Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß Art. 28 DSGVO, Version 1.5, Stand 14.09.2026
Maßgeblich ist der vollständige Vertragstext im PDF. Er gilt automatisch mit der Annahme der AGB und steht auch in den Compliance-Einstellungen des Nutzerkontos zum Download bereit. Die genehmigten Unterauftragsverarbeiter findest du unter Unterauftragsverarbeiter.
1 Geltung und Vertragsschluss
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO tritt automatisch in Kraft, sobald ein Kunde ein Nutzerkonto bei anymize erstellt und die AGB akzeptiert oder den Service erstmalig nutzt. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Auf Wunsch schließen wir den Vertrag zusätzlich in beidseitig unterzeichneter Form; der Inhalt bleibt dabei unverändert.
Der AVV ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und hat in Bezug auf datenschutzrechtliche Regelungen Vorrang. Er kann nicht durch einseitige Änderungen der AGB abgeändert werden.
2 Was der Vertrag regelt
- Gegenstand: Pseudonymisierung personenbezogener Daten in Dokumenten und Eingaben durch Hash-Tokenisierung, optionale Verarbeitung durch eigene oder externe Sprachmodelle, kontrollierte De-Pseudonymisierung durch den Verantwortlichen.
- Unterauftragsverarbeiter: Allgemeine Genehmigung für die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter, Information 30 Tage vor Änderungen, Widerspruch innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung, Sonderkündigungsrecht bei Nichteinigung.
- Drittlandübermittlung: EU-US Data Privacy Framework, soweit der Anbieter zertifiziert ist, sonst EU-Standardvertragsklauseln für Anbieter mit Sitz in den USA.
- Berufsgeheimnisse: Besondere Regelungen für Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB, Verpflichtung der ständig eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nach § 203 Abs. 4 StGB, Klarstellung zum AI-Gateway und zu den LLM-Anbietern, Umgang mit behördlichen Ersuchen, Angebot einer Verschwiegenheitsvereinbarung.
- Datenschutzverletzungen: Erstmeldung an den Verantwortlichen innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, Nachmeldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht.
- Löschung: Speicherfristen für Hash-Original-Paare wählbar, Löschung im Produktivsystem innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende.
- Prüfpflicht: Der Verantwortliche prüft die Pseudonymisierungsergebnisse vor der Weitergabe; Mitverantwortung nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO und § 254 BGB, kein pauschaler Haftungsausschluss.
- Haftung: Nach Art. 82 DSGVO, gegenüber betroffenen Personen weder beschränkt noch ausgeschlossen; Haftungsgrenze nur im Innenverhältnis der Parteien.
- Änderungen: Ohne Zustimmung nur bei gesetzlicher Notwendigkeit oder zugunsten des Verantwortlichen; alle übrigen Änderungen nur mit Zustimmung in Textform.
3 Anlagen
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO, Version 3.1 vom 14.09.2026. Die Dokumentation ist vertraulich und wird Kunden und ihren Prüfern auf Anfrage unter datenschutz@anymize.ai bereitgestellt.
Anlage 2: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter. Die aktuelle Liste ist unter https://anymize.ai/legal/unterauftragsverarbeiter abrufbar.
4 Änderungshistorie
| Version | Stand | Änderungen |
|---|---|---|
| 1.5 | 14.09.2026 | LLM-Anbieter als nutzungsabhängige Unterauftragsverarbeiter mit Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO; Widerspruch gegen neue Unterauftragsverarbeiter ohne Begründungspflicht; Erstmeldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 24 Stunden; Prüfpflicht ohne pauschalen Haftungsausschluss, Klartextmodus transparent geregelt; Haftung nach Art. 82 DSGVO ohne Beschränkung gegenüber Betroffenen; Änderungen nur noch zustimmungsfrei bei gesetzlicher Notwendigkeit oder zugunsten des Verantwortlichen; § 203 StGB präzisiert (Verpflichtung der ständig eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, AI-Gateway und LLM-Anbieter nicht nach § 203 StGB verpflichtet, behördliche Ersuchen); Datenschutzbeauftragter als Ansprechpartner; Anlage 2 neu strukturiert (Stripe und GRVITY GmbH ergänzt, OpenRouter gestrichen, AI-Gateway Requesty Ltd mit EU-Endpunkt Frankfurt am Main aufgenommen). |
| 1.4 | Mai 2026 | Terminologie Pseudonymisierung, besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, Drittlandübermittlungen, Berufsgeheimnisse neu gefasst, LLM-Anbieter in Anlage 2 aufgeführt. |
| 1.3 | Mai 2026 | Umstellung der Firmierung GRVITY GmbH auf anymize GmbH. |
| 1.2 | Februar 2026 | Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern erweitert, besondere Regelungen für Berufsgeheimnisträger, OVH GmbH in Anlage 2 aufgenommen. |
| 1.1 | vor Februar 2026 | Fassung unter der GRVITY GmbH. |
Version: 1.5 | Stand: 14.09.2026