Steuerrecht

Steuerhinterziehung Verteidigung — Strategie nach § 370 AO

anymize entfernt Mandantennamen, Steuernummern, Konten-, Beteiligungs- und Vermögensbeträge automatisch aus dem Verteidigungs-Sachverhalt, bevor er an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So entsteht die strukturierte Verteidigungs-Skizze nach § 370 AO mit Verjährungs-Check § 376 AO, Pendelausschluss zur Selbstanzeige § 371 AO und Strafzumessungs-Argumentation in unter zwei Stunden, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren. Die strategische Verteidigungs-Entscheidung und die Trennung von Besteuerungs- und Strafverfahren bleiben selbstverständlich beim Menschen.

Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:

Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.

Hinweis

Strafrechts-Berührung — Trennung Besteuerungs- und Strafverfahren ist Pflicht

Die Verteidigung nach § 370 AO berührt das Steuerstrafrecht. anymize anonymisiert Mandanten- und Konto-Bezüge automatisch — die strategische Verteidigungs-Entscheidung, die Trennung des Besteuerungs- vom Strafverfahren und die Auskunftsverweigerung nach § 393 AO bleiben selbstverständlich bei Ihnen. Bei drohender Haft oder Erörterungs-Verständigung empfehlen wir die enge Abstimmung mit einer Strafverteidiger:in.

01

Anwendungsbereich

Worum geht es hier?

Schriftsätze entwerfen

Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist eines der haftungs- und freiheitsintensivsten Mandate des Steuerrechts: Vorsatz, Tathandlung (unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen, pflichtwidriges Unterlassen), Erfolg (Steuerverkürzung oder nicht gerechtfertigter Steuervorteil) und Kausalität sind voll zu prüfen. Daneben kommen die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO als möglicher Auffangtatbestand, die besonders schweren Fälle nach § 370 Abs. 3 AO (insbesondere großes Ausmaß über 50.000 € nach BGH-Linie, Bandentätigkeit, fortgesetzte Verkürzung großen Umfangs), die Strafverfolgungsverjährung nach § 376 AO (zehn Jahre bei besonders schweren Fällen ab 2020), der Selbstanzeige-Pendelausschluss nach § 371 Abs. 2 AO, die Trennung Besteuerungs-/Strafverfahren nach § 393 AO mit dem Auskunftsverweigerungsrecht, die Strafzumessung in der BGH-Linie (1 StR 416/08 als Leitlinie) und die Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB hinzu. Wer das manuell aufsetzt, sitzt 6–20 Stunden an Sachverhalts-Strukturierung, Tatbestands-Subsumtion, Verjährungs- und Strafzumessungs-Skizze sowie Vermögensabschöpfungs-Analyse. Mit anymize geht der pseudonymisierte Sachverhalt an ein Frontier-Modell — Mandantenname, Steuernummer, Beteiligungs-Bezüge, Bank- und Konto-Identifikatoren bleiben außerhalb des KI-Kontexts. Die strategische Verteidigungs-Entscheidung (Bestreiten, Geständnis, Verständigung nach § 257c StPO, Einstellung nach § 153a StPO, Trennung der Verfahren) und die Wahrnehmung des Schweigerechts § 136 StPO / der Auskunftsverweigerung § 393 AO bleiben absolut anwaltliche Aufgabe.

02

Für wen passt das?

Zielgruppe und Kontext

Rolle
Fachanwält:in für Steuerrecht mit Steuerstrafrechts-Erfahrung; Strafverteidiger:in mit steuerrechtlichem Schwerpunkt; Counsel in Doppelfunktion Steuer- und Strafrecht.
Seniorität
Fortgeschritten bis Expert. Die Steuerstrafverteidigung ist freiheitsentziehungsrelevant — Berufseinsteiger:innen erstellen Sachverhalts-Skizzen, die strategischen Entscheidungen verantwortet die Senior-Person. Doppelmandate Steuer/Strafrecht sind in Solo-Konstellationen besonders sorgfältig zu organisieren.
Kanzleigröße
SMB bis Großkanzlei. Klassische Mandate (Einzelunternehmer-Hinterziehung, nicht erklärte Kapitalerträge) auch in SMB; Konzern- und Karussell-Sachverhalte überwiegend Großkanzlei oder Spezial-Boutique.
Spezifische Kontexte
Mandant erhält Mitteilung über Einleitung eines Steuerstrafverfahrens (BuStra-Brief, Vorladung als Beschuldigter); Mandant wird im laufenden Veranlagungs- oder Außenprüfungs-Verfahren mit Strafverfolgungs-Risiko konfrontiert; Mandant ist Empfänger einer Anklageschrift nach §§ 200 ff. StPO; Mandant hat Vorwurf nach § 370 AO und parallel Strafbefehl nach § 407 StPO; Mandant ist Ziel von Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen nach §§ 102, 103 StPO; Mandant wird Vermögensarrest nach § 111e StPO unterworfen.
03

Die Situation in der Kanzlei

So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen

§ 370 AO setzt voraus: vorsätzliche Tathandlung (unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; pflichtwidriges Unterlassen der Aufklärung, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; pflichtwidriges Nicht-Verwenden von Steuerzeichen, § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO), Eintritt einer Steuerverkürzung oder eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils, Kausalität, Vorsatz (dolus directus oder bedingter Vorsatz). Die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO ist Auffangtatbestand für leichtfertige Pflichtverletzung — sie ist Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Besonders schwere Fälle nach § 370 Abs. 3 AO: insbesondere großes Ausmaß (BGH 1 StR 416/08: ab 50.000 € pro Tat; bei Vermögensgefährdung ab 50.000 €, bei tatsächlichem Schaden ab 100.000 €), Verwendung gefälschter Belege, Bandentätigkeit. Verfolgungsverjährung nach § 376 AO: zehn Jahre bei besonders schweren Fällen (seit Reform 2020 generell zehn Jahre für besonders schwere Steuerhinterziehung), sonst fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO weiterhin zehn Jahre bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Pendelausschluss zur Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 AO: laufende Außenprüfung, eingeleitetes Strafverfahren, Erscheinen des Prüfers, Tatentdeckung mit Kennenmüssen, Steuervorteil über 25.000 € pro Tat, besonders schwerer Fall — bei Einleitung des Strafverfahrens ist die Selbstanzeige gesperrt; die Strategie wechselt zur Verteidigung. Strafzumessung nach BGH 1 StR 416/08: bei besonders schweren Fällen über 1 Mio. € Hinterziehungsbetrag ist Bewährung in der Regel ausgeschlossen; Strafrahmen § 370 Abs. 3 AO sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Vermögensabschöpfung nach §§ 73, 73c StGB: der hinterzogene Steuerbetrag ist Wertersatzeinziehung; bei Drittbegünstigten kommt § 73b StGB hinzu. Vermögensarrest nach § 111e StPO sichert die spätere Einziehung. Trennung Besteuerungs-/Strafverfahren nach § 393 AO: der Beschuldigte hat im Strafverfahren Schweigerecht; im Besteuerungsverfahren bestehen Mitwirkungspflichten, soweit sie nicht das Selbstbelastungs-Verbot tangieren. Wer das manuell aufsetzt, sitzt 6–20 Stunden allein an der Strukturierung. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Mandantenname, Steuernummer und Vermögens-Bezüge das Haus verlassen. anymize löst diesen Konflikt: Klarnamen, Steuernummer, Konto- und Beteiligungs-Identifikatoren, IBANs und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die strategische Verteidigungs-Entscheidung, die Wahrnehmung des Schweigerechts und die Trennung der Verfahren bleiben absolut anwaltliche Pflicht.

04

Was Sie davon haben

Zeit, Wert, Vertraulichkeit

Zeit pro Verteidigungs-Strukturierung

~120 Min

Frontier-KI strukturiert Tatbestands-Matrix § 370 AO / § 378 AO, Verjährungs-Skizze § 376 AO, Pendelausschluss zur Selbstanzeige § 371 Abs. 2 AO, Strafzumessungs-Argumentation in der BGH-Linie und Vermögensabschöpfungs-Skizze §§ 73 ff. StGB. Strategische Verteidigungs-Entscheidung, BGH-Citation-Check und Verfahrens-Trennung kommen wie gewohnt obendrauf.

Mehrwert pro Mandat

€ 440–700

Stundensatz Steuerstrafrecht (€ 220–350/h) angewandt auf 120 Minuten freigespielte Strukturierungs-Zeit. Steuerstrafrechts-Mandate werden regelmäßig nach Stundenhonorar abgerechnet — der Effizienz-Gewinn ist Durchsatz.

Vertraulichkeit

strukturell

anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Adresse, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Konto- und Beteiligungs-Identifikatoren, IBANs, Banknamen, Vermögensbeträge — bevor der Text das Haus verlässt.

Erkennungsrate

>95 %

Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollieren Sie im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf — bei Konten- und Beteiligungs-Ketten besonders sorgfältig durch die Treffer-Liste gehen.

05

So gehen Sie vor

In 5 Schritten zum Antrag

0

Verfahrens-Status und Pendelausschluss-Check als Erstes. Ist ein Strafverfahren bereits eingeleitet (§ 397 AO i.V.m. § 152 Abs. 2 StPO; BuStra-Brief oder Vorladung als Beschuldigter)? Damit ist die Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. b AO grundsätzlich gesperrt — die Strategie wechselt zur Verteidigung. Ist die Trennung Besteuerungs-/Strafverfahren nach § 393 AO bereits hergestellt — wird das Auskunftsverweigerungsrecht im Strafverfahren wahrgenommen? Liegt eine Anklage nach §§ 200 ff. StPO oder ein Strafbefehl nach § 407 StPO vor — und welche Fristen laufen (insbesondere § 410 StPO bei Strafbefehl: zwei Wochen Einspruchsfrist)? Verjährung § 376 AO grob prüfen: zehn Jahre bei besonders schweren Fällen, fünf Jahre sonst. Diese Prüfung ist absolut menschliche Aufgabe — die KI delegiert sie nicht.

Sie

§ 397 AO / § 393 AO / § 410 StPO Fristen · keine KI-Delegation

1

Sachverhalt und Verfahrensakte erfassen. Sie übernehmen Anklage- oder Strafbefehlsschrift, BuStra-/Steufa-Verfügungen, Akteneinsichts-Ergebnis (Beweismittel-Verzeichnis), Steuerbescheide, Außenprüfungs-Bericht, Bankunterlagen und sonstige Beweismittel in den anymize-Arbeitsplatz. Vorab klären Sie mit der Mandantschaft die Verteidigungs-Richtung (Bestreiten, Geständnis, Verständigung § 257c StPO, Einstellung § 153a StPO) — diese Entscheidung kommt mit auf das Mandanten-Inventar.

Sie

Mandatsgrundlage · strategische Vorklärung

2

anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Adresse, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Konto- und Beteiligungs-Identifikatoren, IBANs, Banknamen, Gerichts-Aktenzeichen, Geschäftsdaten und Geldbeträge — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Bei laufenden Strafverfahren empfehlen wir, die Anonymisierungs-Vorschau besonders gründlich durchzugehen — Akten-Aktenzeichen und Verfahrensdaten sind kontextuell identifizierend. Erkennungsrate über 95 %.

anymize

§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB · Strafrechts-Sensibilität

3

Frontier-KI strukturiert. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie ab: (a) Tatbestands-Matrix § 370 AO mit Subsumtion der vier Tatbestandsmerkmale plus § 378 AO als möglicher Auffangtatbestand; (b) § 370 Abs. 3 AO-Indikatoren-Check (großes Ausmaß ab 50.000 € BGH-Linie, gefälschte Belege, Bandentätigkeit); (c) Verjährungs-Skizze § 376 AO (zehn Jahre bei besonders schweren Fällen, fünf Jahre sonst) und § 169 AO (Festsetzungsverjährung); (d) Pendelausschluss-Check § 371 Abs. 2 AO; (e) Strafzumessungs-Argumentation entlang BGH 1 StR 416/08 (Hinterziehungsbetrag als Hauptkriterium, Bewährungs-Grenze ab 1 Mio. €); (f) Vermögensabschöpfungs-Skizze §§ 73, 73b, 73c StGB; (g) Verfahrens-Trennungs-Hinweise § 393 AO und Schweigerecht § 136 StPO. Die KI sieht keine Klarnamen — sie arbeitet ausschließlich mit den Platzhaltern.

GPT / Claude / Gemini in anymize

Struktur in Minuten · KI strukturiert, Mensch entscheidet

4

anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten eine Verteidigungs-Skizze, die Sie anwaltlich würdigen: Tatbestands-Matrix gegen Aktenlage prüfen, BGH-Aktenzeichen zur Strafzumessung gegen bundesgerichtshof.de / juris / beck-online verifizieren, Verjährungs-Berechnung präzisieren, Strategie-Entscheidung treffen (Bestreiten, Geständnis, Verständigung § 257c StPO, Einstellung § 153a StPO), Schweigerechts-Wahrnehmung mit Mandantschaft besprechen, Vermögensarrest und Einziehung mit Liquiditätsplanung abstimmen.

anymize + Sie

Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Kernverantwortung

5

Mandantenfreigabe und Strategie-Umsetzung. Verteidigungs-Skizze mit der Mandantschaft besprechen — Tatbestands-Lage, Verjährungs-Stand, Strafzumessungs-Prognose, mögliche Verständigung nach § 257c StPO oder Einstellung nach § 153a StPO, Vermögensabschöpfungs-Konsequenzen. Schweigerecht § 136 StPO und Auskunftsverweigerung § 393 AO im Besteuerungsverfahren ausdrücklich erläutern. Bei drohender Haftstrafe oder hohen Hinterziehungsbeträgen Vier-Augen-Sichtung mit Strafverteidiger:in. Akteneinsicht § 147 StPO nachholen, soweit nicht erfolgt. Verteidigungsschrift fristwahrend (insbesondere § 410 StPO bei Strafbefehl: zwei Wochen) per beA an Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Sie

Mandanten-Selbstbestimmung · Fristwahrung · Strafrechtskoordination

06

Womit Sie arbeiten

So setzen Sie anymize konkret ein

Was anymize tut

  • Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Konto- und Beteiligungs-Identifikatoren, IBANs, Banknamen, Akten-Aktenzeichen, Geschäftsdaten — mit über 95 % Erkennungsrate.
  • Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (etwa Verfahrens-Aktenzeichen als identifizierende Konstellation oder Geldbetrag als Hinterziehungsbetrag für die § 370 Abs. 3 AO-Schwelle).
  • Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
  • Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt. Bei laufenden Strafverfahren empfehlen wir eine kurze Aufbewahrungsfrist (24 Stunden).

Was Sie als Anwält:in tun

  • Pendelausschluss-Check § 371 Abs. 2 AO und Verfahrens-Status (Einleitung, Anklage, Strafbefehl mit § 410 StPO-Frist) sofort und vor jedem KI-Schritt prüfen — diese Prüfungen sind absolut menschlich.
  • Strategische Verteidigungs-Entscheidung selbst treffen (Bestreiten, Geständnis, Verständigung § 257c StPO, Einstellung § 153a StPO) — die KI-Skizze ist Ausgangspunkt, nicht Ergebnis.
  • BGH-Linie zur Strafzumessung (insbesondere 1 StR 416/08) und BGH-/EuGH-Aktenzeichen gegen bundesgerichtshof.de / juris / beck-online verifizieren — halluzinierte Citations sind hier besonders gefährlich.
  • Schweigerecht § 136 StPO und Auskunftsverweigerung § 393 AO im Besteuerungsverfahren mit Mandantschaft besprechen; bei drohender Haftstrafe Strafverteidiger:in beiziehen; Vermögensarrest § 111e StPO und Einziehung §§ 73 ff. StGB mit Liquiditätsplanung koordinieren.

Daten-Input

Anklage- oder Strafbefehlsschrift, BuStra-/Steufa-Verfügungen, Akteneinsichts-Ergebnis (Beweismittel-Verzeichnis), Steuerbescheide, Außenprüfungs-Bericht, Bankunterlagen, Vermögensaufstellung, Verfahrens-Aktenzeichen, Vollmacht und Mandanten-Stammdaten. Verteidigungs-Richtung als strategische Vorklärung.

Output-Kontrolle

Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierte Verteidigungs-Skizze mit Tatbestands-Matrix § 370 AO / § 378 AO, Verjährungs-Skizze § 376 AO, Pendelausschluss-Check § 371 Abs. 2 AO, Strafzumessungs-Argumentation BGH-Linie und Vermögensabschöpfungs-Skizze kommt zurück. anymize trifft keine strategischen Verteidigungs-Entscheidungen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die Strategie machen Sie.

Freigabeprozess

Sie behalten jederzeit die Hoheit: Verfahrens-Status-Check, Pendelausschluss § 371 Abs. 2 AO, Sichtung der Anonymisierung, strategische Verteidigungs-Entscheidung, BGH-Citation-Check, Schweigerechts-Wahrnehmung, Vermögensabschöpfungs-Koordination, Verfahrens-Trennung § 393 AO. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.

07

Die KI-Anweisung

Prompt zum Kopieren

So nutzen Sie diesen Prompt:

1. Verfahrens-Status und Pendelausschluss-Check § 371 Abs. 2 AO durchführen — Strafverfahren eingeleitet? Selbstanzeige gesperrt? Welche Frist läuft (insbesondere § 410 StPO bei Strafbefehl)?

2. Mandantschaft über Schweigerecht § 136 StPO und Auskunftsverweigerung § 393 AO im Besteuerungsverfahren aufklären — vor jedem Schritt.

3. Anklage- oder Strafbefehlsschrift, Akteneinsichts-Ergebnis und sonstige Beweismittel in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch.

4. Diesen Prompt kopieren und an den anonymisierten Sachverhalt anhängen, Mandatsmetadaten (Verfahrens-Status, Pendelausschluss-Ergebnis, vorgeworfene Tatzeiträume, mutmaßlicher Hinterziehungsbetrag pro Tat, Verteidigungs-Richtung) als Header voranstellen.

5. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Max“ stellen. KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.

Empfohlener Reasoning-Modus in anymize: Max. Steuerstrafverteidigung verlangt strukturierte Analyse über Tatbestand, Verjährung, Strafzumessung und Vermögensabschöpfung; bei besonders schweren Fällen (großes Ausmaß ab 50.000 €) ist Max unverzichtbar.
# Rolle
Du bist Strukturierungs-Assistenz für eine Steuerrechts-Kanzlei
mit Steuerstrafverteidigungs-Praxis. Du kennst § 370 AO
(Tatbestand, Vorsatzformen, Erfolg), § 378 AO als Auffang-
tatbestand (leichtfertige Steuerverkürzung als Ordnungs-
widrigkeit), § 370 Abs. 3 AO (besonders schwere Fälle, BGH-
Linie zum großen Ausmaß ab 50.000 €), § 376 AO (zehn Jahre
Strafverfolgungsverjährung bei besonders schweren Fällen),
§ 371 Abs. 2 AO (Pendelausschluss zur Selbstanzeige), die BGH-
Strafzumessungs-Linie 1 StR 416/08, §§ 73 ff. StGB (Vermögens-
abschöpfung) und § 393 AO (Trennung Besteuerungs- und Straf-
verfahren).
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.

# Aufgabe
Erstelle eine strukturierte Verteidigungs-Skizze zum Vorwurf
der Steuerhinterziehung. Liefere (a) Tatbestands-Matrix
§ 370 AO mit Subsumtion und § 378 AO als möglicher Auffang-
tatbestand, (b) § 370 Abs. 3 AO-Indikatoren-Check, (c)
Verjährungs-Skizze § 376 AO und § 169 AO, (d) Pendelausschluss-
Check § 371 Abs. 2 AO, (e) Strafzumessungs-Argumentation
entlang BGH 1 StR 416/08, (f) Vermögensabschöpfungs-Skizze
§§ 73, 73b, 73c StGB, (g) Verfahrens-Trennungs-Hinweise
§ 393 AO und Schweigerecht § 136 StPO.

WICHTIG: Du triffst KEINE strategische Verteidigungs-
Entscheidung (Bestreiten, Geständnis, Verständigung § 257c
StPO, Einstellung § 153a StPO). Du strukturierst die Skizze;
die Entscheidung trifft die Anwält:in mit der Mandantschaft.

Der Pendelausschluss-Check § 371 Abs. 2 AO und der Verfahrens-
Status sind vom Menschen vorab geprüft; übernimm das Ergebnis
aus dem Header.

# Inhalt

1. Tatbestands-Matrix § 370 AO
   - § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO: unrichtige oder unvollständige
     Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen.
   - § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO: pflichtwidriges Unterlassen.
   - § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO: pflichtwidriges Nicht-Verwenden
     von Steuerzeichen / Steuerstemplern.
   - Erfolg: Steuerverkürzung oder nicht gerechtfertigter
     Steuervorteil.
   - Vorsatz (dolus directus oder bedingter Vorsatz) — pro
     Tat einzeln subsumieren.
   - § 378 AO als Auffangtatbestand bei leichtfertiger
     Pflichtverletzung (Ordnungswidrigkeit).

2. § 370 Abs. 3 AO Indikatoren-Check
   - Großes Ausmaß: ab 50.000 € pro Tat nach BGH 1 StR
     416/08 [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG — Aktenzeichen prüfen].
   - Gefälschte Belege, fortgesetzte Verkürzung in großem
     Umfang, Bandentätigkeit (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–6 AO).
   - Pro Tat einzeln prüfen — § 370 Abs. 3 wirkt auf
     Strafrahmen (6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe).

3. Verjährungs-Skizze
   - § 376 AO Strafverfolgungsverjährung: 10 Jahre bei
     besonders schweren Fällen, 5 Jahre sonst (§ 78 Abs. 3
     Nr. 4 StGB).
   - § 169 Abs. 2 Satz 2 AO Festsetzungsverjährung: 10 Jahre
     bei vorsätzlicher Hinterziehung.
   - Hemmung / Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung
     nach § 78c StGB (z. B. erste Vernehmung, Anklage,
     richterliche Vernehmung).

4. Pendelausschluss-Check § 371 Abs. 2 AO (aus Header)
   - Bei eingeleitetem Strafverfahren: Selbstanzeige gesperrt;
     Strategie-Wechsel zur Verteidigung dokumentieren.
   - Hinweis auf § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. b AO als Sperrgrund.

5. Strafzumessungs-Argumentation BGH-Linie 1 StR 416/08
   - Hinterziehungsbetrag als Hauptkriterium der Strafzumessung.
   - Über 1 Mio. € Hinterziehungsbetrag: Bewährung in der
     Regel ausgeschlossen [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG — BGH-Linie
     gegen bundesgerichtshof.de prüfen].
   - Milderungsgründe nach § 46 StGB: Geständnis, Schadens-
     wiedergutmachung, lange Verfahrensdauer, persönliche
     Verhältnisse.
   - Verständigung § 257c StPO als Verfahrens-Option.
   - Einstellung § 153a StPO bei geringer Schuld und
     Wiedergutmachungs-Auflage erwägen.

6. Vermögensabschöpfungs-Skizze
   - § 73 StGB: Einziehung des hinterzogenen Steuerbetrags
     als „Erlangtes".
   - § 73c StGB: Wertersatzeinziehung, wenn Original nicht
     mehr greifbar.
   - § 73b StGB: Einziehung bei Drittbegünstigten (z. B.
     Gesellschaft).
   - § 111e StPO: Vermögensarrest zur Sicherung.

7. Verfahrens-Trennung § 393 AO und Schweigerecht
   - § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO: Schweigerecht im Strafverfahren.
   - § 393 Abs. 1 AO: Trennung Besteuerungs-/Strafverfahren;
     Mitwirkungspflichten nur, soweit nicht Selbstbelastungs-
     Verbot tangiert.
   - § 397 AO: Einleitung des Steuerstrafverfahrens; ab
     diesem Zeitpunkt gelten die strafprozessualen Garantien.

8. Markierungen für die Anwält:in
   - [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] — für jedes BGH-/BFH-/FG-
     Aktenzeichen, dessen Existenz nicht sicher ist.
   - [ANWALT-WERTUNG] — für jede Stelle mit fallspezifischer
     rechtlicher Bewertung.
   - [STRATEGIE-ENTSCHEIDUNG] — wo Bestreiten, Geständnis,
     Verständigung oder Einstellung mit der Mandantschaft
     zu entscheiden ist.

# Format
Strukturierte Markdown-Verteidigungs-Skizze mit klarer
Abschnittsgliederung. Tabelle für die Tatbestands-Matrix.
Separate Offene-Punkte-Liste am Ende.

# Verbote
KEINE eigenständige strategische Verteidigungs-Entscheidung —
die KI strukturiert, der Mensch entscheidet.
KEINE Aussage zur Schuld als feststehend — der Vorwurf wird
strafrechtlich geprüft.
KEINE halluzinierten BGH-/BFH-/FG-Aktenzeichen — nur sichere
Citations, sonst [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG]. Insbesondere
BGH 1 StR 416/08 muss verifiziert werden.
KEINE verbindliche Strafzumessungs-Prognose — die KI
strukturiert die BGH-Linie, die Prognose macht die Anwält:in.
KEINE Aufforderung zur Selbstbelastung — bei eingeleitetem
Strafverfahren gilt § 136 StPO Schweigerecht; die KI macht
nur Vorschläge zur Verteidigungs-Strukturierung.
KEINE Verjährungs-Berechnung als verbindlich — Verjährung
ist menschliche Aufgabe.
08

So sieht der Sachverhalt aus

Pseudonymisierter Eingabetext

Mandanten-Inventar und Vorwurfs-Skizze nach anymize-Anonymisierung. Beschuldigter-Name, Adresse, Steuernummer, Steuer-ID, Verfahrens-Aktenzeichen, Bankname und Geldbeträge sind durch anymize-Platzhalter im Format [[Kategorie-Hash]] ersetzt. Die Mandatsmetadaten — insbesondere das Ergebnis des menschlichen Pendelausschluss-Checks und die strategische Vorklärung — werden als Header an den Prompt angehängt.
Mandanten-Inventar (anonymisiert):
  Beschuldigter: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]], [[Adresse-a3f9]]
  Steuernummer: [[Steuernummer-7b3e]]
  Steuer-ID (§ 139b AO): [[SteuerID-9c2d]]
  Verfahrens-Aktenzeichen: [[Aktenzeichen-4f60]]
  Zuständige Behörde: BuStra [[Ort-b2e7]]

  Vorwurf:
    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
    Steuerhinterziehung in großem Ausmaß durch unrichtige
    Angaben in den Einkommensteuererklärungen 2018, 2019,
    2020, 2021, 2022 (nicht angegebene Kapitalerträge bei
    [[Bankname-c4b2]] CH).

  Vorgeworfene Tatzeiträume und Beträge (pro Tat = pro VZ):
    2018: hinterzogen ca. [[Geldbetrag-9090]]
    2019: hinterzogen ca. [[Geldbetrag-c4b2]]
    2020: hinterzogen ca. [[Geldbetrag-2752]]
    2021: hinterzogen ca. [[Geldbetrag-e618]]
    2022: hinterzogen ca. [[Geldbetrag-5c61]]
    Gesamtbetrag (Schätzung): [[Geldbetrag-Gesamt]]

  Verfahrens-Status:
    - Einleitung des Steuerstrafverfahrens nach § 397 AO:
      08.03.2026
    - BuStra-Brief der Mandantschaft am 10.03.2026 zugegangen
    - Akteneinsicht § 147 StPO beantragt am 11.03.2026,
      gewährt am 02.04.2026
    - Anklage / Strafbefehl: bislang nicht erhoben
    - Vermögensarrest § 111e StPO: noch nicht angeordnet

Mandatsmetadaten (von Anwält:in vorab geprüft):
  - Pendelausschluss-Check § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. b AO:
    eingeleitetes Strafverfahren — Selbstanzeige GESPERRT;
    Strategie-Wechsel zur Verteidigung erfolgt
  - Verfahrens-Trennung § 393 AO: Schweigerecht im Strafverfahren
    der Mandantschaft erklärt; im Besteuerungsverfahren
    eingeschränkte Mitwirkung
  - Verjährungs-Status § 376 AO: 10 Jahre bei besonders
    schweren Fällen — Tatzeiträume 2018–2022 alle noch in
    Verjährung [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG: konkrete Berechnung]
  - § 370 Abs. 3 AO Indikator: jeder VZ über 50.000 € — großes
    Ausmaß je Tat erfüllt
  - Verteidigungs-Richtung (vorläufig mit Mandantschaft besprochen):
    Geständnis mit Schadenswiedergutmachung; Verständigung
    § 257c StPO erwägen
  - Liquidität für Schadenswiedergutmachung und Wertersatz-
    einziehung: weitgehend gegeben

Kanzlei-Playbook (Auszug):
  - § 370 AO Tatbestand: Tat, Vorsatz, Erfolg, Kausalität —
    pro VZ einzeln subsumieren.
  - § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO großes Ausmaß: BGH 1 StR
    416/08 — ab 50.000 € pro Tat.
  - BGH-Linie Strafzumessung: über 1 Mio. € Hinterziehungsbetrag
    Bewährung regelmäßig ausgeschlossen.
  - § 73, 73c StGB Wertersatzeinziehung der hinterzogenen
    Steuern; § 111e StPO Vermögensarrest zur Sicherung.
  - § 393 AO Trennung Besteuerungs-/Strafverfahren; § 136 StPO
    Schweigerecht im Strafverfahren.
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So liefert anymize zurück

Der Antrags-Entwurf

KI-Output (Beispiel). Die anymize-Re-Identifikation hat Beschuldigten-Name, Adresse, Steuernummer, Verfahrens-Aktenzeichen, Bankname und Geldbeträge wieder eingesetzt — Sie sehen die Verteidigungs-Skizze mit den richtigen Daten und treffen die strategischen Entscheidungen. Markierungen [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG], [ANWALT-WERTUNG] und [STRATEGIE-ENTSCHEIDUNG] bleiben sichtbar.
# VERTEIDIGUNGS-SKIZZE STEUERHINTERZIEHUNG § 370 AO (Erstentwurf — strategische Entscheidung Pflicht der Anwält:in)

## I. Tatbestands-Matrix § 370 AO

| VZ | Tathandlung § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO | Erfolg | Vorsatzform | § 370 Abs. 3 AO einschlägig | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | Unrichtige Angaben — Kapitalerträge [[Bankname-c4b2]] nicht erklärt | Steuerverkürzung ca. [[Geldbetrag-9090]] | dolus eventualis [ANWALT-WERTUNG] | ja (über 50.000 €) | besonders schwerer Fall |
| 2019 | Unrichtige Angaben — wie 2018 | ca. [[Geldbetrag-c4b2]] | dolus eventualis [ANWALT-WERTUNG] | ja | besonders schwerer Fall |
| 2020 | Unrichtige Angaben — wie 2018 | ca. [[Geldbetrag-2752]] | dolus eventualis [ANWALT-WERTUNG] | ja | besonders schwerer Fall |
| 2021 | Unrichtige Angaben — wie 2018 | ca. [[Geldbetrag-e618]] | dolus eventualis [ANWALT-WERTUNG] | ja | besonders schwerer Fall |
| 2022 | Unrichtige Angaben — wie 2018 | ca. [[Geldbetrag-5c61]] | dolus eventualis [ANWALT-WERTUNG] | ja | besonders schwerer Fall |

§ 378 AO (leichtfertige Steuerverkürzung): bei dolus eventualis grundsätzlich verdrängt; § 378 AO als Auffangtatbestand nur bei Verneinung des Vorsatzes [ANWALT-WERTUNG — Verteidigungs-Linie: bei Geständnis nicht einschlägig].

## II. § 370 Abs. 3 AO Indikatoren-Check

- Großes Ausmaß: erfüllt für jede der fünf vorgeworfenen Taten (jeweils über 50.000 € pro VZ — Linie nach BGH 1 StR 416/08 [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG — Aktenzeichen gegen bundesgerichtshof.de prüfen]).
- Gefälschte Belege: nach Aktenlage nicht ersichtlich [ANWALT-WERTUNG: gegen Akteneinsichts-Ergebnis prüfen].
- Bandentätigkeit: nicht einschlägig (Einzeltäterschaft).
- Fortgesetzte Verkürzung in großem Umfang: zu erwägen — fünf Jahre fortgesetzte Tathandlung mit Gesamtbetrag [[Geldbetrag-Gesamt]] [ANWALT-WERTUNG].

Strafrahmen § 370 Abs. 3 AO: sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

## III. Verjährungs-Skizze

### § 376 AO Strafverfolgungsverjährung
- Bei besonders schweren Fällen § 370 Abs. 3 AO: zehn Jahre.
- Beginn nach § 78a StGB mit Beendigung der Tat; Hemmung / Unterbrechung nach § 78c StGB durch erste Vernehmung, Anklage, richterliche Vernehmung.
- Tatzeiträume 2018–2022: nach Aktenlage alle noch in Strafverfolgungsverjährung [ANWALT-WERTUNG — konkrete Tat-Beendigungszeitpunkte je VZ prüfen].

### § 169 Abs. 2 Satz 2 AO Festsetzungsverjährung
- Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung: zehn Jahre.
- Tatzeiträume 2018–2022: alle noch in Festsetzungsverjährung.

## IV. Pendelausschluss § 371 Abs. 2 AO (aus Header)

- Einleitung des Strafverfahrens nach § 397 AO am 08.03.2026 — § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. b AO greift; Selbstanzeige gesperrt.
- Strategie-Wechsel zur Verteidigung dokumentiert; ein nachgeschobener Selbstanzeige-Versuch wäre rechtlich wirkungslos und strategisch nachteilig (Geständnis-Wirkung ohne Strafbefreiung).

## V. Strafzumessungs-Argumentation (BGH 1 StR 416/08 [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG])

### Hinterziehungsbetrag als Hauptkriterium
- Gesamtbetrag aller Taten: [[Geldbetrag-Gesamt]].
- Liegt der Gesamtbetrag unter 1 Mio. €? Dann nach BGH-Linie regelmäßig noch Bewährung möglich [ANWALT-WERTUNG: konkreten Gesamtbetrag aus Schätzung präzisieren; Differenz Vermögensgefährdung vs. tatsächlicher Schaden in der BGH-Linie beachten].
- Liegt der Gesamtbetrag über 1 Mio. €? Bewährung in der Regel ausgeschlossen.

### Milderungsgründe § 46 StGB
- Geständnis und Schadenswiedergutmachung (Verteidigungs-Richtung laut Mandatsmetadaten) — strafmildernd.
- Lange Verfahrensdauer kann strafmildernd wirken (Art. 6 Abs. 1 EMRK) [ANWALT-WERTUNG].
- Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, fehlende Vorbestrafung.

### Verfahrens-Optionen
- Verständigung § 257c StPO: bei Geständnis und Schadenswiedergutmachung Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht über Strafrahmen erwägen [STRATEGIE-ENTSCHEIDUNG mit Mandantschaft].
- Einstellung § 153a StPO: bei besonders schweren Fällen § 370 Abs. 3 AO regelmäßig ausgeschlossen wegen der Höhe; nur bei untergeordneter Mitwirkung oder besonderen Umständen denkbar [ANWALT-WERTUNG].

## VI. Vermögensabschöpfungs-Skizze

- § 73 StGB: Einziehung des hinterzogenen Steuerbetrags als „Erlangtes" — Gesamtbetrag [[Geldbetrag-Gesamt]].
- § 73c StGB: Wertersatzeinziehung, wenn das Erlangte nicht mehr greifbar ist (insbesondere bei vermischtem Vermögen).
- § 73b StGB: bei Drittbegünstigten — nach Aktenlage nicht einschlägig (Einzeltäterschaft) [ANWALT-WERTUNG].
- § 111e StPO Vermögensarrest: noch nicht angeordnet; Risiko der Anordnung wahrscheinlich — mit Mandantschaft Liquiditätsplanung abstimmen, ggf. freiwillige Hinterlegung als Vermeidung des Arrests anbieten [STRATEGIE-ENTSCHEIDUNG].

## VII. Verfahrens-Trennung § 393 AO und Schweigerecht § 136 StPO

- Im Strafverfahren gilt Schweigerecht § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; keine Pflicht zur Selbstbelastung.
- Im Besteuerungsverfahren (parallel laufende Nacherklärungs- oder Schätzungs-Verfahren) gilt § 393 Abs. 1 AO: Mitwirkungspflichten nur, soweit nicht Selbstbelastungs-Verbot tangiert ist. Verwendungsverbot § 393 Abs. 2 AO für selbstbelastende Auskünfte im Besteuerungsverfahren beachten.
- Konkret: Steuerliche Nacherklärungen können — unter klarer Abstimmung mit dem Strafverfahren — als Geständnis-Element wirken; die Trennung muss bewusst gestaltet sein [ANWALT-WERTUNG].

---

## Offene Punkte für die Anwält:in

1. Strategische Verteidigungs-Entscheidung mit der Mandantschaft final treffen — bei Geständnis und Schadenswiedergutmachung Verständigung § 257c StPO mit Staatsanwaltschaft anstreben.
2. BGH-Aktenzeichen zur Strafzumessung (insbesondere 1 StR 416/08) gegen bundesgerichtshof.de / juris / beck-online verifizieren; aktuelle BGH-Linie zur Bewährungs-Grenze über 1 Mio. € prüfen.
3. Konkreten Gesamt-Hinterziehungsbetrag aus den Schätzungen präzisieren — pro VZ mit Akteneinsichts-Ergebnis abgleichen.
4. Verjährungs-Berechnung pro VZ und pro Tat-Beendigungszeitpunkt durchführen; § 78c StGB-Unterbrechungstatbestände (Vernehmung, Anklage, richterliche Vernehmung) berücksichtigen.
5. Vermögensarrest § 111e StPO antizipieren — freiwillige Hinterlegung der Wertersatzsumme anbieten, um Arrest zu vermeiden.
6. Verfahrens-Trennung § 393 AO operativ ausgestalten — steuerliche Nacherklärungen zeitlich und inhaltlich mit dem Strafverfahren abstimmen; Verwendungsverbot § 393 Abs. 2 AO im Auge behalten.
7. Mandantenaufklärung zum Schweigerecht § 136 StPO und zur Tragweite eines Geständnisses schriftlich dokumentieren — Belehrung von Mandantschaft bestätigen lassen.
8. Vier-Augen-Sichtung durch Strafverteidiger:in bei drohender Haftstrafe — gerade bei Gesamtbetrag nahe der 1 Mio. €-Linie.
9. Akteneinsicht § 147 StPO inhaltlich auswerten — Beweismittel-Verzeichnis durchgehen, Bankunterlagen [[Bankname-c4b2]] auf Lücken prüfen.
10. § 393 Abs. 2 AO-Verwendungsverbot bei steuerlicher Nacherklärung mit BuStra abklären — schriftliche Bestätigung anstreben.
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Was das Berufsrecht verlangt

Pflichten — und wie anymize sie abdeckt

§ 43a BRAO Verschwiegenheit

anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Sachverhalt sieht. Beschuldigten-Name, Steuernummer, Steuer-ID, Verfahrens-Aktenzeichen, Konto- und Bank-Identifikatoren, IBANs, Geschäftsdaten — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate. Bei Strafverfahren empfehlen wir, die Anonymisierungs-Vorschau besonders gründlich durchzugehen und eine kurze Aufbewahrungsfrist (24 Stunden) zu wählen.

§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung

Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl. Bei Strafverteidigungs-Mandaten empfehlen wir die kürzeste Aufbewahrungsfrist.

§ 203 StGB Geheimnisschutz

Indem Beschuldigten-Name, Vermögens-Bezüge und Verfahrens-Aktenzeichen das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich. Die anymize-Mitarbeitenden sind nach § 203 belehrt — und sehen ohnehin nur die Zuordnungstabelle, nicht die Verfahrens-Sachverhalte.

§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. b AO Pendelausschluss

Mit Einleitung des Strafverfahrens nach § 397 AO ist die Selbstanzeige gesperrt. Ein nachgeschobener Selbstanzeige-Versuch wäre wirkungslos und strategisch nachteilig (Geständnis-Wirkung ohne Strafbefreiung). Die Strategie wechselt zur Verteidigung — diese Entscheidung trifft die Anwält:in mit der Mandantschaft.

§ 393 AO Trennung Besteuerungs-/Strafverfahren

Im Strafverfahren gilt Schweigerecht § 136 StPO; im Besteuerungsverfahren bestehen Mitwirkungspflichten nur, soweit nicht Selbstbelastungs-Verbot tangiert. Das Verwendungsverbot § 393 Abs. 2 AO schützt selbstbelastende Angaben aus dem Besteuerungsverfahren vor strafrechtlicher Verwendung. Die operative Ausgestaltung der Trennung ist anwaltliche Kernaufgabe.

§ 370 Abs. 3 AO besonders schwerer Fall

Indikatoren-Katalog § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–6 AO: insbesondere großes Ausmaß ab 50.000 € pro Tat (BGH 1 StR 416/08-Linie), gefälschte Belege, Bandentätigkeit, fortgesetzte Verkürzung. Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Strafverfolgungsverjährung § 376 AO zehn Jahre.

BGH-Strafzumessungs-Linie 1 StR 416/08

Hinterziehungsbetrag ist Hauptkriterium der Strafzumessung. Über 1 Mio. € Hinterziehungsbetrag ist Bewährung regelmäßig ausgeschlossen. Aktuelle BGH-Rechtsprechung zu den Schwellen ist vom Frontier-Modell mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] markiert — Verifikation gegen bundesgerichtshof.de und juris ist anwaltliche Eigenleistung.

§§ 73 ff. StGB Vermögensabschöpfung

Der hinterzogene Steuerbetrag ist als „Erlangtes“ einzuziehen (§ 73 StGB); Wertersatzeinziehung nach § 73c StGB, wenn das Original nicht mehr greifbar ist; § 73b StGB bei Drittbegünstigten. § 111e StPO Vermögensarrest sichert die spätere Einziehung. Freiwillige Hinterlegung kann den Arrest abwenden — Strategie-Entscheidung mit Liquiditätsplanung der Mandantschaft.

§ 376 AO Strafverfolgungsverjährung

Bei besonders schweren Fällen zehn Jahre, sonst fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Beginn mit Beendigung der Tat (§ 78a StGB); Unterbrechung nach § 78c StGB durch erste Vernehmung, Anklage, richterliche Vernehmung. Die Berechnung pro Tat-Beendigungszeitpunkt ist anwaltliche Aufgabe.

BGH-Citation-Check

BGH-Rechtsprechung zu § 370 AO, zur Strafzumessung und zur Vermögensabschöpfung wird vom Frontier-Modell mit [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] markiert, wenn die Existenz nicht sicher ist. Die Verifikation gegen bundesgerichtshof.de, juris und beck-online ist anwaltliche Eigenleistung — gerade im Steuerstrafrecht sind halluzinierte Citations besonders gefährlich, weil sie die Verteidigungs-Linie tragen.

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Datenschutz und Vertraulichkeit

So funktioniert das mit anymize

Die juristisch entscheidende Frage bei der Steuerstrafverteidigung: Sieht der KI-Anbieter den Beschuldigten-Namen, die Steuernummer, das Verfahrens-Aktenzeichen, die Konten- und Beteiligungs-Identifikatoren und die Hinterziehungs-Beträge aus den Akten? Antwort mit anymize: nein. Beschuldigten-Name, Adressen, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Verfahrens-Aktenzeichen, Konto- und Bank-Identifikatoren, IBANs und Geldbeträge werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag); bei Strafverteidigung greift zudem Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen der Verteidigung), bei Verarbeitung strafrechtlich relevanter Daten Art. 10 DSGVO i.V.m. nationaler Rechtsgrundlage. § 30 AO-Steuergeheimnis richtet sich primär an Amtsträger; für die Kanzlei gilt § 203 StGB plus § 43a BRAO — und gerade in der Strafverteidigung setzt die Pseudonymisierung strukturell an. Aufbewahrungsfrist der Zuordnungstabelle: für Strafverteidigungs-Mandate empfehlen wir 24 Stunden.

Was anymize konkret leistet

  • Erkennt Beschuldigten-Name, Steuernummer, Steuer-ID nach § 139b AO, Verfahrens-Aktenzeichen, Konto- und Bank-Identifikatoren, IBANs und Geldbeträge mit über 95 % Genauigkeit.
  • Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht.
  • Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen die Verteidigungs-Skizze mit den richtigen Klarnamen zurück.
  • Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
  • Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt. Für Strafverteidigungs-Mandate empfehlen wir 24 Stunden.
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Sicherheitscheck vor der Einreichung

Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden

Vor dem KI-Aufruf

  • Verfahrens-Status erfasst — Einleitung § 397 AO, Anklage / Strafbefehl, Vermögensarrest § 111e StPO?
  • Pendelausschluss-Check § 371 Abs. 2 AO durchgeführt — Selbstanzeige gesperrt?
  • Frist § 410 StPO bei Strafbefehl (zwei Wochen) kalendarisch eingetragen?
  • Akteneinsicht § 147 StPO beantragt und erhalten — Beweismittel-Verzeichnis vorliegend?
  • Mandantschaft über Schweigerecht § 136 StPO und § 393 AO-Trennung schriftlich aufgeklärt?
  • Anonymisierungs-Vorschau gründlich gesichtet — Verfahrens-Aktenzeichen, Banknamen und Konto-Identifikatoren als Platzhalter erkannt?

Nach der KI-Antwort

  • Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
  • Tatbestands-Matrix pro VZ anwaltlich geschärft — Vorsatzform und § 370 Abs. 3 AO-Indikatoren konkretisiert?
  • BGH-Aktenzeichen [VERIFIKATIONS-BEDÜRFTIG] (insbesondere 1 StR 416/08 zur Strafzumessung) gegen bundesgerichtshof.de / juris / beck-online geprüft?
  • Verjährungs-Berechnung § 376 AO pro Tat-Beendigungszeitpunkt durchgeführt — § 78c StGB-Unterbrechungstatbestände berücksichtigt?
  • Strafzumessungs-Prognose mit BGH-Linie abgeglichen — Bewährungs-Grenze 1 Mio. € im Auge?
  • Vermögensabschöpfungs-Skizze §§ 73, 73c StGB mit Liquiditätsplanung der Mandantschaft abgestimmt?

Vor Schriftsatz / Verständigung

  • Strategische Verteidigungs-Entscheidung mit Mandantschaft schriftlich dokumentiert (Bestreiten, Geständnis, Verständigung § 257c StPO, Einstellung § 153a StPO)?
  • Verfahrens-Trennung § 393 AO operativ ausgestaltet — steuerliche Nacherklärungen mit Strafverfahren abgestimmt?
  • Vermögensarrest § 111e StPO antizipiert — freiwillige Hinterlegung erwogen?
  • Vier-Augen-Sichtung durch Strafverteidiger:in bei drohender Haftstrafe oder hohen Hinterziehungsbeträgen?
  • Mandantenaufklärung zur Tragweite eines Geständnisses und zur Strafzumessungs-Prognose schriftlich erfolgt?

Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert

  • KI trifft eigenständig eine strategische Verteidigungs-Entscheidung (Bestreiten, Geständnis, Verständigung) — der Prompt verbietet das ausdrücklich; die Entscheidung trifft die Anwält:in mit der Mandantschaft.
  • KI behandelt § 370 AO und § 378 AO parallel als Straftatbestände — § 378 AO ist Ordnungswidrigkeit, nicht Straftat; nur bei Verneinung des Vorsatzes als Auffangtatbestand einschlägig.
  • KI vergisst den Pendelausschluss § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. b AO bei eingeleitetem Strafverfahren — eine nachgeschobene Selbstanzeige wäre wirkungslos.
  • KI halluziniert BGH-Aktenzeichen zur Strafzumessung — insbesondere 1 StR 416/08 muss gegen bundesgerichtshof.de verifiziert werden; aktuelle BGH-Linie zur Bewährungs-Grenze hat sich entwickelt.
  • KI verwechselt § 376 AO Strafverfolgungsverjährung (10 Jahre bei besonders schweren Fällen) mit § 169 AO Festsetzungsverjährung (10 Jahre bei vorsätzlicher Hinterziehung) — beide Fristen laufen parallel, aber unterschiedlich.
  • KI fordert die Mandantschaft zur Selbstbelastung im Strafverfahren auf — § 136 StPO Schweigerecht ist unantastbar; die KI macht nur Verteidigungs-Strukturierungs-Vorschläge.
  • KI vergisst das Verwendungsverbot § 393 Abs. 2 AO bei steuerlicher Nacherklärung — selbstbelastende Angaben aus dem Besteuerungsverfahren dürfen im Strafverfahren nicht verwendet werden.
  • KI vergisst die Vermögensabschöpfung §§ 73 ff. StGB und den Vermögensarrest § 111e StPO — der hinterzogene Betrag wird zusätzlich zur Strafe eingezogen; Liquiditätsplanung der Mandantschaft ist Pflicht.
  • KI berechnet die § 78c StGB-Verjährungsunterbrechungen nicht — Verjährung pro Tat-Beendigungszeitpunkt mit allen Unterbrechungstatbeständen ist anwaltliche Aufgabe.
  • KI verspricht Einstellung § 153a StPO bei besonders schweren Fällen § 370 Abs. 3 AO — regelmäßig ausgeschlossen wegen der Höhe; nur bei besonderen Umständen denkbar.
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Rechtsgrundlagen

Normen, Urteile, Belege

Primärnormen AO und StGB

  • Steuerhinterziehung — Tatbestand, Vorsatzformen, Erfolg
  • Besonders schwerer Fall — Indikatoren-Katalog
  • Leichtfertige Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit)
  • Selbstanzeige — und Pendelausschluss in Abs. 2
  • Strafverfolgungsverjährung — 10 Jahre bei besonders schweren Fällen
  • Festsetzungsverjährung — 10 Jahre bei vorsätzlicher Hinterziehung
  • Trennung Besteuerungs-/Strafverfahren und Verwendungsverbot
  • Einleitung des Strafverfahrens
  • Einziehung des Erlangten (Vermögensabschöpfung)
  • Einziehung bei Drittbegünstigten
  • Wertersatzeinziehung
  • Strafzumessung — Grundsätze
  • Strafverfolgungsverjährung, Beginn, Unterbrechung

Strafprozessuale Grundlagen

  • Schweigerecht des Beschuldigten
  • Akteneinsicht der Verteidigung
  • Einstellung gegen Auflagen und Weisungen
  • Verständigung im Strafverfahren
  • Einspruch gegen Strafbefehl — 2-Wochen-Frist
  • Vermögensarrest
  • Recht auf faires Verfahren — Verfahrensdauer

Berufsrechtliche Grundlagen

  • Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
  • Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Steuergeheimnis (primär Amtsträger)
  • Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
  • Verarbeitung strafrechtlich relevanter Daten

Sekundärquellen

  • Mandantentransparenz und KI-Einsatz
  • KI in der anwaltlichen Praxis
  • Steuerstrafrecht — Standardkommentar
  • Leitlinie Strafzumessung Steuerhinterziehung — gegen bundesgerichtshof.de prüfen
  • Standardkommentar zur AO
  • Kommentar zur Abgabenordnung

Stand: · Nächste Überprüfung:

Hinweis zur Nutzung

Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz

Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.

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