Sichere KI-Nutzung
für Banken & Finanzdienstleister.

Banken stehen unter doppelter Pflicht: Bankgeheimnis und strenges Aufsichtsrecht zur Auslagerung. KI-Nutzung wird beherrschbar, wenn schützenswerte Kundendaten gar nicht erst zum Dienstleister gelangen.

Worauf es ankommt

Die rechtlichen Anker.

§ 25a / § 25b KWG

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und Anforderungen an Auslagerungen; das Institut bleibt voll verantwortlich.

MaRisk AT 9

Vorgelagerte Risikoanalyse, Wesentlichkeitseinstufung und Auslagerungsregister.

DORA – VO (EU) 2022/2554, Art. 28

IKT-Drittparteienrisiko: Informationsregister, Audit-/Exit-Rechte (anwendbar seit 17.01.2025).

BAIT

IT-spezifische Konkretisierung der BaFin zu IT-Auslagerungen und Fremdbezug.

Besonderheit dieser Branche

DORA und § 25b KWG verlangen weitreichende Vertrags-, Audit- und Exit-Rechte. Werden Kundendaten vor der KI anonymisiert, erhält der Dienstleister keine schützenswerten Klardaten – das eigentliche Auslagerungsrisiko sinkt deutlich.

Der Unterschied

Ohne Anonymisierung vs. mit anymize.

Ohne Anonymisierung · US-Cloud-KI

Ohne Anonymisierung gelangen Kundendaten zum Dienstleister. KI-Tools mit US-Cloud-Verarbeitung sind dann aufsichtsrechtlich nur mit erheblichem Zusatzaufwand tragbar (DORA Art. 28, § 25b KWG), kollidieren mit dem Bankgeheimnis und exponieren Daten gegenüber dem US-CLOUD-Act.

Mit anymize

Kontodaten, Namen und Transaktionsdetails werden anonymisiert, bevor sie die KI sehen. Das Bankgeheimnis bleibt gewahrt, der Drittlandtransfer entfällt – die aufsichtsrechtlichen Pflichten bleiben formal, sind aber durch DE-Hosting und Datenminimierung deutlich leichter erfüllbar.

Wie die Anonymisierung funktioniert ›

Schritt für Schritt

Der Fahrplan zur sicheren KI-Nutzung.

  1. 01

    Rechtsgrundlage festlegen

    Klären, auf welcher Basis verarbeitet wird. Bei personenbezogenen Daten Art. 6 DSGVO, bei besonderen Kategorien zusätzlich Art. 9.

    Mit anymize: Anonymisierte Daten sind keine personenbezogenen Daten (ErwG 26) – die Hürde sinkt deutlich.

    DSGVO Art. 6 / Art. 9
  2. 02

    Verarbeitung dokumentieren

    Die KI-gestützte Verarbeitung als Eintrag ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen.

    Mit anymize: Fertiger Muster-Eintrag von anymize – nur anpassen.

    DSGVO Art. 30
  3. 03

    AVV abschließen

    Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem KI-Anbieter.

    Mit anymize: Vorausgefülltes AVV-Muster mit KI-Klauseln – einmal unterschreiben.

    DSGVO Art. 28
  4. 04

    DSFA prüfen

    Bei hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung Pflicht.

    Mit anymize: Durch Anonymisierung sinkt das Risiko – die DSFA bleibt schlank.

    DSGVO Art. 35
  5. 05

    Schutzmaßnahmen umsetzen

    Technische und organisatorische Maßnahmen – allen voran Anonymisierung, plus Zugriffskontrolle.

    Mit anymize: Anonymisierung + DE-Hosting sind bereits die zentrale Maßnahme.

    DSGVO Art. 32
  6. 06

    Datenschutzbeauftragten einbinden

    Den DSB frühzeitig beteiligen und freigeben lassen.

    Mit anymize: Fertiges, druckbares DSB-Handout zum Vorlegen – eine Seite.

    DSGVO Art. 37–39
  7. 07

    Team schulen (KI-Kompetenz)

    Seit dem 2. Februar 2025 ist ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden Pflicht – inklusive Nachweis.

    Mit anymize: Kurze Einweisung genügt – die Anonymisierung läuft automatisch.

    EU AI Act Art. 4
  8. 08

    Richtlinie & Mitbestimmung

    Interne KI-Nutzungsrichtlinie aufsetzen; bei Beschäftigtendaten den Betriebsrat einbinden.

    Mit anymize: Muster-KI-Richtlinie und Betriebsvereinbarung als Vorlage.

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6

Diese Dokumente brauchst du

  • Risikoanalyse & Wesentlichkeitsbewertung (MaRisk AT 9)
  • IKT-/Auslagerungsvertrag + Eintrag im Informationsregister (DORA)
  • AVV nach Art. 28 DSGVO, ggf. DSFA, Exit-Strategie

Dazu die allgemeinen Vorlagen (AVV, KI-Richtlinie, DSFA-Checkliste …) aus der Ratgeber-Übersicht.

Für deinen Datenschutzbeauftragten

Handout zum Vorlegen

Eine kompakte, druckfertige rechtliche Einordnung speziell für Banken & Finanzdienstleister – zur Prüfung und Freigabe durch deinen Datenschutzbeauftragten.

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Zur Branchenlösung Finanzdienstleistungen

Häufige Fragen

In der Regel ja – DORA erfasst IKT-Dienstleistungen unabhängig von der alten Auslagerungs-Definition. Maßgeblich ist, ob die KI eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt; dann gelten erhöhte vertragliche Anforderungen.

Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Einige Fristen des EU AI Act sind derzeit in politischer Anpassung, Landesrecht variiert je Bundesland. Bitte final mit deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwält:in abstimmen.

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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.

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