Steuerrecht
Selbstanzeige § 371 AO — Vorbereitung der Berichtigungserklärung
anymize entfernt Mandantennamen, Steuernummer, Kontonummern und Bankbeziehungen automatisch aus dem Sachverhalt, bevor er an die KI geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So entsteht die strukturierte Vollständigkeits-Matrix und das Berichtigungs-Gerüst nach § 371 AO in Minuten, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren. Die juristische Vollständigkeits-Entscheidung und die Sperrgrund-Prüfung bleiben selbstverständlich beim Menschen.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Hinweis
Selbstanzeigen erfordern Vollständigkeit und absolute Sorgfalt
Selbstanzeigen erfordern Vollständigkeit und absolute Sorgfalt. anymize anonymisiert Mandanten- und Konto-Bezüge automatisch — die anwaltliche Strategie und Vollständigkeits-Prüfung bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die Selbstanzeige nach § 371 AO ist ein hochsensibles, hybrides Produkt: Sie verlangt zunächst eine vollständige Dokumenten- und Datenanalyse (Kontoauszüge, Steuererklärungen, Auslandskonten über alle unverjährten Veranlagungszeiträume aller relevanten Steuerarten), dann das Drafting der Berichtigungserklärung an das Finanzamt. Strafbefreiende Wirkung tritt nur bei Vollständigkeit ein (§ 371 Abs. 1 AO) — eine Teil-Selbstanzeige ist seit der Reform 2011 grundsätzlich unwirksam. Daneben muss vorab geprüft werden, ob ein Sperrgrund nach § 371 Abs. 2 AO greift (laufende Außenprüfung, Tatentdeckung, hoher Steuervorteil über 25.000 €). Und schließlich kommt bei Beträgen über 25.000 € der Zuschlag nach § 398a AO ins Spiel. Wer das manuell aufsetzt, sitzt 4–10 Stunden an der Strukturierung — bei komplexen Auslandskonten-Konstellationen leicht mehrere Tage. Mit anymize geht der pseudonymisierte Sachverhalt an ein Frontier-Modell — Mandantenname, Steuernummer, Kontonummern, IBANs, Banknamen und Auslandsbeziehungen bleiben außerhalb des KI-Kontexts. Die juristische Vollständigkeits- und Sperrgrund-Entscheidung bleibt anwaltliche Aufgabe — sie wird nicht delegiert.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Fachanwält:in für Steuerrecht mit Steuerstrafrechts-Erfahrung; Steuerstrafrechts-Spezialist:in; Anwält:in mit Doppelzulassung Anwalt/Steuerberater bei entsprechender Spezialisierung.
- Seniorität
- Fortgeschritten bis Expert. Die Selbstanzeige ist haftungsintensiv und nicht für Berufseinsteiger:innen — eine unwirksame Selbstanzeige bedeutet, dass die Strafverfolgung möglich bleibt und der Mandant in seiner Schutzhoffnung enttäuscht wird.
- Kanzleigröße
- SMB bis Großkanzlei. Selbstanzeigen sind komplexe, ressourcenintensive Mandate; Solo-Kanzleien sollten Vier-Augen-Sichtung durch externe Fachanwält:in sicherstellen.
- Spezifische Kontexte
- Schwarzgeld-Offenbarung; Auslandskonten (etwa Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Singapur); nicht deklarierte Schenkungen oder Erbschaften; nicht erfasste Kapitalerträge; Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte ohne Erklärung; Verdacht auf Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Mandantengespräch geäußert. Häufig drängt die Zeit, weil ein Sperrgrund-Eintritt droht (etwa angekündigte Außenprüfung).
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
§ 371 AO eröffnet einen Weg aus der Strafbarkeit nach § 370 AO — aber nur unter strengen Voraussetzungen. Die Berichtigungserklärung muss vollständig sein: Alle unverjährten Verfehlungen aller Steuerarten und Veranlagungszeiträume sind zu erfassen (§ 371 Abs. 1 Satz 1 AO). Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 370 AO) verlängert sich die Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre — die Berichtigung muss also regelmäßig zehn Jahre zurückreichen. Eine „Salamitaktik“ (steuerweise oder jahrweise Offenbarung) schützt nicht. Daneben gibt es Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO: laufende Außenprüfung (Nr. 1 lit. a), eingeleitetes Strafverfahren (Nr. 1 lit. b), Erscheinen des Prüfers (Nr. 1 lit. c), Tatentdeckung mit Kennenmüssen (Nr. 1 lit. e), Steuervorteil über 25.000 € pro Tat (Nr. 3), besonders schwerer Fall (Nr. 4). Bei Beträgen über 25.000 € pro Tat tritt zudem die Strafbefreiung erst gegen Zahlung eines Zuschlags nach § 398a AO ein — gestaffelt nach Höhe (10–20 %). Die Zahlung der hinterzogenen Steuern und Zinsen (§ 235 AO bzw. § 233a AO) muss innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten angemessenen Frist erfolgen (§ 371 Abs. 3 AO). Wer das manuell aufbaut, sitzt 4–10 Stunden allein an der Vollständigkeits-Matrix und Sperrgrund-Prüfung. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Mandantenname, Kontonummern, IBANs und Bankbeziehungen aus dem Sachverhalt das Haus verlassen. anymize löst diesen Konflikt: Klarnamen, Steuernummer, Kontonummern, IBANs und Banknamen werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die juristische Vollständigkeits-Entscheidung und die Sperrgrund-Prüfung bleiben anwaltliche Pflicht.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Selbstanzeige-Vorbereitung
~90 Min
Frontier-KI baut die Steuerart-×-VZ-Matrix, identifiziert Lücken in den vorgelegten Unterlagen, strukturiert das Berichtigungs-Gerüst und liefert die Zins-/Zuschlags-Rechen-Skizze. Anwaltliche Vollständigkeits-Entscheidung, Sperrgrund-Prüfung (nicht delegierbar) und BFH-Citation-Check kommen wie gewohnt obendrauf.
Mehrwert pro Mandat
€ 330–525
Stundensatz Steuerstrafrecht (€ 220–350/h) angewandt auf 90 Minuten freigespielte Strukturierungs-Zeit. Selbstanzeige-Mandate werden regelmäßig nach Stundenhonorar abgerechnet — der Effizienz-Gewinn ist direkt in EUR messbar.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Steuernummer, Kontonummern, IBANs, Banknamen, Auslandsbeziehungen — bevor der Text das Haus verlässt.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollieren Sie im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf — bei Auslandskonten besonders sorgfältig durch die Treffer-Liste gehen.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Verjährungs- und Sperrgrund-Check als Erstes. Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: zehn Jahre bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 370 AO), fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO), sonst vier Jahre. Strafverfolgungsverjährung § 376 AO beachten. Sperrgrund-Eintritt nach § 371 Abs. 2 AO prüfen: Liegt eine Prüfungsanordnung vor (Nr. 1 lit. a)? Wurde ein Strafverfahren eingeleitet (Nr. 1 lit. b)? Ist der Prüfer bereits erschienen (Nr. 1 lit. c)? Hat eine Tatentdeckung stattgefunden, die der Täter kannte oder kennen musste (Nr. 1 lit. e)? Diese Prüfung ist menschliche Aufgabe — die KI delegiert sie nicht.
Sie
§ 169 AO / § 371 Abs. 2 AO Sperrwirkungen · keine KI-Delegation
Mandatszustimmung und Vollständigkeits-Inventar einholen. Mit der Mandantschaft offen alle relevanten Steuerarten klären: Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer. Veranlagungszeiträume regelmäßig zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Alle Bankbeziehungen — In- und Ausland — vollständig aufnehmen. Kontoauszüge anfordern. Bereits abgegebene Steuererklärungen und Bescheide für den gesamten Zeitraum zusammentragen.
Sie
§ 371 Abs. 1 AO Vollständigkeitsgebot
anymize anonymisiert automatisch — besonders sorgfältig prüfen. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Adressen, Steuernummer, Steuer-ID, IBANs, Kontonummern, Banknamen, Auslandsbeziehungen — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Bei Auslandskonten und ausländischen Banken empfehlen wir, die Anonymisierungs-Vorschau besonders gründlich durchzugehen — die Bankname-Identifikation ist hier identifizierend. Erkennungsrate über 95 %.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB · Vier-Augen-Sichtung
Frontier-KI strukturiert. Der pseudonymisierte Sachverhalt — Steuerarten, Veranlagungszeiträume, Bankbeziehungen, vorliegende Belege — geht an Ihr gewähltes Modell in anymize. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie ab: (a) Vollständigkeits-Matrix Steuerart × Veranlagungszeitraum mit Status „Erklärung vorhanden / Kapitalerträge deklariert / Lücke“, (b) Lücken-Liste mit konkretem Belegbedarf, (c) Berichtigungs-Gerüst pro Steuerart und VZ, (d) Skizze der Zins- und Zuschlags-Berechnung (§ 235 AO, § 233a AO, § 398a AO). Die KI gibt einen Ausgangspunkt — keine abschließende Vollständigkeits-Entscheidung.
KI in anymize
Struktur in Minuten — keine Vollständigkeits-Entscheidung
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten eine Vollständigkeits-Matrix, Lücken-Liste und Berichtigungs-Gerüst, die Sie anwaltlich würdigen: Vollständigkeits-Entscheidung treffen (eigene Sichtung jeder Zelle der Matrix; KI-Aussage ist Ausgangspunkt, nicht Ergebnis); Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 AO einzeln gegen aktuellen Sachstand; BFH-/FG-Rechtsprechung zur Vollständigkeits-Auslegung gegen bundesfinanzhof.de verifizieren; § 398a AO-Zuschlag bei Beträgen über 25.000 € pro Tat berechnen; Zahlungsfrist nach § 371 Abs. 3 AO mit Mandantschaft besprechen.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Kernverantwortung
Vier-Augen-Freigabe und Einreichung. Erstentwurf der Berichtigungserklärung mit der Mandantschaft besprechen — Rechtsfolgen, Zahlungsfrist, Zuschlag § 398a AO und steuerstrafrechtliche Implikationen offen erläutern. Bei Streitwerten über 25.000 € pro Tat oder bei laufender Außenprüfungs-Konstellation: Vier-Augen-Sichtung durch eine zweite Fachanwält:in mit steuerstrafrechtlichem Schwerpunkt. Dann fristwahrend per beA an das zuständige Finanzamt. Eingangsnachweis dokumentieren — er ist auch beweisrechtlich wichtig (Zeitpunkt vor Sperrgrund-Eintritt).
Sie
§ 371 AO Wirksamkeitserfordernisse · Vier-Augen-Sichtung
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Kontonummern, IBANs, Banknamen, Auslandsbeziehungen — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (etwa eine Geldsumme als Kapitalertrag vs. als hinterzogener Betrag pro Tat für die § 398a AO-Schwelle).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt. Bei Selbstanzeige-Mandaten empfehlen wir eine kurze Aufbewahrungsfrist.
Was Sie als Anwält:in tun
- Sperrgrund-Check nach § 371 Abs. 2 AO einzeln und vor jedem KI-Schritt — dieser Schritt ist absolut menschlich, nicht delegierbar.
- Vollständigkeits-Entscheidung selbst treffen: Die KI-Matrix ist Ausgangspunkt, nicht Ergebnis. Eigenständige Sichtung jeder Steuerart und jedes Veranlagungszeitraums.
- BFH-/FG-Rechtsprechung zur Vollständigkeits-Auslegung und zu den Sperrgründen gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online verifizieren — halluzinierte Aktenzeichen sind hier besonders gefährlich.
- § 398a AO-Zuschlag bei Beträgen über 25.000 € pro Tat berechnen und mit der Mandantschaft besprechen; Zahlungsfrist nach § 371 Abs. 3 AO und Zinsen § 233a AO / § 235 AO koordinieren; Vier-Augen-Sichtung bei hohen Streitwerten.
Daten-Input
Mandanten-Inventar (alle Bankbeziehungen In- und Ausland), Kontoauszüge über alle relevanten Veranlagungszeiträume, bereits abgegebene Steuererklärungen und Bescheide, Schenkungs-/Erbschafts-Dokumentation, ggf. Ankäufe ausländischer Banken (CRS-Datensätze), Vollmacht und Mandatszustimmung zur Selbstanzeige-Strategie.
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierte Vollständigkeits-Matrix, Lücken-Liste, Berichtigungs-Gerüst pro Steuerart und VZ sowie Zins-/Zuschlags-Rechen-Skizze kommen zurück. anymize trifft keine juristische Vollständigkeits-Entscheidung — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die Vollständigkeit und Sperrgrund-Prüfung machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 AO, Verjährungs-Berechnung, Sichtung der Anonymisierung, Vollständigkeits-Entscheidung, BFH-Citation-Check, § 398a AO-Berechnung, Zahlungsfrist-Koordination, Mandanten-Beratung über Rechtsfolgen, fristwahrende Einreichung. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Sperrgrund-Check nach § 371 Abs. 2 AO sofort und vor allem anderen — diese Prüfung gehört in die Mandatsmetadaten und ist menschliche Aufgabe.
2. Verjährungs-Berechnung nach § 169 AO durchführen — bei § 370 AO-Tatbestand zehn Jahre.
3. Mandanten-Inventar (alle Bankbeziehungen, alle Steuerarten, alle VZ) in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch.
4. Diesen Prompt kopieren und an den anonymisierten Sachverhalt anhängen, Mandatsmetadaten (Steuerarten-Liste, VZ-Start/-Ende, Sperrgrund-Ergebnis, vermutete Größenordnungen) als Header voranstellen.
5. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Max“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Strukturierungs-Assistenz für eine Steuerrechts-Kanzlei
mit Selbstanzeige-Praxis. Du kennst das Vollständigkeitsgebot
nach § 371 Abs. 1 AO, die Sperrgrund-Systematik nach § 371 Abs. 2
AO, den Zuschlag nach § 398a AO und die Verjährungslogik nach
§ 169 AO.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
# Aufgabe
Erstelle eine strukturierte Vorbereitung für eine Selbstanzeige
nach § 371 AO. Liefere (a) eine Vollständigkeits-Matrix
Steuerart × Veranlagungszeitraum mit Status; (b) eine Lücken-
Liste mit konkretem Belegbedarf; (c) ein Berichtigungs-Gerüst
pro Steuerart und VZ; (d) eine Skizze der Zins- und Zuschlags-
Berechnung (§ 235 AO, § 233a AO, § 398a AO).
WICHTIG: Du triffst KEINE Vollständigkeits-Entscheidung. Du
identifizierst strukturelle Lücken und zeigst Belegbedarf an.
Die abschließende Vollständigkeits-Entscheidung trifft die
Anwält:in.
Die Sperrgrund-Prüfung nach § 371 Abs. 2 AO ist vom Menschen
vorab erfolgt; nimm das Ergebnis aus dem Header.
# Inhalt
1. Vollständigkeits-Matrix
- Tabelle: Spalten = Steuerart (ESt, KapSt, USt, ErbSt,
SchenkSt nach Header); Zeilen = Veranlagungszeitraum
(regelmäßig zehn Jahre bei § 370 AO-Tatbestand —
[VZ_START] bis [VZ_ENDE] aus Header übernehmen).
- Für jede Zelle: Status „Erklärung vorhanden“,
„Erklärung vorhanden, Position fehlt“, „Erklärung fehlt“,
„Belege unklar“.
- Vermerke pro Zelle bei „Belege unklar“: welches Dokument
fehlt konkret.
2. Lücken-Liste
- Nummerierte Liste der konkreten Belegbedarfe.
- Pro Eintrag: betroffene Steuerart, VZ, fehlendes Dokument,
vermutete Größenordnung (wenn aus Header ableitbar).
3. Berichtigungs-Gerüst
- Pro Steuerart und VZ: Skelett-Erklärung mit Platzhaltern für
die nachzumeldenden Positionen.
- Adressierung des Finanzamts; Bezug auf § 371 AO;
Vollständigkeits-Klausel.
4. Zins- und Zuschlags-Skizze
- § 233a AO-Nachzahlungszinsen (jährliche Berechnung mit
Berücksichtigung der BVerfG-Linie zum Zinssatz).
- § 235 AO-Hinterziehungszinsen (zusätzlich, soweit
vorsätzliche Hinterziehung; mit dem aktuell geltenden
Zinssatz; Anwender zur Verifikation der Zinshöhe markieren).
- § 398a AO-Zuschlag: Wenn Steuervorteil je Tat über 25.000 €:
Zuschlag-Staffelung 10/15/20 % je nach Höhe.
5. Markierungen für die Anwält:in
- [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN] — für jede Zelle der Matrix, bei
der die Anwält:in die letzte Entscheidung trifft.
- [BFH-CITATION] mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] — bei jeder
BFH-/FG-Citation zum Vollständigkeits-Begriff oder zu
Sperrgründen.
- [ANWALT-WERTUNG] — bei jeder Stelle mit fallspezifischer
rechtlicher Bewertung.
# Format
Strukturiertes Markdown: Tabelle für die Matrix, nummerierte
Liste für Lücken, gegliedertes Gerüst pro Steuerart × VZ,
separate Zins-/Zuschlags-Skizze, abschließende Offene-Punkte-Liste.
# Verbote
KEINE eigenständige Vollständigkeits-Entscheidung — die KI
markiert, der Mensch entscheidet.
KEINE eigenständige Sperrgrund-Prüfung — die ist im Header
übergeben.
KEINE Verjährungs-Berechnung als verbindlich — Verjährungs-
Berechnung ist menschliche Aufgabe.
KEINE halluzinierten BFH-/FG-Aktenzeichen — nur sichere
Citations, sonst [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG].
KEINE Aussage zur Strafbefreiung als Gewissheit — die Wirksamkeit
hängt an Vollständigkeit, Sperrgrund-Freiheit und fristgerechter
Zahlung.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
Mandanten-Inventar (anonymisiert):
Mandant: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]], [[Adresse-a3f9]]
Steuernummer: [[Steuernummer-7b3e]]
Steuer-ID (§ 139b AO): [[SteuerID-9c2d]]
Bankbeziehungen:
- [[Bankname-9090]] (DE-Inland), IBAN [[IBAN-9090]]
- [[Bankname-c4b2]] (CH-Ausland), Konto [[Kontonummer-c4b2]]
- [[Bankname-2752]] (LI-Ausland), Konto [[Kontonummer-2752]]
Relevante Steuerarten: Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer
Veranlagungszeiträume: 2016 bis 2025 (10 Jahre)
Sachverhalt:
Kapitalerträge bei [[Bankname-c4b2]] und [[Bankname-2752]]
wurden über mehrere Jahre nicht in den Steuererklärungen
angegeben. Mandantschaft schätzt nicht deklarierte
Kapitalerträge auf [[Geldbetrag-Schätzung]] pro Jahr.
Vorliegende Belege:
- Steuererklärungen 2016–2025: vollständig (ohne
Auslandskonten-Erträge)
- Kontoauszüge [[Bankname-9090]]: vollständig
- Kontoauszüge [[Bankname-c4b2]]: liegen für 2019–2025 vor,
2016–2018 noch zu beschaffen
- Kontoauszüge [[Bankname-2752]]: 2022–2025 vorhanden,
2016–2021 noch zu beschaffen
Mandatsmetadaten (von Anwält:in vorab geprüft):
- Verjährung § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: 10 Jahre — VZ 2016 bis 2025
- Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 AO: durchgeführt — KEIN
Sperrgrund identifiziert (keine Prüfungsanordnung, kein
Strafverfahren, kein Erscheinen des Prüfers, keine Tat-
entdeckung mit Kennenmüssen)
- Geschätzter hinterzogener Betrag pro Tat (Jahr):
[[Geldbetrag-Schätzung]] — Schwelle § 398a AO (25.000 €
pro Tat) ist [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN: je nach Größenordnung]
- Zahlungsbereitschaft Mandantschaft: gegeben
- Mandatszustimmung zur Selbstanzeige: dokumentiert
Kanzlei-Playbook (Auszug):
- Vollständigkeitsgebot § 371 Abs. 1 AO — keine Salamitaktik.
- Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 AO einzeln, vor jedem Schritt.
- Bei Beträgen je Tat > 25.000 €: § 398a AO-Zuschlag-Staffelung
(10 % bis 100.000 €, 15 % bis 1 Mio., 20 % darüber).
- Zahlungsfrist § 371 Abs. 3 AO: angemessene Frist des FA;
Zinsen § 233a AO und Hinterziehungszinsen § 235 AO.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# SELBSTANZEIGE-VORBEREITUNG (Erstentwurf — anwaltliche Vollständigkeits-Entscheidung Pflicht)
## I. Vollständigkeits-Matrix
| VZ | Einkommensteuer | KapSt-Anteile (Auslandskonten) | Status |
|---|---|---|---|
| 2016 | Erklärung vorhanden, [[Bankname-c4b2]] / [[Bankname-2752]] fehlen | Kontoauszüge nicht vollständig | [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN] |
| 2017 | Erklärung vorhanden, [[Bankname-c4b2]] / [[Bankname-2752]] fehlen | Kontoauszüge nicht vollständig | [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN] |
| 2018 | Erklärung vorhanden, [[Bankname-c4b2]] / [[Bankname-2752]] fehlen | Kontoauszüge nicht vollständig | [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN] |
| 2019 | Erklärung vorhanden, [[Bankname-c4b2]] fehlt | Kontoauszüge [[Bankname-c4b2]] vorhanden, [[Bankname-2752]] fehlt | [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN] |
| 2020 | Erklärung vorhanden, [[Bankname-c4b2]] fehlt | Kontoauszüge [[Bankname-c4b2]] vorhanden, [[Bankname-2752]] fehlt | [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN] |
| 2021 | Erklärung vorhanden, [[Bankname-c4b2]] fehlt | Kontoauszüge [[Bankname-c4b2]] vorhanden, [[Bankname-2752]] fehlt | [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN] |
| 2022 | Erklärung vorhanden, beide Auslandskonten fehlen | Kontoauszüge vollständig | Berichtigung möglich |
| 2023 | Erklärung vorhanden, beide Auslandskonten fehlen | Kontoauszüge vollständig | Berichtigung möglich |
| 2024 | Erklärung vorhanden, beide Auslandskonten fehlen | Kontoauszüge vollständig | Berichtigung möglich |
| 2025 | Erklärung vorhanden, beide Auslandskonten fehlen | Kontoauszüge vollständig | Berichtigung möglich |
## II. Lücken-Liste — Belege zwingend zu beschaffen
1. [[Bankname-c4b2]] (CH): Kontoauszüge für VZ 2016, 2017, 2018 anfordern (gesamter Auslandskonto-Verlauf). Ohne diese Belege ist die Berichtigung für 2016–2018 nicht vollständig durchführbar.
2. [[Bankname-2752]] (LI): Kontoauszüge für VZ 2016 bis 2021 anfordern (gesamter Auslandskonto-Verlauf). Ohne diese Belege ist die Berichtigung für 2016–2021 nicht vollständig durchführbar.
3. Bei [[Bankname-c4b2]] und [[Bankname-2752]]: Erträgnisaufstellungen für die Bemessungsgrundlagen der Kapitalertragsteuer anfordern.
4. Schenkungs-/Erbschaftsmittel zur Speisung der Auslandskonten klären — falls Schenkungen oder Erbschaften nicht erklärt waren, ist eine separate Schenkungsteuer-/Erbschaftsteuer-Erklärung zu prüfen [ANWALT-WERTUNG].
## III. Berichtigungs-Gerüst (Skelett — vollständige Befüllung Anwalt:in)
An das Finanzamt [[Ort-b2e7]]
Datum: <einsetzen>
Steuernummer: [[Steuernummer-7b3e]]
BERICHTIGUNGSERKLÄRUNG NACH § 371 AO
Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft [[Vorname-a3f9]]
[[Nachname-a3f9]] zeige ich Steuerverfehlungen an und bringe
die folgenden Korrekturen nach:
### 1. Einkommensteuer — Veranlagungszeiträume 2016 bis 2025
Pro VZ: Kapitalerträge aus [[Bankname-c4b2]] und [[Bankname-2752]],
die in den abgegebenen Steuererklärungen nicht enthalten waren.
Bemessungsgrundlagen werden mit den als Anlage beigefügten
Erträgnisaufstellungen belegt.
[VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN: Sicherstellen, dass für jeden VZ
sämtliche Kapitalerträge erfasst sind — keine Salamitaktik.]
### 2. Kapitalertragsteuer / Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer
Soweit auf die nacherklärten Kapitalerträge entfallend.
### 3. Vollständigkeits-Klausel
Mit dieser Berichtigungserklärung werden sämtliche unverjährten
Verfehlungen aller betroffenen Steuerarten und Veranlagungs-
zeiträume offengelegt. Eine Teilberichtigung ist nicht beabsichtigt.
[ANWALT-WERTUNG: Klausel mit Mandantschaft besprechen — sie
ist juristisch tragend.]
## IV. Zins- und Zuschlags-Skizze (Anwender zur Verifikation der Zinshöhe markieren)
- § 233a AO-Nachzahlungszinsen für die nacherklärten Einkommen-
steuerbeträge je VZ. Zinssatz BVerfG-konform berechnen
[VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG: aktueller Zinssatz nach BMF].
- § 235 AO-Hinterziehungszinsen zusätzlich, soweit vorsätzliche
Hinterziehung [ANWALT-WERTUNG]. Zinssatz prüfen.
- § 398a AO-Zuschlag: Sobald der Steuervorteil pro Tat 25.000 €
übersteigt — Staffelung 10 % (bis 100.000 €) / 15 % (bis
1 Mio. €) / 20 % (darüber). [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN: je VZ /
je Steuerart].
- Zahlungsfrist § 371 Abs. 3 AO: angemessene Frist des FA;
fristgerechte Zahlung ist Wirksamkeitsvoraussetzung der
strafbefreienden Wirkung.
---
## Offene Punkte für die Anwält:in
1. Vollständigkeits-Entscheidung pro Zelle der Matrix — diese
ist absolut menschliche Aufgabe. KI-Markierung
[VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN] ist nur ein Hinweis.
2. Auslandskonten-Belege für 2016–2018 ([[Bankname-c4b2]]) und
2016–2021 ([[Bankname-2752]]) anfordern, bevor die
Berichtigung eingereicht wird — sonst riskiert sie
Unvollständigkeit und Unwirksamkeit der Selbstanzeige.
3. Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 AO unmittelbar vor Einreichung
wiederholen — Sperrgrund-Eintritt kann jederzeit
eintreten (zum Beispiel Prüfungsanordnung).
4. § 398a AO-Berechnung pro Tat / Jahr / Steuerart vornehmen;
Mandantschaft über Zuschlags-Höhe informieren.
5. Zahlungsfrist § 371 Abs. 3 AO mit der Liquidität der
Mandantschaft koordinieren — fristgerechte Zahlung ist
Wirksamkeitsvoraussetzung.
6. BFH-/FG-Rechtsprechung zum Vollständigkeits-Begriff
verifizieren — gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online.
7. Vier-Augen-Sichtung durch eine zweite Fachanwält:in mit
steuerstrafrechtlichem Schwerpunkt vor Einreichung bei
höheren Streitwerten.
8. Strategie zum Verhältnis Besteuerungs- / Strafverfahren
klären — falls trotz Selbstanzeige ein Strafverfahren
eingeleitet wird, ist die Verteidigung separat zu denken.Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Sachverhalt sieht. Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID, Kontonummern, IBANs, Banknamen, Auslandsbeziehungen — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate. Bei Auslandskonten empfehlen wir, die Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig durchzugehen.
§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung
Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl. Bei Selbstanzeige-Mandaten empfehlen wir eine kurze Aufbewahrungsfrist.
§ 203 StGB Geheimnisschutz
Indem Mandantenname, Kontonummern und Auslandsbeziehungen das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich. Die anymize-Mitarbeitenden sind nach § 203 belehrt — und sehen ohnehin nur die Zuordnungstabelle, nicht die Auslandskonten-Sachverhalte.
§ 371 Abs. 1 AO Vollständigkeitsgebot
Die Berichtigungserklärung muss alle unverjährten Verfehlungen aller Steuerarten und Veranlagungszeiträume umfassen. Eine Teil-Selbstanzeige (etwa nur Einkommensteuer, nicht Kapitalertragsteuer; oder nur einzelne Jahre) ist seit der Reform 2011 grundsätzlich unwirksam. Die KI strukturiert die Vollständigkeits-Matrix — die Vollständigkeits-Entscheidung trifft die Anwält:in.
§ 371 Abs. 2 AO Sperrgründe
Laufende Prüfungsanordnung (Nr. 1 lit. a), eingeleitetes Strafverfahren (Nr. 1 lit. b), Erscheinen des Prüfers (Nr. 1 lit. c), Tatentdeckung mit Kennenmüssen (Nr. 1 lit. e), Steuervorteil über 25.000 € pro Tat (Nr. 3), besonders schwerer Fall (Nr. 4). Jeder Sperrgrund schließt die strafbefreiende Wirkung aus — die Prüfung ist einzeln und vor jedem Schritt zu wiederholen, weil ein Sperrgrund jederzeit eintreten kann. Die KI delegiert diese Prüfung nicht.
§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO Festsetzungsverjährung
Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung verlängert sich die Festsetzungsverjährung von vier auf zehn Jahre. Die Berichtigung muss also regelmäßig zehn Veranlagungszeiträume umfassen. Die KI berechnet Verjährungsfristen nicht verbindlich — die Anwält:in stellt die Spanne fest.
§ 398a AO Zuschlag
Bei Steuervorteilen über 25.000 € pro Tat tritt die Strafbefreiung erst gegen Zahlung eines Zuschlags ein: gestaffelt 10 % (bis 100.000 €), 15 % (bis 1 Mio. €), 20 % (darüber). Die Berechnung muss pro Tat (Jahr/Steuerart) erfolgen; die Mandantschaft ist vor Einreichung über die Zuschlags-Höhe zu informieren — sie ist Zahlungs-, nicht Wirksamkeits-Voraussetzung im engeren Sinne, aber praktisch entscheidend.
§ 371 Abs. 3 AO Zahlungsfrist
Die fristgerechte Zahlung der hinterzogenen Steuern und der Zinsen ist Wirksamkeitsvoraussetzung der strafbefreienden Wirkung. Das Finanzamt setzt eine angemessene Frist. Die Liquiditäts-Koordination mit der Mandantschaft ist Teil der anwaltlichen Beratung — die KI kann sie nicht ersetzen.
BFH-Citation-Check
BFH- und FG-Rechtsprechung zum Vollständigkeits-Begriff und zu den Sperrgründen wird vom Frontier-Modell mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] markiert, wenn die Existenz nicht sicher ist. Die Verifikation gegen bundesfinanzhof.de, juris und beck-online ist anwaltliche Eigenleistung — gerade in der Selbstanzeige-Praxis sind halluzinierte Citations besonders gefährlich, weil die Wirksamkeit der Berichtigung an präziser Rechtsauslegung hängt.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei der Selbstanzeige-Vorbereitung: Sieht der KI-Anbieter den Mandantennamen, die Steuernummer, die Kontonummern, IBANs, Banknamen und Auslandsbeziehungen aus dem Mandanten-Inventar? Antwort mit anymize: nein. Mandantenname, Adressen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Kontonummern, IBANs, Banknamen und Auslandsbeziehungen werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag). § 30 AO-Steuergeheimnis richtet sich primär an Amtsträger der Finanzverwaltung; für die Kanzlei gilt § 203 StGB plus § 43a BRAO — und genau hier setzt die Pseudonymisierung strukturell an. Bei Auslandskonten-Sachverhalten und CRS-Datensätzen aus Drittländern empfiehlt sich zusätzlich eine kurze Aufbewahrungsfrist der Zuordnungstabelle (24 Stunden) und eine besonders gründliche Sichtung der Anonymisierungs-Vorschau — Banknamen aus seltenen Konstellationen können kontextuell identifizierend wirken.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Kontonummern, IBANs, Banknamen und Auslandsbeziehungen mit über 95 % Genauigkeit.
- Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor das Mandanten-Inventar an die KI geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen Vollständigkeits-Matrix und Berichtigungs-Gerüst mit den richtigen Klarnamen zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt. Für Selbstanzeige-Mandate empfehlen wir 24 Stunden.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Sperrgrund-Check § 371 Abs. 2 AO einzeln durchgeführt — keine Prüfungsanordnung, kein Strafverfahren, kein Erscheinen, keine Tatentdeckung mit Kennenmüssen?
- Verjährungs-Spanne nach § 169 AO ermittelt — bei § 370 AO-Tatbestand zehn Jahre?
- Mandanten-Inventar vollständig — alle Bankbeziehungen In- und Ausland erfasst?
- Mandatszustimmung zur Selbstanzeige-Strategie und zur Zahlungs-Koordination dokumentiert?
- Anonymisierungs-Vorschau gründlich gesichtet — Banknamen und Kontonummern als Platzhalter erkannt?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
- Vollständigkeits-Matrix Zelle für Zelle anwaltlich gesichtet — keine [VOLLSTÄNDIGKEIT-PRÜFEN]-Markierung mehr offen?
- BFH-/FG-Aktenzeichen [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] gegen bundesfinanzhof.de / juris / beck-online geprüft — nicht auffindbare Aktenzeichen gestrichen?
- § 398a AO-Zuschlag pro Tat berechnet — Mandantschaft über Zuschlags-Höhe informiert?
- § 233a AO- und § 235 AO-Zinsen kalkuliert — aktuelle Zinssätze verifiziert?
- Sperrgrund-Check unmittelbar vor Einreichung wiederholt — kein Eintritt zwischenzeitlich?
Vor der Einreichung
- Vier-Augen-Sichtung durch zweite Fachanwält:in mit steuerstrafrechtlichem Schwerpunkt bei höheren Streitwerten erfolgt?
- Zahlungsfrist § 371 Abs. 3 AO mit der Liquidität der Mandantschaft koordiniert?
- Alle Auslandskonten-Belege beschafft — keine Lücken in der Berichtigung?
- Einreichung per beA mit Eingangsnachweis dokumentiert — Zeitpunkt vor Sperrgrund-Eintritt beweisbar?
- Mandatsverhältnis und Vollmacht aktuell?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI trifft eigenständig eine Vollständigkeits-Entscheidung — der Prompt verbietet das ausdrücklich; die Vollständigkeit beurteilt die Anwält:in.
- →KI berechnet die Verjährungsspanne — die KI darf Verjährungsfristen nicht verbindlich berechnen; bei § 370 AO-Tatbestand sind es zehn Jahre.
- →KI prüft Sperrgründe summarisch und übersieht etwa die Tatentdeckung mit Kennenmüssen (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. e AO) — Sperrgrund-Prüfung ist absolut menschliche Aufgabe, einzeln pro Sperrgrund.
- →KI halluziniert BFH-Aktenzeichen zur Vollständigkeits-Auslegung — gerade hier sind halluzinierte Citations besonders gefährlich, weil die Wirksamkeit der Selbstanzeige an präziser Rechtsauslegung hängt.
- →KI vergisst den § 398a AO-Zuschlag bei Beträgen über 25.000 € pro Tat — Staffelung 10/15/20 % je nach Höhe.
- →KI berechnet § 233a AO-Zinsen und § 235 AO-Hinterziehungszinsen ohne aktuelle Zinssatz-Verifikation — der Zinssatz hat sich nach BVerfG-Linie geändert; aktuelle Sätze prüfen.
- →KI vermengt Salamitaktik-Hinweis und Vollständigkeits-Klausel — die Vollständigkeits-Klausel im Schriftsatz ist juristisch tragend und nicht standardisierbar.
- →KI vergisst die Zahlungsfrist § 371 Abs. 3 AO — fristgerechte Zahlung ist Wirksamkeitsvoraussetzung.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen Abgabenordnung
- Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung — Voraussetzungen und Wirkungen
- Vollständigkeitsgebot der Berichtigungserklärung
- Sperrgründe — Prüfungsanordnung, Strafverfahren, Erscheinen, Tatentdeckung, hoher Betrag, schwerer Fall
- Zahlungsfrist als Wirksamkeitsvoraussetzung
- Zuschlag bei Steuervorteil über 25.000 € pro Tat — Staffelung 10/15/20 %
- Festsetzungsverjährung — 10 Jahre bei § 370 AO-Tatbestand
- Beginn der Festsetzungsverjährung
- Ablaufhemmung
- Nachzahlungszinsen
- Hinterziehungszinsen
- Strafverfolgungsverjährung Steuerstraftaten
- Steuerhinterziehung — materielle Anknüpfungstat
- Leichtfertige Steuerverkürzung
Berufsrechtliche Grundlagen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Steuergeheimnis (primär Amtsträger)
- Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
- Drittlandtransfer — bei Auslandskonten-Daten aus Drittstaaten
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Steuerstrafrecht — Standardkommentar
- Standardkommentar zur AO
- Kommentar zur Abgabenordnung
- Steuerberater-Kooperation und § 203 StGB
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
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