Steuerrecht

Verrechnungspreisdokumentation

anymize entfernt Konzernnamen, Konzerngesellschaftsnamen, Geschäftsführer- und Personalnamen, Adressen, Steuernummern, USt-IDs, Kontonummern sowie Umsatz-, Margen- und Vergütungsdaten automatisch aus der Verrechnungspreis-Konstellation, bevor sie an die KI geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So entstehen Master-/Local-File-Struktur, Funktions- und Risikoanalyse, Methoden-Skizze (CUP, RPM, Cost-Plus, TNMM) und Angemessenheits-Argumentation in Minuten, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren. Die abschließende Methoden-Wahl, die Vergleichswerte-Auswahl und die Verteidigungs-Strategie bleiben selbstverständlich beim Menschen.

Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:

Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.

01

Anwendungsbereich

Worum geht es hier?

Beratung und Compliance

Die Verrechnungspreisdokumentation ist Compliance-Pflicht und strategisches Verteidigungs-Instrument zugleich. § 90 Abs. 3 AO verpflichtet Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen i.S.v. § 1 Abs. 2 AStG, Aufzeichnungen über Art und Inhalt dieser Geschäftsbeziehungen sowie über die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen einer den Grundsatz des Fremdvergleichs beachtenden Preisvereinbarung zu erstellen. Die Konkretisierung steht in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) — mit Master File (konzernweite Stammdokumentation) und Local File (transaktionsbezogene länderspezifische Dokumentation) als Kernkomponenten; ergänzend Country-by-Country Report nach § 138a AO bei Konzernumsatz ab 750 Mio. €. Die OECD Transfer Pricing Guidelines (zuletzt in der Fassung 2022) sind die internationale Referenz, durch die deutsche Finanzverwaltung über die Verwaltungsgrundsätze regelmäßig adressiert. Methodisch stehen fünf OECD-Methoden zur Verfügung: Preisvergleichsmethode (CUP), Wiederverkaufspreismethode (RPM), Kostenaufschlagsmethode (Cost-Plus), geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (TNMM) und transaktionsbezogene Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split). Die Methoden-Wahl folgt der „best method rule“ je nach Funktion (Routine vs. Strategie/Entrepreneur), Risikoprofil und Datenverfügbarkeit. Wer die Dokumentation manuell strukturiert, sitzt 8–40 Stunden pro Local File. Wer ChatGPT direkt nutzt, verletzt § 43a BRAO, sobald Konzernnamen, Margen-Daten und USt-IDs das Haus verlassen. Mit anymize bleibt der Konzern strukturell außerhalb des KI-Kontexts. Die Methoden-Entscheidung, die Vergleichswerte-Auswahl, die Angemessenheits-Subsumtion und die Verteidigungs-Strategie gegenüber BP-Beanstandungen bleiben anwaltliche Aufgabe.

02

Für wen passt das?

Zielgruppe und Kontext

Rolle
Fachanwält:in für Steuerrecht mit internationalem Schwerpunkt; Anwält:in in Tax-Litigation-Abteilung mit Tax-Audit-Praxis; Anwält:in mit Doppelzulassung Anwalt/Steuerberater; Steuerberater:in mit anwaltlichem Tandem in komplexen Mandaten; Tax Counsel in Inhouse-Mandaten von Konzernen.
Seniorität
Mittlere Erfahrung bis Spezialist:in. Routine-Transaktionen mit klarer Methoden-Wahl sind erlernbar; immaterielle Wirtschaftsgüter (IP, Markenrechte, Patente), zentrale Konzern-Dienstleistungen, Funktionsverlagerung § 1 Abs. 3b AStG und HVD/CCA-Strukturen verlangen Spezialisierung.
Kanzleigröße
Boutique-Steuerkanzlei bis Großkanzlei. Tandem mit Inhouse-Tax und Steuerberater:in nach § 57 StBerG ist Standard. Bei Großkonzernen Tandem mit Ökonomen für Benchmark-Studien.
Spezifische Kontexte
Konzernsachverhalte mit grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen: Warenverkauf zwischen Konzerngesellschaften, Lizenzgewährung an Tochtergesellschaften, zentrale Konzern-Dienstleistungen (IT, HR, Treasury, Procurement), Cost Contribution Arrangements (CCA), Finanzierung im Konzern (Cash Pool, Konzerndarlehen), Funktionsverlagerung § 1 Abs. 3b AStG, Hub-Strukturen. Auslöser oft: Erstaufstellung einer Dokumentation für neue Konzernstruktur, BP-Vorbereitung mit erhöhtem Verrechnungspreis-Fokus, internationale Erstvergabe einer Aufgabe, Reaktion auf BP-Beanstandung.
03

Die Situation in der Kanzlei

So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen

Verrechnungspreis-Mandate sind dokumentations- und subsumtions-intensiv: § 90 Abs. 3 AO i.V.m. der GAufzV verlangt Sachverhaltsdokumentation, Funktions- und Risikoanalyse sowie Angemessenheitsanalyse mit Methoden-Begründung und Benchmark-Studie für jede wesentliche Geschäftsbeziehung mit nahestehenden Personen i.S.v. § 1 Abs. 2 AStG. Auf BP-Anforderung sind die Aufzeichnungen innerhalb von 60 Tagen, bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen innerhalb von 30 Tagen vorzulegen (§ 90 Abs. 3 Satz 11 AO). Werden Aufzeichnungen nicht oder nicht im Wesentlichen verwertbar vorgelegt, drohen § 162 Abs. 3 und 4 AO-Sanktionen: widerlegbare Vermutung, dass die Einkünfte zugunsten der ausländischen verbundenen Gesellschaft verkürzt wurden, plus Zuschlag (mindestens 5 %, höchstens 10 % des Mehrbetrags, mindestens 5.000 €). Bei verspäteter Vorlage Zuschlag bis zu 1 Mio. € (mindestens 100 € je Tag). Die Dokumentation gliedert sich in: (a) Master File mit konzernweiten Stammdaten (Organisationsstruktur, Geschäftstätigkeit, immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungs- und Steuersituation des Konzerns); (b) Local File mit lokalem Geschäftsbetrieb, wesentlichen Geschäftsvorfällen, Methoden-Begründung und Benchmark; (c) Country-by-Country Report nach § 138a AO bei Konzernumsatz ≥ 750 Mio. €. Die Methoden-Wahl folgt der „best method rule“ der OECD Transfer Pricing Guidelines: CUP für vergleichbare Markttransaktionen, RPM für Eigenhandel/Distribution, Cost-Plus für Routine-Produktion und einfache Dienstleistungen, TNMM für komplexere Routine-Aktivitäten ohne direkte Vergleichsdaten, Profit Split für Geschäftsvorfälle mit gemeinsamer Wertschöpfung. Die Abgrenzung Routine- vs. Strategie-/Entrepreneur-Funktion entscheidet, welche Konzerngesellschaft die Residualgewinne trägt. Wer das manuell strukturiert, sitzt 8–40 Stunden pro Local File. Wer ChatGPT direkt nutzt, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Konzernnamen, Konzerngesellschaftsnamen, Margen-Daten, USt-IDs und Steuernummern das Haus verlassen. anymize löst den Konflikt: Klarnamen, Steuernummern, USt-IDs, IBANs und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die abschließende Methoden-Wahl, die Vergleichswerte-Auswahl, die Angemessenheits-Subsumtion und die Verteidigungs-Strategie bleiben anwaltliche Aufgabe.

04

Was Sie davon haben

Zeit, Wert, Vertraulichkeit

Zeit pro Local-File-Strukturierung

~180 Min

Frontier-KI baut die Sachverhalts-Skizze, Funktions- und Risikoanalyse, Methoden-Vorschläge nach OECD-„best method rule“ und Angemessenheits-Argumentations-Skelett. Anwaltliche Methoden-Entscheidung, Vergleichswerte-Auswahl, Benchmark-Schärfung und Verteidigungs-Strategie kommen wie gewohnt obendrauf.

Mehrwert pro Mandat

€ 660–1.050

Stundensatz Steuerrecht International (€ 220–350/h) angewandt auf 180 Minuten freigespielte Strukturierungs-Zeit. Verrechnungspreis-Mandate werden in der Regel nach Stundenhonorar oder hohem Pauschalhonorar abgerechnet — der Effizienz-Gewinn ist Durchsatz, kein Gebührenabzug.

Vertraulichkeit

strukturell

anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Konzernnamen, Konzerngesellschaftsnamen, Geschäftsführer-, Personal- und Mandantennamen, Adressen, Steuernummern, USt-IDs, IBANs, Geschäftspartner-Namen, Umsatz-, Margen- und Vergütungsbeträge — bevor der Text das Haus verlässt. Bei konzerngeheimer Margen- und Methoden-Strategie existenziell.

Erkennungsrate

>95 %

Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollieren Sie im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf — bei mehreren Konzerngesellschaften und mehreren Transaktionen besonders sorgfältig durch die Treffer-Liste gehen.

05

So gehen Sie vor

In 5 Schritten zum Antrag

0

Mandatslage und Vorlagefrist klären. Erstaufstellung (kein Fristdruck — Dokumentation aber zeitnah zum Veranlagungszeitraum), BP-Anforderung (60-Tages-Frist, bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen 30 Tage — § 90 Abs. 3 Satz 11 AO; in den Kanzlei-Fristenkalender), Country-by-Country Report Pflicht (§ 138a AO ab Konzernumsatz 750 Mio. €), Master-/Local-File-Schwellenwerte nach GAufzV (Local-File-Pflicht ab Lieferung/Leistung über 6 Mio. € oder bestimmten Bagatell-Schwellen). Dieser Schritt ist menschliche Aufgabe — die KI prüft keine Schwellenwerte verbindlich.

Sie

§ 90 Abs. 3 AO Vorlagefrist · Schwellenwerte · keine KI-Delegation

1

Konzernstruktur, Geschäftsbeziehungen und Datenbasis erheben. Mit der Mandantschaft: Konzernorganigramm, Liste der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen i.S.v. § 1 Abs. 2 AStG, wesentliche Geschäftsvorfälle (Warenlieferung, Lizenz, Dienstleistung, Finanzierung, Funktionsverlagerung), Konzern-Geschäftsstrategie, immaterielle Wirtschaftsgüter (Marken, Patente, Software, Know-how) mit Inhaberschaft, Finanzdaten (Konzernabschluss, Segmentberichte, Local-Buchhaltung), bisherige BP-Erfahrung. Funktionsverlagerungen § 1 Abs. 3b AStG mit Transferpaket-Bewertung separat aufnehmen.

Sie

Sachverhalts- und Strukturgrundlage

2

anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Konzernnamen, Konzerngesellschaftsnamen, Geschäftsführer-, Personal- und Mitarbeiternamen, Adressen, Steuernummern, USt-IDs, IBANs, Geschäftspartner-Namen, IP-Namen (Marken, Patente, Software), Umsatz-, Margen- und Vergütungsbeträge — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf. Bei mehreren Konzerngesellschaften sorgfältig durch die Treffer-Liste gehen — die Zuordnung Muttergesellschaft / Tochtergesellschaft / Schwestergesellschaft muss in der Pseudonymisierung eindeutig erhalten bleiben. Erkennungsrate über 95 %.

anymize

§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB · Konzerngeheimnis

3

Frontier-KI strukturiert. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht an Ihr gewähltes Modell in anymize. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie ab: (a) Master-File-Skizze nach GAufzV-Inhalts-Anforderungen (Organisationsstruktur, Geschäftstätigkeit, IP, Finanzierung, Steuersituation des Konzerns); (b) Local-File-Skizze je wesentlicher Geschäftsbeziehung (Sachverhalt, Funktions- und Risikoanalyse, Methoden-Begründung); (c) Methoden-Vorschläge nach OECD-„best method rule“ (CUP, RPM, Cost-Plus, TNMM, Profit Split) je Geschäftsvorfall mit Begründung; (d) Routine- vs. Strategie-/Entrepreneur-Funktion-Skizze; (e) Hinweis auf § 162 Abs. 3 und 4 AO-Sanktionsrisiko; (f) Hinweis auf Country-by-Country-Pflicht § 138a AO. Die KI gibt einen strukturierten Ausgangspunkt — keine abschließende Methoden-Entscheidung.

KI in anymize

Struktur in Minuten — keine Methoden-Entscheidung

4

anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten Master-/Local-File-Skizzen, Methoden-Vorschläge, Funktions-/Risikoanalyse und Sanktions-Hinweise, die Sie anwaltlich würdigen: Methoden-Entscheidung nach „best method rule“ treffen; Benchmark-Studie mit Vergleichsdaten (idealerweise aus Datenbanken wie Amadeus, Bureau van Dijk oder vergleichbar) schärfen; Funktions-/Risikoanalyse gegen tatsächliche Verhältnisse spiegeln; OECD-/BFH-Citations gegen oecd.org / bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren; bei Funktionsverlagerung § 1 Abs. 3b AStG das Transferpaket bewerten.

anymize + Sie

Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Methoden-Entscheidung

5

Master File / Local File / ggf. CbCR erstellen und freigeben. Final-Dokumentation in Kanzlei-Standard (englischsprachig empfohlen für Master File und CbCR — Vorlagepflicht in Englisch nach § 90 Abs. 3 Satz 8 AO im Regelfall). Behaltensfristen § 147 AO im Wiedervorlagekalender. Bei BP-Anforderung fristwahrende Vorlage. Bei BP-Beanstandung Verteidigungs-Strategie mit Mandantschaft besprechen — ggf. Verständigungsverfahren (MAP) nach DBA, Vorabverständigungsverfahren (APA) für künftige Veranlagungszeiträume.

Sie

Dokumentation und Fristwahrung · Mandanten-Selbstbestimmung

06

Womit Sie arbeiten

So setzen Sie anymize konkret ein

Was anymize tut

  • Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Konzernnamen, Konzerngesellschaftsnamen, Geschäftsführer-, Personal- und Mandantennamen, Adressen, Steuernummern, USt-IDs, IBANs, Geschäftspartner-Namen, Marken- und Patentnamen, Umsatz-, Margen- und Vergütungsbeträge — mit über 95 % Erkennungsrate.
  • Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (zum Beispiel ein Geldbetrag als Umsatz, Marge oder Lizenzgebühr).
  • Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang — die Zuordnung Mutter-/Tochter-/Schwester-Gesellschaft bleibt strukturell eindeutig.
  • Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt. Bei konzerngeheimer Margen- und Methoden-Strategie existenziell.

Was Sie als Anwält:in tun

  • Vorlagefrist § 90 Abs. 3 Satz 11 AO (60 Tage Standard, 30 Tage außergewöhnliche Geschäftsvorfälle) im Kanzlei-Fristenkalender — vor jedem KI-Schritt.
  • Schwellenwerte prüfen — Master-/Local-File-Schwellen GAufzV, Country-by-Country § 138a AO bei Konzernumsatz ab 750 Mio. €.
  • Methoden-Entscheidung nach „best method rule“ treffen — CUP, RPM, Cost-Plus, TNMM, Profit Split — und sauber begründen.
  • Benchmark-Studie schärfen — Vergleichsdaten aus Datenbanken (Amadeus, Bureau van Dijk oder vergleichbar), Vergleichbarkeitsanpassungen, Interquartilsband.
  • Funktions- und Risikoanalyse gegen tatsächliche Verhältnisse spiegeln — Routine-Funktion vs. Strategie-/Entrepreneur-Funktion sauber abgrenzen.
  • Bei Funktionsverlagerung § 1 Abs. 3b AStG das Transferpaket bewerten und die FVerlV-Anforderungen einhalten.
  • OECD-/BFH-Aktenzeichen aus dem KI-Output gegen oecd.org / bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren — Citation-Check ist anwaltliche Pflicht.
  • Bei BP-Beanstandung Verteidigungs-Strategie ausarbeiten — MAP (Verständigungsverfahren nach DBA Art. 25 OECD-MA), APA (Vorabverständigungsverfahren nach § 89a AO) erwägen.

Daten-Input

Konzernorganigramm, Liste grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen § 1 Abs. 2 AStG, Geschäftsvorfälle (Warenlieferung, Lizenz, Dienstleistung, Finanzierung, Funktionsverlagerung), Konzern-Geschäftsstrategie, IP-Inventar (Marken, Patente, Software, Know-how mit Inhaberschaft), Konzern- und Segmentabschlüsse, bisherige BP-Erfahrungen, ggf. bestehende APA/MAP-Verfahren, Vollmacht und Mandanten-Stammdaten.

Output-Kontrolle

Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierte Master-/Local-File-Skizzen, Methoden-Vorschläge nach OECD-„best method rule“, Funktions- und Risikoanalyse, Sanktions-/Schwellenwerte-Hinweise kommen zurück. anymize trifft keine Methoden-Entscheidung — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die Methoden-Wahl und Benchmark-Schärfung machen Sie.

Freigabeprozess

Sie behalten jederzeit die Hoheit: Vorlagefrist, Schwellenwert-Prüfung, Sichtung der Anonymisierung, Methoden-Entscheidung nach „best method rule“, Benchmark-Auswahl, Funktions-/Risikoanalyse, OECD-/BFH-Citation-Check, Verteidigungs-Strategie, Mandantenfreigabe. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.

07

Die KI-Anweisung

Prompt zum Kopieren

So nutzen Sie diesen Prompt:

1. Vorlagefrist (BP) und Schwellenwerte prüfen — das ist Schritt 0.

2. Konzernorganigramm, Geschäftsbeziehungs-Liste, Geschäftsvorfälle, Konzernfinanzdaten in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch.

3. Diesen Prompt kopieren und an den anonymisierten Sachverhalt anhängen. Mandatsmetadaten (Konzernumsatz, Veranlagungszeitraum, BP-Status, ggf. § 1 Abs. 3b AStG-Konstellation) als Header voranstellen.

4. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen (bei IP/Funktionsverlagerung: Max), dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.

Empfohlener Reasoning-Modus in anymize: Thinking-Modus. Bei Standard-Routine-Transaktionen (Cost-Plus-Dienstleistungen, einfache Warenlieferungen) ausreichend; bei IP-Lizenzen, Funktionsverlagerung, Hub-Strukturen oder Profit-Split-Kandidaten Max-Modus.
# Rolle
Du bist Strukturierungs-Assistenz für eine Steuerrechts-Kanzlei mit
internationalem Verrechnungspreis-Schwerpunkt. Du kennst die Systematik:
§ 90 Abs. 3 AO (Aufzeichnungspflichten), GAufzV (Gewinnabgrenzungs-
aufzeichnungsverordnung) mit Master File / Local File / CbCR-Logik,
§ 138a AO (Country-by-Country Report ab Konzernumsatz 750 Mio. €),
§ 1 AStG (Fremdvergleichsgrundsatz und Berichtigung von Einkünften),
§ 1 Abs. 2 AStG (nahestehende Personen), § 1 Abs. 3 AStG (Methodenhierarchie),
§ 1 Abs. 3b AStG (Funktionsverlagerung), FVerlV (Funktionsverlagerungs-
verordnung), § 162 Abs. 3 und 4 AO (Schätzungsbefugnis und Zuschläge bei
fehlender / mangelhafter Dokumentation), § 89a AO (APA),
OECD Transfer Pricing Guidelines 2022 (Methoden: CUP, RPM, Cost-Plus,
TNMM, Profit Split; "best method rule"), Verwaltungsgrundsätze
Verrechnungspreise des BMF.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.

# Aufgabe
Erstelle eine strukturierte Verrechnungspreisdokumentation-Skizze.
Liefere (a) eine Master-File-Skizze nach GAufzV-Inhalts-Anforderungen
(Organisationsstruktur, Geschäftstätigkeit, immaterielle Wirtschaftsgüter,
Finanzierung, Steuersituation); (b) Local-File-Skizzen je wesentlicher
Geschäftsbeziehung (Sachverhalt, Funktions- und Risikoanalyse,
Methoden-Begründung); (c) Methoden-Vorschläge nach OECD-"best method
rule" je Geschäftsvorfall mit Begründung und Vergleichbarkeitsanpassungen;
(d) eine Routine-vs.-Strategie-Funktions-Skizze für die beteiligten
Konzerngesellschaften; (e) Hinweise auf § 162 Abs. 3 und 4 AO-Sanktions-
risiko und § 138a AO-CbCR-Pflicht; (f) bei einschlägiger Konstellation
einen Hinweis auf § 1 Abs. 3b AStG-Funktionsverlagerung und FVerlV-
Transferpaket-Bewertung.

WICHTIG: Du triffst KEINE abschließende Methoden-Entscheidung. Du
identifizierst kandidatenfähige Methoden nach "best method rule",
markierst Vergleichbarkeitsanpassungen und Benchmark-Anforderungen.
Die abschließende Methoden-Wahl und Benchmark-Auswahl verantwortet die
Anwält:in.

Vorlagefristen und Schwellenwerte sind vom Menschen geprüft. Berechne
keine Fristen verbindlich.

# Inhalt

1. Master-File-Skizze (konzernweit, in der Regel Englisch)
   - Organisationsstruktur: Rechtsstruktur, Konzern-Organigramm,
     Beteiligungsverhältnisse, geographische Verteilung.
   - Geschäftstätigkeit: Wertschöpfungsketten, Hauptantriebsfaktoren
     für Konzern-Profite, Lieferketten, Hauptmärkte, wesentliche
     Konzernumstrukturierungen.
   - Immaterielle Wirtschaftsgüter: Konzernstrategie für
     Entwicklung, Inhaberschaft und Nutzung, wichtige IP-Verträge,
     Vergütung für IP-Nutzung.
   - Konzerninterne Finanzierung: Finanzierungsstruktur,
     wichtige Finanzierungs-Vereinbarungen, Konzernfinanzierungs-
     Funktion.
   - Steuersituation des Konzerns: Konzernabschluss, bestehende
     APAs, MAP-Verfahren, Verfahren mit BP.

2. Local-File-Skizzen je Geschäftsbeziehung
   - Sachverhalt: Vertragsbasis, Lieferungs-/Leistungsbeschreibung,
     beteiligte Konzerngesellschaften, Volumen pro Veranlagungs-
     zeitraum.
   - Funktionsanalyse: ausgeführte Funktionen je Beteiligten
     (F&E, Produktion, Vertrieb, Marketing, Finanzierung,
     Management, Risk-Bearing).
   - Risikoanalyse: getragene Risiken je Beteiligten (Markt-,
     Lager-, Forderungsausfall-, F&E-, Wechselkurs-Risiko etc.) —
     unter Beachtung Kapitel I OECD TPG zur Risikozuordnung
     (Kontrolle des Risikos, finanzielle Kapazität).
   - Vermögensanalyse: eingesetzte materielle und immaterielle
     Wirtschaftsgüter je Beteiligten.
   - Charakterisierung: Routine-Funktion vs. Strategie-/
     Entrepreneur-Funktion je Beteiligten.

3. Methoden-Vorschläge nach "best method rule" je Geschäftsvorfall
   - Tabelle: Geschäftsvorfall, Funktionsprofil, kandidatenfähige
     Methode(n), Begründung, Datenquelle, Vergleichbarkeitsanpassungen.
   - Methoden-Auswahl:
     CUP: vergleichbare interne/externe Preise, geeignet bei
       homogenen Gütern und Direktvergleichbarkeit.
     RPM: Eigenhandel/Distribution, Bruttomarge gegenüber
       Drittvertrieb.
     Cost-Plus: Routine-Produktion und einfache Dienstleistungen,
       Aufschlagsatz auf direkte Kosten.
     TNMM: komplexere Routine-Aktivitäten ohne direkte Vergleichs-
       daten, Nettomarge auf passende Basis (Kosten, Umsatz, Assets).
     Profit Split: gemeinsame Wertschöpfung mit signifikanter IP-
       Nutzung beider Seiten oder hochintegrierten Geschäftsvorgängen.
   - Pro Vorschlag Markierung [ANWALT-WERTUNG] und
     [BENCHMARK-AUSWAHL].

4. Routine- vs. Strategie-Funktions-Skizze
   - Übersicht je Konzerngesellschaft: charakteristische Funktionen
     und Risiken.
   - Identifikation der Entrepreneur-Gesellschaft (Residualgewinn-
     träger).
   - Bei mehreren Entrepreneurs: Profit-Split-Kandidatur.

5. § 162 Abs. 3 und 4 AO Sanktions-Hinweis
   - 60-Tages-Vorlagefrist (Standard) bzw. 30-Tages-Frist
     (außergewöhnliche Geschäftsvorfälle).
   - § 162 Abs. 3 AO: widerlegbare Vermutung der Einkünfte-
     Verkürzung bei Nicht-/Mangelvorlage.
   - § 162 Abs. 4 AO: Zuschlag 5–10 % des Mehrbetrags, mindestens
     5.000 €; bei verspäteter Vorlage bis 1 Mio. €, mindestens
     100 € je Tag.

6. § 138a AO Country-by-Country Report
   - Pflicht ab Konzernumsatz 750 Mio. €.
   - Inhalt: Umsatz, Gewinn, Steuern, Anzahl Beschäftigte,
     Kapital, einbehaltene Gewinne je Steuerhoheitsgebiet.
   - Übermittlung an Konzern-Mutter im Ansässigkeitsstaat;
     in Deutschland alternativ die ausländische Konzernobergesellschaft
     bei sekundärer Meldepflicht.

7. § 1 Abs. 3b AStG Funktionsverlagerung (wenn einschlägig)
   - Transferpaket: Funktion mit dazugehörigen Chancen, Risiken,
     Wirtschaftsgütern und sonstigen Vorteilen.
   - Bewertung nach FVerlV: Einigungsbereich aus Mindestpreis
     des abgebenden Unternehmens und Höchstpreis des aufnehmenden
     Unternehmens; Mittelwert als Anhaltspunkt.
   - Ausnahme bei "Open Architecture"-Fällen und qualifizierter
     Sublizenzierung.

8. Markierungen für die Anwält:in
   - [ANWALT-WERTUNG] — bei Methoden-Entscheidung und Funktions-
     Charakterisierung.
   - [BENCHMARK-AUSWAHL] — bei Vergleichsdaten-Auswahl und
     Interquartilsband-Bestimmung.
   - [BFH-CITATION] / [OECD-CITATION] mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] —
     bei jeder Citation; halluziniere keine Aktenzeichen oder
     Guidelines-Stellen.
   - [TRANSFERPAKET-BEWERTUNG] — bei Funktionsverlagerung mit
     FVerlV-Anforderungen.

# Format
Strukturiertes Markdown: gegliederte Master-File-Skizze, Local-File-
Skizzen je Geschäftsbeziehung mit Tabellen-Format, Methoden-Vorschläge
mit Tabelle, Routine-/Strategie-Übersicht, Sanktions-Hinweis-Modul,
CbCR-Modul, ggf. Funktionsverlagerungs-Modul, abschließende
Offene-Punkte-Liste.

# Verbote
KEINE abschließende Methoden-Entscheidung — die KI markiert
kandidatenfähige Methoden, die Wahl verantwortet die Anwält:in.
KEINE eigenständige Benchmark-Studie — die KI markiert Datenquellen
und Vergleichbarkeitsanpassungen, die Auswahl verantwortet die Anwält:in.
KEINE Berechnung von Vorlagefristen.
KEINE eigenständige Schwellenwerte-Prüfung — die Schwellen sind vorab
geprüft.
KEINE eigenständige Transferpaket-Bewertung — die FVerlV-Bewertung
verantwortet die Anwält:in mit Ökonom:in.
KEINE halluzinierten BFH-/OECD-Aktenzeichen oder Guidelines-Stellen —
nur sichere Citations, sonst [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG].
KEIN BMF-Schreiben (Verwaltungsgrundsätze) als Primärnorm — sie sind
Verwaltungsauffassung, dienen aber als Auslegungshilfe.
08

So sieht der Sachverhalt aus

Pseudonymisierter Eingabetext

Konzern- und Transaktionssachverhalt nach anymize-Anonymisierung. Konzernname, Konzerngesellschaftsnamen, Ansässigkeitsländer (als Platzhalter), Steuernummern, USt-IDs, IP-Namen und Geldbeträge sind durch anymize-Platzhalter im Format [[Kategorie-Hash]] ersetzt. Die Mandatsmetadaten — insbesondere CbCR-Pflicht, Schwellenwerte und Sprachregelung — werden als Header an den Prompt angehängt.
Konzernsachverhalt (anonymisiert, Erstaufstellung für VZ 2025):
  Konzern-Mutter: [[Konzern-Mutter]]
    Ansässigkeit: [[Land-Mutter-DE]]
    Steuernummer: [[Steuernummer-Mutter]]
    USt-ID: [[USt-ID-Mutter]]
    Konzernumsatz konsolidiert: [[Konzernumsatz]] (über 750 Mio. €,
      CbCR-Pflichtig § 138a AO)

  Tochtergesellschaft A: [[Tochter-A]]
    Ansässigkeit: [[Land-Tochter-A]] (EU-Mitgliedsstaat)
    Funktion: Produktion (Routine-Manufacturer)
    Steuer-ID: [[Steuer-ID-Tochter-A]]
    Mitarbeiter: [[Anzahl-MA-Tochter-A]]

  Tochtergesellschaft B: [[Tochter-B]]
    Ansässigkeit: [[Land-Tochter-B]] (EU-Mitgliedsstaat)
    Funktion: Eigenhandel/Distribution (Routine-Distributor)
    USt-ID: [[USt-ID-Tochter-B]]
    Mitarbeiter: [[Anzahl-MA-Tochter-B]]

  Tochtergesellschaft C: [[Tochter-C]]
    Ansässigkeit: [[Land-Tochter-C]] (außerhalb EU)
    Funktion: IT-Shared-Service-Center
    Steuer-ID: [[Steuer-ID-Tochter-C]]
    Mitarbeiter: [[Anzahl-MA-Tochter-C]]

  Wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter:
    - Markenrecht „[[Marke]]“: Inhaber [[Konzern-Mutter]],
      registriert in [[Marken-Register]]
    - Patentportfolio Verfahrenstechnik: Inhaber
      [[Konzern-Mutter]]
    - Software-Plattform: Inhaber [[Konzern-Mutter]],
      genutzt durch alle Konzerngesellschaften
    - Know-how Produktionsverfahren: dokumentiert,
      Inhaber [[Konzern-Mutter]]

  Wesentliche Geschäftsbeziehungen (VZ 2025):

  Transaktion 1 — Warenlieferung [[Konzern-Mutter]] → [[Tochter-B]]:
    Fertigprodukte zum Weiterverkauf an Drittkunden
    Volumen: [[Geldbetrag-Trans-1]]
    Gegenleistung: Eigenhandel-Vertrieb (Distributor)

  Transaktion 2 — Auftragsfertigung [[Tochter-A]] → [[Konzern-Mutter]]:
    Vorprodukte / Halbfabrikate
    Volumen: [[Geldbetrag-Trans-2]]
    Tochter-A erbringt Routine-Produktion auf Basis von Spezifikationen
    der Mutter, ohne eigene F&E.

  Transaktion 3 — IT-Dienstleistung [[Tochter-C]] → Konzern (alle):
    Konzernweite IT-Plattform-Betreuung, Helpdesk, Wartung
    Volumen: [[Geldbetrag-Trans-3]]
    Tochter-C ohne eigene IP, reine Routine-Funktion.

  Transaktion 4 — Lizenz [[Konzern-Mutter]] → [[Tochter-B]]:
    Nutzung Markenrecht „[[Marke]]“ im Vertriebsgebiet [[Land-Tochter-B]]
    Lizenzgebühr: [[Geldbetrag-Lizenz-4]] (umsatzabhängig %-Satz)

  Konzern-Geschäftsstrategie:
    Zentralisierung von F&E, IP und Strategie bei der Mutter
    ([[Konzern-Mutter]]); Tochtergesellschaften übernehmen Routine-
    Funktionen mit eingeschränktem Risiko.

Mandatsmetadaten (von Anwält:in vorab geprüft):
  - Verfahrensstand: Erstaufstellung Verrechnungspreisdokumentation
    für VZ 2025 — keine BP-Anforderung aktenkundig.
  - § 138a AO CbCR-Pflicht: ja (Konzernumsatz > 750 Mio. €).
  - § 90 Abs. 3 AO: Pflichtig für sämtliche
    Geschäftsbeziehungen mit Tochtergesellschaften.
  - § 1 Abs. 3b AStG Funktionsverlagerung: NICHT einschlägig
    (keine Verlagerung im VZ 2025).
  - Sprachregelung: Master File englisch; Local File deutsch
    möglich (Vorlage auf Englisch nur auf BP-Anforderung).
  - Aufbewahrungsfrist § 147 AO: 10 Jahre.

Kanzlei-Playbook (Auszug):
  - Routine-Produzent (Auftragsfertiger): in der Regel Cost-Plus-
    oder TNMM-Methode mit Aufschlagssatz/Margen-Bandbreite.
  - Routine-Distributor (Eigenhändler): in der Regel RPM oder TNMM
    mit Brutto- bzw. Nettomargen-Bandbreite.
  - Routine-Dienstleister (Shared Service Center): in der Regel
    Cost-Plus mit 3–8 % Aufschlagssatz, abhängig von Datenbank-
    Benchmark.
  - Markenlizenz konzernintern: in der Regel CUP (sofern interne
    oder externe Vergleichsdaten verfügbar) oder
    Residualanalysemethode bei einzigartigen Markenrechten.
  - Entrepreneur (Residualgewinnträger) ist regelmäßig die
    Konzern-Mutter — sofern F&E, IP und Strategie zentralisiert.
09

So liefert anymize zurück

Der Antrags-Entwurf

KI-Output (Beispiel). Die anymize-Re-Identifikation hat Konzernname, Konzerngesellschaftsnamen, Ansässigkeitsländer (Platzhalter), Steuernummern, USt-IDs, IP-Namen und Geldbeträge wieder eingesetzt — Sie sehen Master-/Local-File-Skizze, Methoden-Tabellen und Funktions-Charakterisierung mit den richtigen Daten und treffen die Methoden- und Benchmark-Entscheidung. Markierungen [ANWALT-WERTUNG], [BENCHMARK-AUSWAHL], [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] und [TRANSFERPAKET-BEWERTUNG] bleiben sichtbar.
# VERRECHNUNGSPREISDOKUMENTATION (Erstentwurf — Methoden-Entscheidung und Benchmark-Schärfung durch Anwält:in)

## I. Master-File-Skizze (Konzern [[Konzern-Mutter]])

### 1. Organisationsstruktur
- Konzern-Mutter [[Konzern-Mutter]] ([[Land-Mutter-DE]]) hält
  100 % an [[Tochter-A]] ([[Land-Tochter-A]]), [[Tochter-B]]
  ([[Land-Tochter-B]]) und [[Tochter-C]] ([[Land-Tochter-C]]).
- [ANWALT-WERTUNG]: Konzern-Organigramm grafisch ergänzen,
  Beteiligungsketten und Stimmrechte präzise dokumentieren.

### 2. Geschäftstätigkeit
- Wertschöpfungskette: F&E + IP-Verwaltung + Strategie bei der
  Mutter; Routine-Produktion bei [[Tochter-A]]; Routine-Distribution
  bei [[Tochter-B]]; Routine-IT-Dienstleistung bei [[Tochter-C]].
- Hauptantriebsfaktoren für Konzern-Profite: Markenrecht
  „[[Marke]]“, Patentportfolio Verfahrenstechnik, Software-
  Plattform — alle bei der Mutter.

### 3. Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Markenrecht „[[Marke]]“: Inhaber [[Konzern-Mutter]], Lizenz an
  [[Tochter-B]] (Transaktion 4).
- Patentportfolio Verfahrenstechnik: Inhaber [[Konzern-Mutter]],
  Nutzung implizit durch Auftragsfertigung [[Tochter-A]].
- Software-Plattform: Inhaber [[Konzern-Mutter]], Nutzung durch
  alle Konzerngesellschaften.
- Know-how Produktionsverfahren: Inhaber [[Konzern-Mutter]].
- [ANWALT-WERTUNG]: IP-Inhaberschaft formell vs. wirtschaftlich
  abgleichen (DEMPE-Funktionen — Development, Enhancement,
  Maintenance, Protection, Exploitation gemäß OECD TPG Kap. VI).

### 4. Konzerninterne Finanzierung
- [ANWALT-WERTUNG]: Konzernfinanzierungs-Struktur aus dem
  Konzernabschluss ergänzen — Cash Pool, Konzern-Darlehen,
  Garantieleistungen separat dokumentieren.

### 5. Steuersituation
- CbCR-Pflicht § 138a AO ab Konzernumsatz [[Konzernumsatz]].
- [ANWALT-WERTUNG]: Bestehende APAs, MAP-Verfahren, BP-Status
  je Konzerngesellschaft ergänzen.

## II. Local-File-Skizzen je Geschäftsbeziehung

### Transaktion 1 — Warenlieferung [[Konzern-Mutter]] → [[Tochter-B]]

| Kategorie | Inhalt |
|---|---|
| Sachverhalt | Fertigprodukte zum Weiterverkauf an Drittkunden |
| Volumen | [[Geldbetrag-Trans-1]] (VZ 2025) |
| Funktionen Mutter | Produktion (Strategie/Entrepreneur), IP-Bereitstellung, Strategie |
| Funktionen [[Tochter-B]] | Routine-Distribution, Lager, Marketing lokal |
| Risiken Mutter | F&E-Risiko, IP-Risiko, Produktions-Risiko |
| Risiken [[Tochter-B]] | Lager-, Forderungsausfall-Risiko (eingeschränkt — Entrepreneur trägt Markt-Risiko) |
| Charakterisierung | Mutter Entrepreneur, [[Tochter-B]] Routine-Distributor |
| Kandidaten-Methode | RPM oder TNMM (Bruttomarge bzw. Nettomarge auf Umsatz/Kosten) [ANWALT-WERTUNG] |
| Begründung | Routine-Distributor mit gefestigter Marktposition aber eingeschränkten F&E-/IP-Risiken — Marge-orientierter Ansatz "best method" |
| Datenquelle | Datenbank-Benchmark Distribution-Vergleichbare (Amadeus, Bureau van Dijk) [BENCHMARK-AUSWAHL] |
| Vergleichbarkeitsanpassungen | Branchen-Filter, Aktivitäts-Filter, Größen-Filter, ggf. Anpassung für Working-Capital und außerordentliche Posten |

### Transaktion 2 — Auftragsfertigung [[Tochter-A]] → [[Konzern-Mutter]]

| Kategorie | Inhalt |
|---|---|
| Sachverhalt | Vorprodukte/Halbfabrikate auf Spezifikation der Mutter |
| Volumen | [[Geldbetrag-Trans-2]] (VZ 2025) |
| Funktionen [[Tochter-A]] | Routine-Produktion auf Spezifikation, keine eigene F&E |
| Funktionen Mutter | Spezifikation, IP, Marktanbindung, Strategie |
| Risiken [[Tochter-A]] | eingeschränkt (Mengenpufferung, Qualität); ohne F&E- und Markt-Risiko |
| Risiken Mutter | F&E-, Markt-, IP-, Inventar-Risiko |
| Charakterisierung | [[Tochter-A]] Routine-Manufacturer, Mutter Entrepreneur |
| Kandidaten-Methode | Cost-Plus oder TNMM mit Aufschlagsatz [ANWALT-WERTUNG] |
| Begründung | Routine-Auftragsfertiger ohne IP — typischerweise Aufschlagsatz auf direkte Kosten oder Vollkosten |
| Datenquelle | Datenbank-Benchmark vergleichbare Auftragsfertiger [BENCHMARK-AUSWAHL] |
| Vergleichbarkeitsanpassungen | Funktions- und Risikoabgleich, Kostenbasis-Definition (Vollkosten vs. Direktkosten), ggf. Anpassung für Standortvorteile |

### Transaktion 3 — IT-Dienstleistung [[Tochter-C]] → Konzern

| Kategorie | Inhalt |
|---|---|
| Sachverhalt | Konzernweite IT-Plattform-Betreuung, Helpdesk, Wartung |
| Volumen | [[Geldbetrag-Trans-3]] (VZ 2025) |
| Funktionen [[Tochter-C]] | Routine-IT-Dienstleistung, kein eigenes IP, kein Risiko-Tragen |
| Funktionen Mutter | IT-Strategie, Software-Plattform-Inhaberschaft |
| Risiken [[Tochter-C]] | eingeschränkt (Personal-/Auslastungs-Risiko) |
| Charakterisierung | [[Tochter-C]] Routine-Dienstleister, Mutter (und übrige Konzerngesellschaften) Empfänger |
| Kandidaten-Methode | Cost-Plus mit Aufschlagsatz 3–8 % (Kanzlei-Playbook) [ANWALT-WERTUNG] |
| Begründung | Routine-Shared-Service ohne IP; Cost-Plus auf direkte und indirekte Kosten ist Standard-Ansatz |
| Datenquelle | Datenbank-Benchmark Shared-Services Kostenaufschlag [BENCHMARK-AUSWAHL] |
| Vergleichbarkeitsanpassungen | Kostenbasis-Definition, Branchen-Filter, ggf. Berücksichtigung Konzern-spezifischer Effizienzen |

### Transaktion 4 — Lizenz [[Konzern-Mutter]] → [[Tochter-B]]

| Kategorie | Inhalt |
|---|---|
| Sachverhalt | Nutzung Markenrecht „[[Marke]]“ im Vertriebsgebiet [[Land-Tochter-B]] |
| Volumen | [[Geldbetrag-Lizenz-4]] (umsatzabhängig % VZ 2025) |
| Funktionen Mutter | IP-Inhaberschaft, Markenpflege, IP-Strategie (DEMPE) |
| Funktionen [[Tochter-B]] | Markennutzung im Vertrieb |
| Risiken Mutter | IP-Risiko |
| Risiken [[Tochter-B]] | Markt-Risiko (sofern nicht durch Vertriebsvergütung kompensiert) |
| Kandidaten-Methode | CUP (interne oder externe Lizenzvergleiche) oder Residualanalyse [ANWALT-WERTUNG] |
| Begründung | Bei einzigartigen Markenrechten kann CUP-Vergleich schwierig sein — dann Residualanalyse oder Profit-Split-Kandidatur |
| Datenquelle | Datenbank-Benchmark vergleichbarer Markenlizenz (RoyaltyStat o.ä.) [BENCHMARK-AUSWAHL] |
| Vergleichbarkeitsanpassungen | Branchen-Filter, Marken-Stärke (Tier), Vertriebsgebiets-Anpassung |

## III. Routine- vs. Strategie-Funktions-Skizze

| Konzerngesellschaft | Charakter | Begründung |
|---|---|---|
| [[Konzern-Mutter]] | Entrepreneur / Strategie | F&E, IP, Strategie zentralisiert; trägt Markt-, F&E- und IP-Risiko; Residualgewinnträger |
| [[Tochter-A]] | Routine-Manufacturer | Auftragsfertigung ohne eigene F&E; eingeschränktes Risikoprofil |
| [[Tochter-B]] | Routine-Distributor | Eigenhandel ohne IP, mit eingeschränktem Markt-Risiko (abhängig von Strategievereinbarungen) |
| [[Tochter-C]] | Routine-Dienstleister | IT-Shared-Service ohne IP, ohne Risiko-Tragen |

[ANWALT-WERTUNG]: Routine-Charakterisierung muss tatsächlich
gelebter Funktions-/Risikoverteilung entsprechen. Bei
abweichenden tatsächlichen Verhältnissen drohen Re-Allokationen
durch die BP — Funktions- und Risikoanalyse präzise an
tatsächlichen Verhältnissen orientieren.

## IV. § 162 Abs. 3 und 4 AO Sanktions-Hinweis

- Vorlagefrist auf BP-Anforderung: 60 Tage (Standard) bzw.
  30 Tage (außergewöhnliche Geschäftsvorfälle).
- § 162 Abs. 3 AO: widerlegbare Vermutung der Einkünfte-
  Verkürzung bei Nicht-/Mangelvorlage zugunsten der ausländischen
  verbundenen Gesellschaft.
- § 162 Abs. 4 AO: Zuschlag 5–10 % des Mehrbetrags, mindestens
  5.000 €; bei verspäteter Vorlage bis 1 Mio. €, mindestens
  100 € je Tag.

## V. § 138a AO Country-by-Country Report

- CbCR-Pflicht bestätigt (Konzernumsatz > 750 Mio. €).
- [ANWALT-WERTUNG]: Übermittlungsweg klären — primär durch Konzern-
  Mutter im Ansässigkeitsstaat; sekundäre Meldepflicht bei
  fehlendem Austausch oder bestimmten Konstellationen.

## VI. Funktionsverlagerung § 1 Abs. 3b AStG

Nicht einschlägig im VZ 2025 (laut Mandatsmetadaten keine Verlagerung).

[ANWALT-WERTUNG]: Bei künftigen Verlagerungen Transferpaket-
Bewertung nach FVerlV mit Einigungsbereich aus Mindestpreis
(abgebende Gesellschaft) und Höchstpreis (aufnehmende Gesellschaft).
Ausnahme bei "Open Architecture" oder qualifizierter
Sublizenzierung prüfen.

---

## Offene Punkte für die Anwält:in

1. Methoden-Entscheidung je Transaktion nach „best method rule“
   treffen — RPM/TNMM vs. CUP vs. Cost-Plus vs. Profit Split mit
   Begründung.
2. Benchmark-Studien je Transaktion mit Datenbank-Recherche
   (Amadeus, Bureau van Dijk, RoyaltyStat o.ä.) ausarbeiten;
   Interquartilsband und gewählter Vergleichswert sauber
   begründen.
3. DEMPE-Analyse für IP (Markenrecht, Patentportfolio, Software-
   Plattform, Know-how) — wirtschaftliche Inhaberschaft formell
   vs. faktisch abgleichen (OECD TPG Kap. VI).
4. Risikozuordnung nach OECD TPG Kap. I prüfen — Kontrolle des
   Risikos und finanzielle Kapazität entscheiden über die
   wirtschaftliche Allokation.
5. OECD-/BFH-Citations gegen oecd.org / bundesfinanzhof.de /
   juris / beck-online verifizieren — OECD TPG 2022, BFH I R 67/14,
   I R 54/13 u.a. (Kanzlei-Liste).
6. Master File in Englisch ausarbeiten; Local Files in Deutsch
   möglich, auf BP-Anforderung englische Vorlage bedenken.
7. § 138a AO CbCR-Übermittlung durch Konzern-Mutter koordinieren —
   Frist und Tax-Authority-Austauschwege prüfen.
8. Aufbewahrungsfrist § 147 AO (10 Jahre) im Wiedervorlagekalender;
   bei Folgejahren Dokumentations-Update einplanen.
9. Bei Erstaufstellung: ggf. APA-Verfahren § 89a AO erwägen — für
   Rechtsfrieden und Planungssicherheit der künftigen
   Veranlagungszeiträume.
10. Tandem mit Inhouse-Tax und Ökonom:in für Benchmark-Studie
    organisieren; bei IP-Bewertung ggf. Sachverständige beiziehen.
10

Was das Berufsrecht verlangt

Pflichten — und wie anymize sie abdeckt

§ 43a BRAO Verschwiegenheit

anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Konzernsachverhalt sieht. Konzernname, Konzerngesellschaftsnamen, Geschäftsführer-, Personal- und Mitarbeiternamen, Adressen, Steuernummern, USt-IDs, IBANs, IP-Namen und Geschäftsbeträge — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate. Bei konzerngeheimer Margen- und Methoden-Strategie ist diese strukturelle Vertraulichkeit existenziell.

§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung

Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.

§ 203 StGB Geheimnisschutz

Indem Konzernname, Konzerngesellschaftsnamen, Margen- und Vergütungsdaten das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich. Die anymize-Mitarbeitenden sind nach § 203 belehrt — und sehen ohnehin nur die Zuordnungstabelle, nicht den Konzernsachverhalt.

§ 90 Abs. 3 AO Aufzeichnungspflicht

Verpflichtung zur Erstellung von Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen i.S.v. § 1 Abs. 2 AStG. Konkretisierung in der GAufzV mit Master File / Local File. Vorlagefrist auf BP-Anforderung: 60 Tage Standard, 30 Tage außergewöhnliche Geschäftsvorfälle. Sprachregelung: Vorlage auf BP-Anforderung in Englisch im Regelfall.

§ 162 Abs. 3 und 4 AO Sanktionen

Bei Nicht- oder mangelhafter Vorlage: widerlegbare Vermutung der Einkünfte-Verkürzung zugunsten der ausländischen verbundenen Gesellschaft (§ 162 Abs. 3 AO) plus Zuschlag 5–10 % des Mehrbetrags, mindestens 5.000 € (§ 162 Abs. 4 AO). Bei verspäteter Vorlage Zuschlag bis 1 Mio. €, mindestens 100 € je Tag.

§ 138a AO Country-by-Country Report

Pflicht bei Konzernumsatz ab 750 Mio. €. Inhalt: Umsatz, Gewinn, Steuern, Beschäftigte, Kapital, einbehaltene Gewinne je Steuerhoheitsgebiet. Übermittlung primär durch Konzern-Mutter; sekundäre Meldepflicht bei fehlendem Austausch oder bestimmten Konstellationen.

§ 1 AStG Fremdvergleichsgrundsatz

Berichtigung von Einkünften bei nahestehenden Personen, soweit die Bedingungen vom Fremdvergleich abweichen. Methodenhierarchie § 1 Abs. 3 AStG: vorzugsweise Standardmethoden mit eingeschränkter und nicht eingeschränkter Vergleichbarkeit; bei nicht möglicher Anwendung hypothetischer Fremdvergleich. Die OECD-„best method rule“ und § 1 AStG-Methodenhierarchie sind weitestgehend kongruent — Unterschiede im Detail anwaltlich prüfen.

§ 1 Abs. 3b AStG Funktionsverlagerung / FVerlV

Bei Funktionsverlagerung Transferpaket-Bewertung mit Einigungsbereich aus Mindestpreis (abgebende Gesellschaft) und Höchstpreis (aufnehmende Gesellschaft); Mittelwert als Anhaltspunkt. Ausnahme bei „Open Architecture“-Fällen und qualifizierter Sublizenzierung. Die FVerlV-Anforderungen sind formal und materiell streng — anwaltliche Tiefenarbeit mit Ökonom:in.

OECD TPG 2022 — best method rule und DEMPE

OECD Transfer Pricing Guidelines 2022 sind die internationale Referenz. „Best method rule“ Kap. II (Methoden-Auswahl nach Funktion, Risiko und Datenverfügbarkeit). DEMPE-Analyse Kap. VI (IP-Wertschöpfung: Development, Enhancement, Maintenance, Protection, Exploitation) entscheidet über die wirtschaftliche IP-Inhaberschaft jenseits der formellen.

BFH-/OECD-Citation-Check

BFH- und OECD-Stellen werden vom Frontier-Modell mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] markiert, wenn die Existenz nicht sicher ist. Die Verifikation gegen bundesfinanzhof.de, juris, beck-online und oecd.org ist anwaltliche Eigenleistung. OECD TPG-Stellen werden nach Kapitel-Abschnitt-Nummer zitiert (z.B. „OECD TPG 2022 Kap. I Rz. 1.50“).

11

Datenschutz und Vertraulichkeit

So funktioniert das mit anymize

Die juristisch entscheidende Frage bei der Verrechnungspreisdokumentation: Sieht der KI-Anbieter Konzernname, Konzerngesellschaftsnamen, Geschäftsführer-, Personal- und Mitarbeiternamen, Steuernummern, USt-IDs, IBANs, IP-Namen und Margen-/Umsatz-/Vergütungsdaten? Antwort mit anymize: nein. Klarnamen, Adressen, Steuernummern, USt-IDs, IBANs, IP-Namen und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag); bei besonders sensiblen Konzernstrategie-Daten (Margen-Strategie, IP-Roadmap, Funktionsverlagerung) zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. f i.V.m. § 43a BRAO. § 30 AO-Steuergeheimnis richtet sich primär an Amtsträger der Finanzverwaltung; für die Kanzlei gilt § 203 StGB plus § 43a BRAO — und genau hier setzt die Pseudonymisierung strukturell an. Bei Konzern-Mandaten ist die Vertraulichkeit zusätzlich für die Wahrung der Wettbewerbsposition der Mandantschaft existenziell.

Was anymize konkret leistet

  • Erkennt Konzernname, Konzerngesellschaftsnamen, Geschäftsführer-, Personal- und Mitarbeiternamen, Adressen, Steuernummern, USt-IDs, IBANs, IP-Namen (Marken, Patente, Software) und Geldbeträge mit über 95 % Genauigkeit.
  • Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Konzernsachverhalt an die KI geht.
  • Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen Master-/Local-File-Skizzen, Methoden-Vorschläge und Funktions-/Risikoanalyse mit den richtigen Klarnamen zurück.
  • Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
  • Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt. Bei konzerngeheimer Margen- und Methoden-Strategie existenziell.
12

Sicherheitscheck vor der Einreichung

Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden

Vor dem KI-Aufruf

  • Vorlagefrist § 90 Abs. 3 Satz 11 AO geprüft — bei BP-Anforderung 60-Tages-Frist (Standard) bzw. 30-Tages-Frist (außergewöhnliche Geschäftsvorfälle) im Kanzlei-Fristenkalender?
  • Schwellenwerte geprüft — Master-/Local-File-Pflicht GAufzV, CbCR § 138a AO ab Konzernumsatz 750 Mio. €?
  • Konzernorganigramm und Beteiligungsketten vollständig?
  • Liste der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen § 1 Abs. 2 AStG vollständig?
  • Wesentliche Geschäftsvorfälle (Waren, Lizenz, Dienstleistung, Finanzierung) mit Volumen je Veranlagungszeitraum?
  • IP-Inventar (Marken, Patente, Software, Know-how) mit formeller Inhaberschaft?
  • Konzern- und Segmentabschlüsse für den dokumentierten VZ vorhanden?
  • Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Konzernname, Konzerngesellschaftsnamen, Steuernummern, USt-IDs, IP-Namen und Beträge als Platzhalter erkannt?
  • Bei mehreren Konzerngesellschaften: Zuordnung Mutter/Tochter/Schwester in der Vorschau geprüft?

Nach der KI-Antwort

  • Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
  • Methoden-Entscheidung nach „best method rule“ je Transaktion getroffen — CUP/RPM/Cost-Plus/TNMM/Profit Split mit Begründung?
  • Benchmark-Studien je Transaktion ausgearbeitet — Datenbank, Filter, Interquartilsband, Vergleichbarkeitsanpassungen?
  • Funktions- und Risikoanalyse gegen tatsächlich gelebte Verhältnisse gespiegelt — Routine vs. Strategie/Entrepreneur sauber abgegrenzt?
  • DEMPE-Analyse für IP vorgenommen — wirtschaftliche vs. formelle IP-Inhaberschaft (OECD TPG Kap. VI)?
  • Risikozuordnung OECD TPG Kap. I geprüft — Kontrolle des Risikos und finanzielle Kapazität?
  • OECD-/BFH-Citations [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] gegen oecd.org / bundesfinanzhof.de / juris / beck-online geprüft?
  • Bei Funktionsverlagerung § 1 Abs. 3b AStG: Transferpaket-Bewertung mit FVerlV-Konformität durch Anwält:in und Ökonom:in?

Vor der Mandantenfreigabe

  • Master File auf Englisch ausgearbeitet (oder Sprachregelung mit Mandantschaft abgestimmt)?
  • Local Files je Geschäftsbeziehung mit Sachverhalt, Funktions-/Risikoanalyse, Methoden-Begründung und Benchmark?
  • Country-by-Country-Report § 138a AO-Übermittlung durch Konzern-Mutter koordiniert?
  • Aufbewahrungsfrist § 147 AO (10 Jahre) im Wiedervorlagekalender — Folgejahres-Update geplant?
  • Bei Erstaufstellung: APA-Verfahren § 89a AO als Option besprochen?
  • Tandem mit Inhouse-Tax und Steuerberater:in nach § 57 StBerG dokumentiert?
  • Bei BP-Beanstandung: Verteidigungs-Strategie mit MAP/APA-Erwägung mit Mandantschaft besprochen?

Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert

  • KI trifft Methoden-Entscheidung statt nur kandidatenfähige Methoden zu skizzieren — der Prompt verbietet das ausdrücklich; die Methoden-Wahl verantwortet die Anwält:in.
  • KI führt eigenständig eine Benchmark-Studie durch — Datenbank, Filter, Interquartilsband verantwortet die Anwält:in mit Ökonom:in.
  • KI ignoriert die DEMPE-Analyse — formelle IP-Inhaberschaft reicht nach OECD TPG Kap. VI nicht, wenn DEMPE-Funktionen nicht beim formellen Inhaber liegen.
  • KI verwechselt § 1 AStG-Methodenhierarchie und OECD-„best method rule“ — beide sind weitestgehend kongruent, im Detail aber differenziert.
  • KI bewertet eigenständig ein Transferpaket bei Funktionsverlagerung § 1 Abs. 3b AStG — Mindestpreis/Höchstpreis-Korridor verantwortet die Anwält:in mit Ökonom:in.
  • KI vergisst die § 162 Abs. 3 und 4 AO-Sanktionen — bei Nicht-/Mangelvorlage drohen Vermutung und Zuschlag.
  • KI ignoriert die 60-/30-Tages-Vorlagefrist nach § 90 Abs. 3 Satz 11 AO — die ist menschliche Aufgabe.
  • KI bestätigt Country-by-Country-Pflicht bei einer Konzerngesellschaft statt beim Konzern — § 138a AO greift bei Konzernumsatz ab 750 Mio. €.
  • KI klassifiziert eine Konzerngesellschaft pauschal als „Routine“ ohne tatsächliche Funktions-/Risikoanalyse — Routine vs. Strategie ist immer einzelfallbezogen zu prüfen.
  • KI halluziniert OECD-TPG-Stellen oder BFH-Aktenzeichen — Citation-Check ist anwaltliche Pflicht.
  • KI verwendet die BMF-Verwaltungsgrundsätze als Primärnorm — sie sind Verwaltungsauffassung, dienen aber als Auslegungshilfe.
13

Rechtsgrundlagen

Normen, Urteile, Belege

Primärnormen Abgabenordnung und Außensteuergesetz

  • Aufzeichnungspflichten bei Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland
  • Country-by-Country Report ab Konzernumsatz 750 Mio. €
  • Schätzungsbefugnis bei fehlender Verrechnungspreisdokumentation
  • Zuschlag bei Nicht-/Mangelvorlage und Verspätung
  • Aufbewahrungsfristen (10 Jahre)
  • Vorabverständigungsverfahren (APA)
  • Berichtigung von Einkünften bei nahestehenden Personen
  • Nahestehende Personen — Begriff
  • Methodenhierarchie
  • Funktionsverlagerung — Transferpaket
  • Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung — Master File / Local File
  • Funktionsverlagerungsverordnung

OECD-Referenzen

  • Fremdvergleichsgrundsatz und Risikozuordnung
  • Methoden — best method rule
  • Documentation — Master File / Local File / CbCR
  • Intangibles — DEMPE
  • Intra-Group Services
  • Business Restructurings
  • Financial Transactions
  • Verständigungsverfahren (MAP)

Berufsrechtliche Grundlagen

  • Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
  • Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Steuergeheimnis (primär Amtsträger)
  • Berufspflichten der Steuerberater bei Kooperation
  • Rechtsgrundlage Mandatsvertrag

Sekundärquellen

  • Verwaltungsauffassung zur Verrechnungspreisdokumentation
  • Mandantentransparenz und KI-Einsatz
  • KI in der anwaltlichen Praxis
  • Standardkommentar zu Verrechnungspreisen
  • Standardkommentar zum AStG
  • Praxisorientierte Darstellung

Stand: · Nächste Überprüfung:

Hinweis zur Nutzung

Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz

Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.

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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.

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