Arbeitsrecht
AGG-Schadensersatzklage
anymize entfernt Mandanten-, Arbeitgeber-, Zeugen- und Sozialdaten — einschließlich besonders sensibler Diskriminierungsmerkmale (Behinderung, Religion, Gesundheit) — automatisch aus dem Sachverhalt, bevor er an GPT, Claude oder Gemini geht. Und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So strukturierst du eine AGG-Klage nach § 15 AGG mit § 22 AGG-Beweislast-Logik in der 2-Monats-Frist, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die AGG-Schadensersatz- und Entschädigungsklage nach § 15 AGG ist arbeitsrechtliches Spezialfeld mit ungewöhnlicher Beweislast-Architektur (§ 22 AGG — Vermutungsregel zugunsten der Anspruchstellenden) und kurzer Geltendmachungs-Frist (§ 15 Abs. 4 AGG — 2 Monate schriftlich). Der entscheidende anwaltliche Hebel liegt im Indizienbündel: Welche Tatsachen begründen die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines AGG-Merkmals? Und in der Bemessung des Schmerzensgeldes nach BAG-Linie. anymize beschleunigt die Strukturierung des Sachverhalts und der Klage auf pseudonymisiertem Text. Die Frist-Sicherung, die Indizienbündel-Bewertung und die Würdigung im Lichte der BAG-Schmerzensgeld-Rechtsprechung bleiben menschliche Pflicht.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Fachanwält:in für Arbeitsrecht; Rechtsanwält:in mit AGG-Schwerpunkt; Inhouse-Counsel mit Diversity- und Antidiskriminierungs-Verantwortung; Mandantenseite typischerweise Arbeitnehmer; Arbeitgeber-Seite in der Defense.
- Seniorität
- Regelanwender:in bis Spezialist:in — die § 22 AGG-Beweislast-Vermutung und das Zusammenspiel mit § 15 AGG-Ansprüchen verlangen Erfahrung. Bei sensiblen Merkmalen (Behinderung, Gesundheit, Religion, sexuelle Identität) ist besondere Sorgfalt bei Sachverhalt und Anonymisierung erforderlich.
- Kanzleigröße
- Einzelkanzlei bis Großkanzlei. In SMB-Arbeitnehmer-Kanzleien als Schwerpunkt-Mandat; in Großkanzlei-HR-Praxis als Defense-Routine; in Inhouse-Funktionen als Compliance-Vorgang.
- Spezifische Kontexte
- Arbeitnehmer:in erhält Bewerbungsabsage und vermutet AGG-Verstoß; AGG-Verstoß im laufenden Arbeitsverhältnis (Beförderung verweigert, Bonus gekürzt, Mobbing-Sachverhalte mit Diskriminierungs-Bezug); AGG-Verstoß bei Beendigung (diskriminierende Kündigung — Parallel-Mandat zur Kündigungsschutzklage); Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach § 3 Abs. 4 AGG; Verbands-Beteiligung nach § 23 AGG. Arbeitgeber-Defense gegen AGG-Klage.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
§ 15 AGG kombiniert Schadensersatz (Abs. 1 — materieller Schaden) und Entschädigung (Abs. 2 — immaterieller Schaden, „Schmerzensgeld“); die Geltendmachung muss schriftlich innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnis der Benachteiligung erfolgen (§ 15 Abs. 4 AGG). Das eigentliche Beweislast-Problem löst § 22 AGG: Wenn die Anspruchstellende Indizien vorträgt, die eine Benachteiligung wegen eines AGG-Merkmals (§ 1 AGG: Rasse/ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) vermuten lassen, muss die Gegenseite beweisen, dass kein Verstoß vorlag. Die anwaltliche Kunst liegt im Indizienbündel: Welche Tatsachen sprechen für eine Benachteiligung? Stellenausschreibungs-Hinweise, Auswahl-Kommunikation, Vergleichsfälle, Aussagen von Entscheidungsträger:innen, Statistik des Arbeitgebers. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Mandanten-Name, Arbeitgeber, Zeugen, Bewerbungs-Daten und ggf. Diskriminierungsmerkmale (Behinderung, Gesundheits-Hinweise, Religion — alles Art. 9 DSGVO-Daten) das Haus verlassen. anymize löst diesen Konflikt: Klarnamen, Sozialdaten und sensible Merkmale werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; das Indizienbündel-Drafting läuft auf pseudonymisiertem Text. Re-Identifikation und anwaltliche Würdigung kommen anschließend.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Klage-Erstentwurf
~70 Min
Frontier-KI strukturiert Indizienbündel, Klage-Anträge, Sachverhalts-Darstellung und Schmerzensgeld-Bemessung in unter zehn Minuten. Anwaltliche Würdigung, Frist-Sicherung und Citation-Verifikation kommen wie gewohnt obendrauf.
Mehrwert pro Mandat
€ 230–400
Stundensatz Arbeitsrecht (€ 200–350/h) angewandt auf ~70 Minuten freigespielte Drafting-Zeit.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — einschließlich besonders sensibler Diskriminierungsmerkmale (Behinderung, Religion, Gesundheit) — bevor der Sachverhalt das Haus verlässt.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollierst du im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf — bei Art.-9-Merkmalen besonders sorgfältig.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
2-Monats-Frist § 15 Abs. 4 AGG SOFORT prüfen und sichern. Die Frist beginnt mit Kenntnis der Benachteiligung — bei Bewerbungsabsage typischerweise mit Zugang der Absage. Eintrag in den Kanzlei-Fristenkalender mit Vorab-Erinnerung. Die schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb der 2-Monats-Frist ist Anspruchs-Voraussetzung — eine versäumte Frist macht den Anspruch verfallen.
Sie
§ 15 Abs. 4 AGG — Geltendmachungs-Frist als Anspruchs-Voraussetzung
Sachverhalts-Aufnahme mit Indizienbündel-Fokus. Du nimmst Mandanten-Aussagen, Kommunikation mit dem Arbeitgeber, Bewerbungs- bzw. Personalakten-Bezüge, Stellenausschreibungen, Zeugen-Aussagen und Vergleichsfälle auf. Frage gezielt nach: Welche AGG-Merkmale sind betroffen? Welche Indizien liegen vor? Gibt es vergleichbare Beschäftigte oder Bewerber mit anderer Merkmals-Ausprägung, die anders behandelt wurden? Gibt es Statistiken oder Muster?
Sie
Indizienbündel als Kernsubstanz der § 22 AGG-Vermutung
anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Mandant:in, Arbeitgeber, Entscheidungsträger:in, Zeugen, Adressen, Geburtsdatum, Personalnummer, Bruttogehalt, IBAN, sowie sensible Diskriminierungsmerkmale wie Behinderung, Gesundheits-Hinweise, Religion — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Bei Art.-9-DSGVO-Daten besonders sorgfältige Vorschau. Erkennungsrate über 95 %.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB · Art. 9 DSGVO
Frontier-KI strukturiert die Klage. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht mit dem unten stehenden Prompt an dein gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Die KI strukturiert: (1) Indizienbündel-Matrix mit Wertung der Substanzialität jedes Indizes; (2) Klage-Anträge nach § 15 Abs. 1 (Schaden) und § 15 Abs. 2 AGG (Entschädigung); (3) Schmerzensgeld-Bemessung im Lichte der BAG-Linie; (4) Sachverhalts-Darstellung in Klage-Reihenfolge; (5) Rechtliche Würdigung mit § 22 AGG-Vermutungs-Logik. Die KI arbeitet ausschließlich mit Platzhaltern.
GPT / Claude / Gemini in anymize
Strukturierte Klage-Architektur in Minuten
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch Klarnamen, Adressen, Diskriminierungsmerkmale und Vergleichsfälle wieder ein. Du erhältst einen vollständigen Klage-Entwurf mit Indizienbündel-Matrix, den du inhaltlich prüfst: Substanzialität der Indizien, Schmerzensgeld-Bemessung gegen die BAG-Linie abgleichen, BAG-Aktenzeichen verifizieren.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Würdigung
Freigabe und beA-Einreichung. Du stimmst den Entwurf mit der Mandantschaft ab, ergänzt Zeugen-Adressen, lässt bei Associates die Vier-Augen-Prüfung laufen und reichst die Klage über das beA beim Arbeitsgericht ein (§ 46c ArbGG i.V.m. § 130a ZPO). Streitwert und Zuständigkeit nach den AGG-spezifischen Maßstäben. BAG-Aktenzeichen zur Schmerzensgeld-Höhe gegen dejure.org / bundesarbeitsgericht.de / beck-online verifizieren.
Sie
Anwaltliche Letztverantwortung · § 43a Abs. 3 BRAO
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandant:in, Arbeitgeber, Entscheidungsträger:in, Zeugen, Sozialdaten, Bewerbungsdaten — und sensible Diskriminierungsmerkmale wie Behinderung, Gesundheits-Hinweise, Religion — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (z. B. Mandanten- vs. Vergleichsperson-Name in Indizienbündel-Aufstellung).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach deiner Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Was du als Anwält:in tust
- Frist § 15 Abs. 4 AGG (2 Monate ab Kenntnis) SOFORT eintragen — die schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber ist Anspruchs-Voraussetzung.
- Indizienbündel mit der Mandantschaft strukturieren — gezielt nach Vergleichsfällen, Aussagen, Stellenausschreibungs-Hinweisen und Statistik fragen.
- Anonymisierungs-Vorschau bei Art.-9-Merkmalen (Behinderung, Gesundheit, Religion) besonders sorgfältig sichten — erhöhte Sorgfalts-Anforderung nach Art. 9 DSGVO.
- Schmerzensgeld-Bemessung gegen die aktuelle BAG-Linie abgleichen; BAG-Aktenzeichen gegen dejure.org / bundesarbeitsgericht.de / beck-online verifizieren; Einreichung über beA.
Daten-Input
Mandanten-Sachverhalt, Kommunikation mit Arbeitgeber (Bewerbungsabsage, Beförderungs-Verweigerung, Kündigung, Mobbing-Kontext), Stellenausschreibung, Bewerbungs- bzw. Personalakten-Auszüge, Zeugen-Aussagen, Vergleichsfälle (vergleichbare Beschäftigte/Bewerber mit anderer Merkmals-Ausprägung), Sozialdaten der Mandantschaft, ggf. Schwerbehinderten-/Gesundheits-/Religions-Hinweise (Art. 9 DSGVO).
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierter Klage-Erstentwurf mit Indizienbündel-Matrix, Klage-Anträgen nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG, Schmerzensgeld-Bemessung im Lichte der BAG-Linie, Sachverhalts-Darstellung und rechtlicher Würdigung mit § 22 AGG-Vermutungs-Logik kommt zurück. anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen.
Freigabeprozess
Du behältst jederzeit die Hoheit: Frist-Sicherung § 15 Abs. 4 AGG, Indizienbündel-Bewertung, Schmerzensgeld-Bemessung, BAG-Citation-Verifikation, Mandanten-Abstimmung, beA-Einreichung — alles im üblichen Kanzlei-Workflow. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzt du diesen Prompt:
1. Frist-Sicherung § 15 Abs. 4 AGG (2 Monate ab Kenntnis) und § 61b ArbGG (3 Monate ab Ablehnung) eintragen — vor allem Übrigen.
2. Sachverhalt mit Indizienbündel-Fokus in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Mandant:in, Arbeitgeber, Zeugen, Diskriminierungsmerkmale werden zu Platzhaltern).
3. Meta-Daten (Kenntnis-Datum, Frist-Status, Mandatsseite, AGG-Merkmale, Lebenssachverhalt) im Prompt eintragen.
4. Diesen Prompt kopieren und an den Sachverhalt anhängen.
5. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Drafting-Assistenz für eine Arbeitsrechts-Kanzlei mit
AGG-Schwerpunkt. Du kennst § 15 AGG (Schadensersatz und
Entschädigung), § 22 AGG (Beweislast-Vermutung bei Indizien),
§ 15 Abs. 4 AGG (Geltendmachungs-Frist 2 Monate schriftlich),
§ 7 Abs. 1 AGG (Benachteiligungs-Verbot) und § 1 AGG (Schutz-
Merkmale).
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
# Meta-Daten (von Anwält:in vorab geprüft)
- Kenntnis der Benachteiligung: [DATUM_KENNTNIS] — einfügen
- 2-Monats-Frist § 15 Abs. 4 AGG: [DATUM_KENNTNIS] + 2 Monate =
[DATUM_FRIST] — einfügen
- Schriftliche Geltendmachung erfolgt: [ja / nein / DATUM] — einfügen
- Klage-Frist nach Ablehnung (3 Monate § 61b ArbGG): [DATUM] —
einfügen
- Mandatsseite: [ARBEITNEHMER / ARBEITGEBER (Defense)]
- AGG-Merkmal(e): [Rasse/ethn. Herkunft / Geschlecht / Religion /
Weltanschauung / Behinderung / Alter / sexuelle Identität /
mehrere] — einfügen
- Lebenssachverhalt: [Bewerbung / Beförderung / Kündigung / Mobbing
/ sexuelle Belästigung / andere Benachteiligung] — einfügen
- Zuständiges Arbeitsgericht: [Ort] — einfügen
- Bruttomonatsgehalt der Mandantschaft: [Wert oder Platzhalter]
# Aufgabe
Erstelle einen Klage-Erstentwurf nach § 253 Abs. 2 ZPO mit
folgenden Bausteinen:
1. Rubrum
- Kläger:in / Beklagte:r / zuständiges Arbeitsgericht
- Streitwert nach § 48 GKG / § 42 GKG (Schadensersatz und
Entschädigung — anwaltlich zu prüfen)
- Klage-Frist § 61b ArbGG / § 15 Abs. 4 AGG prominent vermerken
2. Anträge (bestimmt, vollstreckungsfähig nach § 253 Abs. 2 Nr. 2
ZPO)
- Nr. 1: Antrag auf Zahlung von Schadensersatz nach § 15 Abs. 1
AGG (materieller Schaden — z. B. entgangenes Bewerbungs-
Gehalt, Drittabschluss-Kosten).
- Nr. 2: Antrag auf Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2
AGG (immaterieller Schaden — Schmerzensgeld). Höhe-Vorschlag
auf Basis BAG-Linie, NICHT als feste Empfehlung — siehe
Verbots-Liste.
- ggf. Nr. 3: Feststellungs- oder Unterlassungs-Antrag bei
fortdauernder Benachteiligung.
3. Sachverhalt (chronologisch, ohne Wertung)
- Beschäftigungs- bzw. Bewerbungs-Verhältnis
- Ablauf der konkreten Benachteiligung (Datum, Ort,
Entscheidungs-Träger)
- Indizien (Stellenausschreibung, Kommunikation, Vergleichsfälle,
Aussagen, Statistik)
- Geltendmachung § 15 Abs. 4 AGG (Datum, Form, Inhalt)
- Ablehnung / fehlende Reaktion des Arbeitgebers
4. Rechtliche Würdigung
a) § 22 AGG-Vermutung
- Indizienbündel-Matrix: Welche Tatsachen sprechen für eine
Benachteiligung wegen welchen AGG-Merkmals?
- Substanzialitäts-Bewertung der Indizien
- Folge: Vermutung der Benachteiligung greift; Beweislast
wechselt auf den Arbeitgeber.
b) § 7 Abs. 1 AGG — Benachteiligungs-Verbot
- Unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung nach
§ 3 AGG?
c) § 15 Abs. 1 AGG — materieller Schaden
- Konkrete Schadens-Positionen (entgangenes Gehalt,
Bewerbungskosten, Therapie-Kosten)
- Kausalität
d) § 15 Abs. 2 AGG — Entschädigung
- Schmerzensgeld-Bemessung nach BAG-Linie
- Bei Bewerbungs-Sachverhalten: Deckelung "3 Monatsgehälter"
nach § 15 Abs. 2 S. 2 AGG nur bei hypothetischer Nicht-
Einstellung trotz benachteiligungsfreier Auswahl
5. Schmerzensgeld-Bemessung (im Lichte der BAG-Linie)
Faktoren:
- Schwere und Dauer der Benachteiligung
- Vorsatz / Fahrlässigkeit
- Anlass und Beweggrund
- Folgen für die Mandantschaft
- Präventions-Funktion (Unions-rechtliche Vorgabe)
[ANWALT-WERTUNG: Konkrete Höhe ist anwaltliche Bewertung im
Einzelfall — Vergleichs-Spannbreite aus BAG-Linie nennen,
keinen Festbetrag empfehlen.]
6. Streitwert und Zuständigkeit
Streitwert nach § 48 GKG / § 42 GKG; Arbeitsgericht nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG.
7. Citation-Verifikations-Liste
Alle BAG-Aktenzeichen am Ende als "verifikations-bedürftig"
markieren — manuell gegen dejure.org / bundesarbeitsgericht.de /
beck-online prüfen.
8. Offene-Punkte-Liste für die Anwält:in
- Geltendmachungs-Schreiben nach § 15 Abs. 4 AGG vorhanden /
fristgerecht?
- Klage-Frist § 61b ArbGG mit Kanzlei-Fristenkalender abgleichen
- Indizienbündel mit Mandantschaft verifizieren
- Vergleichsfälle und Zeugen-Adressen ergänzen
- BAG-Aktenzeichen zur Schmerzensgeld-Höhe verifizieren
# Format
Vollständiger Klage-Entwurf als Markdown mit Platzhaltern für die
Re-Identifikation; separate Indizienbündel-Matrix und Offene-Punkte-
Liste am Ende.
# Verbote
KEINE feste Empfehlung zur Schmerzensgeld-Höhe — nur Spannbreite
auf Basis BAG-Linie nennen, mit [ANWALT-WERTUNG]-Markierung.
KEINE Vermutungen zu nicht im Sachverhalt vorgetragenen Tatsachen.
KEIN BAG-Urteil ohne "verifikations-bedürftig"-Markierung bei
Unsicherheit — lieber Lücke als Halluzination.
KEINE abschließende Erfolgsaussichten-Bewertung — das ist
anwaltliche Würdigung.
KEINE Spekulation zur Motivation der Beklagten-Entscheidungsträger.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
Mandant:in:
[[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]], geboren [[Datum-a3f9]],
wohnhaft [[Adresse-a3f9]].
Anerkannte Schwerbehinderung mit GdB [[Wert-7c3a]].
Arbeitgeber (Beklagte:r):
[[Unternehmensname-c4d1]], [[Adresse-c4d1]].
Sachverhalt:
Bewerbung der Mandantin auf eine ausgeschriebene Stelle als
[[Beruf-e8a2]] am [[Datum-1a2b]]. Die Stellenausschreibung
enthält den Hinweis „junges, dynamisches Team mit hoher
körperlicher Belastbarkeit“.
Die Mandantin teilte im Bewerbungsschreiben die anerkannte
Schwerbehinderung mit (Pflicht zur Mitteilung umstritten, hier
freiwillig).
Am [[Datum-2c3d]] erhielt die Mandantin eine kurze Absage ohne
inhaltliche Begründung. Im Telefonat am [[Datum-3e4f]] äußerte
der zuständige Personalleiter [[Vorname-9b2a]] [[Nachname-9b2a]]:
„Wir brauchen jemanden, der körperlich voll einsatzfähig ist“.
Auf Nachfrage hat die Mandantin erfahren, dass die Position
intern mit [[Vorname-4c33]] [[Nachname-4c33]] besetzt wurde —
ohne Schwerbehinderung, mit vergleichbarer Qualifikation.
Geltendmachung:
Schriftliche Geltendmachung nach § 15 Abs. 4 AGG erfolgte am
[[Datum-4g5h]] — innerhalb der 2-Monats-Frist ab Zugang der
Absage am [[Datum-2c3d]].
Reaktion Arbeitgeber:
Ablehnung am [[Datum-5h6i]] mit Hinweis auf „Qualifikations-
Erwägungen“.
Bruttomonatsgehalt (Vergleichsmaßstab):
[[Geldbetrag-2f15]] EUR/Monat (laut Stellenausschreibung).
Meta-Daten für Prompt (vorab geprüft):
- Kenntnis der Benachteiligung: [[Datum-2c3d]]
- 2-Monats-Frist § 15 Abs. 4 AGG: [[Datum-2c3d]] + 2 Monate =
[[Datum-friste1]] — schriftliche Geltendmachung erfolgt
[[Datum-4g5h]]
- Klage-Frist § 61b ArbGG (3 Monate ab Ablehnung):
[[Datum-5h6i]] + 3 Monate = [[Datum-friste2]]
- Mandatsseite: ARBEITNEHMER
- AGG-Merkmal: Behinderung (§ 1 AGG)
- Lebenssachverhalt: Bewerbung
- Zuständiges ArbG: [[Ort-c4d1]]So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# AGG-Schadensersatzklage — Erstentwurf
*Nach Anwalts-Prüfung und Citation-Check zur Einreichung freigeben.*
**KLAGE-FRIST § 61b ArbGG: [[Datum-friste2]] — bereits im
Fristenkalender**
---
## Rubrum
An das Arbeitsgericht [[Ort-c4d1]]
In dem Rechtsstreit
**[[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]]**, [[Adresse-a3f9]]
— Klägerin —
Verfahrensbevollmächtigte: [Kanzlei-Platzhalter]
gegen
**[[Unternehmensname-c4d1]]**, [[Adresse-c4d1]]
— Beklagte —
wegen Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG
**Streitwert:** [[Geldbetrag-2f15]] EUR × Faktor (Schadensersatz +
Entschädigung — § 48 GKG / § 42 GKG, anwaltlich zu konkretisieren)
## Anträge
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
Schadensersatz in Höhe von [BETRAG] EUR nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
Rechtshängigkeit zu zahlen (§ 15 Abs. 1 AGG).
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine angemessene
Entschädigung, mindestens jedoch [BETRAG] EUR, nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
Rechtshängigkeit zu zahlen (§ 15 Abs. 2 AGG).
[ANWALT-WERTUNG: Konkrete Beträge auf Basis der BAG-Linie zur
Schmerzensgeld-Höhe bei Schwerbehinderten-Diskriminierung in der
Bewerbung — Spannbreite typischerweise 1–3 Monatsgehälter; die
Deckelung "3 Monatsgehälter" nach § 15 Abs. 2 S. 2 AGG greift nur
bei hypothetischer Nicht-Einstellung trotz benachteiligungsfreier
Auswahl.]
## Sachverhalt
Die Klägerin [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]] ist anerkannt
schwerbehindert mit einem GdB von [[Wert-7c3a]]. Sie bewarb sich
am [[Datum-1a2b]] auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle
als [[Beruf-e8a2]].
Die Stellenausschreibung der Beklagten enthielt den Hinweis „junges,
dynamisches Team mit hoher körperlicher Belastbarkeit“. In ihrer
Bewerbung teilte die Klägerin freiwillig ihre anerkannte
Schwerbehinderung mit.
Am [[Datum-2c3d]] erhielt die Klägerin eine kurze Bewerbungs-Absage
ohne inhaltliche Begründung. In einem auf Initiative der Klägerin
geführten Telefonat am [[Datum-3e4f]] äußerte der Personalleiter
der Beklagten, [[Vorname-9b2a]] [[Nachname-9b2a]]: „Wir brauchen
jemanden, der körperlich voll einsatzfähig ist“.
Auf Nachfrage erfuhr die Klägerin, dass die Position mit
[[Vorname-4c33]] [[Nachname-4c33]] besetzt wurde, einer Person
ohne Schwerbehinderung und mit vergleichbarer Qualifikation.
Die Klägerin hat den Anspruch mit Schreiben vom [[Datum-4g5h]]
gegenüber der Beklagten schriftlich geltend gemacht. Die 2-Monats-
Frist nach § 15 Abs. 4 AGG (Kenntnis der Benachteiligung am
[[Datum-2c3d]]) ist gewahrt.
Mit Schreiben vom [[Datum-5h6i]] hat die Beklagte den Anspruch unter
Hinweis auf „Qualifikations-Erwägungen“ abgelehnt.
## Indizienbündel-Matrix (§ 22 AGG)
| Indiz | Tatsachen-Grundlage | Bezug zu AGG-Merkmal | Substanzialität |
|---|---|---|---|
| 1 | Stellenausschreibung „hohe körperliche Belastbarkeit“ | Behinderung | Indiz für mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG) |
| 2 | Bewerbung enthielt Mitteilung der Schwerbehinderung | Behinderung | direkte Kenntnis des Arbeitgebers |
| 3 | Absage ohne inhaltliche Begründung | Behinderung | Indiz, weil bei vergleichbarer Qualifikation |
| 4 | Aussage Personalleiter „körperlich voll einsatzfähig“ | Behinderung | starkes Indiz für direkte Benachteiligung (§ 3 Abs. 1 AGG) |
| 5 | Einstellung Vergleichsperson [[Vorname-4c33]] [[Nachname-4c33]] ohne Schwerbehinderung | Behinderung | Vergleichsfall-Indiz |
## Rechtliche Würdigung
### I. § 22 AGG — Vermutung der Benachteiligung wegen Behinderung
Die Klägerin hat Indizien vorgetragen, die eine Benachteiligung
wegen ihrer Behinderung vermuten lassen (§ 22 AGG). Das
Indizienbündel umfasst (1) eine Stellenausschreibung mit
Belastbarkeits-Anforderung, die für Menschen mit Behinderung
typischerweise eine mittelbare Benachteiligung begründet; (2) die
Kenntnis der Beklagten von der Schwerbehinderung; (3) eine
unmittelbar im Anschluss erfolgte Absage ohne inhaltliche
Begründung; (4) eine Aussage des Personalleiters mit unmittelbarem
Bezug zur körperlichen Einsatzfähigkeit; (5) die Besetzung der
Position mit einer vergleichbar qualifizierten Person ohne
Schwerbehinderung.
Diese Indizien sind in ihrer Gesamtheit hinreichend substantiiert,
um die § 22 AGG-Vermutung auszulösen. Die Beweislast für das
Nicht-Vorliegen einer Benachteiligung trägt damit die Beklagte.
### II. § 7 Abs. 1, § 3 AGG — Benachteiligungs-Verbot
Eine Benachteiligung wegen eines AGG-Merkmals ist nach § 7 Abs. 1
i.V.m. § 3 AGG verboten. Hier kommt sowohl eine unmittelbare
Benachteiligung (§ 3 Abs. 1 AGG) als auch eine mittelbare
Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG) durch die Belastbarkeits-Klausel
in der Stellenausschreibung in Betracht.
### III. § 15 Abs. 1 AGG — Schadensersatz
[ANWALT-WERTUNG: Konkrete Schadens-Positionen mit der Mandantschaft
ergänzen — entgangenes Gehalt bei vergleichbarer Drittabschluss-
Position, Bewerbungs-Kosten, Therapie-Kosten bei psychischer
Belastung. Kausalität zwischen Benachteiligung und Schaden
darstellen.]
### IV. § 15 Abs. 2 AGG — Entschädigung (Schmerzensgeld)
Die Klägerin verlangt eine Entschädigung in angemessener Höhe.
Faktoren der Bemessung (BAG-Linie):
- Schwere der Benachteiligung: hoch (direkte Aussage Personalleiter)
- Dauer: einmaliger Benachteiligungs-Akt mit dauerhaftem
Berufsausschluss
- Vorsatz: jedenfalls bedingter Vorsatz nach Aussage Personalleiter
- Folgen: Berufsausschluss, psychische Belastung
- Präventions-Funktion: unionsrechtliche Vorgabe — die Entschädigung
muss „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein
[ANWALT-WERTUNG: Vergleichbare BAG-Fälle zu Schwerbehinderten-
Diskriminierung in Bewerbungsverfahren bewegen sich typischerweise
in der Spannbreite 1–3 Monatsgehälter. Die Deckelung "3 Monats-
gehälter" nach § 15 Abs. 2 S. 2 AGG greift nur bei hypothetischer
Nicht-Einstellung trotz benachteiligungsfreier Auswahl — hier offen.
Aktenzeichen-Recherche und Mandanten-Abstimmung erforderlich.]
## V. Streitwert und Zuständigkeit
Streitwert nach § 48 GKG / § 42 GKG (anwaltlich zu konkretisieren).
Zuständigkeit Arbeitsgericht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG.
## VI. Citation-Verifikations-Liste
Folgende BAG- und EuGH-Aktenzeichen sind als „verifikations-bedürftig“
markiert — gegen dejure.org / bundesarbeitsgericht.de /
curia.europa.eu zu prüfen:
1. BAG zur Indizienbündel-Substantiierung nach § 22 AGG
2. BAG zur Schmerzensgeld-Höhe bei Schwerbehinderten-Diskriminierung
in Bewerbungsverfahren
3. BAG zur Auslegung der Deckelung § 15 Abs. 2 S. 2 AGG
4. EuGH zur Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung der
Entschädigung
## VII. Offene Punkte für die Anwält:in
1. Konkrete Schmerzensgeld-Höhe auf Basis aktueller BAG-Linie
bestimmen — Mandantin-Abstimmung erforderlich.
2. Schadensersatz-Positionen nach § 15 Abs. 1 AGG konkretisieren
(entgangenes Gehalt, Bewerbungs-Kosten, Therapie-Kosten).
3. Zeugen-Adressen ergänzen (Personalleiter [[Vorname-9b2a]]
[[Nachname-9b2a]], ggf. weitere Bewerbungs-Beteiligte).
4. § 15 Abs. 4 AGG-Geltendmachungs-Schreiben als Anlage beifügen.
5. Klage-Frist § 61b ArbGG ([[Datum-friste2]]) mit Kanzlei-
Fristenkalender abgleichen — Einreichung mit Sicherheitspuffer.
6. BAG- und EuGH-Aktenzeichen verifizieren.
7. Streitwert konkretisieren (Faktor Schadensersatz + Entschädigung).
8. Mandantin-Abstimmung zum Entwurf dokumentieren.Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 15 Abs. 4 AGG — 2-Monats-Frist
Die schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnis der Benachteiligung erfolgen. Eine versäumte Frist macht den Anspruch verfallen. Bei Bewerbungs-Sachverhalten beginnt die Frist mit Zugang der Absage; bei laufenden Arbeitsverhältnissen mit Kenntnis des benachteiligenden Akts.
§ 61b ArbGG — 3-Monats-Klagefrist
Wird der Anspruch durch den Arbeitgeber abgelehnt oder bleibt die Reaktion 2 Monate aus, muss die Klage innerhalb von 3 Monaten beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 61b Abs. 1 ArbGG). Auch diese Frist ist Anspruchs-Voraussetzung.
§ 22 AGG — Indizienbündel-Substantiierung
Die Vermutungs-Regel löst nicht automatisch aus, sondern verlangt einen substantiierten Indizien-Vortrag. Pauschale Behauptungen genügen nicht. Konkrete Tatsachen, Vergleichsfälle, Aussagen und Statistiken sind das anwaltliche Handwerkszeug. Bei mehreren Indizien addiert sich die Substanz.
§ 15 Abs. 2 S. 2 AGG — Deckelung 3 Monatsgehälter
Die Deckelung der Entschädigung auf 3 Monatsgehälter greift nur in Fällen, in denen die Bewerbung auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht zur Einstellung geführt hätte. Bei nachweisbarer Eignung der Mandantschaft greift die Deckelung nicht — anwaltliche Bewertung im Einzelfall.
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · Art. 9 DSGVO
anymize ersetzt Mandanten-, Arbeitgeber-, Zeugen-Namen, Gehälter und sensible Diskriminierungsmerkmale (Schwerbehinderung, Gesundheits-Hinweise, Religion) vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter. Art. 9 DSGVO und § 43a BRAO verlangen erhöhte Sorgfalt — die Anonymisierungs-Vorschau ist bei AGG-Sachverhalten besonders gründlich zu sichten.
§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung
AVV mit anymize nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert.
BAG-Linie zur Schmerzensgeld-Höhe
Die KI darf keine feste Schmerzensgeld-Empfehlung geben — der Prompt verbietet das. Die anwaltliche Bewertung orientiert sich an der aktuellen BAG-Linie (typische Spannbreite 1–3 Monatsgehälter bei Schwerbehinderten-Diskriminierung in der Bewerbung; höhere Beträge bei sexueller Belästigung oder fortgesetzter Diskriminierung). Aktenzeichen-Verifikation ist Pflicht.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei AGG-Mandaten: Sieht der KI-Anbieter den Mandanten-Namen, den Arbeitgeber, die Entscheidungsträger:innen, die Vergleichspersonen und die sensiblen Diskriminierungsmerkmale (Behinderung, Religion, Gesundheits-Daten, sexuelle Identität — alles Art. 9 DSGVO)? Antwort mit anymize: nein. Mandanten-, Arbeitgeber-, Zeugen- und Vergleichspersonen-Namen, Geburtsdaten, Personalnummern, Gehälter, IBANs, Adressen werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt. Sensible Diskriminierungsmerkmale werden in ihrer Klarnamen-Verknüpfung pseudonymisiert; die abstrakte Merkmals-Kategorie bleibt im Text erkennbar (sonst würde die juristische Würdigung scheitern), aber ohne Bezug zu identifizierbaren Personen. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag); bei Art.-9-Datenflüssen (Schwerbehinderung, Gesundheit, Religion) zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO i.V.m. § 43a BRAO. Die Klarnamen werden aus dem KI-Kontext gehalten, was § 203 StGB strukturell entlastet. Bei AGG-Sachverhalten ist die anymize-Anonymisierungs-Vorschau mit erhöhter Sorgfalt zu sichten.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Mandanten-, Arbeitgeber-, Zeugen- und Vergleichspersonen-Klarnamen, Geburtsdaten, Personalnummern, Gehälter, IBANs und Adressen mit über 95 % Genauigkeit.
- Pseudonymisiert sensible Diskriminierungsmerkmale (Schwerbehinderung, Gesundheits-Hinweise, Religion) in ihrer Verknüpfung mit Klarnamen — die abstrakte Merkmals-Kategorie bleibt für die juristische Würdigung erkennbar.
- Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — du siehst den Klage-Entwurf mit den richtigen Klarnamen und Datums-Bezügen zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach deiner Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Frist § 15 Abs. 4 AGG (2 Monate ab Kenntnis) geprüft und im Kanzlei-Fristenkalender?
- Schriftliche Geltendmachung gegenüber Arbeitgeber dokumentiert?
- Frist § 61b ArbGG (3 Monate ab Ablehnung) im Kanzlei-Fristenkalender?
- AGG-Merkmale konkret benannt und im Prompt eingesetzt?
- Indizienbündel mit Mandantschaft strukturiert (Stellenausschreibung, Kommunikation, Vergleichsfälle, Aussagen)?
- Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Art.-9-Merkmale (Behinderung, Gesundheit, Religion) besonders sorgfältig?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt, keine Verwechslung zwischen Mandantschaft und Vergleichspersonen?
- Indizienbündel-Matrix vollständig — jedes Indiz mit Tatsachen-Grundlage und Merkmals-Bezug?
- Schmerzensgeld-Bemessung als Spannbreite (nicht als Festbetrag) dargestellt?
- § 15 Abs. 2 S. 2 AGG-Deckelung im Einzelfall geprüft?
- BAG- und EuGH-Aktenzeichen gegen dejure.org / bundesarbeitsgericht.de / curia.europa.eu verifiziert?
Vor der beA-Einreichung
- Vier-Augen-Freigabe bei Associates erfolgt?
- Anlagen vollständig (Stellenausschreibung, Bewerbungsunterlagen, Absage, Geltendmachungs-Schreiben, Ablehnung)?
- Zeugen-Adressen ergänzt?
- Mandantschaft-Abstimmung zur Schmerzensgeld-Höhe dokumentiert?
- Klage-Frist § 61b ArbGG nochmals mit Kanzlei-Fristenkalender abgeglichen?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI gibt eine feste Schmerzensgeld-Empfehlung statt einer Spannbreite — der Prompt verbietet das.
- →KI vergisst die § 15 Abs. 2 S. 2 AGG-Deckelung oder wendet sie pauschal an, ohne den Einzelfall (hypothetische Nicht-Einstellung trotz benachteiligungsfreier Auswahl) zu prüfen.
- →KI verwechselt Schadensersatz (§ 15 Abs. 1 AGG, materiell) und Entschädigung (§ 15 Abs. 2 AGG, immateriell) — der Prompt trennt beide Anspruchsgrundlagen.
- →KI bewertet die Indizienbündel-Substanz pauschal als „ausreichend“ ohne tatsachenbezogene Würdigung — der Prompt zwingt die Indiz-für-Indiz-Matrix.
- →KI vermischt die § 15 Abs. 4 AGG-Geltendmachungs-Frist (2 Monate) mit der § 61b ArbGG-Klage-Frist (3 Monate) — der Prompt fragt beide Daten separat ab.
- →KI halluziniert BAG- oder EuGH-Aktenzeichen zur Schmerzensgeld-Höhe — deshalb die Citation-Verifikations-Liste am Ende und die Pflicht-Verifikation gegen dejure.org / bundesarbeitsgericht.de / curia.europa.eu.
- →KI behandelt § 22 AGG als Beweislast-Umkehr statt als Vermutungs-Regel — präzise Formulierung in der rechtlichen Würdigung ist anwaltliche Sorgfalt.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen
- Schutzmerkmale (Rasse/ethn. Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität)
- Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung
- Benachteiligungs-Verbot
- Schadensersatz (materieller Schaden)
- Entschädigung (immaterieller Schaden — Schmerzensgeld)
- Deckelung 3 Monatsgehälter bei Nicht-Einstellung
- Geltendmachungs-Frist 2 Monate schriftlich
- Beweislast-Vermutung bei Indizien
- Klage-Frist 3 Monate ab Ablehnung
- Rechtfertigung im kirchen-arbeitsrechtlichen Sonderfall
Unionsrecht und EuGH
- Rahmen-Richtlinie Gleichbehandlung Beschäftigung
- Rasse / ethnische Herkunft
- Geschlechter-Gleichheit
- Wirksam, verhältnismäßig, abschreckend
BAG-Linie
- Indizienbündel-Maßstab
- Schwerbehinderten-Diskriminierung in Bewerbungsverfahren
- Hypothetische Nicht-Einstellung
- § 3 Abs. 4 AGG — Bemessungs-Maßstab
Berufsrechtliche Grundlagen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
- Besondere Kategorien (Behinderung, Gesundheit, Religion, sexuelle Identität)
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht — Standardkommentar
- Standardkommentar AGG
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
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