Compensation, Benefits
und Equal Pay.
KI im Alltag.

18 Anleitungen vom Gender-Pay-Gap-Bericht nach EU 2023/970 über Gehaltsbänder (Tech, Sales, Operations), STI-Plausibilisierung und LTI bis zur eAU-Triage und CSRD/ESRS-S1-Reporting.

EU Pay Transparency Directive 2023/970 (Stichtag 07.06.2026), EntgTranspG, § 26 BDSG, ArbZG, MiLoG und DSGVO Art. 9 (Gesundheitsdaten bei eAU/BEM) sind strukturell verankert.

18 Anleitungen für Compensation, Benefits und Equal Pay

Vier Blöcke,
eine Fachrichtung.

Pay Transparency und Equal Pay, Gehaltsbänder und Compensation- Architektur, Bonus/LTI und Gehaltsverhandlung, Benefits und Sozialleistungen — anymize bleibt der Anonymisierungs-Layer für alle Schritte. Alle 18 Anleitungen sind ausgearbeitet und mit CRAFT-Prompt versehen.

Pay Transparency und Equal Pay

5 Anleitungen

Gehaltsbänder und Compensation-Architektur

4 Anleitungen

Bonus, LTI und Gehaltsverhandlung

5 Anleitungen

Benefits, Krankheit und Sozialleistungen

4 Anleitungen

Was in Compensation und Equal Pay besonders gilt

Was diese Fachrichtung
unterscheidet.

Compensation und Equal Pay sind ab 07.06.2026 EU-Pay-Transparency- Frontlinie mit hartem Stichtag, EntgTranspG-Auskunfts-Anspruch und DSGVO-Art.-9-Gesundheitsdaten bei AU/BEM. anymize hält Gehalts-, Demografie- und Diagnose-Bezüge aus dem KI-Kontext — die Pay- Beurteilung und der BR-Dialog bleiben strukturell adressiert.

EU Pay Transparency Directive 2023/970 — Stichtag 07.06.2026

Stichtag 07.06.2026 ist hart und nicht aufschiebbar. Pflichten: Gehaltsangabe in Stellenanzeigen, Verbot der Frage nach Vorgehalt, Auskunftsanspruch über durchschnittliche Vergütung nach Geschlecht, gestaffelte Pay-Gap-Reports ab 100 MA (jährlich/dreijährlich nach Größe). Bei Pay-Gap > 5 % ohne objektive Begründung: gemeinsame Pay-Beurteilung mit Arbeitnehmervertretung — eine harte BR-Komponente.

EntgTranspG bleibt der nationale Anker

Seit 2017 verpflichtet das EntgTranspG Arbeitgeber ab 200 MA zum Auskunftsanspruch (§§ 10–16) und ab 500 MA tarifgebunden zum Berichts-Format (§ 21). EU 2023/970 verschärft und erweitert; das EntgTranspG bleibt das nationale Umsetzungsgesetz, dessen Ausgestaltung 2026 voraussichtlich angepasst wird. Vergleichsgruppen-Bildung und Tätigkeitsähnlichkeit sind die methodischen Knackpunkte.

AU-Daten und DSGVO Art. 9 — Diagnose bleibt draußen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, eAU-Workflow (seit 01/2023) und BEM-Trigger (§ 167 Abs. 2 SGB IX) berühren DSGVO Art. 9 Gesundheitsdaten. Diagnose-Codes (ICD-10) gehören NICHT in das HR-System. anymize entfernt Gesundheits-Bezüge strukturell, BEM-Sachverhalts-Texte werden anonymisiert. Die Endentscheidung über Wiedereingliederungs-Schritte bleibt zwischen Mitarbeiter, Betriebsarzt und BR.

ArbZG, MiLoG und Tarifrecht als rechnerische Anker

Arbeitszeit (ArbZG: 8h/d Standard, max. 10h/d), Mindestlohn (MiLoG: dynamisierte Schwelle, Minijob-Grenze 538 EUR seit 01/2024 → automatisch fortgeschrieben) und Tarifverträge (IG Metall, ver.di, BAP-DGB) sind die rechnerische Basis. KI plausibilisiert Gehaltsband und Schicht-Zulage; die finale Tarif-Eingruppierung bleibt fachlich.

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