Arbeitsrecht

Scheinselbständigkeit Status-Prüfung

anymize entfernt Auftraggeber-, Auftragnehmer- und Vergütungs-Bezüge automatisch aus dem Vertrag und der Tätigkeits-Schilderung, bevor sie an GPT, Claude oder Gemini gehen — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So strukturierst du die Status-Prüfung nach § 7 SGB IV mit Indizien-Katalog, BSG-Linie und § 7a SGB IV-Verfahrens-Architektur in Minuten, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren.

Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:

Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.

01

Anwendungsbereich

Worum geht es hier?

Verträge analysieren

Die Status-Prüfung nach § 7 Abs. 1 SGB IV ist ein eigenes Vertragsanalyse-Feld in P-02. Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung eines Beauftragungs-Verhältnisses entscheidet über Beitragspflicht, Beitragsnachforderungen nach § 28e SGB IV (bis vier Jahre rückwirkend, bei vorsätzlichem Vorenthalten 30 Jahre) und das strafrechtliche Risiko nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). Die BSG-Rechtsprechung arbeitet mit einem Indizien-Katalog (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, eigene Betriebsmittel, unternehmerisches Risiko) und einer Gesamtbetrachtung. Das Statusfeststellungs-Verfahren nach § 7a SGB IV ist das Instrument der Wahl, um Rechtssicherheit zu schaffen. Wer das manuell prüft, sitzt 60–120 Minuten am Aktenstück. anymize beschleunigt die Indizien-Würdigung; die anwaltliche Letzt-Bewertung und die Verfahrens-Empfehlung bleiben bei dir.

02

Für wen passt das?

Zielgruppe und Kontext

Rolle
Fachanwält:in für Arbeitsrecht oder Sozialrecht; Steuerberater:in mit sozialversicherungsrechtlichem Schwerpunkt; Inhouse-Counsel HR oder Compliance bei Auftraggebern mit Freelancer-Pool; Anwält:in mit Vertretung von Solo-Selbstständigen (IT, Medien, Beratung, Vertrieb); Spezialist:in für Beitragsprüfungs-Verfahren der Rentenversicherung.
Seniorität
Spezialist:in — die Status-Prüfung ist kein Berufsanfänger-Thema. Die Verschränkung von Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und ggf. Strafrecht (§ 266a StGB) sowie die BSG-Indizien-Würdigung im Einzelfall verlangen mehrjährige Praxis.
Kanzleigröße
Einzelkanzlei mit Spezialisierung bis Großkanzlei; bei größeren Auftraggeber-Strukturen mit Freelancer-Pools (IT-Beratung, Pharma, Medien) typisch in Boutique- oder Großkanzlei. Bei Solo-Selbstständigen-Beratung oft Einzelkanzlei.
Spezifische Kontexte
Auftraggeber plant Beauftragung eines Solo-Selbstständigen und will den Status vorab klären; Auftragnehmer:in (Freelancer) lässt den eigenen Status prüfen; Statusfeststellungs-Verfahren § 7a SGB IV bereits eingeleitet; Beitragsprüfungs-Bescheid der Rentenversicherung mit Beitragsnachforderung; § 266a StGB-Strafverfahren gegen Geschäftsführung; arbeitsgerichtliche Statusklage nach § 256 ZPO; Bestandsaufnahme bei größeren Freelancer-Pools im Rahmen von Compliance-Mandaten.
03

Die Situation in der Kanzlei

So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen

Die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) und selbständiger Tätigkeit ist eine Gesamtbetrachtung mit harten Folgen: (1) Status „abhängig beschäftigt“ bedeutet Beitragspflicht in der Sozialversicherung, rückwirkende Beitragsnachforderung nach § 28e SGB IV bis 4 Jahre, bei vorsätzlichem Vorenthalten bis 30 Jahre; (2) strafrechtliches Risiko § 266a StGB für Geschäftsführung; (3) arbeitsrechtliche Folgen (Kündigungsschutz, Urlaub, Entgeltfortzahlung); (4) steuerrechtliche Folgen (Lohnsteuer statt Einkommensteuer; Umsatzsteuer-Korrektur). Die BSG-Linie arbeitet mit einem Indizien-Katalog: Weisungsgebundenheit (Zeit, Ort, Inhalt), Eingliederung in den Betrieb, eigene Betriebsmittel, unternehmerisches Risiko, Kunden-Akquise, weitere Auftraggeber, Außenauftritt. Keine starre Regel — Gesamtbetrachtung der Indizien im Einzelfall. Das Statusfeststellungs-Verfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ist das Instrument zur vorausgehenden Rechtssicherheit; Antrag innerhalb des ersten Monats der Beauftragung schützt vor rückwirkender Beitragspflicht (§ 7a Abs. 6 SGB IV). Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Auftraggeber, Auftragnehmer, Vergütung und Tätigkeits-Beschreibung das Haus verlassen. anymize löst diesen Konflikt: Klarnamen, Vergütungen, Tätigkeits-Details werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die Indizien-Würdigung läuft auf pseudonymisiertem Text.

04

Was Sie davon haben

Zeit, Wert, Vertraulichkeit

Zeit pro Status-Prüfung

~75 Min

Frontier-KI strukturiert den Indizien-Katalog, würdigt die BSG-Linie und entwirft die Status-Matrix in unter zehn Minuten. Anwaltliche Gesamtbewertung, Verfahrens-Empfehlung (§ 7a SGB IV) und Mandanten-Beratung kommen wie gewohnt obendrauf.

Mehrwert pro Mandat

€ 250–440

Stundensatz Arbeits- und Sozialrecht (€ 200–350/h) angewandt auf 75 Minuten freigespielte Prüf-Zeit.

Vertraulichkeit

strukturell

anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener und unternehmensbezogener Daten — Auftraggeber, Auftragnehmer, Vergütung, Tätigkeits-Beschreibung, Kunden-Bezüge — bevor der Sachverhalt das Haus verlässt.

Erkennungsrate

>95 %

Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollierst du im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf.

05

So gehen Sie vor

In 5 Schritten zum Antrag

1

Mandats-Kontext und Zeit-Architektur klären. Du klärst vorab: Ist die Beauftragung schon erfolgt oder geplant? Bei geplanter Beauftragung: Antrag auf Statusfeststellung nach § 7a SGB IV innerhalb des ersten Monats schützt vor rückwirkender Beitragspflicht (§ 7a Abs. 6 SGB IV). Bei bereits laufender Beauftragung: rückwirkende Beitragsforderung droht. Bei Beitragsprüfungs-Bescheid: Widerspruchsfrist 1 Monat nach § 84 SGG. Mandatsseite: Auftraggeber, Auftragnehmer, oder Beauftragungs-Strukturierungs-Mandat?

Sie

§ 7a Abs. 6 SGB IV — Rückwirkungs-Schutz nur bei rechtzeitigem Antrag

2

Sachverhalt und Vertragsunterlagen bereitstellen. Du übernimmst den Dienst-/Werkvertrag oder Beratungsvertrag, die Tätigkeits-Beschreibung (Aufgaben, zeitliche und örtliche Bindung, Weisungs-Architektur, Kunden-Kontakt, Außenauftritt), die wirtschaftliche Situation des Auftragnehmers (eigene Betriebsmittel, weitere Auftraggeber, Akquise-Verhalten, eigene Mitarbeiter), Rechnungs- und Vergütungs-Architektur und ggf. die bisherige Beauftragungs-Historie in den anymize-Arbeitsplatz.

Sie

Sachverhalt als Indizien-Grundlage

3

anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener und unternehmensbezogener Daten — Auftraggeber-Name, Auftragnehmer-Name (auch bei Firmen-Mantel: Geschäftsführer-Namen), Vergütungs-Beträge, IBANs, Kunden-Bezüge, Standorte, Tätigkeits-Bezüge — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Vorschau vor dem KI-Aufruf; einzelne Treffer kannst du manuell bestätigen oder ergänzen. Erkennungsrate über 95 %.

anymize

§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB

4

Frontier-KI prüft. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht mit dem unten stehenden Prompt an dein gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Die KI strukturiert: (1) Indizien-Katalog nach BSG-Linie (Weisungsgebundenheit, Eingliederung, Betriebsmittel, Risiko, Kunden, Außenauftritt); (2) Gesamtbewertung im Sinne der BSG-Gesamtbetrachtung; (3) Status-Tendenz mit Begründung; (4) Verfahrens-Empfehlung (§ 7a SGB IV ja/nein, Zeitpunkt); (5) Folgen-Bewertung (Beitragspflicht, Nachforderungs-Risiko § 28e SGB IV, § 266a StGB-Risiko); (6) BSG-Linien-Bezugnahmen. Die KI arbeitet ausschließlich mit Platzhaltern.

GPT / Claude / Gemini in anymize

Strukturierte Indizien-Würdigung in Minuten

5

anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch Auftraggeber, Auftragnehmer, Vergütung und Tätigkeits-Bezüge wieder ein. Du erhältst eine Status-Matrix mit Indizien-Würdigung, Status-Tendenz, Verfahrens-Empfehlung und Folgen-Bewertung.

anymize + Sie

Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Würdigung

6

Anwaltliche Gesamtbewertung, Verfahrens-Empfehlung und Mandanten-Beratung. Du würdigst die Indizien anwaltlich — die Status-Bewertung ist Gesamtbetrachtung im Einzelfall und anwaltliche Letztverantwortung. BSG-Aktenzeichen verifizierst du gegen dejure.org und bsg.bund.de. Verfahrens-Empfehlung: § 7a SGB IV-Antrag bei Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Vertrags-Anpassung zur Risiko-Minimierung? Bei Beitragsprüfungs-Bescheid: Widerspruchs-Strategie. Bei § 266a StGB-Risiko: Strafrechts-Beratung anbinden.

Sie

Anwaltliche Letztverantwortung · § 43a Abs. 3 BRAO

06

Womit Sie arbeiten

So setzen Sie anymize konkret ein

Was anymize tut

  • Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener und unternehmensbezogener Daten — Auftraggeber, Auftragnehmer (auch Geschäftsführer hinter Firmen-Mantel), Vergütungen, IBANs, Kunden-Bezüge, Standorte, Tätigkeits-Bezüge — mit über 95 % Erkennungsrate.
  • Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (z. B. Branchen-Bezüge, Kunden-Listen, Projekt-Codes).
  • Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
  • Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach deiner Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.

Was du als Anwält:in tust

  • Zeit-Architektur klären — bei geplanter Beauftragung § 7a SGB IV-Antrag im ersten Monat; bei laufender Beauftragung Rückwirkungs-Risiko bewerten.
  • Sachverhalt vollständig aufbereiten — die Indizien-Würdigung steht und fällt mit der Tätigkeits-Beschreibung, Vergütungs- und Außenauftritts-Daten.
  • Anonymisierungs-Vorschau sichten — bei Auftragnehmer-Firmenmantel auch Geschäftsführer-Namen prüfen; Kunden-Bezüge des Auftragnehmers besonders sensibel.
  • Indizien-Gesamtbewertung anwaltlich entscheiden; BSG-Aktenzeichen verifizieren; Verfahrens-Empfehlung mit Mandant abstimmen; bei § 266a StGB-Risiko Strafrechts-Beratung anbinden.

Daten-Input

Dienst-/Werkvertrag oder Beratungsvertrag mit dem Auftragnehmer, Tätigkeits-Beschreibung (Aufgaben, zeitliche und örtliche Bindung, Weisungs-Architektur, Kunden-Kontakt, Außenauftritt), wirtschaftliche Situation des Auftragnehmers (eigene Betriebsmittel, weitere Auftraggeber, Akquise-Verhalten, eigene Mitarbeiter), Rechnungs- und Vergütungs-Architektur, bisherige Beauftragungs-Historie, ggf. Beitragsprüfungs-Bescheid mit Begründung.

Output-Kontrolle

Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierte Status-Matrix kommt zurück: Indizien-Katalog mit Gewichtung (Weisungsgebundenheit, Eingliederung, Betriebsmittel, Risiko, Kunden, Außenauftritt), Status-Tendenz (abhängig beschäftigt / selbständig / unklar), Begründung im Sinne der BSG-Gesamtbetrachtung, Verfahrens-Empfehlung (§ 7a SGB IV), Folgen-Bewertung (Beitragspflicht, § 28e SGB IV-Nachforderung, § 266a StGB-Risiko). anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die Würdigung machst du.

Freigabeprozess

Du behältst jederzeit die Hoheit: Indizien-Gesamtbewertung, Status-Tendenz, Verfahrens-Empfehlung (§ 7a SGB IV-Antrag, Vertrags-Anpassung, Widerspruch), Mandanten-Beratung, Strafrechts-Anbindung bei § 266a StGB-Risiko — alles in anwaltlicher Letztverantwortung. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.

07

Die KI-Anweisung

Prompt zum Kopieren

So nutzt du diesen Prompt:

1. Zeit-Architektur und Mandats-Kontext vorab klären — bei geplanter Beauftragung § 7a SGB IV-Antrag im ersten Monat einplanen.

2. Vertrag, Tätigkeits-Beschreibung und Außenauftritts-Daten in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Auftraggeber, Auftragnehmer, Vergütungen, Kunden-Bezüge werden zu Platzhaltern).

3. Meta-Daten (Mandatsseite, Beauftragungs-Status, Vertragsart, Auftragnehmer-Form, Vergütungs-Modell, Verfahrens-Stand) im Prompt eintragen.

4. Diesen Prompt kopieren und an den Sachverhalt anhängen.

5. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.

Empfohlener Reasoning-Modus in anymize: Thinking-Modus oder Max. Status-Abgrenzung ist Gesamtbetrachtung mit feiner Indizien-Würdigung — bei einfachen Konstellationen Thinking-Modus, bei komplexen (GmbH-Geschäftsführer, Honorar-Arzt, Konzern-Beratung) Max. Modell-Auswahl (GPT, Claude, Gemini) in anymize.
# Rolle
Du bist Status-Prüfungs-Assistenz für eine Arbeits- und Sozial-
rechts-Kanzlei. Du kennst § 7 Abs. 1 SGB IV (Begriff der
Beschäftigung), § 7a SGB IV (Statusfeststellungs-Verfahren),
§ 28e SGB IV (Zahlungspflicht und Nachforderungs-Verjährung),
§ 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
und die BSG-Linie zur Status-Abgrenzung (Indizien-Katalog,
Gesamtbetrachtung).
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.

# Meta-Daten (von Anwält:in vorab geprüft)
- Mandatsseite: [AUFTRAGGEBER / AUFTRAGNEHMER / BEAUFTRAGUNGS-
  STRUKTURIERUNG] — einfügen
- Beauftragung: [GEPLANT / LAUFEND / BEENDET] — einfügen
- Beauftragungs-Beginn: [DATUM] — einfügen
- Vertragsart laut Vertrag: [DIENSTVERTRAG / WERKVERTRAG /
  BERATUNGSVERTRAG / SONSTIGES] — einfügen
- Auftragnehmer-Form: [NATÜRLICHE PERSON / EIN-PERSON-GMBH /
  UG / SONSTIGES] — einfügen
- Vergütungs-Modell: [STUNDENSATZ / TAGESSATZ / PROJEKT-PAUSCHALE
  / SONSTIGES]
- Aktueller Verfahrens-Stand: [KEIN VERFAHREN / § 7a SGB IV
  EINGELEITET / BEITRAGSPRÜFUNGS-BESCHEID VORLIEGEND /
  ARBEITSGERICHTLICH]

# Aufgabe
Strukturiere die Status-Prüfung nach § 7 Abs. 1 SGB IV mit
Indizien-Katalog nach BSG-Linie und liefere eine Status-Matrix
mit Gesamtbewertung.

1. Indizien-Katalog nach BSG-Linie
   Für jedes Indiz: Bewertung [STARK ABHÄNGIG / EHER ABHÄNGIG /
   NEUTRAL / EHER SELBSTÄNDIG / STARK SELBSTÄNDIG]

   a) Weisungsgebundenheit
      - Zeitliche Weisung (Arbeitszeit, Anwesenheits-Pflichten)
      - Örtliche Weisung (Arbeitsort, Home-Office, Vor-Ort)
      - Inhaltliche Weisung (Direktiven, Reporting-Strukturen)

   b) Eingliederung in den Betrieb
      - Teilnahme an internen Meetings, Strukturen
      - Nutzung interner Tools, E-Mail-Adresse, Visitenkarten
      - Hierarchische Einordnung
      - Vertretungs-Regelungen

   c) Eigene Betriebsmittel
      - Eigene Hardware/Software
      - Eigene Räume / Home-Office
      - Eigene Mitarbeiter / Sub-Unternehmer

   d) Unternehmerisches Risiko
      - Vergütungs-Risiko (Erfolgs-Abhängigkeit)
      - Investitions-Risiko (Vorlauf-Kosten)
      - Mit eigenem Kapital tätig?

   e) Kunden-Struktur
      - Weitere Auftraggeber? (Anzahl, Anteil)
      - Eigene Akquise / Marketing
      - Eigener Markenauftritt

   f) Außenauftritt
      - Eigene Website, Visitenkarte, Briefpapier
      - Werbung, soziale Medien
      - Eintrag im Handelsregister / IHK / Gewerbeanmeldung

2. Gesamtbewertung (BSG-Gesamtbetrachtung)
   - Überwiegen die Indizien für abhängige Beschäftigung oder
     für Selbständigkeit?
   - Vertragliche Bezeichnung („Dienstvertrag“, „freier Mitarbeiter“)
     ist NICHT entscheidend — die tatsächliche Vertragsdurchführung
     zählt.
   - Status-Tendenz: [ABHÄNGIG BESCHÄFTIGT / SELBSTÄNDIG / UNKLAR
     (Status-Risiko)]

3. Verfahrens-Empfehlung
   a) Bei geplanter Beauftragung:
      - § 7a Abs. 6 SGB IV: Antrag auf Statusfeststellung bei
        Clearingstelle der DRV Bund INNERHALB DES ERSTEN MONATS
        der Beauftragung schützt vor rückwirkender Beitragspflicht
      - Antragsformular V027 der DRV Bund; Bearbeitungs-Dauer
        typisch 3–6 Monate
   b) Bei laufender Beauftragung:
      - § 7a SGB IV-Antrag möglich, aber kein Rückwirkungs-Schutz
        mehr — rückwirkende Beitragspflicht in voller Höhe
      - Alternative: Vertrags- und Tätigkeits-Anpassung zur
        Stärkung der Selbständigkeits-Indizien
   c) Bei Beitragsprüfungs-Bescheid:
      - Widerspruch binnen 1 Monat nach § 84 SGG
      - Anfechtungs-Klage nach Widerspruchs-Bescheid vor
        Sozialgericht
   d) Bei § 266a StGB-Risiko:
      - Strafrechts-Beratung zwingend anbinden
      - Selbstanzeige nach § 371 AO ist hier KEIN Instrument
        (§ 266a StGB ist nicht selbstanzeige-fähig); für die
        steuerstrafrechtliche Seite ggf. separate Selbstanzeige
        prüfen

4. Folgen-Bewertung bei Status „abhängig beschäftigt“
   a) Beitragspflicht in Sozialversicherung (RV, KV, PV, AV)
   b) Beitragsnachforderung § 28e SGB IV:
      - Regel-Verjährung 4 Jahre (§ 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV)
      - Bei vorsätzlichem Vorenthalten: 30 Jahre (§ 25 Abs. 1 S. 2)
      - Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV
   c) § 266a StGB-Risiko
      - Vorenthalten der Arbeitnehmer-Beiträge: Vorsatz oder
        bedingter Vorsatz
      - Strafmaß: bis 5 Jahre, in besonders schweren Fällen
        bis 10 Jahre
   d) Arbeitsrechtliche Folgen
      - Kündigungsschutz, Urlaub, Entgeltfortzahlung
      - Schriftform-Erfordernis Befristungs-Abreden
   e) Steuerrechtliche Folgen
      - Lohnsteuer-Pflicht Arbeitgeber
      - Korrektur Einkommensteuer Arbeitnehmer
      - Umsatzsteuer-Korrektur (Rechnungs-Mantel war ggf.
        unberechtigter Umsatzsteuer-Ausweis)

5. BSG-Linie (Schwerpunkte)
   - BSG zur Gesamtbetrachtung als Bewertungs-Maßstab
   - BSG zur Geringfügigkeit der vertraglichen Bezeichnung
   - BSG zur „Ein-Kunden-Selbständigkeit“ als Risiko-Indiz
   - BSG zur GmbH-Geschäftsführer-Status-Frage
   - BSG zu IT-Beratern, Honorar-Ärzten, Lehrkräften
   Alle Aktenzeichen als "verifikations-bedürftig" markieren.

6. Status-Matrix (Gesamtbild)
   Tabellarisch: Indiz | Bewertung | Begründung

7. Offene-Punkte-Liste für die Anwält:in
   - Indizien-Gesamtbewertung final
   - § 7a SGB IV-Antrags-Entscheidung
   - Vertrags-Anpassungs-Vorschläge (bei Risiko-Profil)
   - Strafrechts-Anbindung bei § 266a StGB-Risiko
   - Steuerliche Korrektur-Planung
   - BSG-Aktenzeichen-Verifikation

# Format
Markdown. Tabellen für Indizien-Katalog und Status-Matrix.

# Verbote
KEINE abschließende Status-Bewertung — das ist anwaltliche
Würdigung im Einzelfall mit Gesamtbetrachtung.
KEINE Spekulation zu nicht mitgeteilten Tatsachen.
KEIN BSG-Urteil ohne "verifikations-bedürftig"-Markierung bei
Unsicherheit — lieber Lücke als Halluzination.
KEINE Empfehlung zur Selbstanzeige bei § 266a StGB
(nicht selbstanzeige-fähig) — Strafrechts-Beratung anbinden.
KEINE Aussage zum konkreten Beitragsnachforderungs-Volumen
ohne Mandanten-Auftrag zur Beitrags-Berechnung.
08

So sieht der Sachverhalt aus

Pseudonymisierter Eingabetext

Beauftragungs-Sachverhalt nach anymize-Anonymisierung. Auftraggeber, Auftragnehmer, Projekt-Name, Vergütung, Adressen, Branche und Projekt-Leiter sind durch anymize-Platzhalter im Format [[Kategorie-Hash]] ersetzt.
Beauftragungs-Sachverhalt (nach anymize-Anonymisierung)

Vertragsparteien:
  Auftraggeber: [[Unternehmensname-4c1b]],
    Sitz [[Adresse-4c1b]].
  Auftragnehmer: [[Vorname-9d2e]] [[Nachname-9d2e]],
    Solo-Selbständig, Sitz [[Adresse-9d2e]],
    Gewerbeanmeldung als IT-Berater seit [[Datum-7a4c]].

Vertrag (vom [[Datum-3b8d]]):
  - Vertragstyp: "Beratungsvertrag — freier Mitarbeiter"
  - Tätigkeit: IT-Beratung im Projekt [[Projekt-1f2a]]
    (Migration eines Kern-Banken-Systems auf Cloud-Architektur)
  - Beauftragungs-Dauer: [[Datum-3b8d]] bis [[Datum-bc8d]]
    (12 Monate, danach Verlängerungs-Option)
  - Vergütung: [[Geldbetrag-2c5e]] EUR/Tag, Abrechnung monatlich
    nach Tätigkeits-Nachweis
  - Arbeitsort: vor Ort beim Auftraggeber 3 Tage/Woche,
    Home-Office 2 Tage/Woche
  - Berichtspflichten: wöchentliches Status-Meeting mit
    Projektleiter [[Vorname-5e2f]] [[Nachname-5e2f]]

Tätigkeits-Beschreibung (Mandanten-Schilderung):
  - Auftragnehmer arbeitet ausschließlich für den Auftraggeber
    seit 18 Monaten (vorher: Beauftragung durch andere Bank
    aus [[Branche-7c1a]]-Bereich).
  - Bekommt eine [[Unternehmensname-4c1b]]-E-Mail-Adresse und
    Visitenkarte mit Funktion "IT-Consultant".
  - Nimmt an internen Team-Meetings teil, hat Zugang zu
    internen Tools und Systemen.
  - Folgt den Direktiven des Projekt-Lenkungsausschusses;
    Aufgaben werden im wöchentlichen Sprint-Planning verteilt.
  - Hat einen festen Schreibtisch vor Ort (mit Namensschild).
  - Eigene Hardware: eigener Laptop, aber Zugang zu Auftraggeber-
    Systemen über VPN.
  - Eigene Mitarbeiter: nein.
  - Eigene Akquise: minimal; Auftragnehmer hat eine Website mit
    Beratungs-Profil, aber 95 % des Jahresumsatzes kommen vom
    Auftraggeber.
  - Eintrag im Handelsregister: nein (Einzelunternehmen).

Wirtschaftliche Situation Auftragnehmer:
  - Tagessatz [[Geldbetrag-2c5e]] EUR
  - Jahres-Umsatz [[Geldbetrag-9b3a]] EUR
  - Vorherige Auftraggeber: 2 Banken (ähnliche Tätigkeit)
  - Steuerliche Erfassung: Einkommensteuer, Umsatzsteuer-
    Regelung
  - Keine Berufshaftpflicht-Versicherung als Berater

Verfahrens-Stand:
  - Kein Statusfeststellungs-Verfahren eingeleitet.
  - Auftraggeber-Compliance hat den Status zur Diskussion
    gestellt — Risiko-Prüfung gewünscht.

Mandatsseite: Auftraggeber (Compliance-Mandat).

Meta-Daten für Prompt (vorab geprüft):
  - Mandatsseite: Auftraggeber (Compliance-Mandat)
  - Beauftragung: laufend (seit 18 Monaten)
  - Beauftragungs-Beginn: [[Datum-3b8d]]
  - Vertragsart laut Vertrag: Beratungsvertrag
  - Auftragnehmer-Form: natürliche Person (Einzelunternehmer)
  - Vergütungs-Modell: Tagessatz
  - Aktueller Verfahrens-Stand: kein Verfahren
09

So liefert anymize zurück

Der Antrags-Entwurf

KI-Output (Beispiel). Die anymize-Re-Identifikation hat Auftraggeber, Auftragnehmer, Projekt-Name, Vergütung und Projekt-Leiter wieder eingesetzt — du siehst die Status-Matrix mit den richtigen Bezügen. BSG-Aktenzeichen verifizierst du gegen dejure.org / bsg.bund.de.
# Status-Prüfung Scheinselbständigkeit — Indizien-Matrix

## Executive Summary
Die Indizien-Würdigung ergibt eine deutliche Tendenz zur
abhängigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV: starke
Eingliederung in den Betrieb (E-Mail, Visitenkarte, Team-
Meetings, fester Schreibtisch), erhebliche Weisungs-Bindung
(Sprint-Planning, Lenkungsausschuss), wirtschaftliche
"Ein-Kunden-Selbständigkeit" (95 % Umsatz vom Auftraggeber
seit 18 Monaten), schwacher Außenauftritt (kein Handels-
register-Eintrag, kein eigenes Team, keine Berufshaftpflicht-
Versicherung). Eigene Betriebsmittel (eigener Laptop) und
eigene Akquise-Versuche reichen nicht für eine selbständige
Tätigkeit aus. Status-Tendenz: ABHÄNGIG BESCHÄFTIGT mit hohem
Risiko-Profil.

Verfahrens-Empfehlung: § 7a Abs. 6 SGB IV-Rückwirkungs-Schutz
ist verstrichen (Beauftragung seit 18 Monaten). Optionen:
(1) Statusfeststellungs-Verfahren § 7a SGB IV mit Rückwirkungs-
Risiko in voller Höhe; (2) Vertrags- und Tätigkeits-Anpassung
zur Stärkung der Selbständigkeit (Schreibtisch entfernen,
E-Mail-Adresse abändern, weitere Auftraggeber aktiv suchen,
Außenauftritt stärken); (3) Beendigung der Beauftragung und
ggf. Anstellungs-Angebot. [ANWALT-WERTUNG: Strafrechts-Beratung
zu § 266a StGB anbinden.]

## I. Indizien-Katalog (BSG-Gesamtbetrachtung)

### Weisungsgebundenheit

| Sub-Indiz | Bewertung | Begründung |
|---|---|---|
| Zeitliche Weisung | EHER ABHÄNGIG | 3 Tage/Woche vor Ort + 2 Home-Office; Sprint-Rhythmus |
| Örtliche Weisung | EHER ABHÄNGIG | feste 3 Tage/Woche vor Ort; eigener Schreibtisch |
| Inhaltliche Weisung | STARK ABHÄNGIG | Aufgaben aus Sprint-Planning; Direktiven Lenkungsausschuss |

### Eingliederung in den Betrieb

| Sub-Indiz | Bewertung | Begründung |
|---|---|---|
| Interne Meetings | STARK ABHÄNGIG | Team-Meetings, Status-Meeting wöchentlich |
| Interne Tools | STARK ABHÄNGIG | Zugang über VPN; [[Unternehmensname-4c1b]]-E-Mail-Adresse |
| Visitenkarte mit Funktion | STARK ABHÄNGIG | "IT-Consultant"-Funktion außenwirksam zugeordnet |
| Fester Arbeitsplatz | STARK ABHÄNGIG | Namensschild auf Schreibtisch |
| Hierarchische Einordnung | EHER ABHÄNGIG | Berichtspflicht an Projektleiter [[Vorname-5e2f]] [[Nachname-5e2f]] |

### Eigene Betriebsmittel

| Sub-Indiz | Bewertung | Begründung |
|---|---|---|
| Eigene Hardware | NEUTRAL | eigener Laptop; aber Auftraggeber-Systeme über VPN |
| Eigene Räume | NEUTRAL | Home-Office vorhanden, aber 3 Tage vor Ort |
| Eigene Mitarbeiter / Subs | EHER ABHÄNGIG | keine eigenen Mitarbeiter, keine Sub-Beauftragungen |

### Unternehmerisches Risiko

| Sub-Indiz | Bewertung | Begründung |
|---|---|---|
| Vergütungs-Risiko | EHER ABHÄNGIG | fester Tagessatz; Abrechnung nach Tätigkeits-Nachweis |
| Investitions-Risiko | EHER ABHÄNGIG | geringe Vorlauf-Kosten; eigener Laptop nicht projekt-spezifisch |
| Berufshaftpflicht | EHER ABHÄNGIG | keine Berufshaftpflicht-Versicherung |

### Kunden-Struktur

| Sub-Indiz | Bewertung | Begründung |
|---|---|---|
| Weitere Auftraggeber | STARK ABHÄNGIG | ausschließlich [[Unternehmensname-4c1b]] seit 18 Monaten; 95 % Umsatz |
| Eigene Akquise | EHER ABHÄNGIG | Website vorhanden, aber Akquise-Aktivität minimal |
| Eigener Markenauftritt | EHER ABHÄNGIG | Beratungs-Profil-Website, aber kein eigener Markenname |

### Außenauftritt

| Sub-Indiz | Bewertung | Begründung |
|---|---|---|
| Eigene Website | NEUTRAL | vorhanden, aber wenig genutzt |
| Werbung / Soziale Medien | EHER ABHÄNGIG | minimaler Auftritt |
| Handelsregister-Eintrag | EHER ABHÄNGIG | kein Eintrag, Einzelunternehmer |

## II. Gesamtbewertung (BSG-Gesamtbetrachtung)

**Status-Tendenz: ABHÄNGIG BESCHÄFTIGT** (hohes Risiko-Profil)

**Begründung:**
- Starke Eingliederung in den Betrieb (E-Mail, Visitenkarte,
  Meetings, fester Schreibtisch) — nach BSG-Linie typisches
  Beschäftigungs-Indiz.
- Erhebliche Weisungs-Bindung (Sprint-Planning, Lenkungsausschuss).
- "Ein-Kunden-Selbständigkeit": 95 % Umsatz vom Auftraggeber
  seit 18 Monaten — BSG sieht dies als starkes Indiz gegen
  Selbständigkeit.
- Schwacher Außenauftritt: kein Handelsregister-Eintrag, keine
  Berufshaftpflicht, kaum Akquise-Aktivität.
- Vertragliche Bezeichnung "freier Mitarbeiter" ist nach BSG-
  Linie NICHT entscheidend.

**Vertragsdurchführung überwiegt die vertragliche Bezeichnung.**

## III. Verfahrens-Empfehlung

### Option A — Statusfeststellungs-Verfahren § 7a SGB IV

- § 7a Abs. 6 SGB IV-Rückwirkungs-Schutz ist verstrichen
  (Antrag wäre nur innerhalb des ersten Monats wirksam gewesen).
- Antrag bei Clearingstelle der DRV Bund (Formular V027).
- Bei Status-Feststellung "abhängig beschäftigt": rückwirkende
  Beitragspflicht in voller Höhe seit Beauftragungs-Beginn.
- Bearbeitungs-Dauer typisch 3–6 Monate.
- Vorteil: Rechtssicherheit, ggf. überschaubares Beitrags-
  Volumen (4 Jahre Regel-Verjährung § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV).

### Option B — Vertrags- und Tätigkeits-Anpassung

[ANWALT-WERTUNG: Hier wird die Selbständigkeit nachträglich
gestärkt — heilt aber NICHT die Vergangenheit. Geeignet, wenn
die Beauftragung fortgeführt werden soll und das laufende Risiko
gemindert werden soll.]

Maßnahmen:
- Schreibtisch entfernen, kein Namensschild
- E-Mail-Adresse: eigene Berater-Domain statt [[Unternehmens-
  name-4c1b]]-Adresse
- Visitenkarte ohne Funktion „IT-Consultant“ beim Auftraggeber
- Teilnahme an Meetings nur projekt-spezifisch
- Weitere Auftraggeber aktiv suchen (Akquise dokumentieren)
- Berufshaftpflicht-Versicherung abschließen
- Außenauftritt stärken (Markenname, Website, ggf. HR-Eintrag)
- Vertrag in Werkvertrag mit klaren Gewerken umwandeln

### Option C — Beendigung / Anstellungs-Angebot

[ANWALT-WERTUNG: Bei sehr hohem Risiko-Profil und Wunsch nach
Fortführung der Zusammenarbeit: Anstellungs-Vertrag anbieten.]
- Rückwirkende Beitragspflicht prüfen (4-Jahres-Verjährung
  vs. 30 Jahre bei Vorsatz).
- Steuerliche Korrektur-Planung (Lohnsteuer, Umsatzsteuer).

## IV. Folgen-Bewertung bei Status „abhängig beschäftigt“

### a) Beitragsnachforderung § 28e SGB IV

- Regel-Verjährung: 4 Jahre (§ 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV)
- Bei Vorsatz: 30 Jahre (§ 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV)
- Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV (1 % pro Monat)
- Zuständige Einzugsstelle: Krankenkasse des Beschäftigten

[ANWALT-WERTUNG: Beitragsnachforderungs-Volumen rechnerisch
darstellen — Tagessatz × Tage/Monat × Beitragssatz Arbeitgeber-
und Arbeitnehmer-Anteil × Monate. Bei [[Geldbetrag-2c5e]] EUR/
Tag und 18 Monaten Laufzeit deutlich sechsstelliger Bereich.]

### b) § 266a StGB-Risiko

- Vorenthalten der Arbeitnehmer-Beiträge: bedingter Vorsatz
  ausreichend
- Strafmaß: bis 5 Jahre, in besonders schweren Fällen bis 10
  Jahre
- KEINE Selbstanzeige-Möglichkeit nach § 371 AO (nur für
  Steuerstraftaten)
- Für die steuerstrafrechtliche Seite ggf. separate Selbst-
  anzeige nach § 371 AO prüfen (Lohnsteuer-Hinterziehung)
- Strafrechts-Beratung anbinden.

### c) Arbeitsrechtliche Folgen

- Kündigungsschutz nach KSchG ab 6 Monaten Wartezeit
- Urlaubsanspruch § 1 BUrlG
- Entgeltfortzahlung § 3 EFZG
- Befristungs-Schriftform § 14 Abs. 4 TzBfG

### d) Steuerliche Folgen

- Lohnsteuer-Pflicht Arbeitgeber rückwirkend
- Einkommensteuer-Korrektur Auftragnehmer (Erstattung
  bisheriger ESt-Vorauszahlungen)
- Umsatzsteuer-Korrektur (Rechnungen waren ggf. unberechtigter
  USt-Ausweis nach § 14c UStG)

## V. BSG-Linie (Schwerpunkte)

Alle Aktenzeichen als "verifikations-bedürftig" markiert —
gegen dejure.org / bsg.bund.de zu prüfen:

1. BSG zur Gesamtbetrachtung als Bewertungs-Maßstab
2. BSG zur Geringfügigkeit der vertraglichen Bezeichnung
3. BSG zur "Ein-Kunden-Selbständigkeit" als Risiko-Indiz
4. BSG zu IT-Beratern in Bank-Projekten
5. BSG zur Eingliederung in den Betrieb als Schlüssel-Indiz

## VI. Offene Punkte für die Anwält:in

1. Indizien-Gesamtbewertung final dokumentieren.
2. § 7a SGB IV-Antrags-Entscheidung mit Mandant abstimmen
   (Option A, B oder C).
3. Bei Option B: konkrete Vertrags- und Tätigkeits-Anpassungs-
   Vorschläge erarbeiten.
4. Strafrechts-Beratung zu § 266a StGB-Risiko anbinden.
5. Steuerliche Korrektur-Planung mit Steuerberatung anbinden
   (Lohnsteuer, Umsatzsteuer).
6. BSG-Aktenzeichen gegen dejure.org / bsg.bund.de verifizieren.
7. Beitragsnachforderungs-Volumen rechnerisch darstellen.
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Was das Berufsrecht verlangt

Pflichten — und wie anymize sie abdeckt

§ 7a Abs. 6 SGB IV — Rückwirkungs-Schutz nur bei Antrag im ersten Monat

Der Antrag auf Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund schützt nur dann vor rückwirkender Beitragspflicht, wenn er INNERHALB DES ERSTEN MONATS nach Beauftragungs-Beginn gestellt wird. Bei späterer Antragstellung greift der Rückwirkungs-Schutz nicht — die Beitragspflicht entsteht rückwirkend zum Beauftragungs-Beginn (im Rahmen der § 25 SGB IV-Verjährung). Bei geplanten Beauftragungen ist die rechtzeitige Antragstellung praktisch der wichtigste Compliance-Hebel.

§ 25 SGB IV — Verjährung Beitragsnachforderung

Regel-Verjährung 4 Jahre nach § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV. Bei vorsätzlichem Vorenthalten 30 Jahre nach § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV — was bei systematischen Scheinselbständigkeits-Modellen schnell unterstellt wird. Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV (1 % pro Monat) summieren sich erheblich. Die Beitragsnachforderung umfasst sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer-Anteil — Letzteren kann der Arbeitgeber nur in den letzten 3 Monaten beim Arbeitnehmer zurückholen (§ 28g S. 3 SGB IV).

§ 266a StGB — Vorenthalten von Arbeitsentgelt

Vorenthalten der Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung ist nach § 266a Abs. 1 StGB strafbar; bedingter Vorsatz genügt. Strafmaß bis 5 Jahre, in besonders schweren Fällen bis 10 Jahre. KEINE Selbstanzeige-Möglichkeit nach § 371 AO (nur Steuerstraftaten). Bei Scheinselbständigkeits-Fällen mit Status-Risiko ist die Strafrechts-Beratung zwingend anzubinden. Lohnsteuer-Hinterziehung (separat zu prüfen) kann selbstanzeige-fähig sein.

BSG — vertragliche Bezeichnung ist NICHT entscheidend

Die Bezeichnung als „Beratungsvertrag“, „freier Mitarbeiter“, „Werkvertrag“ ist nach gefestigter BSG-Linie nicht entscheidend. Maßgeblich ist die tatsächliche Vertragsdurchführung — die Gesamtbetrachtung der Indizien (Weisungsgebundenheit, Eingliederung, Betriebsmittel, Risiko, Kunden, Außenauftritt). „Vertragstheater“ mit selbständigkeits-betonter Sprache rettet keine in der Praxis abhängige Beschäftigung.

Ein-Kunden-Selbständigkeit

Wenn ein Solo-Selbständiger über längere Zeit (typisch 12+ Monate) seinen Umsatz überwiegend (>80 %) von einem Auftraggeber bezieht, ist dies nach BSG-Linie ein starkes Indiz für abhängige Beschäftigung. Praktische Folge: Die Auftragnehmer-Seite muss aktive Akquise dokumentieren und mehrere Auftraggeber nachweisen, um die Selbständigkeit zu sichern.

§ 43a BRAO Verschwiegenheit

anymize ersetzt Auftraggeber, Auftragnehmer (auch Geschäftsführer hinter Firmen-Mantel), Vergütungen, Kunden-Bezüge und Projekt-Codes vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter. Bei Compliance-Mandaten mit größeren Freelancer-Pools ist die Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig zu sichten — auch indirekte Identifikations-Risiken (Projekt-Codes, Branchen-Bezüge) prüfen.

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Datenschutz und Vertraulichkeit

So funktioniert das mit anymize

Die juristisch entscheidende Frage bei der Status-Prüfung: Sieht der KI-Anbieter den Auftraggeber-Namen, den Auftragnehmer-Namen (auch hinter einem Firmen-Mantel), die Vergütungs-Beträge, die Kunden-Bezüge und die Projekt-Details? Antwort mit anymize: nein. Auftraggeber, Auftragnehmer, Vergütungen, IBANs, Kunden-Bezüge, Standorte und Projekt-Codes werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag); bei Auftraggeber-Compliance-Mandat zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse Compliance). Bei Gesundheits-Bezügen im Auftragnehmer-Kontext (z. B. Honorar-Ärzte mit Patienten-Daten) ist Art. 9 DSGVO relevant — anymize-Anonymisierung mit erhöhter Sorgfalt sichten. Die Klarnamen werden aus dem KI-Kontext gehalten, was § 203 StGB strukturell entlastet.

Was anymize konkret leistet

  • Erkennt Auftraggeber, Auftragnehmer (auch Geschäftsführer hinter Firmen-Mantel), Vergütungen, Kunden-Bezüge, Standorte und Projekt-Codes mit über 95 % Genauigkeit.
  • Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht.
  • Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — du siehst die Status-Matrix mit den richtigen Klarnamen, Zahlen und Projekt-Bezügen zurück.
  • Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
  • Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach deiner Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
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Sicherheitscheck vor der Einreichung

Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden

Vor dem KI-Aufruf

  • Zeit-Architektur geklärt — bei geplanter Beauftragung § 7a SGB IV-Antrag im ersten Monat einplanen?
  • Vertrag, Tätigkeits-Beschreibung und Außenauftritts-Daten vollständig?
  • Wirtschaftliche Situation Auftragnehmer (weitere Auftraggeber, Akquise, eigene Mitarbeiter) dokumentiert?
  • Mandatsseite (Auftraggeber, Auftragnehmer, Compliance-Strukturierung) im Prompt eingesetzt?
  • Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — bei Firmen-Mantel auch Geschäftsführer-Namen, bei Compliance-Mandaten Projekt- und Branchen-Bezüge?

Nach der KI-Antwort

  • Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
  • Indizien-Katalog vollständig (Weisungsgebundenheit, Eingliederung, Betriebsmittel, Risiko, Kunden, Außenauftritt)?
  • Gesamtbewertung im Sinne der BSG-Gesamtbetrachtung erfolgt?
  • Verfahrens-Empfehlung (§ 7a SGB IV / Vertrags-Anpassung / Beendigung) mit Mandant abgestimmt?
  • Folgen-Bewertung (Beitragspflicht § 28e, § 266a StGB-Risiko, steuerliche Folgen) dokumentiert?
  • BSG-Aktenzeichen gegen dejure.org / bsg.bund.de verifiziert?

Vor der Mandanten-Beratung

  • Bei § 266a StGB-Risiko: Strafrechts-Beratung angebunden?
  • Steuerliche Korrektur-Planung (Lohnsteuer, Umsatzsteuer) mit Steuerberatung abgestimmt?
  • Beitragsnachforderungs-Volumen rechnerisch dargestellt (4 vs. 30 Jahre)?
  • Bei Auftragnehmer-Mandat: arbeitsrechtliche Folgen (Kündigungsschutz, Urlaub, Entgeltfortzahlung) erläutert?
  • Vier-Augen-Freigabe bei hohem Risiko-Profil?

Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert

  • KI lässt sich von der vertraglichen Bezeichnung „Beratungsvertrag / freier Mitarbeiter“ leiten — der Prompt zwingt die Bewertung der tatsächlichen Vertragsdurchführung nach BSG-Linie.
  • KI ignoriert die „Ein-Kunden-Selbständigkeit“ als Risiko-Indiz — der Prompt setzt Umsatz-Anteil pro Auftraggeber als Pflicht-Check.
  • KI prognostiziert eine abschließende Status-Bewertung ohne anwaltliche Wertung — der Prompt verbietet die Letzt-Bewertung.
  • KI empfiehlt Selbstanzeige nach § 371 AO bei § 266a StGB — das ist falsch (§ 266a StGB ist nicht selbstanzeige-fähig); der Prompt klärt dies explizit.
  • KI vergisst den § 7a Abs. 6 SGB IV-Rückwirkungs-Schutz bei laufender vs. geplanter Beauftragung — der Prompt zwingt die Zeit-Architektur-Prüfung.
  • KI halluziniert BSG-Aktenzeichen — deshalb die Citation-Verifikations-Liste am Ende und die Pflicht-Verifikation gegen dejure.org / bsg.bund.de.
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Rechtsgrundlagen

Normen, Urteile, Belege

Primärnormen

  • Begriff der Beschäftigung — Indizien-Katalog
  • Statusfeststellungs-Verfahren bei der Clearingstelle DRV Bund
  • Rückwirkungs-Schutz bei Antrag im ersten Monat
  • Verjährung Beitragsnachforderung (4 / 30 Jahre)
  • Zahlungspflicht des Arbeitgebers
  • Erstattungs-Anspruch Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer (3-Monats-Grenze)
  • Säumniszuschläge
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Widerspruchsfrist gegen Beitragsprüfungs-Bescheid

BSG-Linie

  • Indizien-Würdigung als Bewertungs-Maßstab
  • Bezeichnung nicht entscheidend, tatsächliche Durchführung zählt
  • Starkes Indiz gegen Selbständigkeit
  • Eingliederung in Projekt-Teams als Schlüssel-Indiz
  • Mehrheits-Gesellschafter, Sperrminorität, Stimmrechts-Bindung
  • Eingliederung in Klinik-Strukturen als Beschäftigungs-Indiz

Berufsrechtliche Grundlagen

  • Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
  • Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
  • Besondere Kategorien (z. B. Honorar-Ärzte mit Patienten-Bezug)

Sekundärquellen

  • Mandantentransparenz und KI-Einsatz
  • KI in der anwaltlichen Praxis
  • Standardkommentar Sozialgesetzbuch IV
  • Kommentar zum Sozialgesetzbuch IV

Stand: · Nächste Überprüfung:

Hinweis zur Nutzung

Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz

Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.

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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.

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