Datenschutz-Handout · anymize
KI-Nutzung mit anymize – Einordnung für den Datenschutzbeauftragten
Branche: Öffentlicher Sektor & Verwaltung
Dieses Handout fasst für die/den Datenschutzbeauftragte:n zusammen, warum und wie der Einsatz von anymize datenschutzkonform ist. Es dient als Grundlage für die Prüfung und Freigabe.
1 · Wie anymize personenbezogene Daten schützt
- anymize anonymisiert personenbezogene Daten, BEVOR sie ein KI-Modell erreichen. Verarbeitung und Hosting erfolgen in Deutschland.
- Auf vollständig anonymisierte Daten ist die DSGVO nicht anwendbar (Erwägungsgrund 26 DSGVO).
- Es findet kein Drittlandtransfer personenbezogener Daten statt (kein US-CLOUD-Act-Zugriff, kein Schrems-II-Risiko).
- Im optionalen Klartext-Betrieb (ohne Anonymisierung) greifen AVV (Art. 28) und die TOMs (Art. 32); die Datenhaltung bleibt in Deutschland.
2 · Branchenspezifische Grundlagen (Öffentlicher Sektor & Verwaltung)
- Landesdatenschutzgesetze (LDSG) — Konkretisieren die DSGVO für öffentliche Stellen; Aufgabenübertragung an Private nur unter besonderen Voraussetzungen.
- § 203 Abs. 2 StGB — Amtsträger unterliegen der Geheimhaltung; ungesicherte Cloud-KI kann den Straftatbestand erfüllen.
- DSK-Orientierungshilfe KI (06.05.2024) — Leitlinie u. a. zu Anonymisierung, Datenminimierung und Transparenz – ausdrücklich auch für Behörden.
- OZG 2.0 · EVB-IT — Verantwortlichkeiten bei IT-Dienstleistern und verbindliche Vertragsmuster der öffentlichen Hand.
Ohne Anonymisierung gelangen Bürger- und Aktendaten in die KI. Bei US-Cloud-Diensten kann das § 203 Abs. 2 StGB erfüllen und ist mit Landesdatenschutz sowie dem Drittland-Verbot regelmäßig nicht vereinbar.
Melde-, Sozial- und Aktendaten werden anonymisiert und in Deutschland verarbeitet. Keine Offenbarung nach § 203 Abs. 2 StGB, kein Drittlandtransfer, und die Datenminimierung der DSK-Orientierungshilfe ist erfüllt.
3 · Prüfpunkte für die Freigabe
- ☐AVV nach Art. 28 DSGVO liegt vor (Muster wird bereitgestellt).
- ☐Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ergänzt (Art. 30).
- ☐DSFA-Schwelle geprüft und dokumentiert (Art. 35).
- ☐TOMs gemäß Art. 32 inkl. Anonymisierung umgesetzt.
- ☐KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sichergestellt (Art. 4 EU AI Act, seit 02.02.2025).
4 · Unser Datenschutzbeauftragter
Manuel Langeheinecke
digitalNORD GmbH, Kiel, Schleswig-Holstein
Kontakt: datenschutz@anymize.ai
Ort, Datum
Freigabe Datenschutzbeauftragte:r
Dieser Ratgeber ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Einige Fristen des EU AI Act sind derzeit in politischer Anpassung, Landesrecht variiert je Bundesland. Bitte final mit deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwält:in abstimmen.