Steuerrecht
Erbschaftsteuer-Strategie
anymize entfernt Erblasser- und Erben-Namen, Adressen, Steuernummern, Steuer-IDs nach § 139b AO, IBANs sowie Nachlass- und Bewertungsdaten automatisch aus dem Nachlasssachverhalt, bevor er an die KI geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So entstehen die strukturierte Nachlass-Matrix, die Verschonungs- und Befreiungs-Skizze sowie die Generationenfolge-Optionen in Minuten, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren. Die Bewertung im Einzelfall und die strategische Schlussempfehlung bleiben selbstverständlich beim Menschen.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die Erbschaftsteuer-Strategie ist Beratungsprodukt im engeren Sinne — und ein Hebel-Mandat: Hier geht es nicht um die Erfassung eines abgeschlossenen Vorgangs, sondern um Gestaltung der Generationenfolge in einem Korridor aus Steuerentstehung nach § 9 ErbStG (Todeszeitpunkt bzw. Stichtag der Schenkung), Steuerklassen § 15 ErbStG, persönlichen Freibeträgen § 16 ErbStG (Ehegatte 500.000 €; Kind 400.000 €; Enkel 200.000 €; Klasse II/III jeweils 20.000 €), Verschonungsregeln für Betriebsvermögen §§ 13a–c ErbStG (Regelverschonung 85 %, Optionsverschonung 100 %, Lohnsummen- und Behaltensfrist), Wohnungs- und Familienheim-Befreiungen § 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG (Selbstnutzung durch Ehegatten / Kinder mit 200-m²-Grenze) und der Versorgungsfreibeträge § 17 ErbStG. Daneben stehen klassische Gestaltungs-Instrumente: vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauchsvorbehalt, Güterstandsschaukel, Kettenschenkung, Pflichtteils- und Pflichtteilsverzichtsstrategien, Stiftungslösungen. Wer das manuell strukturiert, sitzt 4–10 Stunden am Sachverhalt — bei Betriebsvermögen-Konstellationen deutlich länger. Mit anymize geht der pseudonymisierte Sachverhalt an ein Frontier-Modell — Namen, Adressen, Steuernummern, IBANs und Vermögensbeträge bleiben außerhalb des KI-Kontexts. Die Bewertung im Einzelfall, die § 14 ErbStG-Zusammenrechnung und die strategische Empfehlung bleiben anwaltliche Aufgabe.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Fachanwält:in für Steuerrecht; Fachanwält:in für Erbrecht mit steuerrechtlicher Praxis; Anwält:in mit Doppelzulassung Anwalt/Steuerberater; Anwält:in mit Schwerpunkt Unternehmensnachfolge; Notar:in mit steuerrechtlicher Beratungstätigkeit (eingeschränkt nach BNotO).
- Seniorität
- Mittlere Erfahrung bis Spezialist:in. Standard-Erbschaften mit Geld- und Immobilienvermögen sind beherrschbar; Verschonungsregeln-Mandate für Familienunternehmen, vorweggenommene Erbfolge mit Pflichtteilsverzicht und internationale Nachlässe verlangen Spezialisierung.
- Kanzleigröße
- Boutique-Kanzlei bis Großkanzlei. Erbschaftsteuer-Strategie läuft regelmäßig im Tandem mit erbrechtlicher Testaments- oder Erbvertragsgestaltung, mit Gesellschaftsrecht (Familiengesellschaft, Stiftung) und mit Steuerberatung. Tandem mit Steuerberater:in nach § 57 StBerG ist Regelfall.
- Spezifische Kontexte
- Vorbereitung einer Erbschaft zu Lebzeiten (Generationenfolge-Planung) oder Strukturierung eines bereits eingetretenen Erbfalls vor Abgabe der Erbschaftsteuer-Erklärung nach § 31 ErbStG. Typische Konstellationen: Familienheim auf Ehegatten/Kinder, Familienunternehmen mit Verschonungsregeln, Mischvermögen Immobilien/Wertpapiere, internationale Wohnsitze (DBA Erbschaftsteuer), Patchwork-Familien mit Pflichtteilsproblematik, Stiftungslösungen für unternehmerisches Vermögen.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
Erbschaftsteuer ist Stichtagssteuer: Sie entsteht mit dem Tode des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) — alle Bewertungs- und Gestaltungsspielräume vor diesem Zeitpunkt sind strategischer Hebel. Wer als Mandantschaft mit erheblichem Privat- oder Betriebsvermögen ohne Strategie in den Erbfall geht, riskiert eine Steuerlast, die durch §§ 13, 13a–c, 16 ErbStG vermeidbar gewesen wäre. Die einschlägigen Stellschrauben: (a) Steuerklasse § 15 ErbStG mit Klasse I (Ehegatte, Kinder, Enkel), II (Eltern, Geschwister bei Erwerb von Todes wegen) und III (alle übrigen); (b) persönliche Freibeträge § 16 ErbStG (Ehegatte 500.000 €; Kind 400.000 €; Enkel 200.000 €; Eltern bei Erwerb von Todes wegen 100.000 €; übrige Klasse I 100.000 €; Klasse II/III 20.000 €); (c) Versorgungsfreibetrag § 17 ErbStG für Ehegatten (256.000 €) und Kinder (gestaffelt nach Alter); (d) Familienheim-Befreiung § 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG (Ehegatten: keine Größenbegrenzung, 10-Jahres-Sperrfrist Selbstnutzung; Kinder: 200-m²-Grenze, 10-Jahres-Sperrfrist); (e) Verschonungsregeln Betriebsvermögen §§ 13a, 13b, 13c ErbStG (Regelverschonung 85 % mit 5-Jahres-Lohnsumme und 5-Jahres-Behaltensfrist; Optionsverschonung 100 % mit 7-Jahres-Lohnsumme und 7-Jahres-Behaltensfrist; Verwaltungsvermögen-Test: 90-%-Test bei Regelverschonung, 20-%-Test bei Optionsverschonung; Großerwerbe ab 26 Mio. € unterliegen § 28a ErbStG-Bedürfnisprüfung); (f) Zusammenrechnung Vorschenkungen letzte zehn Jahre § 14 ErbStG. Generationenfolge-Hebel: Vorweggenommene Erbfolge mit alle-zehn-Jahre-Freibetragsausnutzung, Nießbrauchsvorbehalt mit Bewertungsabschlag nach §§ 14 ff. BewG, Güterstandsschaukel zum Ehegatten, Kettenschenkung über mehrere Generationen, Verzicht auf den Pflichtteil mit Abfindung, Familien-Stiftung (Doppelbesteuerung Stiftung + Ausschüttung). Wer das manuell durchspielt, sitzt 4–10 Stunden am Modell. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Mandantenname, Vermögensbeträge und IBANs das Haus verlassen. anymize löst diesen Konflikt: Klarnamen, Steuernummer, Steuer-ID, IBANs, Grundbuchblattnummern und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die Bewertung im Einzelfall, die Verschonungs-Entscheidung und die Schluss-Strategie bleiben anwaltliche Pflicht.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Strategie-Mandat
~120 Min
Frontier-KI baut die Nachlass-Matrix (Vermögensgegenstand × Steuerklasse × Befreiung × Verschonung), modelliert Freibetrags-Ausnutzung über mehrere Stichtage und skizziert Generationenfolge-Pfade. Bewertung im Einzelfall, BFH-Citation-Check, § 14 ErbStG-Rechnung und die strategische Schlussempfehlung kommen wie gewohnt obendrauf.
Mehrwert pro Mandat
€ 440–700
Stundensatz Steuerrecht/Erbrecht (€ 220–350/h) angewandt auf 120 Minuten freigespielte Strukturierungs-Zeit. Strategie-Mandate werden in der Regel nach Stundenhonorar oder hohem Pauschalhonorar abgerechnet — der Effizienz-Gewinn ist Durchsatz, kein Gebührenabzug.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Erblasser- und Erben-Namen, Adressen, Steuernummern, Steuer-IDs, IBANs, Firmen-, Grundbuch- und Vermögensbeträge — bevor der Text das Haus verlässt.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollieren Sie im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf — bei mehreren Beteiligten (Patchwork-Familien, Mehrgenerationen-Strategie) besonders sorgfältig durch die Treffer-Liste gehen.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Mandatslage und Steuerentstehungs-Horizont klären. Bei Lebzeit-Beratung: Strategie-Korridor bis zum erwarteten Erbfall offen — kein verbindliches Fristdatum. Bei eingetretenem Erbfall: § 31 ErbStG-Anmeldefrist nach Anforderung des Finanzamts (mindestens ein Monat ab Aufforderung) UND vorgelagerte § 30 ErbStG-Anzeigefrist (drei Monate ab Kenntnis vom Erwerb) — beide in den Kanzlei-Fristenkalender. § 9 ErbStG-Stichtag dokumentieren (Todeszeitpunkt, Stichtag etwaiger Schenkungen, ergänzende Vorschenkungs-Übersicht der letzten zehn Jahre nach § 14 ErbStG). Dieser Schritt ist menschliche Aufgabe — die KI berechnet keine Anzeige- oder Erklärungsfristen verbindlich.
Sie
Steuerentstehung § 9 ErbStG · Fristlage · keine KI-Delegation
Sachverhalt und Vermögensaufstellung erheben. Mit der Mandantschaft Nachlass- bzw. Vermögensbestand (Geldvermögen, Immobilien, Anteile an Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmen, Hausrat, Versicherungsleistungen, Kunst- und Sammlungsobjekte) aufnehmen. Familienkonstellation klären: Erblasser, Ehegatte, Kinder, Enkel, ggf. nichteheliche Kinder, Patchwork-Konstellation, vorverstorbene Beteiligte. Vorschenkungen letzte zehn Jahre dokumentieren. Wertgrundlagen je Position vermerken (Verkehrswert, Bewertungsgutachten, Bilanz). Bei Betriebsvermögen: Verwaltungsvermögensquote nach § 13b Abs. 4 ErbStG. Bei Auslandsbezug: Wohnsitze, DBA Erbschaftsteuer, beschränkte vs. unbeschränkte Steuerpflicht § 2 ErbStG.
Sie
Vermögens- und Familien-Grundlage
anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Erblasser- und Erben-Namen, Adressen, Steuernummern, Steuer-IDs nach § 139b AO, IBANs, Grundbuchblattnummern, Firmennamen, Vermögens- und Bewertungsbeträge — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf. Bei Patchwork-Konstellationen oder Mehrgenerationen-Strategien sorgfältig durch die Treffer-Liste gehen — die Zuordnung Erblasser/Erbe/Beschenkte muss eindeutig bleiben. Erkennungsrate über 95 %.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB
Frontier-KI strukturiert. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht an Ihr gewähltes Modell in anymize. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie ab: (a) Nachlass-Matrix Vermögensgegenstand × Steuerklasse × Befreiung × Verschonung; (b) Freibetrags- und Steuersatz-Skizze nach §§ 15, 16, 17, 19 ErbStG je Erbe; (c) Verschonungs-Eignung Betriebsvermögen §§ 13a–c ErbStG mit Lohnsummen-/Behaltensfrist-Hinweis; (d) Familienheim-Befreiungs-Skizze § 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG; (e) Generationenfolge-Optionen (vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauchsvorbehalt, Pflichtteilsverzicht); (f) § 14 ErbStG-Hinweis zu Vorschenkungen. Die KI gibt einen strukturierten Ausgangspunkt — keine abschließende Strategie-Entscheidung.
KI in anymize
Struktur in Minuten — keine Strategie-Entscheidung
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten Nachlass-Matrix, Freibetrags-/Steuersatz-Skizze, Verschonungs- und Befreiungs-Hinweise und Generationenfolge-Optionen, die Sie anwaltlich würdigen: Bewertung im Einzelfall vornehmen (Grundvermögen § 176 ff. BewG, Betriebsvermögen §§ 11, 199 ff. BewG, sonstiges Vermögen § 9 BewG); § 14 ErbStG-Zusammenrechnung rechnen; Verschonungs-Voraussetzungen einzeln subsumieren (Lohnsumme, Behaltensfrist, Verwaltungsvermögen-Test); Familienheim-Selbstnutzung und 200-m²-Grenze prüfen; BFH-/FG-Citations gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren; Strategie-Entscheidung mit der Mandantschaft besprechen.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Bewertung
Mandanten-Beratung und Strategie-Empfehlung. Strukturierte Strategie-Empfehlung mit Steuer-Belastungsvergleich („Status quo“ vs. „Mit Strategie“) erstellen, Umsetzungsschritte (vorweggenommene Erbfolge mit Notarurkunde, Pflichtteilsverzicht, Familienheim-Übertragung, Gesellschaftsrechts-Anpassungen) skizzieren und Risiken transparent machen (Behaltensfrist-Nachversteuerung, Bewertungsstreit mit Finanzamt, Pflichtteilsanfechtung). Umsetzung in Schritten begleiten — bei Betriebsvermögen Behaltensfristen und Lohnsummenkontrolle in den Wiedervorlagekalender.
Sie
Strategie-Empfehlung · Mandanten-Selbstbestimmung
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Erblasser- und Erben-Namen, Adressen, Steuernummern, Steuer-IDs nach § 139b AO, IBANs, Firmennamen, Grundbuchblattnummern und Vermögensbeträge — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (zum Beispiel ein Geldbetrag als Verkehrswert, Buchwert oder Nießbrauch-Kapitalwert).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang — die Zuordnung Erblasser/Erbe/Beschenkte bleibt strukturell eindeutig.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Was Sie als Anwält:in tun
- Steuerentstehungs-Stichtag § 9 ErbStG dokumentieren und ggf. § 30 ErbStG-Anzeigefrist in den Kanzlei-Fristenkalender — vor jedem KI-Schritt.
- Bewertung im Einzelfall vornehmen — Grundvermögen § 176 ff. BewG, Betriebsvermögen §§ 11, 199 ff. BewG, Nießbrauch-Bewertung §§ 14 ff. BewG, sonstiges Vermögen § 9 BewG.
- § 14 ErbStG-Zusammenrechnung mit Vorschenkungen der letzten zehn Jahre rechnen — die KI markiert den Hinweis, die Rechnung verantworten Sie.
- Bei Betriebsvermögen §§ 13a–c ErbStG-Verschonungsregeln einzeln durchgehen — Lohnsummen-Kontrolle (5/7 Jahre), Behaltensfrist (5/7 Jahre), Verwaltungsvermögen-Test (90-%-Test bei Regel-, 20-%-Test bei Options-Verschonung) — Behaltensfristen in den Wiedervorlagekalender.
- BFH-/FG-Aktenzeichen aus dem KI-Output gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren — Citation-Check ist anwaltliche Pflicht.
- Strategie-Empfehlung mit Belastungsvergleich „Status quo“ vs. „Mit Strategie“ erstellen und mit der Mandantschaft besprechen — die Strategie-Entscheidung trifft die Mandantschaft.
Daten-Input
Vermögensaufstellung Erblasser bzw. Schenker (Geldvermögen, Immobilien, Anteile, Einzelunternehmen, Hausrat, Versicherungen, Kunst/Sammlungen), Familienkonstellation und Beteiligten-Übersicht, Vorschenkungen letzte zehn Jahre, Bewertungsgrundlagen je Position (Verkehrswertgutachten, Bilanz, Verwaltungsvermögensaufstellung), ggf. Testament/Erbvertrag-Entwürfe, Vollmacht und Mandanten-Stammdaten.
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierte Nachlass-Matrix, Freibetrags-/Steuersatz-Skizze, Verschonungs- und Befreiungs-Hinweise, Generationenfolge-Optionen und Belastungsvergleich kommen zurück. anymize trifft keine inhaltlichen Strategie-Entscheidungen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die Bewertung und Empfehlung machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Steuerentstehungs-Stichtag § 9 ErbStG, ggf. § 30/§ 31 ErbStG-Fristen, Sichtung der Anonymisierung, Bewertung nach BewG, § 14 ErbStG-Zusammenrechnung, BFH-Citation-Check, Verschonungs-Entscheidung §§ 13a–c ErbStG, Mandanten-Beratung, Umsetzungsbegleitung. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Steuerentstehungs-Stichtag § 9 ErbStG dokumentieren und ggf. § 30 ErbStG-Anzeigefrist in den Kanzlei-Fristenkalender — das ist Schritt 0.
2. Vermögensaufstellung, Familienkonstellation und Vorschenkungs-Übersicht in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch.
3. Diesen Prompt kopieren und an den anonymisierten Sachverhalt anhängen. Mandatsmetadaten (Erblasser, Erben, Verwandtschaftsverhältnisse, Stichtag § 9 ErbStG, Vorschenkungen, ggf. Betriebsvermögen-Eckdaten) als Header voranstellen.
4. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen (bei Verschonungsregeln und Mehrgenerationen-Strategien: Max), dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Strukturierungs-Assistenz für eine Steuerrechts-/Erbrechts-Kanzlei
mit Erbschaftsteuer-Strategie-Praxis. Du kennst die Systematik des ErbStG
(§§ 1–37): Steuerentstehung § 9, Steuerbefreiungen § 13 (Hausrat,
Familienheim Nr. 4a–c), Verschonung Betriebsvermögen §§ 13a–c,
Zusammenrechnung Vorschenkungen § 14, Steuerklassen § 15, persönliche
Freibeträge § 16, Versorgungsfreibeträge § 17, Steuersatz § 19,
Bedürfnisprüfung § 28a, Anzeige § 30, Erklärung § 31 — sowie die
Bewertungsvorschriften des BewG (Grundvermögen § 176 ff., Betriebsvermögen
§§ 11, 199 ff., Nießbrauch §§ 14 ff., sonstiges Vermögen § 9).
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
# Aufgabe
Erstelle eine strukturierte Erbschaftsteuer-Strategie-Skizze. Liefere
(a) eine Nachlass-Matrix Vermögensgegenstand × Steuerklasse × Befreiung
× Verschonung; (b) eine Freibetrags- und Steuersatz-Skizze nach §§ 15, 16,
17, 19 ErbStG je Erbe; (c) eine Verschonungs-Eignungs-Skizze §§ 13a–c
ErbStG für Betriebsvermögen mit Lohnsummen-/Behaltensfrist-Hinweis;
(d) eine Familienheim-Befreiungs-Skizze § 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG;
(e) Generationenfolge-Optionen (vorweggenommene Erbfolge mit
Nießbrauchsvorbehalt, Güterstandsschaukel, Pflichtteilsverzicht,
Kettenschenkung) als skizzierte Pfade; (f) einen Belastungsvergleich
"Status quo" vs. "Mit Strategie" als Skelett (Zahlen markiert mit
[ANWALT-WERTUNG]).
WICHTIG: Du triffst KEINE abschließende Strategie-Entscheidung und KEINE
abschließende Bewertung. Du identifizierst Pfade, markierst Wertgrundlagen
und Subsumtions-Punkte. Die § 14 ErbStG-Zusammenrechnung markierst du
als Hinweis — die Rechnung verantwortet die Anwält:in.
Anzeige- und Erklärungsfristen (§§ 30, 31 ErbStG) sind vom Menschen
geprüft und im Fristenkalender. Berechne diese Fristen NICHT verbindlich.
# Inhalt
1. Nachlass-Matrix
- Tabelle: Spalten = Vermögensgegenstand, Bewertungsverfahren (BewG),
vorläufiger Wertansatz (Platzhalter), § 13 ErbStG-Befreiungs-Anspruch,
§§ 13a–c ErbStG-Verschonungs-Eignung, Empfänger (Erbe/Beschenkte).
- Zeilen = jeder Einzelgegenstand (Geld, Grundstück, Anteile, Hausrat,
Familienheim, Versicherung, Kunst).
- Pro Zelle: Markierung [BEWERTUNG-EINZELFALL] bei Anwält:in-Pflicht.
2. Freibetrags- und Steuersatz-Skizze je Erbe
- Verwandtschaftsverhältnis je Erbe aus dem Header übernehmen.
- Steuerklasse § 15 ErbStG (I/II/III).
- Persönlicher Freibetrag § 16 ErbStG (Ehegatte 500.000 €;
Kind 400.000 €; Enkel 200.000 €; Eltern bei Erwerb von Todes wegen
100.000 €; Klasse II/III 20.000 €).
- Versorgungsfreibetrag § 17 ErbStG (Ehegatte 256.000 €; Kinder
gestaffelt nach Alter).
- Steuersatz § 19 ErbStG-Tarif je Klasse.
3. Familienheim-Skizze § 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG
- Nr. 4a Ehegatten: keine Größenbegrenzung, 10-Jahres-Sperrfrist
Selbstnutzung (Ausnahme bei zwingenden Gründen).
- Nr. 4b Kinder bei Erwerb von Todes wegen: 200-m²-Grenze
Wohnfläche, 10-Jahres-Sperrfrist Selbstnutzung.
- Nr. 4c Erwerb durch überlebende Lebenspartner: parallel zu
Nr. 4a/b.
- Markierung [ANWALT-WERTUNG]: Selbstnutzung und Sperrfrist sind
anwaltlich zu subsumieren.
4. Verschonung Betriebsvermögen §§ 13a–c ErbStG (wenn einschlägig)
- Regelverschonung 85 % oder Optionsverschonung 100 %.
- Lohnsummen-Klausel: 5 Jahre (Regel) bzw. 7 Jahre (Option).
- Behaltensfrist: 5/7 Jahre — Nachversteuerung bei Verstoß.
- Verwaltungsvermögen-Test § 13b Abs. 4 ErbStG: 90-%-Test
(Regelverschonung) bzw. 20-%-Test (Optionsverschonung).
- Mindestbeteiligungsquote § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bei
Kapitalgesellschaften: mehr als 25 %.
- Großerwerbe ab 26 Mio. €: Bedürfnisprüfung § 28a ErbStG oder
Abschmelzregel § 13c ErbStG.
5. § 14 ErbStG-Hinweis
- Erinnerung an Zusammenrechnung mit Vorschenkungen der letzten
zehn Jahre.
- Markierung [ANWALT-WERTUNG]: Die Rechnung verantwortet die
Anwält:in.
6. Generationenfolge-Optionen
- Vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauchsvorbehalt
(Bewertungsabschlag nach §§ 14 ff. BewG).
- Alle-zehn-Jahre-Freibetragsausnutzung über § 14 ErbStG-Korridor.
- Güterstandsschaukel: Wechsel in/aus Zugewinngemeinschaft mit
Zugewinnausgleich § 5 ErbStG.
- Kettenschenkung über mehrere Generationen
(Steuerklassen-Hop Klasse II/III → I).
- Pflichtteilsverzicht mit Abfindung (Abfindung als Erwerb von
Todes wegen behandelt).
- Familien-Stiftung als Bündelung — doppelte Belastung bedenken
(Errichtungs- und Ausschüttungsebene).
7. Belastungsvergleich "Status quo" vs. "Mit Strategie"
- Skelett-Tabelle mit Platzhaltern; Zahlen markiert
[ANWALT-WERTUNG].
8. Markierungen für die Anwält:in
- [BEWERTUNG-EINZELFALL] — bei jeder Bewertungsfrage nach BewG.
- [BFH-CITATION] mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] — bei jeder
BFH-/FG-Citation zu Verschonung, Bewertung oder Familienheim.
- [ANWALT-WERTUNG] — bei jeder Stelle mit fallspezifischer
rechtlicher Bewertung (Verwaltungsvermögensquote, Familienheim-
Selbstnutzung, Strategie-Entscheidung).
# Format
Strukturiertes Markdown: Tabelle für die Nachlass-Matrix, gegliederte
Skizze für Freibeträge/Steuersätze, separates Verschonungs-Modul,
Familienheim-Modul, Generationenfolge-Pfade, Belastungsvergleich-
Skelett, abschließende Offene-Punkte-Liste.
# Verbote
KEINE eigenständige Bewertung — die KI markiert das Bewertungsverfahren,
die Werte setzt die Anwält:in ein.
KEINE eigenständige § 14 ErbStG-Zusammenrechnung — Hinweis ja,
Rechnung nicht.
KEINE Berechnung von Anzeige- oder Erklärungsfristen — die sind vorab
eingetragen.
KEINE abschließende Strategie-Empfehlung — die KI skizziert Pfade,
die Empfehlung verantwortet die Anwält:in.
KEINE halluzinierten BFH-/FG-Aktenzeichen — nur sichere Citations,
sonst [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG].
KEIN BMF-Schreiben als Primärnorm — BMF-Schreiben sind Verwaltungs-
auffassung, nicht Rechtsquelle.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
Nachlass-/Vermögenssachverhalt (anonymisiert, Lebzeit-Beratung):
Mandantschaft (Erblasser zu Lebzeiten):
[[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]], [[Adresse-a3f9]]
Steuernummer: [[Steuernummer-7b3e]]
Steuer-ID (§ 139b AO): [[SteuerID-9c2d]]
Familienkonstellation:
Ehegatte: [[Vorname-Ehe-2bc4]] [[Nachname-a3f9]]
(Zugewinngemeinschaft seit 1992)
Kind 1: [[Vorname-K1-c4b2]] [[Nachname-a3f9]] (Sohn, 38 Jahre)
Kind 2: [[Vorname-K2-d7a5]] [[Nachname-a3f9]] (Tochter, 35 Jahre)
Enkel (Kind von K1): [[Vorname-E1-e618]] (8 Jahre)
Vermögensbestand (Wertgrundlagen Stand 01.05.2026):
a) Selbstgenutztes Familienheim
Adresse: [[Adresse-Familienheim-c4b2]]
Wohnfläche: 220 m² (Einfamilienhaus)
Verkehrswert laut Kurzgutachten: [[Geldbetrag-Familienheim]]
b) Vermietete Eigentumswohnung
Adresse: [[Adresse-Mietwohnung-d7a5]]
Grundbuch: [[Grundbuch-d7a5]]
Verkehrswert: [[Geldbetrag-Mietwohnung]]
c) Anteile an Familien-GmbH (Mandantschaft 100 %)
Firmenname: [[Firma-Familien-GmbH]]
Substanz- und Ertragswert-Schätzung: [[Geldbetrag-GmbH]]
Verwaltungsvermögensquote nach erster Schätzung: ~12 %
Lohnsumme 5-Jahres-Schnitt: [[Geldbetrag-Lohnsumme]]
d) Wertpapierdepot
Depotnummer: [[Depot-7b3e]]
Marktwert: [[Geldbetrag-Depot]]
e) Sichtguthaben/Tagesgeld
IBAN: [[IBAN-Mandant]]
Bestand: [[Geldbetrag-Sichtguthaben]]
f) Hausrat
Zeitwert: [[Geldbetrag-Hausrat]] (unter 41.000 €)
Vorschenkungen letzte zehn Jahre:
- 12.09.2019: Geldzuwendung an Sohn [[Geldbetrag-VS-Sohn-2019]]
- 03.04.2023: Geldzuwendung an Tochter [[Geldbetrag-VS-Tochter-2023]]
Mandatsmetadaten (von Anwält:in vorab geprüft):
- Stichtag § 9 ErbStG: noch offen — Lebzeit-Beratung
- § 30 ErbStG-Anzeigefrist: nicht einschlägig (keine bisher
ausgeführte Schenkung im aktuellen Mandat); bei Umsetzung der
Strategie je Schenkungs-Stichtag separat einzutragen
- Verwandtschaftsverhältnisse: Ehegatte (Klasse I, Freibetrag 500.000 €),
Kinder (Klasse I, Freibetrag je 400.000 €), Enkel (Klasse I,
Freibetrag 200.000 €) nach § 16 ErbStG
- Versorgungsfreibetrag Ehegatte § 17 ErbStG: 256.000 €
- Familien-GmbH: Verwaltungsvermögensquote unter 20 % nach erster
Schätzung — Optionsverschonung § 13a Abs. 10 ErbStG grundsätzlich
denkbar (anwaltlich zu prüfen)
- § 14 ErbStG-Zusammenrechnung: Vorschenkungen 2019 und 2023 sind
relevant für 10-Jahres-Korridor
Kanzlei-Playbook (Auszug):
- § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG Familienheim Ehegatten: keine
Größenbegrenzung, 10-Jahres-Sperrfrist Selbstnutzung.
- § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG Familienheim Kinder bei Erwerb von Todes
wegen: 200-m²-Wohnflächen-Grenze, 10-Jahres-Sperrfrist Selbstnutzung.
- Bei Wohnfläche > 200 m² nur anteilige Befreiung — Restanteil
steuerpflichtig.
- §§ 13a–c ErbStG: Regelverschonung 85 % (5 Jahre Lohnsumme,
5 Jahre Behaltensfrist, 90-%-Test); Optionsverschonung 100 %
(7 Jahre Lohnsumme, 7 Jahre Behaltensfrist, 20-%-Test).
- Großerwerb ab 26 Mio. €: § 28a ErbStG-Bedürfnisprüfung oder
Abschmelzregel § 13c ErbStG.
- Nießbrauchsvorbehalt bei vorweggenommener Erbfolge: Bewertungs-
abschlag nach §§ 14 ff. BewG (Kapitalwert nach Alter und Zinssatz).
- Güterstandsschaukel: Zugewinnausgleich § 5 ErbStG steuerfrei.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# ERBSCHAFTSTEUER-STRATEGIE (Erstentwurf — Bewertung und Strategie-Empfehlung durch Anwält:in)
## I. Nachlass-Matrix (Lebzeit-Bestand zum 01.05.2026)
| Gegenstand | Bewertungsverfahren | Vorl. Wertansatz | § 13 ErbStG | §§ 13a–c ErbStG | Empfänger-Pfad |
|---|---|---|---|---|---|
| Familienheim 220 m² | Sachwert-/Vergleichswert §§ 182, 189 BewG [BEWERTUNG-EINZELFALL] | [[Geldbetrag-Familienheim]] | Nr. 4a (Ehegatte) voll; Nr. 4b (Kinder) anteilig bis 200 m² | nicht einschlägig | Ehegatte (Nr. 4a) oder Kinder (Nr. 4b anteilig) |
| Mietwohnung [[Adresse-Mietwohnung-d7a5]] | Ertragswert §§ 184–188 BewG [BEWERTUNG-EINZELFALL] | [[Geldbetrag-Mietwohnung]] | nicht einschlägig (keine Selbstnutzung) | nicht einschlägig | nach Belastungs-Optimum |
| Familien-GmbH [[Firma-Familien-GmbH]] | Substanz-/Ertragswert §§ 11, 199 ff. BewG [BEWERTUNG-EINZELFALL] | [[Geldbetrag-GmbH]] | nicht einschlägig | Optionsverschonung 100 % grundsätzlich denkbar (VV-Quote ~12 %) [ANWALT-WERTUNG] | nach Verschonungs-Eignung |
| Wertpapierdepot | gemeiner Wert § 9 BewG (Kurswert Stichtag) | [[Geldbetrag-Depot]] | nicht einschlägig | nicht einschlägig | nach Belastungs-Optimum |
| Sichtguthaben | Nennwert § 9 BewG | [[Geldbetrag-Sichtguthaben]] | nicht einschlägig | nicht einschlägig | Freibetragsausnutzung Kinder/Enkel |
| Hausrat | Zeitwert § 9 BewG | [[Geldbetrag-Hausrat]] | Klasse I bis 41.000 € § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG | nicht einschlägig | Ehegatte / Kinder |
## II. Freibetrags- und Steuersatz-Skizze je Erbe
| Erbe | Verwandtschaft | Steuerklasse § 15 | Freibetrag § 16 | Versorgungs-FB § 17 | Tarif § 19 |
|---|---|---|---|---|---|
| [[Vorname-Ehe-2bc4]] (Ehegatte) | Ehegatte | I | 500.000 € | 256.000 € | 7 %–30 % gestaffelt |
| [[Vorname-K1-c4b2]] (Sohn) | Kind | I | 400.000 € | gestaffelt nach Alter (hier 38 J. — nicht einschlägig) | 7 %–30 % gestaffelt |
| [[Vorname-K2-d7a5]] (Tochter) | Kind | I | 400.000 € | gestaffelt nach Alter (hier 35 J. — nicht einschlägig) | 7 %–30 % gestaffelt |
| [[Vorname-E1-e618]] (Enkel) | Enkel | I | 200.000 € | nicht einschlägig | 7 %–30 % gestaffelt |
[ANWALT-WERTUNG]: Bei Lebzeitschenkung an Sohn / Tochter Anrechnung
der Vorschenkungen 2019 (Sohn) und 2023 (Tochter) nach § 14 ErbStG —
die durch Vorschenkungen verbrauchte Freibetrags-Quote ist
einzukalkulieren.
## III. Familienheim-Skizze § 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG
- Ehegatten-Pfad Nr. 4a: keine Größenbegrenzung. 10-Jahres-Sperrfrist
Selbstnutzung durch Ehegatten. Volle Befreiung möglich.
- Kinder-Pfad Nr. 4b: 200-m²-Wohnflächen-Grenze. Familienheim hat
220 m² — Befreiung anteilig (200/220, ca. 90,9 %).
[ANWALT-WERTUNG]: Anteilige Befreiung gilt für die übersteigenden
20 m² nicht; Restanteil unterliegt der Besteuerung mit dem
Verkehrswert-Anteil. Wohnflächen-Berechnung nach Wohnflächenverordnung
anwaltlich prüfen.
- 10-Jahres-Sperrfrist Selbstnutzung: Verkauf, Vermietung oder
Nicht-Selbstnutzung innerhalb der Sperrfrist führt zur
rückwirkenden Nachversteuerung (mit Ausnahme bei zwingenden
Gründen — Pflegebedürftigkeit etc.).
## IV. Verschonung Familien-GmbH §§ 13a–c ErbStG
Status nach Mandatsmetadaten: Verwaltungsvermögensquote ~12 %
(unter 20 %-Schwelle). Optionsverschonung 100 % § 13a Abs. 10 ErbStG
grundsätzlich denkbar.
- Optionsverschonung 100 % (§ 13a Abs. 10 ErbStG): voller Verschonungs-
abschlag, dafür 7-Jahres-Lohnsumme (700 % der Ausgangs-Lohnsumme),
7-Jahres-Behaltensfrist, Verwaltungsvermögen-Test 20 % (§ 13b
Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs. 10 Nr. 5 ErbStG).
- Regelverschonung 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG): Verschonungsabschlag
85 %, 5-Jahres-Lohnsumme (400 % der Ausgangs-Lohnsumme),
5-Jahres-Behaltensfrist, Verwaltungsvermögen-Test 90 %.
- Großerwerb-Schwelle 26 Mio. €: § 28a ErbStG-Bedürfnisprüfung oder
Abschmelzregel § 13c ErbStG. [ANWALT-WERTUNG]: Schwellen-Lage gegen
GmbH-Wertansatz prüfen.
[BFH-CITATION VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG]: BFH-Rechtsprechung zur
Verwaltungsvermögensquote und zum „junges Verwaltungsvermögen“-Test
gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren.
[ANWALT-WERTUNG]: Verwaltungsvermögensquote bilanziell prüfen.
Junges Verwaltungsvermögen (Anschaffung innerhalb von zwei Jahren vor
Stichtag) zählt nicht zum begünstigten Vermögen. Lohnsummen-Rechnung
nach § 13a Abs. 3 ErbStG (Mindest-Lohnsumme bei mehr als fünf
Beschäftigten).
## V. § 14 ErbStG-Hinweis — Vorschenkungen
- 12.09.2019 an Sohn: [[Geldbetrag-VS-Sohn-2019]] — innerhalb des
10-Jahres-Korridors bei jeder Lebzeitschenkung an den Sohn bis
12.09.2029 zu berücksichtigen.
- 03.04.2023 an Tochter: [[Geldbetrag-VS-Tochter-2023]] — innerhalb
des 10-Jahres-Korridors bei jeder Lebzeitschenkung an die Tochter
bis 03.04.2033 zu berücksichtigen.
[ANWALT-WERTUNG]: § 14 ErbStG-Rechnung pro Stamm separat. Bei einer
geplanten Schenkung an Sohn rechnet die Vorschenkung 2019 voll an;
Tochter ist nur durch ihre eigene Vorschenkung 2023 betroffen.
## VI. Generationenfolge-Optionen (skizziert)
### Pfad A — Vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauchsvorbehalt
- Übertragung Mietwohnung [[Adresse-Mietwohnung-d7a5]] an Sohn
oder Tochter unter Nießbrauchsvorbehalt der Mandantschaft.
- Bewertungsabschlag § 14 ff. BewG: Kapitalwert des Nießbrauchs
reduziert den Schenkungswert. [ANWALT-WERTUNG]: Kapitalwert nach
Alter der Mandantschaft und gesetzlichem Zinssatz rechnen.
- Mietwohnung als Vermögensgegenstand frühzeitig aus dem
späteren Nachlass.
### Pfad B — Alle-zehn-Jahre-Freibetragsausnutzung
- Zwei voneinander unabhängige Schenkungs-Korridore: Sohn (nach
09/2029 wieder volle 400.000 €) und Tochter (nach 04/2033 wieder
volle 400.000 €). Enkel-Korridor (200.000 €) jederzeit nutzbar.
- Ehegatte: 500.000 €-Korridor neben § 5 ErbStG-Güterstandsschaukel.
### Pfad C — Güterstandsschaukel
- Wechsel Zugewinngemeinschaft → Gütertrennung mit
Zugewinnausgleich § 5 ErbStG (steuerfrei) → ggf. später wieder
zurück in Zugewinngemeinschaft.
- [ANWALT-WERTUNG]: Zugewinnausgleichs-Berechnung in Tandem mit
Familienrecht; Missbrauchs-Diskussion § 42 AO bedenken.
### Pfad D — Familien-GmbH-Übertragung mit Verschonung
- Optionsverschonung 100 % bei VV-Quote unter 20 % grundsätzlich
denkbar. Übertragung an Kinder zu gleichen Teilen oder
Bündelung in Familien-Holding.
- 7-Jahres-Lohnsumme und 7-Jahres-Behaltensfrist in den
Wiedervorlagekalender — Verstoß führt zu rückwirkender
Nacherhebung des Verschonungsabschlags.
### Pfad E — Pflichtteilsverzicht
- Bei Patchwork-Konstellationen oder gezielten Strategien:
notarieller Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung (Abfindung
als Erwerb von Todes wegen). Hier kein Anlass aus dem
Sachverhalt.
[BFH-CITATION VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG]: BFH-Rechtsprechung zur
Güterstandsschaukel (§ 42 AO-Missbrauchsdiskussion) gegen
bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren.
## VII. Belastungsvergleich (Skelett — Zahlen durch Anwält:in)
| Szenario | Schätz-Steuerlast | Bemerkung |
|---|---|---|
| Status quo (Erbfall ohne Strategie) | [ANWALT-WERTUNG] | Bewertung Familienheim + Mietwohnung + GmbH ohne Verschonung; Freibeträge je Erbe |
| Pfad B + D (Vorweggenommene Erbfolge + Optionsverschonung) | [ANWALT-WERTUNG] | Nießbrauchs-Abschlag + 100 %-Verschonung GmbH bei Einhaltung Lohnsumme/Behaltensfrist |
| Pfad B + C + D (mit Güterstandsschaukel) | [ANWALT-WERTUNG] | Zusätzlich § 5 ErbStG-Zugewinnausgleich vor Lebzeitschenkungen |
[ANWALT-WERTUNG]: Zahlen einsetzen nach Einzelbewertung. Bei
GmbH-Wertansatz beachten, dass Optionsverschonung an Voraussetzungen
geknüpft ist, deren Verfehlung zu Nacherhebung führt — Belastungs-
vergleich ohne Verschonungs-Bruch realistisch darstellen, mit
Sensitivitätsbetrachtung „bei Verfehlung Lohnsumme“.
---
## Offene Punkte für die Anwält:in
1. Bewertung im Einzelfall: Familienheim § 182 oder § 189 BewG je
nach Region (Vergleichswert vs. Sachwert), Mietwohnung
Ertragswert §§ 184–188 BewG, Familien-GmbH §§ 11, 199 ff. BewG
(Substanz- vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren), ggf.
qualifiziertes Verkehrswertgutachten.
2. Verwaltungsvermögens-Test § 13b Abs. 4 ErbStG: bilanzielle
Prüfung der Quote, junges Verwaltungsvermögen separat ermitteln,
Plausibilität der 12 %-Schätzung dokumentieren.
3. Lohnsummen-Rechnung § 13a Abs. 3 ErbStG: Ausgangs-Lohnsumme als
5-Jahres-Schnitt, 700 % (Option) bzw. 400 % (Regel)
Lohnsummen-Pflicht; Mitarbeiter-Schwelle prüfen.
4. § 14 ErbStG-Zusammenrechnung pro Stamm rechnen — Sohn und
Tochter separat.
5. Familienheim-Wohnfläche prüfen: 220 m² gegen 200-m²-Grenze
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG bei Kinder-Pfad. Bei Ehegatten-Pfad
keine Größenbegrenzung.
6. BFH-/FG-Rechtsprechung zu Verschonungs-Voraussetzungen,
junges Verwaltungsvermögen, Güterstandsschaukel und Nießbrauchs-
Bewertung gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online
verifizieren.
7. Behaltensfrist und Lohnsummenkontrolle in den Wiedervorlage-
kalender — bei Optionsverschonung 7 Jahre, bei Regelverschonung
5 Jahre.
8. Strategie-Workshop mit der Mandantschaft: Pfad-Entscheidung,
Reihenfolge der Umsetzungsschritte (Notarurkunde,
Ehevertrag-Anpassung, Gesellschaftsvertrag-Änderung,
Wiedervorlagen).
9. Bei Pfad D zusätzlich: Tandem mit Gesellschaftsrechts-Beratung
(Familien-Holding, Stimmrechtsbündelung, Poolverträge nach
§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bei Beteiligungspoolung).Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Sachverhalt sieht. Erblasser- und Erben-Namen, Adressen, Steuernummern, Steuer-IDs nach § 139b AO, IBANs, Grundbuchblattnummern, Firmennamen und Vermögensbeträge — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate.
§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung
Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.
§ 203 StGB Geheimnisschutz
Indem Mandantenname, Familienkonstellation, Steuernummern und Vermögensbeträge das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich. Die anymize-Mitarbeitenden sind nach § 203 belehrt — und sehen ohnehin nur die Zuordnungstabelle, nicht den Strategie-Sachverhalt.
§ 9 ErbStG Steuerentstehung
Erbschaftsteuer entsteht mit dem Tode des Erblassers (Nr. 1) bzw. bei Schenkungen mit der Ausführung der Zuwendung (Nr. 2). Alle Bewertungs- und Gestaltungsspielräume bestehen nur VOR dem Stichtag. Strategie-Mandate sind dadurch zeitkritisch — auch wenn keine formelle Frist läuft.
§§ 13a, 13b, 13c ErbStG Verschonung Betriebsvermögen
Regelverschonung 85 % (5-Jahres-Lohnsumme, 5-Jahres-Behaltensfrist, 90-%-Verwaltungsvermögen-Test) oder Optionsverschonung 100 % (7-Jahres-Lohnsumme, 7-Jahres-Behaltensfrist, 20-%-Verwaltungsvermögen-Test, irreversibler Antrag). Junges Verwaltungsvermögen (Anschaffung innerhalb von zwei Jahren vor Stichtag) zählt nicht zum begünstigten Vermögen. Großerwerbe ab 26 Mio. €: § 28a ErbStG-Bedürfnisprüfung oder Abschmelzregel § 13c ErbStG. Wer Behaltensfrist oder Lohnsumme verletzt, riskiert die rückwirkende Nacherhebung — die Behaltensfristen gehören in den Wiedervorlagekalender.
§ 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG Familienheim
Ehegatten-Pfad Nr. 4a: keine Größenbegrenzung, 10-Jahres-Sperrfrist Selbstnutzung. Kinder-Pfad Nr. 4b: 200-m²-Wohnflächen-Grenze (übersteigender Anteil steuerpflichtig), 10-Jahres-Sperrfrist Selbstnutzung. Bei vermieteten oder selbstgenutzten Mehrfamilienhäusern Konstellation präzise prüfen. Wohnflächen-Berechnung nach Wohnflächenverordnung anwaltlich verantworten.
§ 14 ErbStG Zusammenrechnung
Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Anrechnung der verbrauchten Freibetrags-Quote nach § 16 ErbStG und der bei früheren Erwerben angefallenen Steuer. Pro Stamm separat zu rechnen — die KI liefert nur den Hinweis.
§ 5 ErbStG Güterstandsschaukel
Bei Wechsel aus der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung wird der Zugewinn-Ausgleichsanspruch nach § 5 ErbStG nicht der Erbschaft-/Schenkungsteuer unterworfen. Wechsel zurück in die Zugewinngemeinschaft ist möglich. § 42 AO-Missbrauchsdiskussion bei wiederholten Wechseln dokumentieren.
§ 28a ErbStG Bedürfnisprüfung Großerwerbe
Bei Erwerben über 26 Mio. € (begünstigtes Vermögen) tritt die Bedürfnisprüfung nach § 28a ErbStG (Erlass bis zur Hälfte des verfügbaren Vermögens) oder die Abschmelzregel nach § 13c ErbStG an die Stelle der Vollverschonung. Schwellen-Lage anwaltlich prüfen.
BFH-Citation-Check
BFH- und FG-Rechtsprechung zu Verschonungsregeln, Verwaltungsvermögen, Familienheim und Bewertungsverfahren wird vom Frontier-Modell mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] markiert, wenn die Existenz nicht sicher ist. Die Verifikation gegen bundesfinanzhof.de, juris und beck-online ist anwaltliche Eigenleistung — gerade bei §§ 13a–c ErbStG hängt die Strategie an präziser Rechtsprechungslinie.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei der Erbschaftsteuer-Strategie: Sieht der KI-Anbieter Mandantenname, Familienkonstellation, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, IBANs, Firmennamen und Vermögensbeträge? Antwort mit anymize: nein. Namen, Adressen, Steuernummern, Steuer-IDs, IBANs, Grundbuchblattnummern, Firmennamen und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag); bei besonders sensiblen Konstellationen (vorweggenommene Erbfolge mit Pflichtteilsverzicht, Familieninterna, Stiftungslösungen) zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. f i.V.m. § 43a BRAO. § 30 AO-Steuergeheimnis richtet sich primär an Amtsträger der Finanzverwaltung; für die Kanzlei gilt § 203 StGB plus § 43a BRAO — und genau hier setzt die Pseudonymisierung strukturell an.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Erblasser-, Erben- und Beschenkten-Namen, Adressen, Steuernummern, Steuer-IDs nach § 139b AO, IBANs, Grundbuchblattnummern, Firmennamen und Geldbeträge mit über 95 % Genauigkeit.
- Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Strategie-Sachverhalt an die KI geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen Nachlass-Matrix, Skizzen und Generationenfolge-Pfade mit den richtigen Klarnamen zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Steuerentstehungs-Stichtag § 9 ErbStG dokumentiert — bei eingetretenem Erbfall § 30 ErbStG-Anzeigefrist im Kanzlei-Fristenkalender?
- Vermögensbestand vollständig erfasst — Geldvermögen, Immobilien, Anteile, Einzelunternehmen, Hausrat, Versicherungen?
- Familienkonstellation komplett — Erblasser, Ehegatte, Kinder, Enkel, ggf. Patchwork-Beteiligte, vorverstorbene Stämme?
- Vorschenkungen letzte zehn Jahre dokumentiert je Beteiligten — § 14 ErbStG-Korridor je Stamm?
- Wertgrundlagen je Vermögensposition vermerkt — Verkehrswert, Bewertungsgutachten, Bilanz, Verwaltungsvermögensaufstellung?
- Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Namen, Steuernummern, IBANs, Firmennamen und Beträge als Platzhalter erkannt?
- Bei Patchwork-/Mehrgenerationen-Konstellationen: Zuordnung Erblasser/Erbe/Beschenkte in der Vorschau geprüft?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
- Bewertung im Einzelfall vorgenommen — Grundvermögen § 176 ff. BewG, Betriebsvermögen §§ 11, 199 ff. BewG, Nießbrauch §§ 14 ff. BewG, sonstiges Vermögen § 9 BewG?
- § 14 ErbStG-Zusammenrechnung gerechnet je Stamm — Wertansatz Vorschenkungen, verbrauchte Freibetrags-Quote, Anrechnung früherer Steuer?
- Familienheim-Befreiung § 13 Abs. 1 Nr. 4a–c ErbStG einzeln geprüft — Selbstnutzung, Sperrfrist, 200-m²-Grenze bei Kinder-Pfad?
- Bei Betriebsvermögen: §§ 13a–c ErbStG-Verschonungsregeln einzeln durchgegangen — Lohnsumme, Behaltensfrist, Verwaltungsvermögen-Test, junges Verwaltungsvermögen, ggf. § 28a ErbStG?
- BFH-/FG-Aktenzeichen [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online geprüft?
- Belastungsvergleich „Status quo“ vs. „Mit Strategie“ mit realistischen Zahlen und Sensitivitätsbetrachtung erstellt?
Vor der Umsetzung
- Strategie-Empfehlung mit der Mandantschaft besprochen und schriftlich dokumentiert?
- Umsetzungsschritte in Reihenfolge skizziert — Notarurkunden, Ehevertrag-Anpassung, Gesellschaftsvertrag-Änderung?
- Behaltensfrist und Lohnsummenkontrolle bei Betriebsvermögen-Verschonung im Wiedervorlagekalender?
- Tandem mit Steuerberatung (§ 57 StBerG) und ggf. Gesellschaftsrechts-Beratung dokumentiert?
- Bei Großerwerb-Schwellenlage über 26 Mio. €: Bedürfnisprüfung § 28a ErbStG bzw. Abschmelzregel § 13c ErbStG sauber positioniert?
- Risiken transparent gemacht — Bewertungsstreit, Lohnsumme-/Behaltensfrist-Nachversteuerung, Pflichtteilsanfechtung?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI trifft Strategie-Entscheidung statt nur Pfade zu skizzieren — der Prompt verbietet das ausdrücklich; die Empfehlung verantwortet die Anwält:in.
- →KI bewertet eigenständig — die Bewertung nach BewG verantwortet die Anwält:in; die KI markiert das Bewertungsverfahren.
- →KI rechnet § 14 ErbStG-Zusammenrechnung — Hinweis ja, Rechnung nein; die Anrechnung der verbrauchten Freibetrags-Quote ist anwaltliche Aufgabe.
- →KI verwechselt Steuerklassen — bei Erwerb von Todes wegen sind Eltern Klasse I (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), bei Schenkung Klasse II; Geschwister immer Klasse II.
- →KI verwendet falsche Freibeträge — § 16 ErbStG: Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern bei Erwerb von Todes wegen 100.000 €, übrige Klasse I 100.000 €, Klasse II/III 20.000 €.
- →KI vergisst den Versorgungsfreibetrag § 17 ErbStG für Ehegatte (256.000 €) und für Kinder (gestaffelt nach Alter bis 27 Jahre).
- →KI bestätigt Familienheim-Befreiung Nr. 4b ohne 200-m²-Wohnflächen-Prüfung — bei Wohnfläche > 200 m² nur anteilige Befreiung.
- →KI hält Optionsverschonung 100 % ohne 20-%-Verwaltungsvermögen-Test und 7-Jahres-Behaltensfrist für gegeben — die Voraussetzungen sind kumulativ.
- →KI übersieht „junges Verwaltungsvermögen“-Regelung (§ 13b Abs. 7 ErbStG): Anschaffung innerhalb von zwei Jahren vor Stichtag zählt nicht zum begünstigten Vermögen.
- →KI verschiebt § 28a ErbStG-Bedürfnisprüfung bei Großerwerb-Schwellenlage — bei begünstigtem Vermögen über 26 Mio. € ist die Vollverschonung gesperrt.
- →KI bewertet Nießbrauchsvorbehalt eigenständig — Kapitalwert §§ 14 ff. BewG hängt von Alter und Zinssatz ab; Bewertung anwaltlich.
- →KI halluziniert BFH-Aktenzeichen zu Verschonung, Familienheim oder Güterstandsschaukel — Citation-Check ist anwaltliche Pflicht.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz
- Steuerpflichtige Vorgänge
- Persönliche Steuerpflicht — beschränkt vs. unbeschränkt
- Erwerb von Todes wegen
- Zugewinnausgleich (Güterstandsschaukel)
- Schenkungen unter Lebenden
- Entstehung der Steuer — Stichtagsprinzip
- Steuerbefreiungen — Hausrat, Familienheim Nr. 4a–c u.a.
- Verschonung Betriebsvermögen — Regelverschonung 85 %
- Begünstigtes Vermögen — Verwaltungsvermögen-Test
- Optionsverschonung 100 % und Abschmelzregel
- Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb zehn Jahren
- Steuerklassen
- Persönliche Freibeträge
- Versorgungsfreibetrag Ehegatte / Kinder
- Steuersatz — Tarif
- Bedürfnisprüfung bei Großerwerben über 26 Mio. €
- Anzeigepflicht
- Steuererklärung auf Anforderung
- Gemeiner Wert
- Bewertung Anteile / vereinfachtes Ertragswertverfahren
- Kapitalwert wiederkehrender Leistungen (Nießbrauch)
- Bewertung Grundvermögen — Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert
- Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten
- Wegzugbesteuerung bei Auslandsbezug
Berufsrechtliche Grundlagen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Steuergeheimnis (primär Amtsträger)
- Berufspflichten der Steuerberater bei Kooperation
- Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
- Verarbeitung besonderer Kategorien bei familiärer Sensibilität
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Standardkommentar zum ErbStG
- Kommentar zum ErbStG
- Standardkommentar zum BewG
- Strategische Unternehmensnachfolge
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
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