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Datenschutz-Handout · anymize

KI-Nutzung mit anymize – Einordnung für den Datenschutzbeauftragten

Branche: Rechtsanwälte & Kanzleien

Dieses Handout fasst für die/den Datenschutzbeauftragte:n zusammen, warum und wie der Einsatz von anymize datenschutzkonform ist. Es dient als Grundlage für die Prüfung und Freigabe.

1 · Wie anymize personenbezogene Daten schützt

  • anymize anonymisiert personenbezogene Daten, BEVOR sie ein KI-Modell erreichen. Verarbeitung und Hosting erfolgen in Deutschland.
  • Auf vollständig anonymisierte Daten ist die DSGVO nicht anwendbar (Erwägungsgrund 26 DSGVO).
  • Es findet kein Drittlandtransfer personenbezogener Daten statt (kein US-CLOUD-Act-Zugriff, kein Schrems-II-Risiko).
  • Im optionalen Klartext-Betrieb (ohne Anonymisierung) greifen AVV (Art. 28) und die TOMs (Art. 32); die Datenhaltung bleibt in Deutschland.

2 · Branchenspezifische Grundlagen (Rechtsanwälte & Kanzleien)

  • § 43a Abs. 2 BRAOAnwaltliche Verschwiegenheitspflicht über alles, was in Berufsausübung bekannt wird.
  • § 2 BORAPflicht zu erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Schutz des Mandatsgeheimnisses.
  • § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGBVerletzung von Privatgeheimnissen ist strafbar.
  • § 43e BRAODienstleister-Verpflichtung in Textform; Abs. 4 erlaubt Auslandsdienstleistung nur bei vergleichbarem Schutzniveau, Abs. 5 verlangt ggf. Mandanteneinwilligung.

Ohne Anonymisierung müsste das Mandatsgeheimnis selbst zur KI gelangen. KI-Dienste, die Daten in US-Clouds verarbeiten, scheitern dann regelmäßig an der Auslandsschranke (§ 43e Abs. 4 BRAO) und an § 203 StGB – für Mandatsdaten sind sie ohne zusätzliche Garantien kaum rechtssicher einsetzbar.

Klarnamen, Aktenzeichen und identifizierende Sachverhalte werden anonymisiert, bevor sie eine KI erreichen. Das Mandatsgeheimnis verlässt die Kanzlei nie – § 43a BRAO und § 203 StGB sind strukturell gewahrt.

3 · Prüfpunkte für die Freigabe

  • AVV nach Art. 28 DSGVO liegt vor (Muster wird bereitgestellt).
  • Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ergänzt (Art. 30).
  • DSFA-Schwelle geprüft und dokumentiert (Art. 35).
  • TOMs gemäß Art. 32 inkl. Anonymisierung umgesetzt.
  • KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sichergestellt (Art. 4 EU AI Act, seit 02.02.2025).

4 · Unser Datenschutzbeauftragter

Manuel Langeheinecke
digitalNORD GmbH, Kiel, Schleswig-Holstein
Kontakt: datenschutz@anymize.ai

Ort, Datum

Freigabe Datenschutzbeauftragte:r

Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Einige Fristen des EU AI Act sind derzeit in politischer Anpassung, Landesrecht variiert je Bundesland. Bitte final mit deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwält:in abstimmen.