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Datenschutz-Handout · anymize

KI-Nutzung mit anymize – Einordnung für den Datenschutzbeauftragten

Branche: Banken & Finanzdienstleister

Dieses Handout fasst für die/den Datenschutzbeauftragte:n zusammen, warum und wie der Einsatz von anymize datenschutzkonform ist. Es dient als Grundlage für die Prüfung und Freigabe.

1 · Wie anymize personenbezogene Daten schützt

  • anymize anonymisiert personenbezogene Daten, BEVOR sie ein KI-Modell erreichen. Verarbeitung und Hosting erfolgen in Deutschland.
  • Auf vollständig anonymisierte Daten ist die DSGVO nicht anwendbar (Erwägungsgrund 26 DSGVO).
  • Es findet kein Drittlandtransfer personenbezogener Daten statt (kein US-CLOUD-Act-Zugriff, kein Schrems-II-Risiko).
  • Im optionalen Klartext-Betrieb (ohne Anonymisierung) greifen AVV (Art. 28) und die TOMs (Art. 32); die Datenhaltung bleibt in Deutschland.

2 · Branchenspezifische Grundlagen (Banken & Finanzdienstleister)

  • § 25a / § 25b KWGOrdnungsgemäße Geschäftsorganisation und Anforderungen an Auslagerungen; das Institut bleibt voll verantwortlich.
  • MaRisk AT 9Vorgelagerte Risikoanalyse, Wesentlichkeitseinstufung und Auslagerungsregister.
  • DORA – VO (EU) 2022/2554, Art. 28IKT-Drittparteienrisiko: Informationsregister, Audit-/Exit-Rechte (anwendbar seit 17.01.2025).
  • BAITIT-spezifische Konkretisierung der BaFin zu IT-Auslagerungen und Fremdbezug.

Ohne Anonymisierung gelangen Kundendaten zum Dienstleister. KI-Tools mit US-Cloud-Verarbeitung sind dann aufsichtsrechtlich nur mit erheblichem Zusatzaufwand tragbar (DORA Art. 28, § 25b KWG), kollidieren mit dem Bankgeheimnis und exponieren Daten gegenüber dem US-CLOUD-Act.

Kontodaten, Namen und Transaktionsdetails werden anonymisiert, bevor sie die KI sehen. Das Bankgeheimnis bleibt gewahrt, der Drittlandtransfer entfällt – die aufsichtsrechtlichen Pflichten bleiben formal, sind aber durch DE-Hosting und Datenminimierung deutlich leichter erfüllbar.

3 · Prüfpunkte für die Freigabe

  • AVV nach Art. 28 DSGVO liegt vor (Muster wird bereitgestellt).
  • Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ergänzt (Art. 30).
  • DSFA-Schwelle geprüft und dokumentiert (Art. 35).
  • TOMs gemäß Art. 32 inkl. Anonymisierung umgesetzt.
  • KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sichergestellt (Art. 4 EU AI Act, seit 02.02.2025).

4 · Unser Datenschutzbeauftragter

Manuel Langeheinecke
digitalNORD GmbH, Kiel, Schleswig-Holstein
Kontakt: datenschutz@anymize.ai

Ort, Datum

Freigabe Datenschutzbeauftragte:r

Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Einige Fristen des EU AI Act sind derzeit in politischer Anpassung, Landesrecht variiert je Bundesland. Bitte final mit deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwält:in abstimmen.