Datenschutz-Handout · anymize
KI-Nutzung mit anymize – Einordnung für den Datenschutzbeauftragten
Branche: Notare
Dieses Handout fasst für die/den Datenschutzbeauftragte:n zusammen, warum und wie der Einsatz von anymize datenschutzkonform ist. Es dient als Grundlage für die Prüfung und Freigabe.
1 · Wie anymize personenbezogene Daten schützt
- anymize anonymisiert personenbezogene Daten, BEVOR sie ein KI-Modell erreichen. Verarbeitung und Hosting erfolgen in Deutschland.
- Auf vollständig anonymisierte Daten ist die DSGVO nicht anwendbar (Erwägungsgrund 26 DSGVO).
- Es findet kein Drittlandtransfer personenbezogener Daten statt (kein US-CLOUD-Act-Zugriff, kein Schrems-II-Risiko).
- Im optionalen Klartext-Betrieb (ohne Anonymisierung) greifen AVV (Art. 28) und die TOMs (Art. 32); die Datenhaltung bleibt in Deutschland.
2 · Branchenspezifische Grundlagen (Notare)
- § 18 Abs. 1 BNotO — Amtsverschwiegenheit über alles bei Amtsausübung Bekanntgewordene; gilt auch nach Amtsende fort.
- § 26a BNotO — Dienstleister-Verpflichtung in Textform; Kenntnisnahme nur soweit erforderlich; bei einzelnen Vorgängen Einwilligung der Beteiligten. Eine ausdrückliche Auslandsschranke enthält die Norm nicht – insoweit greifen Art. 44 ff. DSGVO.
- § 43e BRAO (Anwaltsnotare) — Anwaltsnotare – u. a. in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und im westfälischen Teil von NRW – sind zugleich zugelassene Rechtsanwälte; für sie gilt zusätzlich § 43e BRAO, dessen Abs. 4 eine Auslandsdienstleistung nur bei vergleichbarem Geheimnisschutz erlaubt.
- § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB — Strafbare Verletzung von Privatgeheimnissen.
Ohne Anonymisierung würde das Amtsgeheimnis offenbart. Bei der strengen Amtsverschwiegenheit (§ 18 BNotO, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ist US-Cloud-KI ohne Anonymisierung kaum rechtssicher darstellbar – bei Anwaltsnotaren zusätzlich wegen der Auslandsschranke des § 43e Abs. 4 BRAO, bei reinen Notaren wegen der Drittlandübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO.
Urkundeninhalte und Beteiligtendaten werden anonymisiert, bevor die KI sie verarbeitet. Die strenge Amtsverschwiegenheit (§ 18 BNotO) bleibt strukturell gewahrt, § 203 StGB ist nicht berührt.
3 · Prüfpunkte für die Freigabe
- ☐AVV nach Art. 28 DSGVO liegt vor (Muster wird bereitgestellt).
- ☐Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ergänzt (Art. 30).
- ☐DSFA-Schwelle geprüft und dokumentiert (Art. 35).
- ☐TOMs gemäß Art. 32 inkl. Anonymisierung umgesetzt.
- ☐KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sichergestellt (Art. 4 EU AI Act, seit 02.02.2025).
4 · Unser Datenschutzbeauftragter
Manuel Langeheinecke
digitalNORD GmbH, Kiel, Schleswig-Holstein
Kontakt: datenschutz@anymize.ai
Ort, Datum
Freigabe Datenschutzbeauftragte:r
Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Einige Fristen des EU AI Act sind derzeit in politischer Anpassung, Landesrecht variiert je Bundesland. Bitte final mit deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwält:in abstimmen.