatsächliche Verständigung NICHT zulässig
(BFH-Linie, BMF-Anwendungserlass: nur über streitige Tatsachen,
nicht über Rechtsfragen).
[ANWALT-WERTUNG]: Die Argumentation in der Schlussbesprechung
sollte auf die Rechtsfrage fokussieren — wenn die Prüferin nicht
einlenkt, bleibt der Streitpunkt für ein Einspruchs- oder
FG-Klage-Verfahren reserviert.
### Streitpunkt 2 — Verrechnungspreise [[Firma-c4b2]]
**Sachverhalt:**
[[Firma-a3f9]] GmbH unterhält Leistungsbeziehungen zu
[[Firma-c4b2]] (Tochter im EU-Ausland). Die Prüferin moniert
fehlende Dokumentation nach § 90 Abs. 3 AO i.V.m. GAufzV;
Mehrergebnis nach Sicht der Prüferin [[Geldbetrag-b]].
**Argument der Prüferin:**
Schätzungsbefugnis nach § 162 AO, weil die Verrechnungspreis-
Dokumentation nicht vorgelegen habe; Bezugnahme auf §§ 1 ff. AStG.
**Gegenargument der Mandantschaft:**
[ANWALT-WERTUNG: Konkrete Position klären — wurde Master File /
Local File nachgereicht? Wurde die Sachverhaltsdarstellung im
Sinne § 90 Abs. 3 AO erstellt?]
**Materiell-rechtliche Norm:**
§ 90 Abs. 3 AO — Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten;
GAufzV — Konkretisierung; § 162 Abs. 3 AO — Schätzungsbefugnis bei
Verletzung; §§ 1, 1a AStG — Verrechnungspreis-Korrektur.
**Tatsächliche Verständigung möglich?**
Bei reiner Verrechnungspreis-Höhe (Tatsache) grundsätzlich JA —
sofern die Mandantschaft eine angemessenheitsbasierte Skizze
nachliefern kann. [ANWALT-WERTUNG: Schiedsverfahren nach Konvention
oder MAP gegen DBA-Staat als Eskalations-Backup im Auge behalten.]
### Streitpunkt 3 — Vorsteuerabzug [[Firma-2752]]
**Sachverhalt:**
Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen [[Firma-2752]] versagt
die Prüferin wegen formeller Rechnungsmängel nach § 14 Abs. 4 UStG
(Pflichtangaben).
**Argument der Prüferin:**
§ 14 Abs. 4 UStG-Pflichtangaben unvollständig — Vorsteuerabzug
ausgeschlossen.
**Gegenargument der Mandantschaft:**
Möglichkeit der Rechnungs-Korrektur durch [[Firma-2752]] —
EuGH-Rechtsprechung erkennt rückwirkende Rechnungs-Korrektur
unter Voraussetzungen an (EuGH Senatex, EuGH Barlis 06)
[VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG: Aktenzeichen prüfen]. § 14 Abs. 4
UStG-Korrektur nach § 31 Abs. 5 UStDV.
**Materiell-rechtliche Norm:**
§ 14 Abs. 4 UStG; § 15 Abs. 1 UStG; § 31 Abs. 5 UStDV;
EuGH-Linie zur rückwirkenden Rechnungs-Korrektur.
**Tatsächliche Verständigung möglich?**
Reine Rechtsfrage — tatsächliche Verständigung NICHT zulässig.
Praktischer Pfad: Rechnungs-Korrektur durch [[Firma-2752]]
nachholen, dann Vorsteuerabzug akzeptieren lassen.
## III. Strategische Empfehlung für die Schlussbesprechung
[ANWALT-WERTUNG]:
1. Streitpunkt 1 (Aktivierung immat. WG): Rechtsfrage offen halten,
keine Verständigung anstreben; Streitpunkt für Einspruch reserviert.
2. Streitpunkt 2 (Verrechnungspreise): Tatsächliche Verständigung
anstreben, falls eine angemessene Skizze nachgereicht werden kann.
Sonst Einspruchs-Vorbereitung.
3. Streitpunkt 3 (Vorsteuerabzug): Rechnungs-Korrektur durch
[[Firma-2752]] versuchen — wenn möglich, lässt sich der Punkt
einvernehmlich entschärfen.
## IV. Schlussbesprechungs-Verzicht?
Nach § 201 Abs. 1 Satz 2 AO kann auf die Schlussbesprechung
verzichtet werden. [ANWALT-WERTUNG]: NICHT empfohlen — die
Schlussbesprechung ist die letzte strategische Gelegenheit,
Feststellungen zu beeinflussen. Insbesondere bei verständigungs-
fähigen Tatsachen (Streitpunkt 2) sollte der Termin genutzt werden.
---
## Offene Punkte für die Anwält:in
1. BFH-/FG-Aktenzeichen für Streitpunkte 1 und 3 verifizieren —
gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online; insbesondere
die EuGH-Linie zur rückwirkenden Rechnungs-Korrektur.
2. Streitpunkt 2: Mit Mandantschaft klären, ob Master File / Local
File jetzt nachgereicht werden kann; falls ja, vor der
Schlussbesprechung an Prüferin übermitteln.
3. Streitpunkt 3: Mit [[Firma-2752]] Rechnungs-Korrektur
abstimmen — § 31 Abs. 5 UStDV.
4. Tatsächliche Verständigung dokumentieren — Niederschrift mit
Hinweis auf BMF-Anwendungserlass, Unterschriften beider Seiten.
5. § 201 Abs. 2 AO — Niederschrift der Schlussbesprechung;
eigene Notizen zur Plausibilisierung anfertigen.
6. Bei späteren geänderten Bescheiden nach § 164 Abs. 2 AO:
§ 355 AO-Frist sofort in den Fristenkalender — siehe
Anleitung „Einspruch gegen Steuerbescheid“.
7. Sperrgrund-Beobachtung wiederholen: Falls die Prüferin
den Scope erweitert, Sperrwirkung für neue Steuerart/VZ
erst mit Bekanntgabe der ergänzten Anordnung.Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Sachverhalt sieht. Firmenname, Geschäftsführer:innen, Adressen, Steuernummer, Steuer-ID, IBANs, Bilanz-Beträge, Vertragspartner und Tochtergesellschaften — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate.
§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung
Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.
§ 203 StGB Geheimnisschutz
Indem Firmenname, Steuernummer und Bilanz-Daten das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich. Bei Kooperation mit der Steuerberatung der Mandantin/des Mandanten greift der § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB-Mechanismus (mitwirkende Person). Die anymize-Mitarbeitenden sind nach § 203 belehrt.
§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO Selbstanzeigen-Sperre
Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung sperrt die Selbstanzeige für die in der Anordnung bezeichneten Steuerarten und Veranlagungszeiträume. Wer das Mandat erst nach Prüfungs-Beginn übernimmt, klärt die Frage retrospektiv: Wann wurde die Anordnung bekanntgegeben? Welche Steuerarten/VZ sind erfasst? Bestand ein Zeitfenster vor Bekanntgabe, in dem Selbstanzeige noch möglich gewesen wäre? Diese Beurteilung ist anwaltliche Kernverantwortung.
§ 200 AO Mitwirkungspflichten
Die Mitwirkungspflicht steht gegen Grenzen: § 102 AO-Steuerberater-Verschwiegenheit, § 393 AO-Auskunftsverweigerung im Strafverfahren, § 30 AO-Schutz vor Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden. Die KI strukturiert die Pflicht-/Grenze-Matrix; die Entscheidung über Verweigerung trifft die Anwält:in einzeln.
§ 393 AO Auskunftsverweigerungsrecht im Steuerstrafverfahren
Sobald Anhaltspunkte für ein Steuerstrafverfahren bestehen (Kennenmüssen, Hinweis durch Prüfer:in auf Steuerfahndung), darf der Steuerpflichtige Mitwirkung verweigern, soweit eine Selbstbelastung droht. Die Trennung Besteuerungs-/Strafverfahren ist sauber zu dokumentieren — die KI markiert mit [STRAFRECHT-INDIZ], die Bewertung leistet die Anwält:in.
§ 201 AO Schlussbesprechung
Die Schlussbesprechung ist die letzte strategische Gelegenheit, BP-Feststellungen zu beeinflussen — Verzicht (§ 201 Abs. 1 Satz 2 AO) ist möglich, sollte aber sorgfältig mit Mandantschaft reflektiert werden. Die Niederschrift nach § 201 Abs. 2 AO ist Beweismittel im späteren Verfahren; eigene Notizen sind zu führen.
Tatsächliche Verständigung — Grenzen
Tatsächliche Verständigung ist nur über streitige Tatsachen zulässig, nicht über Rechtsfragen (BFH-Linie und BMF-Anwendungserlass). Niederschrift mit beiden Unterschriften; die Anwält:in stellt die Verständigungs-Fähigkeit pro Streitpunkt einzeln fest. Reine Rechtsfragen sind für Einspruchsverfahren reserviert.
§ 147 Abs. 6 AO Datenzugriff
Datenzugriff in drei Varianten: Z1 = unmittelbar (Prüfer:in arbeitet im Mandanten-System), Z2 = mittelbar (Mandantschaft führt Abfragen aus), Z3 = Datenträgerüberlassung. Z3 ist häufig praktikabel, erfordert aber sorgfältige Aufbereitung der überlassenen Daten — keine Mehr-Datenherausgabe als § 147 Abs. 1 AO-Aufbewahrungspflichtige umfasst.
BFH-Citation-Check
BFH- und FG-Rechtsprechung in BP-Streitpunkten wird vom Frontier-Modell mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] markiert, wenn die Existenz nicht sicher ist. Die Verifikation gegen bundesfinanzhof.de, juris und beck-online ist anwaltliche Eigenleistung — insbesondere die EuGH-Rechtsprechung zur rückwirkenden Rechnungs-Korrektur (Vorsteuerabzug) und die BFH-Linie zur Maßgeblichkeit sind sorgfältig zu prüfen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei der BP-Reaktion: Sieht der KI-Anbieter Firmenname, Geschäftsführer:innen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, IBANs, Bilanz-Beträge, Vertragspartner-Namen und Tochtergesellschaften aus dem Prüfungs-Sachverhalt? Antwort mit anymize: nein. Diese Daten werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag). § 30 AO-Steuergeheimnis richtet sich primär an Amtsträger der Finanzverwaltung; für die Kanzlei gilt § 203 StGB plus § 43a BRAO — bei Kooperation mit der Steuerberatung der Mandantin/des Mandanten greift der § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB-Mechanismus (mitwirkende Person). Bei Verrechnungspreis-Sachverhalten mit Auslandsbezug (Tochter im EU-Ausland) ist die Datenflussregelung sorgfältig zu dokumentieren; auch hier setzt die Pseudonymisierung strukturell an.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Firmenname, Geschäftsführer:innen, Adressen, Steuernummer, Steuer-IDs nach § 139b AO, IBANs, Bilanz- und Buchhaltungsbeträge, Vertragspartner und Tochtergesellschaften mit über 95 % Genauigkeit.
- Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Prüfungs-Sachverhalt an die KI geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen Anordnungs-Analyse, Mitwirkungs-Matrix, Schlussbesprechungs-Argumentation oder BP-Bericht-Stellungnahme mit den richtigen Klarnamen zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO durchgeführt — Steuerarten/VZ mit Sperrwirkung dokumentiert?
- Stufe der Reaktion eindeutig (A/B/C/D) — Prompt-Header entsprechend gesetzt?
- § 393 AO-Frage geprüft — bestehen Anhaltspunkte für drohendes Strafverfahren?
- Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Firmenname, Vertragspartner und Tochtergesellschaften als Platzhalter erkannt?
- Bei Kooperation mit Steuerberater:in der Mandantschaft: § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB-Konstruktion (mitwirkende Person) dokumentiert?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
- Mitwirkungs-Matrix einzeln durchgegangen — § 200 AO-Pflicht gegen § 102 AO-/§ 393 AO-Grenzen?
- BFH-/FG-/EuGH-Aktenzeichen [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online geprüft?
- Tatsächliche Verständigung pro Streitpunkt eingeschätzt — Tatsache vs. Rechtsfrage?
- Sperrgrund-Beobachtung wiederholt — Erweiterung des Scopes durch Prüfer:in im Auge?
Vor der Mitwirkung/Schlussbesprechung
- Mandantenfreigabe zur Mitwirkungs-/Verweigerungs-Strategie eingeholt?
- Bei Schlussbesprechung: Niederschrift § 201 Abs. 2 AO vorbereitet, eigene Notizen geplant?
- Tatsächliche Verständigung mit Unterschriften beider Seiten vorbereitet?
- Bei BP-Bericht-Stellungnahme: § 355 AO-Frist nach geänderten Bescheiden bereits eingeplant?
- Bei Verdacht auf § 370 AO: Steuerstrafrechts-Spezialist:in einbezogen?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI ignoriert die Sperrwirkung der Anordnung und schlägt Selbstanzeige für gesperrte Steuerarten/VZ vor — der Prompt verbietet das ausdrücklich.
- →KI behandelt Mitwirkungspflicht § 200 AO als grenzenlos — § 102 AO-Steuerberater-Verschwiegenheit und § 393 AO-Auskunftsverweigerung im Strafverfahren werden übersehen.
- →KI empfiehlt tatsächliche Verständigung über reine Rechtsfragen — Verständigung ist nur über streitige Tatsachen zulässig (BFH-Linie, BMF-Anwendungserlass).
- →KI verwechselt Z1/Z2/Z3-Datenzugriff § 147 Abs. 6 AO — Z3 = Datenträgerüberlassung erfordert sorgfältige Aufbereitung der überlassenen Daten.
- →KI vergisst Schlussbesprechungs-Verzicht-Frage § 201 Abs. 1 Satz 2 AO — Verzicht ist möglich, aber selten klug.
- →KI rechnet die § 355 AO-Frist bei nachfolgenden geänderten Bescheiden selbstständig — Fristberechnung ist menschliche Aufgabe.
- →KI halluziniert BFH-/EuGH-Aktenzeichen — Citation-Check gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online ist anwaltliche Pflicht; insbesondere die EuGH-Linie zur rückwirkenden Rechnungs-Korrektur.
- →KI verwendet ein BMF-Schreiben als Primärnorm — BMF-Schreiben sind Verwaltungsauffassung, nicht Rechtsquelle; der Prompt verbietet das.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen Außenprüfung Abgabenordnung
- Zulässigkeit der Außenprüfung
- Sachlicher Umfang der Außenprüfung
- Prüfungsanordnung
- Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
- Ausweispflicht des Prüfers
- Prüfungsgrundsätze
- Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen
- Schlussbesprechung
- Prüfungsbericht
- Datenzugriff Z1 / Z2 / Z3
- Änderung der Steuerfestsetzung nach Außenprüfung
- Auskunftsverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
- Auskunftsverweigerung bei drohender Selbstbelastung
- Selbstanzeigen-Sperre durch Prüfungsanordnung
- Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten
- Schätzungsbefugnis bei Mitwirkungsverletzung
- Einspruchsfrist bei nachfolgenden geänderten Bescheiden
Berufsrechtliche Grundlagen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Steuergeheimnis (primär Amtsträger)
- Berufspflichten der Steuerberater bei Kooperation
- Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Verwaltungsauffassung zur tatsächlichen Verständigung
- Standardkommentar zur AO
- Kommentar zur Abgabenordnung
- Kommentar zur AO
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
Dein KI-Arbeitsplatz wartet.