Steuerrecht
Verbindliche Auskunft § 89 AO — Antrag auf Auskunft vor Verwirklichung
anymize entfernt Mandantennamen, Steuernummern, Gesellschafterbeziehungen, Vertragspartner und Vermögensbeträge automatisch aus dem Antragsentwurf, bevor er an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So entsteht der strukturierte Antrag auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO in unter zwei Stunden, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren. Die anwaltliche Würdigung der eigenen Rechtsauffassung und die Gebührenkommunikation mit der Mandantschaft bleiben selbstverständlich beim Menschen.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO ist das zentrale Instrument der vorausschauenden Steuerberatung: Vor Verwirklichung eines geplanten Sachverhalts wird die steuerrechtliche Beurteilung beim zuständigen Finanzamt verbindlich abgefragt. Sie ist bei Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen, grenzüberschreitenden Konstellationen, atypischen Gestaltungen oder bei der Frage nach Steuerbefreiungen und Verschonungsregelungen ein Schlüsselprodukt. Der Antrag muss formell den Anforderungen der Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV) genügen: vollständige Sachverhaltsdarstellung, konkrete Rechtsfragen, eigene Rechtsauffassung mit Begründung, Erklärung zur fehlenden Verwirklichung des Sachverhalts und zum besonderen steuerlichen Interesse. Die Gebühr nach § 89 Abs. 3–5 AO bemisst sich am Gegenstandswert (sinngemäße Anwendung der GKG-Tabelle, mindestens 241 €), bei Bearbeitungsdauer über zwei Stunden kann zudem eine Zeitgebühr nach § 89 Abs. 4 Satz 4 AO greifen. Wer das manuell aufsetzt, sitzt 3–8 Stunden allein am Antrag — bei komplexen Konstellationen mit mehreren Vertragspartnern leicht doppelt so lange. Mit anymize geht der pseudonymisierte Sachverhalt an ein Frontier-Modell — Mandantenname, Steuernummer, Gesellschafterbezüge, Vertragspartner und Vermögensbeträge bleiben außerhalb des KI-Kontexts. Die anwaltliche Würdigung der eigenen Rechtsauffassung und die Mandantenkommunikation zur Gebühr und Bindungswirkung bleiben anwaltliche Aufgabe.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Fachanwält:in für Steuerrecht; Steuerberater:in mit Anwalts-Doppelzulassung; Counsel mit Schwerpunkt Steuergestaltung und Unternehmensnachfolge; Notar:in im Bereich Unternehmens- und Familienvermögens-Strukturierung mit steuerlicher Vertiefung.
- Seniorität
- Fortgeschritten bis Expert. Die verbindliche Auskunft ist Beratungsprodukt — Berufseinsteiger:innen erstellen den Antragsentwurf, die Vier-Augen-Sichtung leistet die Senior-Person.
- Kanzleigröße
- Einzelkanzlei bis Großkanzlei. Klassische Anwendungsfälle (Anteilsübertragung, Schenkungsketten, Verschonungsabschlag § 13a ErbStG, Betriebsaufspaltung) sind in jeder Größe relevant; bei Umstrukturierungen und grenzüberschreitenden Konstellationen überwiegend SMB und Großkanzlei.
- Spezifische Kontexte
- Mandant plant eine konkrete Gestaltung — Anteilsübertragung, Unternehmensnachfolge mit § 13a ErbStG-Verschonung, Umwandlung nach UmwStG, Wegzug, atypische stille Beteiligung, Betriebsaufspaltung — und braucht Rechtssicherheit vor Verwirklichung. Der Sachverhalt ist noch nicht verwirklicht. Steuervorteil ist beachtlich genug, dass der Gegenstandswert eine § 89 Abs. 3 AO-Gebühr trägt.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
§ 89 Abs. 2 AO eröffnet einen Weg zu echter steuerlicher Rechtssicherheit — aber nur unter strengen Voraussetzungen. Die Antragstellung muss vor Verwirklichung des Sachverhalts erfolgen (§ 89 Abs. 2 Satz 1 AO); ein bereits verwirklichter Sachverhalt schließt die verbindliche Auskunft aus (dort bleibt nur die unverbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 1 AO oder das normale Veranlagungsverfahren). Der Sachverhalt muss vollständig, präzise und einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung zugänglich dargestellt werden — Auslassungen führen zur Unwirksamkeit der Bindungswirkung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV). Die Rechtsfragen müssen konkret formuliert sein und ein besonderes steuerliches Interesse erkennen lassen. Die eigene Rechtsauffassung muss begründet sein — sie ist die Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Finanzamt. Die Gebühr nach § 89 Abs. 3 AO orientiert sich am Gegenstandswert (sinngemäße Anwendung GKG-Tabelle, Mindestgebühr 241 €, Höchstgebühr 109.736 € bei einem Gegenstandswert von 30 Mio. €). Bei Bearbeitungsdauer von mehr als zwei Stunden tritt zusätzlich eine Zeitgebühr nach § 89 Abs. 4 Satz 4 AO (50 €/halbe Stunde) ein, wenn der Gegenstandswert nicht bestimmbar ist. Die Bindungswirkung ist begrenzt: Sie gilt nur, wenn der verwirklichte Sachverhalt mit dem dargestellten Sachverhalt übereinstimmt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StAuskV); sie tritt nur gegenüber dem Antragsteller ein; sie wirkt grundsätzlich nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen (§ 2 Abs. 2 StAuskV). Aufhebung und Änderung sind unter den Voraussetzungen des § 89 Abs. 2 Satz 3 AO i.V.m. § 130 AO möglich. Wer das manuell aufsetzt, sitzt 3–8 Stunden allein an Sachverhalt, Rechtsfragen und eigener Rechtsauffassung. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Mandantenname, Steuernummer und Geschäftsdaten das Haus verlassen. anymize löst diesen Konflikt: Klarnamen, Steuernummer, Gesellschafterbezüge, Vertragspartner, IBANs und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die anwaltliche Würdigung der eigenen Rechtsauffassung und die Gebühren- und Bindungswirkungskommunikation mit der Mandantschaft bleiben anwaltliche Pflicht.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Antrag
~120 Min
Frontier-KI strukturiert den Sachverhalt, formuliert konkrete Rechtsfragen, baut das Gerüst der eigenen Rechtsauffassung und liefert die Erklärungen zu fehlender Verwirklichung und besonderem steuerlichen Interesse. Anwaltliche Würdigung der eigenen Rechtsauffassung, BFH-Citation-Check und Gebührenkommunikation mit der Mandantschaft kommen wie gewohnt obendrauf.
Mehrwert pro Mandat
€ 440–700
Stundensatz Steuerrecht (€ 220–350/h) angewandt auf 120 Minuten freigespielte Drafting-Zeit. Verbindliche-Auskunfts-Mandate werden regelmäßig nach Stundenhonorar oder Pauschalhonorar abgerechnet — der Effizienz-Gewinn ist Durchsatz.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Gesellschafterbezüge, Vertragspartner, IBANs, Geschäftsdaten — bevor der Text das Haus verlässt.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollieren Sie im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf — bei Konzern- und Gesellschafterstrukturen besonders sorgfältig durch die Treffer-Liste gehen.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Antragsvoraussetzungen prüfen. Ist der Sachverhalt noch nicht verwirklicht (§ 89 Abs. 2 Satz 1 AO)? Liegt ein besonderes steuerliches Interesse vor — also eine Konstellation, in der die spätere Beurteilung erheblich von der Vorab-Klärung abhängt? Ist das richtige Finanzamt zuständig (Wohnsitz-/Betriebsstättenfinanzamt oder Belegenheitsfinanzamt nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO i.V.m. § 1 StAuskV)? Gegenstandswert grob schätzen und Gebühr nach § 89 Abs. 3 AO i.V.m. § 34 GKG-Tabelle abschätzen — Mandantschaft vorab transparent informieren. Diese Prüfung ist menschliche Aufgabe — die KI delegiert sie nicht.
Sie
§ 89 Abs. 2 AO Tatbestandsvoraussetzungen · Mandantenkommunikation Gebühr
Sachverhalt und Mandanten-Inventar erfassen. Sie übernehmen den geplanten Gestaltungssachverhalt vollständig — Beteiligte (mit Beteiligungsverhältnissen), wirtschaftliche Substanz, Zeitachse, Verträge im Entwurf, Bewertungsgutachten und alle steuerlich relevanten Anknüpfungspunkte. Vorjahres-Steuererklärungen und Bescheide zum Kontext. Die konkreten Rechtsfragen klären Sie mit der Mandantschaft vor dem KI-Schritt — sie sind das Herzstück des Antrags.
Sie
Vollständigkeit Sachverhalt · konkrete Rechtsfragen
anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Adressen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Gesellschafterbezüge, Tochtergesellschaften, Vertragspartner, IBANs, Geschäftsdaten und Vermögensbeträge — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf. Bei Konzern- und Gesellschafterstrukturen empfehlen wir, die Treffer-Liste besonders sorgfältig durchzugehen — Holding-Namen und Beteiligungsketten sind kontextuell identifizierend. Erkennungsrate über 95 %.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB
Frontier-KI strukturiert. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie eine § 89 Abs. 2 AO i.V.m. StAuskV-konforme Struktur ab: (a) Sachverhaltsdarstellung mit Zeitachse und Beteiligten, (b) konkrete Rechtsfragen, (c) Gerüst der eigenen Rechtsauffassung mit Subsumtion, (d) Erklärungen zu fehlender Verwirklichung und besonderem steuerlichen Interesse, (e) Hinweise zu Bindungswirkung und Aufhebung. Die KI sieht keine Klarnamen — sie arbeitet ausschließlich mit den Platzhaltern.
GPT / Claude / Gemini in anymize
Struktur in Minuten
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten einen vollständigen Antragsentwurf, den Sie anwaltlich würdigen: eigene Rechtsauffassung am konkreten Sachverhalt schärfen (das ist der Verhandlungsfaktor gegenüber dem Finanzamt — generische Floskeln zählen nicht), BFH-Aktenzeichen gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren, Gegenstandswert und Gebühren-Berechnung nach § 89 Abs. 3 AO i.V.m. GKG-Tabelle final feststellen, Erklärungen zu Verwirklichungs-Stand und steuerlichem Interesse präzisieren.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Kernverantwortung
Mandantenfreigabe und Einreichung. Antragsentwurf mit der Mandantschaft besprechen — Bindungswirkungs-Reichweite, Aufhebungsmöglichkeiten nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO i.V.m. § 130 AO, voraussichtliche Gebühr nach § 89 Abs. 3 AO offen erläutern. Bei hohen Gegenstandswerten und sensiblen Gestaltungen Vier-Augen-Sichtung durch eine zweite Fachanwält:in für Steuerrecht. Dann per beA an das zuständige Finanzamt mit Eingangsnachweis. Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Monate — die Mandantschaft entsprechend einplanen.
Sie
Bindungswirkungs-Aufklärung · Mandanten-Selbstbestimmung
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Gesellschafterbezüge, Tochtergesellschaften, Vertragspartner, IBANs, Geschäftsdaten — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (etwa Holding-Namen in Konzernstrukturen oder Beteiligungs-Quoten als identifizierende Konstellation).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Was Sie als Anwält:in tun
- Antragsvoraussetzungen nach § 89 Abs. 2 AO prüfen — insbesondere: Sachverhalt noch nicht verwirklicht, besonderes steuerliches Interesse, zuständiges Finanzamt nach § 1 StAuskV.
- Gegenstandswert grob schätzen und voraussichtliche Gebühr nach § 89 Abs. 3 AO i.V.m. § 34 GKG-Tabelle mit der Mandantschaft besprechen — Transparenz ist Pflicht, gerade weil die Gebühr selbst bei Negativ-Auskunft fällig wird.
- Eigene Rechtsauffassung am konkreten Sachverhalt schärfen — sie ist das anwaltliche Kernprodukt; die KI liefert das Gerüst, die Subsumtion macht der Mensch.
- BFH-/FG-Aktenzeichen aus dem KI-Output gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren; Bindungswirkungs-Reichweite und Aufhebungsmöglichkeiten der Mandantschaft erläutern.
Daten-Input
Geplanter Gestaltungssachverhalt mit Beteiligten und Zeitachse, Vertragsentwürfe, Bewertungsgutachten, gesellschaftsrechtliche Grundlagen (Satzungen, Beteiligungsverhältnisse), Vorjahres-Steuererklärungen zum Kontext, Vollmacht und Mandanten-Stammdaten.
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierter Antragsentwurf nach § 89 Abs. 2 AO i.V.m. StAuskV kommt zurück. anymize trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die anwaltliche Würdigung der eigenen Rechtsauffassung machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Antragsvoraussetzungs-Prüfung nach § 89 Abs. 2 AO, Sichtung der Anonymisierung, Schärfung der eigenen Rechtsauffassung, BFH-Citation-Check, Gebühren-Berechnung nach § 89 Abs. 3 AO, Bindungswirkungs-Aufklärung, Mandanten-Beratung, fristwahrender Versand. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Antragsvoraussetzungs-Prüfung nach § 89 Abs. 2 AO durchführen — Sachverhalt noch nicht verwirklicht, besonderes steuerliches Interesse, zuständiges Finanzamt nach § 1 StAuskV.
2. Mandant aufklären über voraussichtliche Gebühr nach § 89 Abs. 3 AO i.V.m. GKG-Tabelle — Transparenz ist Pflicht.
3. Geplanten Sachverhalt mit Beteiligten, Zeitachse und Vertragsentwürfen in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch.
4. Diesen Prompt kopieren und an den anonymisierten Sachverhalt anhängen, Mandatsmetadaten (Stichwort der Gestaltung, zuständiges Finanzamt, Antragsvoraussetzungs-Ergebnis, Gegenstandswert-Schätzung, Hauptrechtsfrage) als Header voranstellen.
5. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, bei komplexen Gestaltungen auf „Max“. KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Drafting-Assistenz für eine Steuerrechts-Kanzlei mit
Schwerpunkt auf Beratung und Gestaltung. Du kennst die
Antragsvoraussetzungen nach § 89 Abs. 2 AO, die Anforderungen
der Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV), die Gebührensystematik
nach § 89 Abs. 3–5 AO und die Bindungswirkungs-Logik nach
§ 2 StAuskV.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
# Aufgabe
Erstelle einen strukturierten Antrag auf verbindliche Auskunft
nach § 89 Abs. 2 AO. Liefere (a) eine vollständige Sachverhalts-
darstellung mit Zeitachse und Beteiligten, (b) konkrete
Rechtsfragen, (c) ein Gerüst der eigenen Rechtsauffassung mit
Subsumtion, (d) die Erklärungen zu fehlender Verwirklichung
und besonderem steuerlichen Interesse, (e) Hinweise zu
Bindungswirkung und Aufhebung.
WICHTIG: Die Antragsvoraussetzungs-Prüfung (Sachverhalt noch
nicht verwirklicht, besonderes steuerliches Interesse,
zuständiges Finanzamt) ist vom Menschen vorab erfolgt; übernimm
das Ergebnis aus dem Header. Die abschließende Schärfung der
eigenen Rechtsauffassung leistet die Anwält:in — du lieferst
das Gerüst.
# Inhalt
1. Adressierung und Rubrum
- Zuständiges Finanzamt nach § 1 StAuskV (aus Header).
- Steuernummer (Platzhalter), Mandanten-Identifikation.
- Betreff: "Antrag auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2
AO — [Stichwort der Gestaltung]".
2. Sachverhaltsdarstellung (Pflichtbestandteil § 1 Abs. 1 Nr. 1
StAuskV)
- Beteiligte und Beteiligungsverhältnisse.
- Zeitachse der geplanten Gestaltung.
- Wirtschaftliche Substanz und Anknüpfungstatsachen.
- Vertragsentwürfe und Bewertungsgrundlagen als Anlage
referenzieren.
- Wichtig: Sachverhalt vollständig und einer einheitlichen
rechtlichen Beurteilung zugänglich — Auslassungen führen
zur Unwirksamkeit der Bindungswirkung.
3. Konkrete Rechtsfragen (Pflichtbestandteil § 1 Abs. 1 Nr. 2
StAuskV)
- Nummerierte Fragen-Liste.
- Präzise formuliert — keine offenen Suchfragen.
- Sortiert nach Vorrang (Hauptfrage, Hilfsfragen).
4. Eigene Rechtsauffassung mit Begründung (Pflichtbestandteil
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 StAuskV)
- Pro Rechtsfrage: kurze Subsumtion mit Normbezug.
- BFH-/FG-Rechtsprechung mit Aktenzeichen — wenn unsicher,
[VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG]; halluziniere keine Aktenzeichen.
- BMF-Schreiben als Verwaltungsauffassung, nicht als
Primärnorm.
5. Erklärungen (Pflichtbestandteile § 1 Abs. 1 Nr. 4–6 StAuskV)
- Sachverhalt ist noch nicht verwirklicht.
- Besonderes steuerliches Interesse besteht in [konkret].
- Keine Auskunft anderweitig beantragt.
6. Hinweise zu Bindungswirkung und Aufhebung
- Bindungswirkung nur, wenn verwirklichter Sachverhalt mit
dargestelltem übereinstimmt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StAuskV).
- Bindungswirkung wirkt nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen
(§ 2 Abs. 2 StAuskV).
- Aufhebung/Änderung nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO i.V.m. § 130 AO
unter den dortigen Voraussetzungen.
7. Markierungen für die Anwält:in
- [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] — für jedes BFH-/FG-Aktenzeichen,
dessen Existenz nicht sicher ist.
- [ANWALT-WERTUNG] — für jede Stelle, an der die eigene
Rechtsauffassung fallspezifisch zu schärfen ist.
- [GEBÜHRENSCHÄTZUNG] — wo der Gegenstandswert anwaltlich
final zu bestimmen ist.
# Format
Vollständiges Antragsschreiben als Markdown mit klarer
Abschnittsgliederung. Separate Offene-Punkte-Liste am Ende.
# Verbote
KEINE Behauptung der Antragsvoraussetzungen — die ist vom
Menschen vorab geprüft und im Header übergeben.
KEINE eigene Schärfung der Rechtsauffassung — die KI liefert
das Gerüst, der Mensch schärft.
KEINE halluzinierten BFH-/FG-Aktenzeichen — nur sichere
Citations, sonst [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG].
KEIN BMF-Schreiben als Primärnorm — BMF-Schreiben sind
Verwaltungsauffassung.
KEINE Aussage zur Bindungswirkung als Garantie — Bindungswirkung
hängt an der Sachverhalts-Kongruenz und der Anwendung von § 2
StAuskV.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
Geplante Gestaltung (anonymisiert):
Mandant: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]], [[Adresse-a3f9]]
Steuernummer: [[Steuernummer-7b3e]]
Steuer-ID (§ 139b AO): [[SteuerID-9c2d]]
Geplante Gestaltung: Unternehmensnachfolge — Übertragung
Geschäftsanteile [[Firma-c4b2]] GmbH auf Tochter
[[Vorname-2752]] [[Nachname-2752]] unter Inanspruchnahme
der Verschonungsregelung nach § 13a ErbStG.
Beteiligte:
- Übergeber: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]], Alter 67,
ansässig [[Ort-b2e7]]
- Übernehmer: [[Vorname-2752]] [[Nachname-2752]], Alter 35,
ansässig [[Ort-b2e7]]
- Gesellschaft: [[Firma-c4b2]] GmbH, Sitz [[Ort-b2e7]]
Beteiligungsverhältnisse vor Übertragung:
- [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]]: 100 % an [[Firma-c4b2]] GmbH
Geplante Beteiligungsverhältnisse nach Übertragung:
- [[Vorname-2752]] [[Nachname-2752]]: 100 % an [[Firma-c4b2]] GmbH
Wirtschaftliche Substanz:
- Mitarbeiter-Anzahl: 42 Vollzeitäquivalente
- Jahresumsatz 2024: [[Geldbetrag-93d0]]
- Verwaltungsvermögen-Quote nach § 13b Abs. 4 ErbStG: ca. 18 %
[VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG — Bewertung im Detail]
- Lohnsummen-Historie: durchgehend > Mindestlohnsumme
Zeitachse:
- Notarieller Übertragungsvertrag: voraussichtlich 4. Quartal 2026
- Antragstellung verbindliche Auskunft: jetzt (Q2 2026)
- Sachverhalt noch NICHT verwirklicht — Vertragsentwurf liegt vor,
aber keine Beurkundung.
Mandatsmetadaten (von Anwält:in vorab geprüft):
- Antragsvoraussetzungs-Prüfung § 89 Abs. 2 AO:
- Sachverhalt noch nicht verwirklicht: ja
- Besonderes steuerliches Interesse: ja (Verschonungsabschlag
nach § 13a ErbStG mit erheblichem Steuervorteil)
- Zuständiges Finanzamt nach § 1 StAuskV: Wohnsitz-FA
Übergeber, [[Ort-b2e7]]
- Gegenstandswert-Schätzung: ca. [[Geldbetrag-229c]]
(geschätzte Steuerersparnis bei Vollverschonung)
- Voraussichtliche Gebühr § 89 Abs. 3 AO nach GKG-Tabelle:
[GEBÜHRENSCHÄTZUNG]
- Hauptrechtsfrage: Greift die Vollverschonung nach
§ 13a Abs. 10 ErbStG bei der geplanten Anteilsübertragung?
- Hilfsfragen: Lohnsummen-Verpflichtung; Behaltensfrist;
Verwaltungsvermögens-Quote.
Kanzlei-Playbook (Auszug):
- § 89 Abs. 2 AO i.V.m. StAuskV — Antragsvoraussetzungen und
Inhaltsanforderungen.
- Verwaltungsvermögens-Quote § 13b Abs. 4 ErbStG: < 20 % für
Vollverschonung; bei 21–50 % nur Optionsverschonung.
- Lohnsummen-Verpflichtung § 13a Abs. 3 ErbStG: 700 %
der Ausgangslohnsumme über 7 Jahre bei Vollverschonung,
400 % über 5 Jahre bei Regelverschonung.
- Behaltensfrist § 13a Abs. 6 ErbStG: 7 Jahre bei
Vollverschonung, 5 Jahre bei Regelverschonung.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# ANTRAG AUF VERBINDLICHE AUSKUNFT NACH § 89 ABS. 2 AO (Erstentwurf — anwaltliche Schärfung Pflicht)
Finanzamt [[Ort-b2e7]]
Datum: <einsetzen>
Steuernummer: [[Steuernummer-7b3e]]
Betreff: Antrag auf verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO — Vollverschonung § 13a Abs. 10 ErbStG bei Unternehmensnachfolge
## I. Antrag
Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]] beantrage ich nach § 89 Abs. 2 AO i.V.m. § 1 StAuskV die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu der unter II. dargestellten Gestaltung und den unter III. formulierten Rechtsfragen.
## II. Sachverhaltsdarstellung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 StAuskV)
### 1. Beteiligte
- Übergeber: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]], geboren [Datum aus Akte einsetzen], ansässig [[Adresse-a3f9]], unbeschränkt einkommen- und erbschaftsteuerpflichtig in Deutschland.
- Übernehmerin: [[Vorname-2752]] [[Nachname-2752]] (Tochter des Übergebers), geboren [Datum aus Akte einsetzen], ansässig [[Adresse-a3f9]], Tochter im Sinne § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Steuerklasse I).
- Gesellschaft: [[Firma-c4b2]] GmbH, Sitz [[Ort-b2e7]], eingetragen im Handelsregister des AG [[Ort-b2e7]] unter HRB [Nr. aus Akte einsetzen].
### 2. Beteiligungsverhältnisse
- Vor der geplanten Übertragung: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]] hält 100 % der Geschäftsanteile an der [[Firma-c4b2]] GmbH.
- Nach der geplanten Übertragung: [[Vorname-2752]] [[Nachname-2752]] hält 100 % der Geschäftsanteile.
- Übertragung erfolgt unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung).
### 3. Wirtschaftliche Substanz der [[Firma-c4b2]] GmbH
- 42 Vollzeitäquivalente; Lohnsummen-Historie der letzten fünf Wirtschaftsjahre durchgehend über der Mindestlohnsumme nach § 13a Abs. 3 ErbStG.
- Jahresumsatz 2024: [[Geldbetrag-93d0]].
- Verwaltungsvermögen-Quote nach § 13b Abs. 4 ErbStG zum Stichtag: ca. 18 % [ANWALT-WERTUNG: präzise Quotenermittlung mit Bewertungsgutachten beifügen — die Quote ist materiell entscheidend für die Vollverschonungsfähigkeit].
### 4. Zeitachse
- Vertragsentwurf für die notarielle Übertragung liegt vor, Beurkundung geplant für das 4. Quartal 2026.
- Antragstellung erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt — der Sachverhalt ist noch nicht verwirklicht.
## III. Rechtsfragen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 StAuskV)
1. Hauptfrage: Greift die Vollverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG i.V.m. § 13b ErbStG bei der unter II. dargestellten Übertragung der Geschäftsanteile an [[Vorname-2752]] [[Nachname-2752]]?
2. Hilfsfrage 1: Erfüllt die [[Firma-c4b2]] GmbH bei einer Verwaltungsvermögens-Quote von ca. 18 % die Voraussetzung des § 13a Abs. 10 Nr. 1 ErbStG (Verwaltungsvermögens-Anteil bis 20 %) für die Vollverschonung?
3. Hilfsfrage 2: Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Behaltensfrist § 13a Abs. 6 ErbStG (7 Jahre) und der Lohnsummen-Verpflichtung § 13a Abs. 3 ErbStG (700 % über 7 Jahre) bei der unter II.3 skizzierten wirtschaftlichen Substanz?
4. Hilfsfrage 3: Wirkt die geplante Unentgeltlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungssteuerlich, oder kann die Bewertung nach § 11 BewG i.V.m. den Vereinfachten Ertragswertverfahren-Vorgaben nach §§ 199 ff. BewG zur Anwendung kommen?
## IV. Eigene Rechtsauffassung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 StAuskV)
### Zu Hauptfrage und Hilfsfrage 1 — Vollverschonung § 13a Abs. 10 ErbStG
Die Vollverschonung greift, weil
- die Verwaltungsvermögens-Quote bei ca. 18 % liegt und damit die Schwelle des § 13a Abs. 10 Nr. 1 ErbStG (20 %) nicht überschreitet [ANWALT-WERTUNG: Quotenermittlung mit Bewertungsgutachten unterlegen];
- die [[Firma-c4b2]] GmbH begünstigtes Vermögen im Sinne § 13b Abs. 1 ErbStG hält (Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft, bei der der Erblasser/Schenker zu mehr als 25 % beteiligt war);
- die Übertragung der Anteile in einem Akt erfolgt — Volltransfer 100 %.
### Zu Hilfsfrage 2 — Behaltensfrist und Lohnsummen
Die Behaltensfrist von 7 Jahren ist im Antragsverfahren als zukünftige Verpflichtung der Übernehmerin offenzulegen; Verstöße führen zu nachträglicher Steuerfestsetzung nach § 13a Abs. 6 Satz 1 ErbStG. Die Lohnsummen-Verpflichtung von 700 % über 7 Jahre ist nach der Lohnsummen-Historie der [[Firma-c4b2]] GmbH realistisch [ANWALT-WERTUNG: Lohnsummen-Prognose über 7 Jahre mit Geschäftsführung erstellen und beifügen].
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] — gegen bundesfinanzhof.de / juris zu prüfen) gilt die Lohnsumme als Durchschnitt der letzten fünf Wirtschaftsjahre vor dem Schenkungs-Stichtag.
### Zu Hilfsfrage 3 — Bewertung
Die Bewertung der Anteile erfolgt nach § 11 Abs. 2 BewG. Im Regelfall ist das Vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG zulässig, soweit es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 Abs. 1 BewG). [ANWALT-WERTUNG: Bewertungsgutachten beifügen; bei stark schwankenden Erträgen alternative Bewertung erwägen.]
## V. Erklärungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–6 StAuskV)
1. Der unter II. dargestellte Sachverhalt ist noch nicht verwirklicht. Die notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung steht noch aus.
2. Ein besonderes steuerliches Interesse im Sinne § 89 Abs. 2 Satz 1 AO besteht: Die Vollverschonung führt zu einer erheblichen Steuerersparnis, die für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmensnachfolge entscheidend ist. Ohne Vorab-Klärung droht erhebliche Rechtsunsicherheit, die die Gestaltung in Frage stellen könnte.
3. Eine verbindliche Auskunft zum gleichen Sachverhalt wurde bislang nicht bei einer anderen Finanzbehörde beantragt.
## VI. Hinweise zu Bindungswirkung und Aufhebung
Die mit dieser verbindlichen Auskunft begehrte Bindung gilt nur, soweit der später verwirklichte Sachverhalt mit dem hier dargestellten Sachverhalt in den wesentlichen Punkten übereinstimmt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StAuskV). Die Bindungswirkung wirkt nicht zu Lasten der Mandantschaft (§ 2 Abs. 2 StAuskV). Eine Aufhebung oder Änderung kommt unter den Voraussetzungen von § 89 Abs. 2 Satz 3 AO i.V.m. § 130 AO in Betracht.
## VII. Antrag
Es wird beantragt, eine verbindliche Auskunft zu den unter III. genannten Rechtsfragen zu erteilen.
---
## Offene Punkte für die Anwält:in
1. Eigene Rechtsauffassung am konkreten Sachverhalt schärfen — generische Subsumtion ersetzt die anwaltliche Würdigung nicht; Verwaltungsvermögens-Quote mit Bewertungsgutachten präzise belegen.
2. BFH-Aktenzeichen zur Lohnsummen-Auslegung und zur Verwaltungsvermögens-Quote verifizieren — bundesfinanzhof.de, juris, beck-online. [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG]-Markierungen abarbeiten.
3. Gegenstandswert nach § 34 GKG-Tabelle (sinngemäße Anwendung gemäß § 89 Abs. 4 AO) final bestimmen; voraussichtliche Gebühr mit Mandantschaft besprechen — sie wird auch bei Negativ-Auskunft fällig.
4. Bindungswirkungs-Reichweite mit der Mandantschaft besprechen — Sachverhalts-Kongruenz, keine Bindung zu Lasten, Aufhebungsmöglichkeit § 89 Abs. 2 Satz 3 AO.
5. Bearbeitungsdauer beim FA: in der Regel mehrere Monate; Mandantschaft entsprechend einplanen.
6. Vier-Augen-Sichtung bei hohen Gegenstandswerten und sensiblen Gestaltungen.
7. Bewertungsgutachten und Lohnsummen-Prognose als Anlage beifügen — sie sind materiell für die Vollverschonungs-Beurteilung.Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Sachverhalt sieht. Mandantenname, Firmen- und Holding-Namen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Gesellschafterbezüge, Vertragspartner, IBANs, Geschäftsdaten — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate. Bei Konzernstrukturen empfehlen wir, die Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig durchzugehen.
§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung
Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.
§ 203 StGB Geheimnisschutz
Indem Mandantenname, Beteiligungsverhältnisse und Vermögensbeträge das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich. Die anymize-Mitarbeitenden sind nach § 203 belehrt — und sehen ohnehin nur die Zuordnungstabelle, nicht den Antragsinhalt.
§ 89 Abs. 2 Satz 1 AO Antragsvoraussetzungen
Die verbindliche Auskunft setzt voraus, dass der Sachverhalt noch nicht verwirklicht ist. Ist der Sachverhalt bereits verwirklicht (Vertrag beurkundet, Übertragung vollzogen), schließt das die verbindliche Auskunft aus — nur die unverbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 1 AO oder das normale Veranlagungsverfahren bleiben. Die Prüfung ist menschliche Aufgabe; die KI delegiert sie nicht.
§ 89 Abs. 3–5 AO i.V.m. StAuskV Gebühr
Die Gebühr orientiert sich am Gegenstandswert (sinngemäße Anwendung der GKG-Tabelle nach § 89 Abs. 4 AO). Mindestgebühr 241 €, Höchstgebühr 109.736 € bei einem Gegenstandswert von 30 Mio. €. Bei nicht bestimmbarem Gegenstandswert kann eine Zeitgebühr nach § 89 Abs. 4 Satz 4 AO (50 €/halbe Stunde) eintreten. Die Gebühr wird auch bei Negativ-Auskunft fällig — Mandantenkommunikation vor Antragstellung ist Pflicht.
§ 2 StAuskV Bindungswirkung
Die Bindungswirkung gilt nur, wenn der verwirklichte Sachverhalt mit dem dargestellten Sachverhalt in den wesentlichen Punkten übereinstimmt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StAuskV). Die Bindung wirkt nicht zu Lasten der Mandantschaft (§ 2 Abs. 2 StAuskV). Auslassungen und Ungenauigkeiten im Sachverhalt führen zur Unwirksamkeit — die anwaltliche Sorgfalt bei der Sachverhaltsdarstellung ist materiell tragend.
§ 89 Abs. 2 Satz 3 AO i.V.m. § 130 AO Aufhebung
Die verbindliche Auskunft kann unter den Voraussetzungen von § 130 AO aufgehoben oder geändert werden — etwa wenn die Sach- oder Rechtslage sich nachträglich erheblich ändert. Die Aufhebung wirkt ex nunc; Vertrauensschutz-Aspekte sind anwaltlich zu prüfen.
BFH-Citation-Check
BFH-/FG-Rechtsprechung zu § 13a/§ 13b ErbStG, zur Bewertung nach § 11 BewG und zur Verwaltungsvermögens-Quote wird vom Frontier-Modell mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] markiert, wenn die Existenz nicht sicher ist. Die Verifikation gegen bundesfinanzhof.de, juris und beck-online ist anwaltliche Eigenleistung — nicht verifizierte Citations gehören nicht in den Antrag.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage beim Antrag auf verbindliche Auskunft: Sieht der KI-Anbieter den Mandantennamen, die Steuernummer, die Firmen- und Holding-Namen, Gesellschafterbeziehungen und Vermögensbeträge aus dem Gestaltungs-Sachverhalt? Antwort mit anymize: nein. Mandantenname, Adressen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Gesellschafterbezüge, Vertragspartner, IBANs und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag); bei besonders sensiblen Gestaltungs-Komponenten (etwa Erbgang-Konstellationen mit Familien- und Gesundheitsdaten) zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. f i.V.m. § 43a BRAO. § 30 AO-Steuergeheimnis richtet sich primär an Amtsträger der Finanzverwaltung; für die Kanzlei gilt § 203 StGB plus § 43a BRAO — und genau hier setzt die Pseudonymisierung strukturell an. Bei Konzernstrukturen und Gesellschafter-Ketten ist die Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig zu sichten; Holding-Namen und Beteiligungs-Quoten sind kontextuell identifizierend.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Firmen- und Holding-Namen, Gesellschafterbezüge, Vertragspartner, IBANs und Geldbeträge mit über 95 % Genauigkeit.
- Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Gestaltungs-Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen den Antragsentwurf mit den richtigen Klarnamen zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Antragsvoraussetzungs-Prüfung § 89 Abs. 2 AO durchgeführt — Sachverhalt noch nicht verwirklicht, besonderes steuerliches Interesse?
- Zuständiges Finanzamt nach § 1 StAuskV ermittelt?
- Gegenstandswert grob geschätzt und Mandantschaft über voraussichtliche Gebühr nach § 89 Abs. 3 AO i.V.m. GKG-Tabelle aufgeklärt?
- Sachverhalt vollständig erfasst — alle Beteiligten, Beteiligungsverhältnisse, Zeitachse, Vertragsentwürfe?
- Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Firmen- und Holding-Namen, Gesellschafter und Beteiligungsketten als Platzhalter erkannt?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
- Eigene Rechtsauffassung am konkreten Sachverhalt geschärft — keine generische Subsumtion stehen geblieben?
- BFH-/FG-Aktenzeichen [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online geprüft?
- Rechtsfragen konkret und nummeriert — Hauptfrage und Hilfsfragen sauber sortiert?
- Erklärungen § 1 Abs. 1 Nr. 4–6 StAuskV (fehlende Verwirklichung, steuerliches Interesse, keine andere Auskunft beantragt) korrekt?
- Bindungswirkungs- und Aufhebungs-Hinweise nach § 2 StAuskV und § 89 Abs. 2 Satz 3 AO eingebaut?
Vor dem Versand
- Bewertungsgutachten und sonstige Anlagen für die Sachverhaltsdarstellung beigefügt?
- Gegenstandswert nach GKG-Tabelle final bestimmt — voraussichtliche Gebühr mit Mandantschaft schriftlich kommuniziert?
- Bindungswirkungs-Reichweite und Aufhebungsmöglichkeiten mit Mandantschaft besprochen?
- Bei hohem Gegenstandswert oder sensibler Gestaltung: Vier-Augen-Sichtung erfolgt?
- Einreichung per beA mit Eingangsnachweis dokumentiert?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI behauptet eigenständig, dass die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind — der Prompt verbietet das; die Prüfung kommt aus dem Header.
- →KI liefert eine generische Rechtsauffassung statt fallspezifischer Subsumtion — die eigene Rechtsauffassung ist anwaltliches Kernprodukt; die KI liefert nur das Gerüst.
- →KI halluziniert BFH-/FG-Aktenzeichen ohne Markierung — der Prompt verlangt [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] bei jeder unsicheren Citation.
- →KI verwendet ein BMF-Schreiben als Primärnorm — BMF-Schreiben sind Verwaltungsauffassung; der Prompt verbietet das.
- →KI vergisst die Erklärung zur fehlenden Verwirklichung — sie ist Pflichtbestandteil nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 StAuskV.
- →KI verspricht Bindungswirkung als Garantie — Bindung gilt nur bei Sachverhalts-Kongruenz und nach Maßgabe § 2 StAuskV.
- →KI vergisst den Hinweis auf die Gebührenpflicht auch bei Negativ-Auskunft — Mandantenkommunikation vor Antragstellung ist Pflicht.
- →KI liefert die Rechtsfragen unsortiert — Haupt- und Hilfsfragen müssen nummeriert und in Vorrangordnung stehen.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen Abgabenordnung und StAuskV
- Verbindliche Auskunft — Antragsvoraussetzungen und Erteilung
- Gebühr nach Gegenstandswert (GKG-Tabelle sinngemäß)
- Bestimmung des Gegenstandswerts und Zeitgebühr
- Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr
- Aufhebung und Änderung i.V.m. § 130 AO
- Inhaltsanforderungen an den Antrag
- Bindungswirkung und ihre Grenzen
- Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte
- Gerichtskostentabelle — sinngemäße Anwendung über § 89 Abs. 4 AO
- Verschonungsabschlag bei Betriebsvermögen (Standardanwendungsfall)
- Begünstigtes Vermögen und Verwaltungsvermögen
Berufsrechtliche Grundlagen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Steuergeheimnis (primär Amtsträger)
- Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Standardkommentar zur AO
- Kommentar zur Abgabenordnung
- Kommentar zum ErbStG
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
Dein KI-Arbeitsplatz wartet.