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Datenschutz-Handout · anymize

KI-Nutzung mit anymize – Einordnung für den Datenschutzbeauftragten

Branche: Versicherungen

Dieses Handout fasst für die/den Datenschutzbeauftragte:n zusammen, warum und wie der Einsatz von anymize datenschutzkonform ist. Es dient als Grundlage für die Prüfung und Freigabe.

1 · Wie anymize personenbezogene Daten schützt

  • anymize anonymisiert personenbezogene Daten, BEVOR sie ein KI-Modell erreichen. Verarbeitung und Hosting erfolgen in Deutschland.
  • Auf vollständig anonymisierte Daten ist die DSGVO nicht anwendbar (Erwägungsgrund 26 DSGVO).
  • Es findet kein Drittlandtransfer personenbezogener Daten statt (kein US-CLOUD-Act-Zugriff, kein Schrems-II-Risiko).
  • Im optionalen Klartext-Betrieb (ohne Anonymisierung) greifen AVV (Art. 28) und die TOMs (Art. 32); die Datenhaltung bleibt in Deutschland.

2 · Branchenspezifische Grundlagen (Versicherungen)

  • § 32 VAGAusgliederung von Funktionen; das Unternehmen bleibt für alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen verantwortlich.
  • VAITIT-Anforderungen der BaFin; Risikoanalyse vor jeder IT-Auslagerung.
  • DORA – VO (EU) 2022/2554, Art. 28Gilt auch für Versicherer: Informationsregister, Audit- und Exit-Rechte.
  • § 203 StGB · Art. 9 DSGVOGesundheitsdaten in der privaten Kranken-/Lebens-/BU-Versicherung sind besondere Kategorien und geheimnisgeschützt.

Ohne Anonymisierung verarbeitet die KI Gesundheits- und Vertragsdaten im Klartext. Bei US-Cloud-Anbietern verstößt das regelmäßig gegen § 203 StGB, Art. 9 DSGVO und das Ausgliederungsrecht (§ 32 VAG) – ein Einsatz erfordert dann erheblichen Zusatzaufwand.

Antrags-, Schaden- und Gesundheitsdaten werden anonymisiert, bevor die KI sie verarbeitet. § 203 StGB und Art. 9 DSGVO sind strukturell gewahrt, der GDV-Verhaltenskodex und die DSFA-Anforderungen leichter erfüllbar.

3 · Prüfpunkte für die Freigabe

  • AVV nach Art. 28 DSGVO liegt vor (Muster wird bereitgestellt).
  • Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ergänzt (Art. 30).
  • DSFA-Schwelle geprüft und dokumentiert (Art. 35).
  • TOMs gemäß Art. 32 inkl. Anonymisierung umgesetzt.
  • KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sichergestellt (Art. 4 EU AI Act, seit 02.02.2025).

4 · Unser Datenschutzbeauftragter

Manuel Langeheinecke
digitalNORD GmbH, Kiel, Schleswig-Holstein
Kontakt: datenschutz@anymize.ai

Ort, Datum

Freigabe Datenschutzbeauftragte:r

Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Einige Fristen des EU AI Act sind derzeit in politischer Anpassung, Landesrecht variiert je Bundesland. Bitte final mit deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwält:in abstimmen.