IT- / Datenschutzrecht

AI-Act-Risiko-Klassifikation (Anhang III)

anymize entfernt Mandanten- und Produktnamen, konkrete technische Komponenten und Kundenbezüge automatisch aus der KI-System-Beschreibung, bevor sie an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So strukturieren Sie eine vollständige Risiko-Klassifikation nach VO (EU) 2024/1689 mit Anhang-III-Abgleich, GPAI-Erkennung und datumsgenauer Compliance-Roadmap, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren.

Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:

Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.

01

Anwendungsbereich

Worum geht es hier?

Verträge analysieren

Die AI-Act-Klassifikation ist Vor-Schritt jeder weiteren AI-Act-Compliance-Arbeit — Konformitätsbewertung nach Art. 43, technische Dokumentation nach Anhang IV, Registrierung im EU-KI-Register, FRIA nach Art. 27 (ab 02.08.2026), Transparenz nach Art. 50 (ab 02.08.2026). Sie ist kein Schriftsatz, sondern strukturelle rechtliche Bewertungs-Arbeit — und liegt damit näher zum Vertrags-/Dokument-Profil P-02 als zur Schriftsatz-Produktion. Wer eine Erstklassifikation manuell durchführt, sitzt 10–15 Stunden am Anhang-III-Abgleich, an der GPAI-Abgrenzung und an der Art.-5-Verbots-Prüfung. Mit anymize geht die pseudonymisierte Produkt-Spezifikation an ein Frontier-Modell — Mandantenname, Produktbezeichnung, konkrete technische Komponenten und Kundenbezüge verlassen das Haus nicht. Die juristische Kernwertung — Grenzfälle, Mehrzweck-Systeme, „intended purpose“ vs. „reasonably foreseeable misuse“ — bleibt anwaltliche Eigenleistung.

02

Für wen passt das?

Zielgruppe und Kontext

Rolle
Fachanwält:in für IT-Recht; KI-Compliance-Beauftragte:r; Inhouse-KI-Lead bei Mandanten mit eigener KI-Produktlinie; Produkt-Privacy-Lead.
Seniorität
Berufserfahrung mittel bis Spezialist:in — die Abgrenzung Hochrisiko vs. begrenztes Risiko vs. Minimal-Risiko ist juristisch anspruchsvoll; BRAK SN 72/2024 (GPAI) und BRAK SN 06/2025 (Art. 50) sind Pflichtlektüre. Die GPAI-Abgrenzung — eigenes Modell, Downstream-Anbieter nach Art. 25 oder reiner Anwendungs-Integrator — verlangt geübten Blick.
Kanzleigröße
SMB-Kanzlei mit mittelständischem SaaS-Mandatsbestand bis BigLaw für Konzern-KI-Produkte; Inhouse-Teams mit eigener KI-Produktlinie. Der Effizienz-Hebel ist beim Konzern mit 20+ KI-Produkten besonders hoch.
Spezifische Kontexte
Erstklassifikation eines neuen KI-Produkts; Re-Klassifikation nach EU-AI-Office-Leitlinien; Sub-Risiko-Prüfung bei mehreren Komponenten in einem Produkt; Foundation-Model-Integration in Hochrisiko-Pipelines; M&A-Due-Diligence mit KI-Portfolio des Targets; FRIA-Vorbereitung ab 02.08.2026 bei Hochrisiko-Betreibern.
03

Die Situation in der Kanzlei

So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen

Die EU-AI-Verordnung VO (EU) 2024/1689 strukturiert KI-Systeme in vier Risiko-Stufen plus die GPAI-Sonderkategorie. Die Fehleinordnung ist Art.-99-Bußgeld-Auslöser (bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes). Wer eine Klassifikation manuell durchführt, prüft systematisch Art. 5 (acht Verbotstatbestände), Art. 6 mit Anhang III (acht Hochrisiko-Kategorien mit Unter-Buchstaben), Art. 50 (Transparenz-Pflichten), Art. 51–56 (GPAI). Hinzu kommen Datums-Stufungen: Art. 4 KI-Kompetenz seit 02.02.2025, Art. 5 Verbote seit 02.02.2025, Art. 6 Hochrisiko ab 02.08.2026, Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026, GPAI-Regelungen teils ab 02.08.2025. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller zur Struktur — verletzt aber § 43a BRAO und § 203 StGB, sobald Mandantenname, Produktbezeichnung und technische Architektur das Haus verlassen. anymize löst genau diesen Konflikt: Klarnamen werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die juristische Kernwertung — Grenzfälle, GPAI-Abgrenzung, nachgelagerte Verwendung — bleibt anwaltliche Eigenleistung.

04

Was Sie davon haben

Zeit, Wert, Vertraulichkeit

Zeit pro Klassifikation

~3 Std

Frontier-KI strukturiert den Anhang-III-Abgleich, die GPAI-Abgrenzung und die Compliance-Roadmap in unter 15 Minuten. Anwaltliche Kernwertung — Grenzfälle, „intended purpose“ vs. „reasonably foreseeable misuse“ — kommt wie gewohnt obendrauf.

Mehrwert pro Klassifikation

€ 750–1.350

Stundensatz IT-Recht (€ 250–450/h) angewandt auf 3 Stunden freigespielte Strukturierungs-Zeit. Bei Konzernen mit 20+ KI-Produkten wird der Hebel mehrstellig.

Vertraulichkeit

strukturell

anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Produktbezeichnung, Komponentenbezeichner, integrierte GPAI-Anbieter — bevor der Text das Haus verlässt.

Erkennungsrate

>95 %

Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollieren Sie im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf.

05

So gehen Sie vor

In 5 Schritten zum Antrag

1

Mandatskontext erfassen. Welches Produkt? Welcher Einsatzbereich (HR, Kredit, Marketing, Rechtspflege, Sicherheit, Biometrie, öffentliche Infrastruktur)? Mandantenrolle (Anbieter nach Art. 3 Nr. 3, Betreiber nach Nr. 4, Importer / Distributor)? „Intended purpose“ nach Art. 3 Nr. 12 und „reasonably foreseeable misuse“ nach Nr. 13 dokumentieren. Bei Konzern: Portfolio-Skizze über mehrere KI-Produkte.

Sie

Art. 3 KI-VO Rollen · Mandatsrecht

2

anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Produktbezeichnung, Komponentenbezeichner, integrierte GPAI-Modelle, Kundenbezüge, Datenkategorien-Spezifika — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf.

anymize

§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB

3

Frontier-KI klassifiziert. Die pseudonymisierte Produkt-Spezifikation geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie eine systematische Risiko-Hierarchie ab: Art. 5 Verbote → Art. 6 Abs. 1 (harmonisierte Rechtsakte) → Art. 6 Abs. 2 Anhang III → Art. 50 Transparenz → GPAI. Die KI sieht keine Klarnamen — sie arbeitet ausschließlich mit den Platzhaltern.

GPT / Claude / Gemini in anymize

Strukturierter Anhang-III-Abgleich · Datums-Disziplin

4

anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten eine Klassifikations-Tabelle und Compliance-Roadmap, die Sie anwaltlich würdigen: Grenzfälle (Social Scoring vs. legitime Bewertung), GPAI-Abgrenzung (eigenes Modell vs. Downstream nach Art. 25), Mehrzweck-Systeme. Citation-Check: Anhang-III-Nummern, Art.-5-lit.-Referenzen, Erwägungsgrund-Nummern gegen EUR-Lex verifizieren.

anymize + Sie

Bidirektionale Anonymisierung · Citation-Check

5

Klassifikations-Report an Mandantschaft mit Roadmap. Bei Hochrisiko-Einordnung: Konformitätsbewertung nach Art. 43, technische Dokumentation nach Anhang IV, Registrierung nach Art. 71, Qualitätsmanagement nach Art. 17, Post-Market-Monitoring nach Art. 72 und FRIA nach Art. 27 (durch Betreiber, ab 02.08.2026) einplanen. Bei begrenztem Risiko: Transparenz-Implementierung nach Art. 50 ab 02.08.2026.

Sie

Beratungsauftrag · Compliance-Roadmap

06

Womit Sie arbeiten

So setzen Sie anymize konkret ein

Was anymize tut

  • Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandantenname, Produktbezeichnung, Komponentenbezeichner, integrierte GPAI-Modelle, Kundenbezüge, Mitarbeitende — mit über 95 % Erkennungsrate.
  • Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (z. B. interne Produkt-Codenamen vs. allgemeine Begriffe).
  • Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
  • Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.

Was Sie als Anwält:in tun

  • Produkt-Spezifikation, „intended purpose“ und Mandantenrolle (Anbieter / Betreiber / Importer / Distributor) bereitstellen — das ist Grundlage der Klassifikation.
  • Vorschau der Anonymisierung sichten — bei Mehr-Komponenten-Produkten auf interne Codenamen und GPAI-Anbieter-Bezeichnungen achten.
  • Juristische Kernwertung — Grenzfälle, GPAI-Abgrenzung, Mehrzweck-Systeme, „reasonably foreseeable misuse“ — anwaltlich treffen.
  • Citation-Check: Anhang-III-Nummern, Art.-5-lit.-Referenzen, Erwägungsgrund-Nummern, BRAK-SN-Nummern gegen EUR-Lex und BRAK-Website verifizieren.
  • Compliance-Roadmap mit Mandantschaft abstimmen — bei Hochrisiko: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Registrierung, Qualitätsmanagement.

Daten-Input

Produkt-Spezifikation, technische Architektur-Skizze, Use-Case-Beschreibung, „intended purpose“, Zielgruppe, Datenkategorien, integrierte Foundation-Models / GPAI-Modelle, Mandantenrolle. anymize akzeptiert PDFs, Word-Dokumente, Markdown und Klartext.

Output-Kontrolle

Pseudonymisierter Text geht an die KI. Re-identifizierte Klassifikations-Tabelle und Compliance-Roadmap kommen zurück. anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die juristische Kernwertung machen Sie.

Freigabeprozess

Sie behalten jederzeit die Hoheit: Sichtung der Anonymisierung, juristische Kernwertung, Mandanten-Beratung, Compliance-Roadmap — alles im üblichen Kanzlei-Workflow. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software und kein Ersatz für die anwaltliche Klassifikations-Wertung.

07

Die KI-Anweisung

Prompt zum Kopieren

So nutzen Sie diesen Prompt:

1. Produkt-Spezifikation und „intended purpose“ in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Mandantenname, Produktbezeichnung, Komponentenbezeichner werden zu Platzhaltern).

2. Diesen Prompt kopieren und an die Produkt-Spezifikation anhängen.

3. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.

4. Die mit [ANWALT-PRUEFUNG] markierten Stellen anwaltlich abarbeiten.

Datums-Hinweis: Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (Verbote) sind seit 02.02.2025 anwendbar; Art. 6 (Hochrisiko) und Art. 50 (Transparenz) ab 02.08.2026.

Empfohlener Reasoning-Modus in anymize: Thinking-Modus. Für Grenzfälle (Dual-Use, GPAI-Schwellwert-Nähe, Art.-5-Auslegungs-Fragen wie Social Scoring vs. legitime Bewertung) lohnt der Wechsel auf Max. Modell-Auswahl (GPT, Claude, Gemini) in anymize.
# Rolle
Du bist KI-Compliance-Strukturierungs-Assistenz für eine
IT-/Datenschutzrechts-Kanzlei.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.

# Aufgabe
Klassifiziere das vorgelegte KI-System nach Verordnung (EU) 2024/1689
in die Risiko-Kategorien:
(1) verboten nach Art. 5,
(2) Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 1 (harmonisierte Rechtsakte) oder
    Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III,
(3) begrenztes Risiko nach Art. 50,
(4) minimales Risiko,
(5) GPAI nach Art. 51–56 (parallel oder zusätzlich).

Liefere die Klassifikation als strukturierte Tabelle plus
12-Monats-Compliance-Roadmap. Die juristische Kernwertung —
Grenzfälle, GPAI-Abgrenzung, „reasonably foreseeable misuse“ — ist
NICHT deine Aufgabe; markiere die entsprechenden Stellen mit
[ANWALT-PRUEFUNG].

# Inhalt — Risiko-Hierarchie strikt in dieser Reihenfolge

Schritt 1 — Art.-5-Verbots-Prüfung (acht Tatbestände)
Prüfe lit. a–h:
  a) subliminal / manipulative Techniken
  b) Ausnutzung von Schwächen (Alter, Behinderung, soziale Lage)
  c) Social Scoring durch öffentliche / private Stellen
  d) Vorhersage von Straftaten allein auf Persönlichkeitsmerkmalen
  e) ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern für Datenbanken
  f) Emotionserkennung am Arbeitsplatz / in Bildungseinrichtungen
  g) biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen
  h) biometrische Fernidentifikation in Echtzeit im öffentlichen Raum (Strafverfolgung)
Bei Treffer: System unzulässig, Abbruch der Klassifikation und
Empfehlung an Mandantschaft zur Produkt-Anpassung.

Schritt 2 — Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 1
Ist das System Sicherheitskomponente oder selbst Produkt unter
einem harmonisierten Rechtsakt (Anhang I — z. B. Maschinenverordnung,
Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika)?

Schritt 3 — Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III
Prüfe jede der acht Anhang-III-Nummern mit Unter-Buchstaben:
  1. Biometrie (Fernidentifikation, Kategorisierung, Emotionserkennung)
  2. Kritische Infrastruktur (Verkehr, Wasser, Gas, Strom, Wärme, Internet)
  3. Bildung und Berufsbildung (Zulassung, Bewertung, Verhaltensüberwachung)
  4. Beschäftigung und Personalmanagement (Einstellung, Aufgaben-Zuweisung, Bewertung)
  5. Zugang zu Basisdienstleistungen (Kredit-Scoring, Lebensversicherung, Notfall)
  6. Strafverfolgung
  7. Migration, Asyl, Grenzkontrolle
  8. Rechtspflege und demokratische Prozesse
Bei Treffer + Anwendbarkeit Art. 6 Abs. 3 Ausnahme prüfen
(vier Ausnahmetatbestände — eng auszulegen).

Schritt 4 — GPAI-Einordnung (Art. 51–56)
Ist Mandant Anbieter eines eigenen GPAI-Modells (Art. 51)?
Oder Downstream-Anbieter nach Art. 25, der ein fremdes GPAI integriert?
Bei eigenem GPAI: Schwellwert systemisches Risiko (10^25 FLOPS, Art. 51 Abs. 2)?

Schritt 5 — Art.-50-Transparenz (auch bei Minimal-/Begrenzt-Risiko)
Prüfe:
  a) Interaktion mit Menschen (Chatbot): Offenlegungspflicht
  b) synthetische Audio-/Bild-/Video-Inhalte: Kennzeichnung
  c) Emotion Recognition / biometrische Kategorisierung (sofern nicht Art. 5 verboten)
  d) Deepfakes: Kennzeichnungspflicht

Schritt 6 — Gesamtklassifikation und Compliance-Roadmap
Bei Hochrisiko:
  - Konformitätsbewertung (Art. 43)
  - Technische Dokumentation (Anhang IV)
  - Registrierung im EU-KI-Register (Art. 49, 71)
  - Qualitätsmanagement (Art. 17)
  - Post-Market-Monitoring (Art. 72)
  - FRIA (Art. 27, ab 02.08.2026) bei öffentlichen Stellen und Hochrisiko-Betreibern in HR / Kredit / Versicherung
Bei begrenztem Risiko: Transparenz-Implementierung ab 02.08.2026.
Bei Minimal-Risiko: freiwillige Codes of Conduct.

# Datums-Disziplin (Pflicht-Tabelle)
Art. 4 (KI-Kompetenz): seit 02.02.2025
Art. 5 (Verbote): seit 02.02.2025
Art. 6 + Anhang III (Hochrisiko): ab 02.08.2026
Art. 50 (Transparenz): ab 02.08.2026
Art. 51–56 (GPAI): teils ab 02.08.2025
Art. 113 (Anwendbarkeits-Architektur selbst): gestaffelt

# Format
Markdown. Executive Summary (max. 4 Sätze) am Anfang.
Tabelle: Risikokategorie | Auslösender Artikel | Anhang-III-Nr. | Anwendbar ab | Folge.
Compliance-Roadmap als 12-Monats-Plan mit Quartals-Meilensteinen.
Citation-Verifikations-Liste am Ende.

# Verbote
KEINE Aussage zur Anwendbarkeit ohne Datums-Bezug.
KEINE Hochrisiko-Einstufung ohne Anhang-III-Nummer.
KEINE GPAI-Abgrenzung ohne BRAK SN 72/2024-Referenz.
KEINE Bezugnahme auf KI-Modell-Versionen, Hersteller-Roadmaps oder Marketing-Aussagen.
KEINE Empfehlung zur Produkt-Anpassung jenseits der Klassifikation.
08

So sieht der Sachverhalt aus

Pseudonymisierter Eingabetext

Original-Produkt-Spezifikation nach anymize-Anonymisierung. Mandantenname, Produktbezeichnung und integriertes GPAI-Foundation-Model sind durch anymize-Platzhalter im Format [[Kategorie-Hash]] ersetzt.
Mandant:
  [[Unternehmensname-5781]], Recruiting-SaaS-Anbieter mit Sitz in der EU.
  Mandantenrolle: Anbieter nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO.

Produkt:
  [[Produktname-0058]] — KI-gestütztes Recruiting-System mit drei Komponenten.

Komponente A — CV-Parser:
  OCR + NLP-Extraktion; Input: PDF-CVs der Bewerber:innen;
  Output: strukturierte Kandidaten-Profile (Stamm, Ausbildung,
  Berufserfahrung, Skills).

Komponente B — Matching-Score:
  ML-Modell scort Kandidat:in gegen Stellenbeschreibung; Skala 0–100.
  Einsatz durch HR-Recruiter:innen zur Vorauswahl.

Komponente C — Bewerber-Chatbot:
  GPAI-basierte Bewerber-Interaktion; integriert fremdes Foundation-Model
  via API an [[Unternehmensname-5f42]] ([[Produktname-5f42]]).

„Intended purpose“ laut Produkt-Dokumentation:
  Entscheidungsunterstützung bei der Vorauswahl von Bewerber:innen in
  Personalentscheidungen.

Zielgruppe:
  HR-Abteilungen mittelständischer Unternehmen in der EU.

Datenkategorien:
  Stamm, Lebenslauf, ggf. Gesundheits-/Schwerbehinderungs-Angaben aus CV
  (Art. 9 bei unaufgefordertem Eingang).

Ausschlüsse:
  Keine Emotionserkennung, keine biometrische Fernidentifikation,
  keine Social-Scoring-Komponente.
09

So liefert anymize zurück

Der Antrags-Entwurf

KI-Output (Beispiel). Die anymize-Re-Identifikation hat Mandantenname, Produktbezeichnung und integriertes GPAI-Modell wieder eingesetzt — Sie sehen den Output mit den richtigen Daten.
# AI-Act-Klassifikation — Strukturierter Entwurf

## Executive Summary

Das Gesamt-System [[Produktname-0058]] von [[Unternehmensname-5781]] ist
**Hochrisiko-KI-System** nach Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Nr. 4 lit. a
(Beschäftigung — Vorauswahl / Einstellung). Das Hochrisiko-Regime gilt ab
**02.08.2026**. Komponente C (Bewerber-Chatbot) unterliegt zusätzlich Art. 50
Abs. 1 (Offenlegung der KI-Interaktion) ab 02.08.2026. Keine Art.-5-
Verbotstatbestände einschlägig.

## Klassifikations-Tabelle

| Risikokategorie | Auslösender Artikel | Anhang-III-Nr. | Anwendbar ab | Folge |
|---|---|---|---|---|
| Hochrisiko (Gesamt-System) | Art. 6 Abs. 2 KI-VO | Anhang III Nr. 4 lit. a (Beschäftigung — Einstellung / Vorauswahl) | 02.08.2026 | Konformitätsbewertung Art. 43, Registrierung Art. 71, techn. Dok. Anhang IV, Qualitätsmanagement Art. 17, Post-Market-Monitoring Art. 72, FRIA Art. 27 durch Betreiber (HR-Kunden) |
| Begrenztes Risiko — Art. 50 (Chatbot Komponente C) | Art. 50 Abs. 1 | — | 02.08.2026 | Offenlegung der KI-Interaktion gegenüber Bewerber:innen |
| GPAI-Downstream-Bezug (Komponente C nutzt [[Produktname-5f42]]) | Art. 25 Abs. 1 | — | je nach Verwendung; GPAI-Regeln teils ab 02.08.2025 | Informations- und Zusammenarbeitspflichten mit GPAI-Anbieter [[Unternehmensname-5f42]] |

## Art.-5-Verbots-Prüfung (Detail)

| Verbotstatbestand | Einschlägig? | Begründung |
|---|---|---|
| lit. a (subliminal / manipulativ) | nein | keine entsprechende Funktion |
| lit. b (Schwächen-Ausnutzung) | nein | keine entsprechende Funktion |
| lit. c (Social Scoring) | nein — [ANWALT-PRUEFUNG] | Matching-Score bezieht sich auf konkrete Stelle, nicht auf allgemeines Sozialverhalten — Grenzfall anwaltlich |
| lit. d (Vorhersage Straftaten) | nein | nicht einschlägig |
| lit. e (Scraping Gesichter) | nein | nicht einschlägig |
| lit. f (Emotionserkennung am Arbeitsplatz) | nein | keine Emotionserkennung — Hinweis an Mandantschaft: Erweiterung wäre unzulässig |
| lit. g (biometrische Kategorisierung) | nein | nicht einschlägig |
| lit. h (biometrische Fernidentifikation) | nein | nicht einschlägig |

## GPAI-Einordnung (Komponente C)

[[Unternehmensname-5781]] ist **Downstream-Anbieter** nach Art. 25 KI-VO, da
[[Unternehmensname-5781]] das GPAI-Modell [[Produktname-5f42]] von
[[Unternehmensname-5f42]] in das Gesamt-System [[Produktname-0058]] integriert.

Pflichten gegenüber [[Unternehmensname-5f42]]:
- Informationsaustausch zur sicheren Integration
- Qualitätsmanagement der Integration
- Dokumentation der Integrations-Architektur

BRAK SN 72/2024 ist die zentrale Auslegungs-Leitlinie zur Abgrenzung
Anbieter / Downstream-Anbieter / Integrator. [ANWALT-PRUEFUNG] bei
Schwellwert-Nähe systemisches Risiko (10^25 FLOPS, Art. 51 Abs. 2).

## Datums-Architektur (Pflicht-Tabelle)

| Norm | Anwendbar ab | Konsequenz für [[Produktname-0058]] |
|---|---|---|
| Art. 4 KI-Kompetenz | 02.02.2025 | bereits anwendbar — sowohl Mandantschaft als auch HR-Kunden müssen KI-Kompetenz nachweisen |
| Art. 5 Verbote | 02.02.2025 | bereits anwendbar — keine Verbotstatbestände einschlägig |
| Art. 6 + Anhang III (Hochrisiko) | 02.08.2026 | volles Hochrisiko-Regime ab Datum; Vorbereitungs-Roadmap erforderlich |
| Art. 50 Transparenz | 02.08.2026 | Chatbot-Offenlegung implementieren |
| Art. 51–56 GPAI | teils ab 02.08.2025 | Downstream-Pflichten ab Datum |

## Compliance-Roadmap 12 Monate

| Quartal | Maßnahme |
|---|---|
| Q2/2026 | Qualitätsmanagement-System nach Art. 17 aufbauen; GPAI-Anbieter-Integration mit [[Unternehmensname-5f42]] dokumentieren (Art. 25) |
| Q3/2026 | Technische Dokumentation nach Anhang IV erstellen; Konformitätsbewertung (internes Verfahren nach Anhang VI oder benannte Stelle nach Anhang VII) vorbereiten |
| Vor 02.08.2026 | Registrierung im EU-KI-Register (Art. 71); Transparenz-Komponente (Chatbot-Offenlegung) implementieren |
| Ab 02.08.2026 | Go-Live unter vollem Hochrisiko-Regime; Post-Market-Monitoring nach Art. 72; FRIA-Unterstützung der HR-Kunden nach Art. 27 |

## Citation-Verifikations-Liste

1. VO (EU) 2024/1689 — EUR-Lex
2. Anhang III Nr. 4 lit. a — EUR-Lex
3. Art. 6, 17, 25, 27, 43, 50, 71, 72 — EUR-Lex
4. BRAK SN 72/2024 (GPAI-Auslegung) — BRAK-Website
5. BRAK SN 06/2025 (Art.-50-Auslegung) — BRAK-Website
6. Anwendbarkeits-Daten Art. 113 — EUR-Lex

[ANWALT-PRUEFUNG: Grenzfall Social Scoring (lit. c) und GPAI-Schwellwert-
Nähe sind anwaltliche Kernwertungs-Punkte. Die KI hat strukturiert,
die Wertung trifft die Kanzlei.]
10

Was das Berufsrecht verlangt

Pflichten — und wie anymize sie abdeckt

§ 43a BRAO Verschwiegenheit

Produkt-Spezifikationen sind Geschäftsgeheimnisse des Mandanten. anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Text sieht. Mandantenname, Produktbezeichnung, Komponentenbezeichner, integrierte Foundation-Models — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate.

§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung

Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl. Bei IT-/Datenschutzrecht-Kanzleien ist die Meta-Ironie offen: Sie klassifizieren das KI-System Ihres Mandanten mit demselben Werkzeug, das Sie selbst nach § 43e BRAO einsetzen.

§ 203 StGB Geheimnisschutz

Mandanten-Produkt-Strategie ist zentrales Geschäftsgeheimnis. Indem Mandantenname, Produktbezeichnung und technische Architektur das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich.

Halluzinierte Anhang-III-Nummern

„Nr. 9 Rechtspflege“ gibt es nicht — Rechtspflege ist Nr. 8. „Nr. 4 lit. d“ gibt es im Beschäftigungs-Kontext ebenfalls nicht. Mandant richtet seine gesamte Compliance nach der Klassifikation aus; halluzinierte Nummern sind ein schwerer Fehler. Citation-Check ist zwingend.

Art.-5-Verbote abschließend

Die acht Verbotstatbestände sind abschließend — keine Analogie. Aber die Auslegung ist umstritten: Social Scoring durch Privatwirtschaft (lit. c), Emotionserkennung am Arbeitsplatz (lit. f), biometrische Fernidentifikation (lit. h). Grenzfälle sind anwaltlich, nicht KI-delegierbar.

Datums-Disziplin Art. 4 / Art. 6

Häufige Verwechslung: Art. 4 KI-Kompetenz (seit 02.02.2025) und Art. 5 Verbote (seit 02.02.2025) sind bereits anwendbar; Art. 6 Hochrisiko-Regime und Art. 50 Transparenz erst ab 02.08.2026. GPAI-Regelungen teils ab 02.08.2025. Mandanten-Beratung muss die Stufung präzise abbilden — eine pauschale „seit 2025“-Aussage zur Hochrisiko-Anwendbarkeit ist falsch.

FRIA vs. DSFA

Art. 27 KI-VO FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) ist nicht identisch mit Art. 35 DSGVO DSFA — beide sind komplementär. Bei Hochrisiko-KI-Systemen ab 02.08.2026 sind Hochrisiko-Betreiber im HR-, Kredit- und Versicherungsbereich zur FRIA verpflichtet, zusätzlich zur Art.-35-DSFA des Mandanten.

GPAI-Schwellwert systemisches Risiko

Ab 10^25 FLOPS Trainings-Compute (Art. 51 Abs. 2 KI-VO) gilt systemisches Risiko mit verzahntem Pflichten-Regime (Art. 55). Bei Mandanten mit eigenem GPAI-Modell ist die Schwellwert-Berechnung anwaltlich zu prüfen; die KI darf das nicht überschlägig schätzen.

11

Datenschutz und Vertraulichkeit

So funktioniert das mit anymize

Die juristisch entscheidende Frage bei der AI-Act-Klassifikation: Sieht der KI-Anbieter den Mandantenname, die Produktbezeichnung, die Komponenten-Architektur und die integrierten Foundation-Models? Antwort mit anymize: nein. Mandantenname, Produktbezeichnung, Komponentenbezeichner, integrierte GPAI-Anbieter und Kundenbezüge werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag). Mandanten-Klarnamen werden aus dem KI-Kontext gehalten, was § 203 StGB strukturell entlastet. Die EDPB Opinion 28/2024 erkennt funktionale Anonymität gegenüber Cloud-Diensten an — anymize setzt diese funktionale Anonymität operativ um. Bei Klassifikations-Mandaten mit sensitiver Produkt-Roadmap (M&A-Due-Diligence, Konzern-Strategie) empfiehlt sich zusätzlich kurze Aufbewahrungsfrist und Vier-Augen-Spot-Check auf die Pseudonymisierung.

Was anymize konkret leistet

  • Erkennt Mandantenname, Produktbezeichnung, Komponentenbezeichner, integrierte GPAI-Modelle und Kundenbezüge mit über 95 % Genauigkeit.
  • Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor die Produkt-Spezifikation an GPT, Claude oder Gemini geht.
  • Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen Klassifikations-Tabelle und Compliance-Roadmap mit den richtigen Klarnamen zurück.
  • Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
  • Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
12

Sicherheitscheck vor der Einreichung

Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden

Vor dem KI-Aufruf

  • Produkt-Spezifikation, „intended purpose“ und Mandantenrolle dokumentiert?
  • Bei Mehr-Komponenten-Produkten: alle Komponenten und integrierte Foundation-Models gelistet?
  • Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Produkt- und Komponentenbezeichnungen vollständig anonymisiert?
  • Bei M&A-/Konzern-Strategie-Kontext: kurze Aufbewahrungsfrist gewählt?

Nach der KI-Antwort

  • Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
  • Risiko-Hierarchie strikt in Reihenfolge geprüft (Art. 5 → Art. 6 Abs. 1 → Art. 6 Abs. 2 → GPAI → Art. 50)?
  • Citation-Check: Anhang-III-Nummern, Art.-5-lit.-Referenzen, BRAK-SN-Nummern gegen Primärquelle verifiziert?
  • Datums-Disziplin-Tabelle konsistent (Art. 4 / Art. 5 seit 02.02.2025; Art. 6 / Art. 50 ab 02.08.2026)?
  • GPAI-Downstream-Einordnung nach Art. 25 korrekt?

Vor der Mandanten-Vorlage

  • Grenzfälle (Social Scoring vs. legitime Bewertung, Mehrzweck-Systeme) anwaltlich gewertet?
  • „Reasonably foreseeable misuse“ nach Art. 3 Nr. 13 mit Mandantschaft besprochen?
  • Bei Hochrisiko: Compliance-Roadmap mit Konformitätsbewertung, Registrierung, FRIA eingeplant?
  • Bei begrenztem Risiko: Transparenz-Implementierung ab 02.08.2026 mit Mandantschaft abgestimmt?
  • Bei FRIA-Pflicht des Betreibers: Komplementarität zur Art.-35-DSFA-Beratung erkannt?

Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert

  • KI halluziniert Anhang-III-Nummern („Nr. 9 Rechtspflege“ — Rechtspflege ist Nr. 8). Citation-Check zwingend.
  • KI gibt „Hochrisiko-Regime seit 02.02.2025“ — falsch, das Hochrisiko-Regime greift erst ab 02.08.2026; seit 02.02.2025 nur Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (Verbote).
  • KI verwechselt GPAI und Hochrisiko — GPAI ist eine Sonderkategorie (Art. 51–56), die parallel zu Hochrisiko oder anderen Stufen bestehen kann.
  • KI wendet Art.-5-Verbote analog an — die Verbots-Liste ist abschließend; keine Analogie.
  • KI übersieht Art.-6-Abs.-3-Ausnahmen — vier eng auszulegende Ausnahmetatbestände, die im Einzelfall eine Hochrisiko-Einordnung wieder lösen können.
  • KI gibt pauschale Empfehlung zur Produkt-Anpassung — der Prompt verbietet das ausdrücklich; bei Verstoß den Output verwerfen und neu starten.
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Rechtsgrundlagen

Normen, Urteile, Belege

Primärnormen

  • Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO)
  • Definitionen — KI-System (Nr. 1), GPAI (Nr. 63), intended purpose (Nr. 12), misuse (Nr. 13)
  • KI-Kompetenz — seit 02.02.2025
  • Verbotene Praktiken — acht Tatbestände lit. a–h, seit 02.02.2025
  • Hochrisiko-Kriterien — Abs. 1 (Anhang I) und Abs. 2 (Anhang III), ab 02.08.2026
  • Acht Hochrisiko-Kategorien mit Unter-Buchstaben
  • FRIA-Pflicht für Hochrisiko-Betreiber — ab 02.08.2026
  • Transparenz-Pflichten — ab 02.08.2026
  • GPAI-Regelungen — teils ab 02.08.2025
  • Bußgeld-Architektur — bis 35 Mio. € oder 7 % Umsatz

Berufsrechtliche Grundlagen

  • Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
  • Verletzung von Privatgeheimnissen

Sekundärquellen

  • GPAI-Auslegungs-Leitlinie
  • Art.-50-Auslegungs-Leitlinie
  • AI-/Modell-Verarbeitung und funktionale Anonymität
  • ai-office.europa.eu — laufende Konkretisierungen
  • Mandantentransparenz und KI-Einsatz
  • KI in der anwaltlichen Praxis

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Hinweis zur Nutzung

Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz

Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.

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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.

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