Strafrecht

BtMG-Mandat — Strategie

anymize entfernt Beschuldigten-, Mitbeschuldigten-, Zeugen-Klarnamen, Wohnadressen, IBANs und Aktenzeichen automatisch aus der Ermittlungsakte, bevor sie an GPT, Claude oder Gemini gehen — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So strukturieren Sie ein BtMG-Mandat in einer bis zwei Stunden: Tatbestands-Subsumtion (§§ 29–30b BtMG), Mengen-Bestimmung (geringe Menge / nicht-geringe Menge), Konsum-Eigenbedarfs-Abgrenzung, § 31 BtMG-Aufklärungshilfe und § 35 BtMG-Therapie-Hinweis. Die strategische Verteidigungs-Linie bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:

Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.

Sondergruppe

BtMG-Verteidigung mit Cloud-KI — durch Anonymisierung möglich

BtMG-Mandate verschränken Strafverteidigung mit medizinisch-toxikologischen Befunden (Wirkstoff-Gehalt, Konsumeigenbedarfs-Berechnung) und mit Suchterkrankungs-Diagnostik (§ 35 BtMG Therapie statt Strafe). Beschuldigten-Geheimnis (Art. 6 Abs. 2 EMRK), § 203 StGB und § 43a BRAO setzen hohe Anforderungen an die Vertraulichkeit. anymize hält Beschuldigten-, Mitbeschuldigten-, Zeugen-Klarnamen, Wohnadressen, IBANs und Aktenzeichen aus dem KI-Kontext — die KI sieht ausschließlich Platzhalter, Sie erhalten den Strategie-Entwurf mit den richtigen Namen zurück. Wir empfehlen, die Anonymisierungs-Vorschau vor dem KI-Aufruf besonders sorgfältig durchzugehen, weil Wirkstoff-Mengen, Konsumeinheiten, ärztliche Befunde und Konsum-Begleiter:innen in BtMG-Akten kontextuell identifizierend wirken können.

01

Anwendungsbereich

Worum geht es hier?

Schriftsätze entwerfen

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eine der praxisreichsten Materien der Strafverteidigung — gleichzeitig technisch komplex (Wirkstoff-Bestimmung, Mengen-Grenzwerte nach BGH-Linie) und strategisch vielschichtig (Konsumeigenbedarf versus Handeltreiben, Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG, Therapie-Option nach § 35 BtMG). Wer ein BtMG-Mandat übernimmt, muss in der Erstphase entscheiden: Welcher Tatbestand der §§ 29–30b BtMG ist einschlägig? Reicht die sichergestellte Menge an die nicht-geringe-Menge-Schwelle der jeweiligen Substanz heran? Ist Konsumeigenbedarf substantiiert? Lohnt sich § 31 BtMG-Aufklärungshilfe? Kann die Mandantschaft unter § 35 BtMG die Therapie der Strafe vorziehen? Wer das manuell strukturiert, sitzt einen halben bis ganzen Tag. Mit anymize geht die pseudonymisierte Akte an ein Frontier-Modell — Mandanten-, Mitbeschuldigten- und Zeugen-Daten, Wohnadressen und Aktenzeichen verlassen die Kanzlei nicht. Die Strategie-Strukturierung läuft auf Platzhalter-Text; die strategische Verteidigungs-Linie und die § 35 BtMG-Eignungs-Einschätzung bleiben anwaltliche Eigenleistung in enger Abstimmung mit der Mandantschaft.

02

Für wen passt das?

Zielgruppe und Kontext

Rolle
Strafverteidigerin / Strafverteidiger; Fachanwalt:in für Strafrecht; BtMG-Spezialist:in in Einzel-, Boutique- oder Strafrechts-Sozietät; Pflichtverteidiger:in mit BtMG-Schwerpunkt.
Seniorität
Vom Regelanwender bis zur Spezialist:in. Die Tatbestands-Subsumtion ist methodisch einheitlich; die strategische Einschätzung der § 31 BtMG-Aufklärungshilfe und der § 35 BtMG-Therapie-Tauglichkeit braucht den geübten Strafverteidiger-Blick und die Mandanten-Kenntnis. Berufseinsteiger:innen profitieren in der Mengen- und Grenzwert-Recherche; die strategischen Weichen-Stellungen bleiben fachanwaltliche Eigenleistung.
Kanzleigröße
Einzelkanzlei bis Großkanzlei — der Hebel rechnet sich besonders bei umfangreichen Banden- oder Handeltreibens-Verfahren (§§ 30, 30a BtMG), bei Mandatsübernahme aus der U-Haft mit anstehender Haftbeschwerde, bei Mandaten mit substanziertem § 35 BtMG-Antrag sowie bei mehreren Mitbeschuldigten in einer BtMG-Banden-Konstellation.
Spezifische Kontexte
Akteneinsicht nach § 147 StPO ist gewährt; das Mandat wird übernommen aus der U-Haft, von einer Vorberaterin, nach Durchsuchung oder bei Ladung zur Hauptverhandlung. Auch geeignet bei laufenden Verfahren mit Nachschiebe-Akten (etwa späteren Auswertungen sichergestellter Datenträger) oder bei Wechsel des Verteidigers vor der Hauptverhandlung.
03

Die Situation in der Kanzlei

So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen

Eine BtMG-Akte ist auf den ersten Blick übersichtlich — und in der Sache hochdiffizil. Die richtige Tatbestands-Auswahl (§§ 29 Abs. 1, 29a, 30, 30a, 30b BtMG), die Mengen-Bestimmung an der nicht-geringen-Menge-Schwelle nach BGH-Linie pro Substanz (Cannabis, Amphetamin, Kokain, Heroin, Methamphetamin, MDMA, LSD, GHB, Ketamin, neue psychoaktive Stoffe), die Konsumeigenbedarfs-Abgrenzung zum Handeltreiben, die Frage der § 31 BtMG-Aufklärungshilfe und die § 35 BtMG-Therapie-Option stehen gleichzeitig im Raum. Wer das manuell strukturiert, sitzt einen halben bis ganzen Tag. Wer ChatGPT, Claude oder Gemini direkt einsetzt, wäre schneller — bewegt sich aber ohne anymize unmittelbar im § 203 StGB- und § 43a BRAO-Konflikt, weil Mandanten-, Mitbeschuldigten- und Zeugen-Klarnamen sowie Aktenzeichen die Kanzlei verlassen würden. anymize löst das strukturell: 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Vornamen, Nachnamen, Adressen, Geburtsdaten, IBANs, Aktenzeichen, Tatorte, ärztliche Befunde-Identifikatoren — werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt. Die KI strukturiert auf pseudonymisiertem Text. anymize re-identifiziert. Sie erhalten eine Strategie-Skizze mit den richtigen Klarnamen — der KI-Anbieter hat sie nie gesehen.

04

Was Sie davon haben

Zeit, Wert, Vertraulichkeit

Zeit pro Mandat

~5 Std

Bei einem mittelschweren BtMG-Mandat (Anklage wegen Handeltreibens mit nicht-geringer Menge, ein bis zwei Mitbeschuldigte, Frage der § 31 BtMG-Aufklärungshilfe): manuelle Strukturierung dauert sechs bis acht Stunden, mit anymize und Frontier-KI sind es ein bis zwei Stunden bis zur belastbaren Strategie-Skizze. Die anwaltliche Strategie-Entscheidung kommt danach.

Mehrwert pro Mandat

€ 1.500–2.200

Stundensatz Strafrecht (€ 280–400/h) angewandt auf rund fünf Stunden freigespielte Strukturierungs-Zeit pro Mandat mittlerer Komplexität.

Vertraulichkeit

strukturell

Klarnamen der Mandantschaft, der Mitbeschuldigten, der Zeugen sowie Wohnadressen, Konsum-Begleiter:innen und Aktenzeichen verlassen die Kanzlei nicht. anymize ist § 203 StGB- und § 43a BRAO-vereinbar, weil der KI-Anbieter den Mandanten nie sieht.

Erkennungsrate

>95 %

Dreifach geprüft (Algorithmus plus zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Bei BtMG-Akten lohnt sich der besonders sorgfältige Blick in die Vorschau — Wirkstoff-Mengen, ärztliche Befunde-Identifikatoren und Konsum-Begleiter:innen können kontextuell identifizierend wirken.

05

So gehen Sie vor

In 5 Schritten zum Antrag

1

Akte, Mandanten-Notizen und Kanzlei-Playbook bereitstellen. Sie übernehmen die Ermittlungs- oder Anklageakte (Polizeibericht, Sicherstellungs-Protokoll, Wirkstoff-Gutachten, Beschuldigten- und Zeugen-Vernehmungen, ggf. TKÜ-Auszüge oder EncroChat-/SkyECC-Auswertungen), Ihre eigenen Mandanten-Notizen aus dem Erstgespräch (Konsum-Anamnese, Suchterkrankungs-Hinweise, mögliche Bereitschaft zu § 31 BtMG-Aufklärungshilfe oder § 35 BtMG-Therapie) und Ihr Kanzlei-Playbook (BGH-Grenzwert-Liste nicht-geringe Menge pro Substanz, § 31 / § 35-Checklisten).

Sie

Mandatsgrundlage klären

2

anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Beschuldigten-, Mitbeschuldigten-, Zeugen- und Konsum-Begleiter-Namen, Adressen, Geburtsdaten, IBANs, Aktenzeichen, Tatorte, Kfz-Kennzeichen, Telefon- und Klinik-Identifikatoren — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf und können einzelne Treffer manuell bestätigen oder ergänzen. Bei BtMG-Akten lohnt sich der besonders sorgfältige Blick in die Vorschau, weil Konsum-Begleiter:innen, Klinik-Bezüge und Therapie-Einrichtungen rollenspezifisch identifizieren können.

anymize

§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB · Art. 6 Abs. 2 EMRK

3

Frontier-KI strukturiert. Die pseudonymisierte Akte geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Mit dem unten stehenden Prompt fordern Sie eine vollständige Strategie-Skizze an: Tatbestands-Subsumtion (§§ 29–30b BtMG), Mengen-Bestimmung mit Grenzwert-Block, Konsumeigenbedarfs-Abgrenzung, § 31 BtMG-Aufklärungshilfe-Tauglichkeit, § 35 BtMG-Therapie-Option, Strafzumessungs-Skizze. Die KI sieht keine Klarnamen — sie arbeitet ausschließlich mit den Platzhaltern.

GPT / Claude / Gemini in anymize

Strategie-Skizze in unter zwei Stunden

4

anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten die Strategie-Skizze mit den richtigen Klarnamen und Aktenzeichen — Tatbestands-Subsumtion, Mengen-Block, Eigenbedarf-Skizze, § 31 / § 35-Optionen, Strafzumessungs-Hinweise. Die KI-Antwort ist deskriptiv und strukturierend, nicht final: die strategische Weichen-Stellung — Aufklärungs-Hilfe ja oder nein, Therapie-Antrag ja oder nein — bleibt anwaltliche Eigenleistung in enger Abstimmung mit der Mandantschaft.

anymize + Sie

Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Würdigung

5

Strategie-Weichen-Stellung treffen und mit Mandantschaft besprechen. Auf Basis der Skizze entscheiden Sie über die Verteidigungs-Linie: Bestreiten (Konsumeigenbedarf), Teil-Einlassung (eingeschränkter Sachverhalt), § 31 BtMG-Aufklärungshilfe (mit allen Risiken für Mandantschaft und ggf. Familie), § 35 BtMG-Therapie-Antrag bei festgestellter Suchterkrankung, ggf. Verständigungs-Anbahnung nach § 257c StPO. Vor jeder Norm- oder BGH-Aktenzeichen-Verwendung im Schriftsatz Citation-Verifikation gegen primäre Quellen (gesetze-im-internet.de, BGH-Website, juris, beck-online).

Sie

Anwaltliche Strategie-Entscheidung

06

Womit Sie arbeiten

So setzen Sie anymize konkret ein

Was anymize tut

  • Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Beschuldigten-, Mitbeschuldigten-, Zeugen-, Konsum-Begleiter-Namen, Adressen, Geburtsdaten, IBANs, Aktenzeichen, Tatorte, Kfz-Kennzeichen — mit über 95 % Erkennungsrate.
  • Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen — etwa eine Therapie-Einrichtung in Verbindung mit einem Wohnort als identifizierenden Marker.
  • Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
  • Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.

Was Sie als BtMG-Verteidiger:in tun

  • Akte, Mandanten-Notizen, ggf. ärztliche Suchterkrankungs-Belege und Playbook bereitstellen — die § 35 BtMG-Option setzt eine substantiierte Suchterkrankungs-Diagnose voraus.
  • Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig sichten — bei BtMG-Akten lohnt sich ein gezielter Blick auf Konsum-Begleiter:innen, Klinik- und Therapie-Einrichtungs-Identifikatoren, Kfz-Kennzeichen, Wohnadressen und Wirkstoff-Mengen.
  • KI-Output anwaltlich würdigen — insbesondere die § 31 BtMG-Aufklärungshilfe-Entscheidung hat strategische und persönliche Tragweite (Belastung naher Angehöriger; Schutz-Bedarf der Mandantschaft); die finale Strategie-Entscheidung leistet die KI bewusst nicht.
  • Mandantschaft umfassend aufklären (Aufklärungshilfe-Risiken, Therapie-Verpflichtungen, Auflagen) und Strategie-Weichen-Stellung gemeinsam treffen; ggf. Mitverteidiger-Abstimmung bei mehreren Beschuldigten organisieren.

Daten-Input

Ermittlungs- oder Anklageakte (PDF), Mandanten-Notizen aus dem Erstgespräch (Konsum-Anamnese, Suchterkrankungs-Hinweise), ggf. ärztliche Belege zur Suchterkrankung, Kanzlei-Playbook mit Grenzwert-Liste und § 31/§ 35-Checklisten. Klassifikation: A (Beschuldigten-, Zeugen-, Konsum-Begleiter-Daten — Art. 10 DSGVO Strafdaten; bei ärztlichen Belegen zusätzlich Gesundheitsdaten Art. 9 DSGVO).

Output-Kontrolle

Pseudonymisierter Text geht an die KI. Re-identifizierte Strategie-Skizze kommt zurück: Tatbestands-Subsumtion, Mengen-Block, Eigenbedarf-Skizze, § 31 / § 35-Optionen, Strafzumessungs-Hinweise. anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die strategische Strategie-Entscheidung machen Sie.

Freigabeprozess

Sie behalten jederzeit die Hoheit: Sichtung der Anonymisierungs-Vorschau, anwaltliche Bewertung der Tatbestands-Subsumtion, Strategie-Weichen-Stellung gemeinsam mit Mandantschaft, ggf. Mitverteidiger-Abstimmung — alles im üblichen Kanzlei-Workflow. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software und keine BtMG-Strategie-Software.

07

Die KI-Anweisung

Prompt zum Kopieren

So nutzen Sie diesen Prompt:

1. Akte, Mandanten-Notizen, ggf. ärztliche Suchterkrankungs-Belege und Playbook in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Beschuldigten-, Mitbeschuldigten-, Zeugen-Namen, Wohnadressen, Aktenzeichen werden zu Platzhaltern).

2. Diesen Prompt kopieren und an die Akte anhängen, das Playbook als zweiten Block daruntersetzen.

3. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Max“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.

Empfohlener Reasoning-Modus in anymize: Max. BtMG-Mandate verschränken juristische Tatbestands-Subsumtion mit medizinisch-toxikologischen Wirkstoff-Berechnungen und Sucht-Diagnostik — die Tiefe des Thinking-Modus zahlt sich aus. Bei umfangreichen Banden- oder Handeltreibens-Verfahren in mehreren Durchläufen pro Tatkomplex arbeiten. Modell-Auswahl (GPT, Claude, Gemini) in anymize.
# Rolle
Du bist Strategie-Strukturierungs-Assistenz für eine
Strafverteidigungs-Kanzlei mit BtMG-Schwerpunkt. Rechtsstand:
<heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.

# Aufgabe
Erstelle eine deskriptive Strategie-Skizze für ein BtMG-Mandat auf
Basis der vorgelegten Akte und Mandanten-Notizen.

Du entscheidest nicht über die Verteidigungs-Strategie. Du beurteilst
nicht abschließend die Suchterkrankung der Mandantschaft. Du
empfiehlst keine § 31 BtMG-Aufklärungshilfe — diese Entscheidung ist
strategisch und persönlich-existenziell. Du beurteilst keine
Glaubwürdigkeit von Zeugen-Aussagen. Die anwaltliche Würdigung
— Strategie, Aufklärungshilfe, Therapie-Antrag, Verständigung — ist
NICHT deine Aufgabe.

# Inhalt

1. Tatbestands-Subsumtion (§§ 29–30b BtMG)
   Pro Anklage- oder Tatvorwurfs-Punkt deskriptive Subsumtion:
   - § 29 Abs. 1 BtMG Grundtatbestand (Anbau, Herstellung, Handeltreiben,
     Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Erwerb, Besitz, Verschaffung)
   - § 29 Abs. 3 BtMG: Schwere Fälle / Regelbeispiele
   - § 29a BtMG: Nicht-geringe Menge bei Abgabe an Minderjährige oder
     gewerbsmäßigem Handeltreiben
   - § 30 BtMG: Bandenmäßiges Handeltreiben / Schusswaffen-Mit-führen
   - § 30a BtMG: Bandenmäßiges Handeltreiben mit nicht-geringer Menge
   - § 30b BtMG: Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung mit BtMG-Bezug
   Pro Tatbestand:
   - Pseudonyme der Beteiligten
   - Sachverhalts-Skizze (max. 3 Sätze, deskriptiv)
   - Markierung [TATBESTAND-PRUEFUNG] für anwaltliche Subsumtions-
     Verifikation

2. Mengen-Block (nicht-geringe Menge)
   Pro betroffener Substanz strukturierte Übersicht:
   - Substanz-Bezeichnung (aus Wirkstoff-Gutachten)
   - Brutto-Menge (Sicherstellungs-Protokoll)
   - Wirkstoff-Konzentration (aus Gutachten)
   - Wirkstoff-Reinmenge (Brutto × Konzentration)
   - Grenzwert nicht-geringe Menge nach BGH-Linie der jeweiligen
     Substanz — [CITATION-PRUEFUNG: konkretes BGH-Aktenzeichen
     anwaltlich gegen Primärquellen verifizieren]
   - Verhältnis Wirkstoff-Reinmenge / Grenzwert
   KEINE eigene BGH-Aktenzeichen-Festlegung; ausschließlich Strukturierung.

3. Konsumeigenbedarf-Skizze (§ 29 BtMG Erwerb / Besitz)
   Strukturierte Übersicht zu:
   - Konsum-Anamnese der Mandantschaft (aus Notizen)
   - Sichergestellte Menge im Verhältnis zum mutmaßlichen Eigenbedarf
   - Hinweise auf Verkaufs-Indizien aus Akte (Portionierungen,
     Verkaufs-Equipment, TKÜ-Bezüge, Verkaufs-Begleiter:innen)
   - Markierung [EIGENBEDARF-PRUEFUNG] — abschließende Bewertung
     bleibt anwaltlich.

4. § 31 BtMG-Aufklärungshilfe-Tauglichkeit
   Strukturierte Übersicht zu:
   - Hinweise auf Mit-Beteiligte oder Hintermänner aus Akte
   - Geständnis-/Einlassungs-Status der Mandantschaft
   - Tauglichkeits-Indikatoren (substantieller Beitrag zur Aufklärung
     einer Tat mit Bezug zur eigenen oder einer anderen Tat?)
   - Risiken: Belastung naher Angehöriger, persönliche Schutz-
     Bedürfnisse, Vollzugs-Folge-Risiken
   - Markierung [AUFKLAERUNGSHILFE-ANWALT] — strategische
     Entscheidung bleibt anwaltlich; persönlich-existenzielle
     Tragweite ausdrücklich nicht zu unterschätzen.

5. § 35 BtMG-Therapie-Option ("Therapie statt Strafe")
   Strukturierte Übersicht zu:
   - Voraussetzungs-Skizze § 35 BtMG (Strafrestaussetzung zugunsten
     einer Therapie bis 2 Jahre Freiheitsstrafe)
   - Hinweise auf Suchterkrankung aus Akte und Mandanten-Notizen
   - Hinweise auf Therapie-Bereitschaft der Mandantschaft
   - Erforderliche Belege (ärztliche Suchterkrankungs-Diagnose,
     Therapieplatz-Zusage)
   - Markierung [THERAPIE-EIGNUNG-ANWALT] — die Eignungs-Einschätzung
     bleibt anwaltlich-medizinisch.

6. Strafzumessungs-Hinweise (deskriptiv)
   Strukturierter Block § 46 StGB allgemein und BtMG-spezifisch:
   - Geständnis (§ 46 Abs. 2 StGB plus § 31 BtMG)
   - Geringere Menge / Konsumeigenbedarf
   - Suchterkrankung (mildernd)
   - Bandenmäßigkeit, Gewerbsmäßigkeit (verschärfend)
   - Mitwirkung an Aufklärung (§ 46b StGB / § 31 BtMG)
   - Markierung [STRAFZUMESSUNG-ANWALT].

7. Strategische Weichen-Stellungs-Skizze
   Strukturierte Übersicht — rein strukturell, KEINE Empfehlung:
   - Optionen: Bestreiten (Konsumeigenbedarf), Teil-Einlassung,
     § 31 BtMG-Aufklärungshilfe, § 35 BtMG-Therapie-Antrag,
     Verständigungs-Anbahnung nach § 257c StPO
   - Pro Option deskriptive Skizze der Tatbestandlichen Anschluss-
     Fragen
   - Markierung [ANWALT-STRATEGIE] — Entscheidung bleibt anwaltlich.

# Format
Markdown. Tabellen für Mengen-Block und Strafzumessungs-Block.
Listen für Subsumtion, Eigenbedarf, § 31 / § 35 und Weichen-Stellung.

# Verbote
KEINE eigene Festlegung des nicht-geringe-Menge-Grenzwerts.
KEINE Erfindung von BGH-Aktenzeichen.
KEINE Empfehlung zur § 31 BtMG-Aufklärungshilfe.
KEINE abschließende § 35 BtMG-Eignungs-Bewertung.
KEINE Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen-Aussagen.
KEINE Verteidigungs-Strategie-Entscheidung.
KEINE Aussagen über die Person der Mandantschaft jenseits der Akten-
und Mandanten-Notizen-Information.
08

So sieht der Sachverhalt aus

Pseudonymisierter Eingabetext

BtMG-Akten-Auszug nach anymize-Anonymisierung. Beschuldigte, Mitbeschuldigte, Wohnadressen, mutmaßliche Lieferanten, Mengen, Aktenzeichen und Tatzeitpunkte sind durch Platzhalter im Format [[Kategorie-Hash]] ersetzt. Tatbestände, Norm-Bezüge und Wirkstoffe (Cannabis, Amphetamin) bleiben sichtbar — sie werden für die Strategie-Strukturierung benötigt.
MANDAT [[Aktenzeichen-c4d1]]
Verfahren gegen: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]],
  geb. [[Datum-9a4b]], wohnhaft [[Adresse-a3f9]].
Tatvorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht-geringer
  Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) sowie Besitz von Betäubungsmitteln
  in nicht-geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG).
Tatzeitraum: [[Datum-2e1f]] bis [[Datum-7b3e]].

--- Sicherstellungs-Protokoll ---
Anlässlich Durchsuchung Wohnung [[Adresse-a3f9]] am [[Datum-8c3e]]:
  - Marihuana, Brutto-Gewicht [[Menge-a3f9]] g, verteilt auf
    [[Anzahl-aa37]] Plastik-Tüten unterschiedlicher Größe
  - Amphetamin, Brutto-Gewicht [[Menge-7b3e]] g, in einer
    Tüte
  - Diverses Verpackungs-Material (leere Tüten, Feinwaage)
  - Bargeld [[Geldbetrag-e8a2]] in verschiedenen Scheinen
  - Mobiltelefon [[Geraet-9c1a]] mit ausgewerteten Chat-Verläufen

--- Wirkstoff-Gutachten ---
LKA-Gutachten [[Aktenzeichen-7b3e]] vom [[Datum-3a1f]]:
  - Marihuana: Wirkstoff-Konzentration THC [[Prozent-c4d1]] %
  - Amphetamin: Wirkstoff-Konzentration [[Prozent-9a4b]] %

--- Mitbeschuldigte ---
[[Vorname-f1c6]] [[Nachname-f1c6]], geb. [[Datum-f1c6]],
  Mitbeschuldigte/r — laut Anklage gemeinschaftliches Handeltreiben.

--- Beschuldigten-Vernehmung [[Datum-7d9a]] ---
Mandant/in macht von Schweigerecht Gebrauch. Keine Einlassung.

--- TKÜ / Chat-Auswertung ---
Aus Mobiltelefon [[Geraet-9c1a]] gesicherte Chat-Verläufe mit
  [[Anzahl-c4d1]] mutmaßlichen Abnehmern. Konkret-Bezeichnungen
  („1g für 10", „10 für 80") in mehreren Chats.

--- Mandanten-Notizen (Erstgespräch) ---
Mandant/in selbst regelmäßiger Konsument seit ca. [[Datum-2e1f]] —
  Marihuana täglich ca. [[Menge-9c1a]] g, Amphetamin
  wochenend-bezogen.
Hinweis auf Cannabis-Konsum-Störung — Mandant/in wäre bereit, sich
  in stationäre Therapie zu begeben.
Frage der Mandantschaft: § 35 BtMG „Therapie statt Strafe"?
Frage der Mandantschaft: § 31 BtMG-Aufklärungshilfe denkbar — kennt
  Lieferanten [[Vorname-d5f3]] [[Nachname-d5f3]]?
  (Risiko-Bewertung erforderlich — naher Angehöriger nicht betroffen.)

Kanzlei-Playbook (Auszug):
  - BtMG-Grenzwert-Liste BGH-Linie (Wirkstoff-Reinmenge):
    Marihuana/Cannabis: ca. 7,5 g THC; Amphetamin: 10 g Amph.-Base;
    Kokain: 5 g Cocain-Hydrochlorid; Heroin: 1,5 g Heroin-Base;
    Methamphetamin: 5 g; MDMA: 30 g; LSD: 6 mg.
    [CITATION-PRUEFUNG: BGH-Aktenzeichen pro Substanz vor Verwendung
    gegen BGH-Website / juris / beck-online verifizieren.]
  - § 31 BtMG: substantieller Beitrag zur Aufklärung, Tat mit Bezug
    zur eigenen oder einer anderen Tat — anwaltlich abwägen mit
    Risiken für Mandantschaft und Angehörige.
  - § 35 BtMG: bis 2 Jahre Freiheitsstrafe; substantielle
    Suchterkrankungs-Diagnose; Therapieplatz-Zusage; Suchttherapie-
    Eignung.
  - § 257c StPO-Verständigung: bei kooperationsbereiter Mandantschaft
    in Erwägung ziehen.
09

So liefert anymize zurück

Der Antrags-Entwurf

KI-Output (Beispiel). Die anymize-Re-Identifikation hat Klarnamen, Adressen, Aktenzeichen und Mengen wieder eingesetzt — Sie sehen die Strategie-Skizze mit den richtigen Daten. Bewertungen, Eignungs-Einschätzungen und Strategie-Entscheidungen sind als [ANWALT-PRUEFUNG], [EIGENBEDARF-PRUEFUNG], [AUFKLAERUNGSHILFE-ANWALT], [THERAPIE-EIGNUNG-ANWALT], [STRAFZUMESSUNG-ANWALT], [ANWALT-STRATEGIE] oder [CITATION-PRUEFUNG] markiert und bleiben Ihre Aufgabe.
# BtMG-Mandat — Strategie-Skizze

## I. Tatbestands-Subsumtion (§§ 29–30b BtMG)

- Anklage-Tatbestand 1: § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG — Besitz von Betäubungsmitteln in nicht-geringer Menge.
- Anklage-Tatbestand 2: § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG — Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht-geringer Menge.
- Beteiligte: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]] (Mandant:in), [[Vorname-f1c6]] [[Nachname-f1c6]] (Mitbeschuldigte:r).
- Sachverhalts-Skizze: Sicherstellung Marihuana ([[Menge-a3f9]] g brutto) und Amphetamin ([[Menge-7b3e]] g brutto) am [[Datum-8c3e]] in [[Adresse-a3f9]], dazu Verpackungs-Material, Bargeld, Mobiltelefon mit ausgewerteten Chat-Verläufen ([[Anzahl-c4d1]] mutmaßliche Abnehmer).
- [TATBESTAND-PRUEFUNG]: Abgrenzung Handeltreiben / Besitz zum Eigenbedarf — anwaltliche Subsumtion gegen BGH-Linie zur Mengen-Schwelle und zu Verkaufs-Indizien.

## II. Mengen-Block (nicht-geringe Menge)

| Substanz | Brutto-Menge | Wirkstoff-Konz. | Wirkstoff-Reinmenge | Grenzwert BGH-Linie | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Marihuana / Cannabis | [[Menge-a3f9]] g | [[Prozent-c4d1]] % THC | rechnerisch [[Menge-a3f9]] × [[Prozent-c4d1]] % | ca. 7,5 g THC ([CITATION-PRUEFUNG]) | [ANWALT-RECHEN-PRUEFUNG] |
| Amphetamin | [[Menge-7b3e]] g | [[Prozent-9a4b]] % | rechnerisch [[Menge-7b3e]] × [[Prozent-9a4b]] % | ca. 10 g Amphetamin-Base ([CITATION-PRUEFUNG]) | [ANWALT-RECHEN-PRUEFUNG] |

[CITATION-PRUEFUNG: BGH-Aktenzeichen zum nicht-geringe-Menge-Grenzwert pro Substanz sind vor Schriftsatz-Verwendung gegen die BGH-Website, juris oder beck-online zu verifizieren — der Output enthält bewusst keine ausgewählten Aktenzeichen.]

## III. Konsumeigenbedarf-Skizze

- **Konsum-Anamnese aus Mandanten-Notizen**: regelmäßiger Konsum seit [[Datum-2e1f]], Marihuana täglich ca. [[Menge-9c1a]] g, Amphetamin wochenend-bezogen.
- **Mengen-Vergleich**: Tagesbedarf × Vorrats-Zeitraum versus sichergestellte Menge — Rechen-Prüfung anwaltlich.
- **Verkaufs-Indizien aus Akte**:
  - Portionierung in [[Anzahl-aa37]] Tüten unterschiedlicher Größe (Marihuana)
  - Verpackungs-Material (leere Tüten, Feinwaage)
  - Bargeld in [[Geldbetrag-e8a2]] in verschiedenen Stückelungen
  - Chat-Verläufe mit Konkret-Bezeichnungen („1g für 10", „10 für 80")
  - [[Anzahl-c4d1]] mutmaßliche Abnehmer aus Chat-Auswertung

[EIGENBEDARF-PRUEFUNG]: Die Verkaufs-Indizien-Dichte spricht aus formaler Sicht eher gegen reinen Eigenbedarf; eine Teil-Einlassung („Eigenbedarf plus gelegentliche Weitergabe an Bekannte") wäre eine Strukturierungs-Option — die abschließende Bewertung bleibt anwaltlich.

## IV. § 31 BtMG-Aufklärungshilfe-Tauglichkeit

- **Mandanten-Hinweis**: Bereitschaft erkennbar — kennt mutmaßlichen Lieferanten [[Vorname-d5f3]] [[Nachname-d5f3]]. Naher Angehöriger nicht betroffen.
- **Tauglichkeits-Indikatoren** (formal):
  - Substantielle Beitrag-Möglichkeit zur Aufklärung einer Tat (Lieferant-Konstellation) [JA]
  - Bezug zur eigenen Tat erkennbar [JA]
  - Zeitliche Verwertbarkeit — Aufklärungshilfe muss vor Eröffnung des Hauptverfahrens geleistet werden [PRUEFUNG]
- **Risiken aus Akten- und Notizen-Lage** (formal):
  - Belastung naher Angehöriger [NICHT EINSCHLAEGIG nach Notizen]
  - Schutz-Bedürfnisse der Mandantschaft (Vollzug, Drohung) [ANWALT-PRUEFUNG]
  - Reputations-/Folge-Risiken

[AUFKLAERUNGSHILFE-ANWALT: Die strategische Entscheidung zur § 31 BtMG-Aufklärungshilfe hat existenzielle Tragweite. Sie ist anwaltliche Kernaufgabe in engster Abstimmung mit der Mandantschaft und auf Basis einer umfassenden Risiko-Aufklärung. Die KI hat ausschließlich die Tauglichkeits-Faktoren formal strukturiert.]

## V. § 35 BtMG-Therapie-Option

- **Voraussetzungs-Skizze**: § 35 BtMG sieht die Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer Therapie bei Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis 2 Jahre vor (bzw. bei Reststrafe bis 2 Jahre) — wenn die Tat aufgrund einer Suchterkrankung begangen wurde.
- **Suchterkrankungs-Hinweis aus Akte/Notizen**: Mandant:in mit täglichem Marihuana-Konsum und wochenend-bezogenem Amphetamin-Konsum; Hinweis auf Cannabis-Konsum-Störung; eigene Bereitschaft zur stationären Therapie.
- **Erforderliche Belege**:
  - Substantielle Suchterkrankungs-Diagnose (Arzt/Suchtmedizin)
  - Therapieplatz-Zusage einer geeigneten Einrichtung
  - Therapie-Eignungs-Einschätzung
- **Strafhöhen-Voraussetzung**: Aus der konkreten Mengen-Konstellation ([[Menge-a3f9]] g Marihuana plus [[Menge-7b3e]] g Amphetamin in nicht-geringer Menge) kann eine Freiheitsstrafe ohne § 35-Anspruchsvoraussetzungs-Verfehlung folgen — [STRAFZUMESSUNG-ANWALT].

[THERAPIE-EIGNUNG-ANWALT: Die Eignungs-Einschätzung — Suchterkrankungs-Diagnose, Therapie-Bereitschaft, geeigneter Therapieplatz, Strafhöhe-Korridor — ist anwaltlich-medizinische Eigenleistung. Die KI hat ausschließlich die Strukturierungs-Faktoren formal aufgelistet.]

## VI. Strafzumessungs-Hinweise (§ 46 StGB + BtMG-spezifisch)

| Faktor | Wirkung | Skizze |
|---|---|---|
| Geständnis / Einlassung | mildernd | Bisher Schweigen — Strategie-Frage |
| § 31 BtMG-Aufklärungshilfe | erheblich mildernd | siehe Block IV |
| Konsumeigenbedarf | mildernd / strafmildernde Strafbemessungs-Linie | siehe Block III |
| Suchterkrankung | mildernd | substantielle Diagnose erforderlich |
| Bandenmäßigkeit | verschärfend | nach Akte nicht angeklagt |
| Gewerbsmäßigkeit | verschärfend | [ANWALT-PRUEFUNG] anhand Verkaufs-Indizien |
| Vorstrafen / einschlägige Vorbelastung | verschärfend | aus BZR / Mandanten-Notizen anwaltlich klären |

[STRAFZUMESSUNG-ANWALT: Die konkrete Strafzumessungs-Argumentation entwickelt die Strafverteidigung im Plädoyer oder im Verteidigungs-Schriftsatz.]

## VII. Strategische Weichen-Stellungs-Skizze

[ANWALT-STRATEGIE] — alle Optionen sind strukturell, keine Empfehlung:

1. **Schweigen + Verteidigung gegen Mengen / Handeltreiben**
   - Stützt sich auf Konsumeigenbedarfs-Bedingung und Wirkstoff-Reinmengen-Rechen-Prüfung
   - Erfordert sorgfältige Beweisantrag-Vorbereitung (Wirkstoff-Gutachten-Methodik)

2. **Teil-Einlassung (Konsumeigenbedarf plus gelegentliche Weitergabe)**
   - Mildert die Tatbestands-Schwere (§ 29 BtMG statt § 29a BtMG denkbar)
   - Anschluss-Frage: Strafrahmen-Verschiebung

3. **§ 31 BtMG-Aufklärungshilfe (Lieferant [[Vorname-d5f3]] [[Nachname-d5f3]])**
   - Substantielle Strafminderung möglich
   - Existenzielle Risiken — siehe Block IV

4. **§ 35 BtMG-Therapie-Antrag**
   - Voraussetzung: Strafhöhe bis 2 Jahre und Suchterkrankungs-Diagnose
   - Vorbereitung: substantielle Diagnose und Therapieplatz-Zusage

5. **§ 257c StPO-Verständigungs-Anbahnung**
   - In Verbindung mit Teil-Einlassung und ggf. § 31 BtMG denkbar
   - Erfordert formale Verständigungs-Vorgehensweise

[ANWALT-STRATEGIE: Die Weichen-Stellung — eine Linie, eine Kombination, eine gestufte Strategie — entscheidet die Strafverteidigung gemeinsam mit der Mandantschaft. Die KI hat die Optionen ausschließlich strukturell skizziert.]
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Was das Berufsrecht verlangt

Pflichten — und wie anymize sie abdeckt

§ 43a BRAO Verschwiegenheit

anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter die BtMG-Akte sieht. Beschuldigten-, Mitbeschuldigten-, Zeugen-Klarnamen, Wohnadressen, Aktenzeichen, ggf. ärztliche Befunde — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate.

§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung

Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.

§ 203 StGB Geheimnisschutz

Indem Mandanten-, Mitbeschuldigten- und Zeugen-Namen sowie Aktenzeichen die Kanzlei nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem strukturell. Ärztliche Suchterkrankungs-Belege sind doppelt schützenswert — Strafdaten plus Gesundheitsdaten — und werden ebenfalls anonymisiert.

Art. 6 Abs. 2 EMRK Unschuldsvermutung

Beschuldigte und Mitbeschuldigte sind durch die Unschuldsvermutung besonders geschützt. anymize trennt die Person des Beschuldigten strukturell vom KI-Kontext.

Art. 9 DSGVO Gesundheitsdaten

Suchterkrankungs-Diagnosen und Therapie-Bezüge sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. anymize anonymisiert die Identifikatoren (Klinik-Namen, Therapie-Einrichtungs-Bezeichnungen, Ärzt:innen-Namen) bevor sie an die KI gehen.

§ 31 BtMG Aufklärungshilfe — strategische Tragweite

Die Entscheidung zur Aufklärungshilfe hat existenzielle persönliche Tragweite — Belastung naher Angehöriger, Schutz-Bedürfnisse, Vollzugs-Folge-Risiken. anymize ist Anonymisierungs-Layer; die anwaltliche Risiko-Aufklärung und Strategie-Entscheidung mit Mandantschaft ist und bleibt anwaltliche Kernaufgabe.

§ 35 BtMG Therapie — medizinische Voraussetzungen

Die Therapie-Option setzt eine substantielle Suchterkrankungs-Diagnose und einen geeigneten Therapieplatz voraus. anymize strukturiert; die medizinisch-anwaltliche Eignungs-Einschätzung bleibt anwaltliche Aufgabe in Abstimmung mit Suchtmedizin und Therapie-Einrichtung.

Citation-Verifikation BGH-Grenzwert-Linie

Die BGH-Aktenzeichen zur nicht-geringe-Menge-Schwelle (Cannabis, Amphetamin, Kokain, Heroin, Methamphetamin, MDMA, LSD u.a.) müssen vor jeder Schriftsatz-Verwendung gegen die BGH-Website, juris oder beck-online verifiziert werden. anymize garantiert die Vertraulichkeit, nicht die juristische Richtigkeit der Zitate.

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Datenschutz und Vertraulichkeit

So funktioniert das mit anymize

Die juristisch entscheidende Frage beim BtMG-Mandat: Sieht der KI-Anbieter die Mandantschaft, die Mitbeschuldigten, die Zeugen, die Wohnadressen, die Konsum-Begleiter:innen, die ärztlichen Befunde und das Aktenzeichen? Antwort mit anymize: nein. Alle personenbezogenen Daten — Vornamen, Nachnamen, Adressen, Geburtsdaten, IBANs, Aktenzeichen, Tatorte, Kfz-Kennzeichen, Klinik- und Therapie-Einrichtungs-Identifikatoren, Ärzt:innen-Namen — werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag) i.V.m. Art. 10 DSGVO (Strafdaten) und ggf. Art. 9 DSGVO (Gesundheitsdaten bei Suchterkrankungs-Bezug). Die Klarnamen werden aus dem KI-Kontext gehalten, was § 203 StGB strukturell entlastet — und die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK durch die strukturelle Trennung der Beschuldigten-Identität vom KI-Anbieter respektiert.

Was anymize konkret leistet

  • Erkennt Beschuldigten-, Mitbeschuldigten-, Zeugen-Klarnamen, Aktenzeichen, Wohnadressen, IBANs, Kfz-Kennzeichen und Klinik-/Therapie-Einrichtungs-Bezüge mit über 95 % Genauigkeit.
  • Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor die Akte an GPT, Claude oder Gemini geht.
  • Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen die Strategie-Skizze mit den richtigen Klarnamen zurück.
  • Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
  • Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
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Sicherheitscheck vor der Einreichung

Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden

Vor dem KI-Aufruf

  • Akte vollständig — Aktenverzeichnis mit Eingangsstempel verglichen?
  • Mandanten-Notizen aus Erstgespräch eingearbeitet (Konsum-Anamnese, Suchterkrankungs-Hinweise, Aufklärungshilfe-Bereitschaft)?
  • Ärztliche Suchterkrankungs-Belege — sofern vorhanden — als gesonderter Eingabe-Block markiert (Art. 9 DSGVO)?
  • Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig gesichtet — Konsum-Begleiter:innen, Klinik-Bezüge, Wirkstoff-Mengen, Wohnadressen?
  • Kanzlei-Playbook mit BGH-Grenzwert-Liste und § 31/§ 35-Checklisten aktuell?

Nach der KI-Antwort

  • Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
  • Mengen-Block anwaltlich nachgerechnet (Brutto × Konzentration = Wirkstoff-Reinmenge versus Grenzwert)?
  • BGH-Aktenzeichen zur nicht-geringe-Menge-Linie pro Substanz mit [CITATION-PRUEFUNG] gegen Primärquellen verifiziert?
  • § 31 BtMG-Tauglichkeit und Risiken anwaltlich nachvollzogen?
  • § 35 BtMG-Eignungs-Faktoren mit Mandantschaft und ggf. Suchtmedizin besprochen?

Vor der Strategie-Weichen-Stellung

  • Mandantschaft umfassend über alle Optionen und Risiken aufgeklärt?
  • Bei § 31 BtMG: Schutz-Bedürfnisse und Folge-Risiken (Vollzug, Drohung) anwaltlich abgewogen?
  • Bei § 35 BtMG: Substanzielle Suchterkrankungs-Diagnose und Therapieplatz-Zusage organisiert?
  • Bei mehreren Beschuldigten: Mitverteidiger-Abstimmung organisiert?

Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert

  • KI legt eigenmächtig einen konkreten Grenzwert für die nicht-geringe Menge fest oder erfindet ein BGH-Aktenzeichen — der Prompt verbietet das; bei Auftreten den Block als formale Strukturierung verwenden und Grenzwerte und Aktenzeichen anwaltlich verifizieren.
  • KI gibt eine Empfehlung zur § 31 BtMG-Aufklärungshilfe ab — der Prompt verbietet das ausdrücklich; bei Auftreten den Output streichen und persönlich mit Mandantschaft entscheiden.
  • KI bewertet die Suchterkrankungs-Diagnose abschließend — bei Auftreten den Block als formalen Hinweis verwenden und mit Suchtmedizin abstimmen.
  • KI ordnet Konsumeigenbedarf trotz dichter Verkaufs-Indizien an — anwaltliche Plausibilitäts-Prüfung Pflicht.
  • KI „erfindet“ Therapie-Einrichtungen oder Klinik-Bezeichnungen — anymize anonymisiert; manueller Re-Identifikations-Check vor Schriftsatz-Verwendung.
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Rechtsgrundlagen

Normen, Urteile, Belege

Primärnormen BtMG

  • Straftaten — Grundtatbestand
  • Besonders schwere Fälle / Regelbeispiele
  • Nicht-geringe Menge / Abgabe an Minderjährige
  • Bandenmäßiges Handeltreiben / Schusswaffen
  • Bandenmäßiges Handeltreiben mit nicht-geringer Menge
  • Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung mit BtMG-Bezug
  • Aufklärungshilfe („kleiner Kronzeuge“)
  • Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten Therapie
  • Anrechnung der Therapie auf die Strafe

Allgemeines Straf- und Strafprozessrecht

  • Grundsätze der Strafzumessung
  • Aufklärungs- und Präventionshilfe (allgemein)
  • Akteneinsicht der Verteidigung
  • Verständigung im Strafverfahren
  • Vernehmung des Beschuldigten — Belehrung
  • Beweisaufnahme — Beweisantragsrecht

Berufsrechtliche Grundlagen

  • Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
  • Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Verteidiger-Mandant-Kommunikation

Verfassungs- und Konventionsrecht / DSGVO

  • Unschuldsvermutung
  • Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
  • Gesundheitsdaten — Suchterkrankungs-Diagnose
  • Strafdaten — besondere Kategorie

Sekundärquellen

  • Mandantentransparenz und KI-Einsatz
  • KI in der anwaltlichen Praxis
  • Standard-Kommentar zum BtMG
  • Kommentar BtMG
  • Funktionale Anonymität gegenüber Cloud-Diensten

Stand: · Nächste Überprüfung:

Hinweis zur Nutzung

Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz

Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.

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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.

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