Wirtschaftsrecht

Vertriebsvertrag — Drafting

anymize entfernt Hersteller- und Vertragshändler-Bezüge, Margenstrukturen und Mindestabnahme-Beträge automatisch aus dem Briefing, bevor es an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So drafting Sie einen kartellrechtlich tragfähigen B2B-Vertriebsvertrag mit Vertragsgebiet, Exklusivität, Mindestabnahme und Wettbewerbsverbot in 60 bis 90 Minuten, ohne § 43a BRAO oder Art. 101 AEUV (Vertikal-GVO 2022/720) zu berühren.

Schwierigkeit: Fortgeschritten · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:

Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.

01

Anwendungsbereich

Worum geht es hier?

Verträge analysieren

Der Vertriebsvertrag im Vertragshändler-Modell ist juristisch anspruchsvoller als der Handelsvertretervertrag, weil zusätzlich zu HGB-/BGB-Standardrecht die kartellrechtlichen Schranken aus Art. 101 AEUV und der Vertikal-GVO 2022/720 zwingend beachtet werden müssen: Preisbindungs-Verbot, Schutz passiver Verkäufe, 30 %-Marktanteils-Schwelle für die Gruppenfreistellung, Kernbeschränkungen-Verbot. Wer manuell drafted, sitzt 90 bis 150 Minuten — und übersieht in einem von vier Standardentwürfen mindestens eine Vertikal-GVO-Falle (Mindestpreisbindung mit RPM-Charakter, zu weites territoriales Verkaufsverbot, zu langes Wettbewerbsverbot). Mit anymize geht das Briefing pseudonymisiert an ein Frontier-Modell — Hersteller-Name, Vertragshändler-Identität, Margenstrukturen, Mindestabnahme und Vertragsgebiet verlassen das Haus nicht. Die KI strukturiert den Vertrag mit Vertikal-GVO-Verweisen; die anwaltliche Kartellrechts-Prüfung bleibt menschliche Kernarbeit, konzentriert sich aber auf die Risiko-Klauseln.

02

Für wen passt das?

Zielgruppe und Kontext

Rolle
Wirtschaftsrechts- und Vertriebsrechts-Anwält:in, Junior- bis Senior-Associate in Mittelstands- und Großkanzleien, Inhouse-Counsel in Industrie- und Konsumgüter-Unternehmen mit Vertragshändler-Netz, Fachanwält:in für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Kartellrecht-Berührung.
Seniorität
Regelanwender mit HGB- und Kartellrecht-Grundkenntnissen — die Vertikal-GVO-Prüfung (Marktabgrenzung, 30 %-Schwelle, Kernbeschränkungen-Katalog) braucht fortgeschrittenes Niveau. Junior-Associates können den Erstentwurf erstellen, die Kartellrechts-Risikoklauseln (Wettbewerbsverbot, Mindestabnahme, Gebietsschutz) müssen Senior-Niveau passieren.
Kanzleigröße
Solo bis Großkanzlei sowie Inhouse-Abteilungen. Besonders effizient bei wiederkehrenden Vertriebsnetz-Onboarding-Mandaten (10 bis 50 Vertragshändler in einem Roll-Out) und bei internationalen Distributoren-Verträgen mit EU-rechtlicher Anwendbarkeit.
Spezifische Kontexte
Aufbau eines selektiven oder exklusiven Vertriebsnetzes; Konvertierung Direktvertrieb in Vertragshändler-Modell; Online-Plattform-Vertrieb (Marktplatz-Vertriebsverträge mit Plattform-Regelungen); Industriegüter-Vertrieb mit langjährigen Partnerschaften; Konsumgüter-Vertrieb mit selektiver Distribution (Luxus-, Marken-Cosmetics). Anlass ist meist ein Mandanten-Briefing zur Vertriebsstrategie mit konkretem Margenmodell.
03

Die Situation in der Kanzlei

So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen

Der Vertriebsvertrag im Vertragshändler-Modell (Distributor, der auf eigene Rechnung und im eigenen Namen kauft und weiterverkauft) ist die wichtigste Vertragsform für den B2B-Großhandel und für die Industriegüter-Distribution. Anders als beim Handelsvertreter (§§ 84 ff. HGB) gibt es kein eigenes gesetzliches Vertragsstatut — der Vertragshändler-Vertrag ist Werk der Parteien, mit drei harten Klippen: Erstens kartellrechtliche Vertikal-GVO 2022/720, die Preisbindung der zweiten Hand (RPM), absolute Gebietsschutz-Klauseln und einen großen Teil der Online-Verkaufs-Beschränkungen verbietet (Kernbeschränkungen-Katalog Art. 4 Vertikal-GVO). Zweitens § 89b HGB-Analogie: Der BGH gewährt unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch analog § 89b HGB auch dem Vertragshändler — wenn er in das Vertriebsnetz des Herstellers wie ein Handelsvertreter eingegliedert war und Kundendaten zu übertragen verpflichtet ist. Drittens § 138 BGB-Sittenwidrigkeit bei extremer Mindestabnahme-Verpflichtung oder einseitigem Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung. Wer manuell drafted, sitzt 90 bis 150 Minuten an einem Standardentwurf — und übersieht in einem von vier Fällen eine Vertikal-GVO-Falle. Wer ChatGPT direkt füttert, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO sobald Hersteller-Identität, Vertragshändler-Name, Margenstruktur (Geschäftsgeheimnis nach § 2 GeschGehG) und Vertragsgebiet das Haus verlassen. anymize anonymisiert vor dem KI-Aufruf, re-identifiziert nach der Antwort. Die anwaltliche Kartellrechts-Prüfung bleibt unverhandelbar — konzentriert sich aber auf die Risiko-Klauseln, statt auf Standard-Klauseln zu warten.

04

Was Sie davon haben

Zeit, Wert, Vertraulichkeit

Zeit pro Vertragsentwurf

~60 Min

Frontier-KI strukturiert den Vertragshändler-Vertrags-Erstentwurf mit Vertragsgebiet, Exklusivität, Mindestabnahme und Wettbewerbsverbot in 20 bis 30 Minuten. Anwaltliche Kartellrechts-Finalprüfung (Vertikal-GVO, RPM-Verbot, passive Verkäufe, Marktanteil) kommt obendrauf.

Mehrwert pro Mandat

€ 200–500

Stundensatz Wirtschaftsrecht (€ 250–500/h) angewandt auf 60 Minuten freigespielte Drafting-Zeit. Bei Vertriebsnetz-Roll-Outs mit 10+ parallelen Verträgen multipliziert sich der Effekt erheblich.

Vertraulichkeit

strukturell

anymize entfernt Hersteller-Identität, Vertragshändler-Name, Margenstruktur, Mindestabnahme-Beträge und Vertragsgebiet — bevor der Text das Haus verlässt. § 2 GeschGehG ist strukturell adressiert.

Erkennungsrate

>95 %

Dreifach geprüft (Algorithmus plus zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Bei mehrseitigen Briefings mit Margenstaffeln empfehlen wir, kurz durch die Treffer-Liste zu gehen.

05

So gehen Sie vor

In 5 Schritten zum Antrag

1

Scope-Klassifikation und Vertikal-GVO-Vorprüfung. Sie klären die Vertragsart (Vertragshändler / selektive Distribution / exklusive Distribution / Franchise) und prüfen vorab die Anwendbarkeit der Vertikal-GVO 2022/720: Marktanteile von Hersteller und Vertragshändler unter 30 % (Art. 3 Vertikal-GVO)? Kernbeschränkungen-Katalog (Art. 4): keine Mindest- oder Festpreisbindung, kein absolutes Gebietsverbot, kein Verbot passiver Verkäufe? Bei selektiver Distribution: zusätzliche Schwellen und die Pflicht zu objektiven Auswahlkriterien.

Sie

Vertikal-GVO-Anwendungsbereich und Kartellrecht

2

anymize anonymisiert das Mandanten-Briefing. Über 40 Kategorien — Hersteller-Firma, Vertragshändler-Name, Vertragsgebiet, Produkt-Bezeichnung, Margenstruktur (Einkaufspreis und unverbindliche Preisempfehlung), Mindestabnahme in Stück oder Euro, IBAN, Online-Plattform-Beschränkungen — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Erkennungsrate über 95 %. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf.

anymize

§ 43a BRAO · § 203 StGB · § 2 GeschGehG (Margenstrukturen sind Geschäftsgeheimnis)

3

Frontier-KI strukturiert den Vertragsentwurf. Der pseudonymisierte Briefing-Block geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie einen vollständigen Vertragshändler-Erstentwurf ab: Vertragsgegenstand, Vertragsgebiet, Exklusivitäts-Modell, Bezugsrechte, Margenstruktur (mit unverbindlicher Preisempfehlung, nicht RPM), Mindestabnahme, Marketingrechte, Vertragsdauer und Kündigung, Wettbewerbsverbot mit Vertikal-GVO-Schranken, BGB-/HGB-Schlussklauseln. Der Prompt verlangt explizit, jede kartellrechtlich relevante Klausel mit [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS] zu markieren.

GPT / Claude / Gemini in anymize

Kartellrechtlich tragfähiger Erstentwurf

4

anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch Hersteller-Firma, Vertragshändler-Name, Vertragsgebiet, Margenstruktur und Mindestabnahme wieder ein. Sie erhalten einen vollständigen Vertragsentwurf mit Mandanten-Daten und [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS]-Markierungen an den Risiko-Klauseln.

anymize + Sie

Bidirektionale Anonymisierung

5

Anwaltliche Vertikal-GVO-Finalprüfung. Sie prüfen die Kernbeschränkungen: (1) Preise — keine Mindest- oder Festpreisbindung; unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) und Höchstpreise sind zulässig. (2) Gebietsschutz — keine absolute Beschränkung passiver Verkäufe; aktive Verkäufe in zugewiesene Exklusivgebiete dürfen untersagt werden. (3) Online-Verkäufe — Plattform-Verbote sind nach EuGH (Coty 2017) bei selektiver Distribution unter Bedingungen zulässig, aber kein generelles Online-Verkaufs-Verbot. (4) Wettbewerbsverbot — Dauer max. 5 Jahre während Vertragslaufzeit; nachvertragliches Wettbewerbsverbot eng begrenzt (1 Jahr, geographisch und sachlich). Bei § 89b HGB-Analogie-Voraussetzungen Hinweis an Mandanten.

Sie

Anwaltliche Kernverantwortung

6

Mandanten-Beratung und Vertrags-Finalisierung. Sie besprechen den Entwurf mit dem Mandanten — § 89b HGB-Analogie-Risiko (Eingliederung in Vertriebsnetz plus Kundenstamm-Übertragung), Mindestabnahme-Gestaltung (verhältnismäßig, keine § 138 BGB-Falle), Online-Vertriebs-Strategie. Bei Vertriebsnetz-Roll-Out (10+ Vertragshändler) lässt sich der Prompt mit Variantenparametern (exklusiv vs. selektiv, Inland vs. EU) für serielle Drafting-Läufe nutzen.

Sie

Mandantenkommunikation und Vertriebsstrategie

06

Womit Sie arbeiten

So setzen Sie anymize konkret ein

Was anymize tut

  • Erkennt Hersteller-Firma, Vertragshändler-Name, Vertragsgebiet, Produkt-Bezeichnung, Margenstruktur und Mindestabnahme mit über 95 % Erkennungsrate.
  • Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (z. B. eine Branchen-Bezeichnung als Vertriebsgegenstand vs. als Wettbewerbsverbots-Sachbegrenzung).
  • Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
  • Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.

Was Sie als Anwält:in tun

  • Scope-Klassifikation (Vertragshändler / selektive Distribution / exklusive Distribution / Franchise) und Vertikal-GVO-Vorprüfung (Marktanteils-Schwelle 30 %).
  • Mandanten-Briefing und Kanzlei-Playbook bereitstellen — Margenstruktur, Mindestabnahme, Online-Vertriebs-Strategie, Wettbewerbsverbots-Wunsch klären.
  • Anonymisierungs-Vorschau sichten — kurzer Blick auf die Treffer-Liste, Margenstruktur als Geschäftsgeheimnis erkennbar?
  • Vertikal-GVO-Finalprüfung: Kernbeschränkungen (RPM, Gebiet, Plattform-Verbot, Wettbewerbsverbots-Dauer), Marktanteil, selektive Distribution-Kriterien.
  • Mandanten-Beratung zum § 89b HGB-Analogie-Risiko und ggf. Online-Vertriebs-Strategie nach EuGH-Coty-Linie.

Daten-Input

Mandanten-Briefing mit Eckdaten (Hersteller-Firma, Vertragshändler, Vertragsgebiet, Produktpalette, Margenstruktur, Mindestabnahme, Online-Vertriebs-Strategie). Marktanteils-Schätzung Hersteller plus Vertragshändler. Kanzlei-Playbook mit Standard-Klauseln. Optional: Selektive-Distribution-Auswahlkriterien.

Output-Kontrolle

Pseudonymisiertes Briefing geht an die KI. Re-identifizierter Vertragsentwurf mit Vertikal-GVO-Verweisen und [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS]-Markierungen an Risiko-Klauseln kommt zurück. anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die Vertikal-GVO-Würdigung machen Sie.

Freigabeprozess

Sie behalten jederzeit die Hoheit: Sichtung der Anonymisierung, Vertikal-GVO-Finalprüfung, anwaltliche Bewertung der § 89b HGB-Analogie-Voraussetzungen, Mandanten-Beratung. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Drafting-Software.

07

Die KI-Anweisung

Prompt zum Kopieren

So nutzen Sie diesen Prompt:

1. Vertriebs-Modell, geschätzten Marktanteil und Online-Strategie oben im Prompt einfügen.

2. Mandanten-Briefing in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Hersteller, Vertragshändler, Margenstruktur, Vertragsgebiet werden zu Platzhaltern).

3. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Entwurf kommt re-identifiziert zurück mit [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS]-Markierungen an den Risiko-Klauseln.

Empfohlener Reasoning-Modus in anymize: Thinking-Modus. Bei Standard-Vertragshändler-Verhältnissen reicht Fast; bei selektiver Distribution mit Online-Plattform-Verbot oder EU-grenzüberschreitenden Verträgen Max. Modell-Auswahl (GPT, Claude, Gemini) in anymize.
# Rolle
Du bist Vertriebsrechts-Drafting-Assistenz mit Spezialisierung auf
Vertragshändler-Verträge und Vertikal-GVO 2022/720.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
Anwendbares Recht: BGB §§ 305 ff., 433 ff., 134, 138; HGB §§ 25, 89b
(analog); Art. 101 AEUV; Vertikal-GVO Nr. 2022/720; § 1 GWB.
Vertriebs-Modell: [Exklusiver Vertragshändler / Selektiver Vertriebshändler / Offener Vertriebshändler] — einfügen.
Marktanteil Hersteller im relevanten Markt: [< 30 % / 30–50 % / > 50 %] — einfügen.
Online-Strategie: [Online-Verkäufe erlaubt / Plattform-Verbot für Drittanbieter / Kein Online-Vertrieb] — einfügen.

# Aufgabe
Erstelle einen vollständigen Vertragshändler-Vertrag mit den
nachstehenden Abschnitten. Markiere jede kartellrechtlich relevante
Klausel mit [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS] und nenne die einschlägige
Vertikal-GVO-Norm.

# Vertragsstruktur

1. **Vertragsparteien und Präambel** (Platzhalter verwenden)

2. **§ 1 Vertragsgegenstand** — Vertragshändler kauft auf eigene
   Rechnung und im eigenen Namen die Vertragsprodukte und verkauft
   sie weiter; keine Vertretungs- oder Vermittlungs-Pflicht
   (Abgrenzung zum Handelsvertreter § 84 HGB)

3. **§ 2 Vertragsgebiet und Exklusivität**
   - Vertragsgebiet (geographisch)
   - Bei Exklusivität: Hersteller darf das Gebiet nicht selbst
     beliefern und keinen weiteren Vertragshändler im Gebiet
     einsetzen — **aktive** Verkäufe anderer Vertragshändler in
     dieses Gebiet dürfen untersagt werden
   - [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 4 lit. b Vertikal-GVO]:
     **Passive** Verkäufe (unaufgeforderte Nachfrage von Kunden
     außerhalb des Gebiets) dürfen nicht untersagt werden

4. **§ 3 Bezugsrechte und Bezugspflichten**
   - Vertragshändler bezieht die Vertragsprodukte ausschließlich
     beim Hersteller (Ausschließlichkeits-Bezug, sofern vereinbart)
   - [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 5 Abs. 1 lit. a Vertikal-GVO]:
     Wettbewerbsverbot (Ausschließlichkeitsbezug) max. 5 Jahre

5. **§ 4 Preise und Konditionen**
   - Einkaufspreise des Vertragshändlers (Margen-Basis)
   - Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers ist
     zulässig; **Höchstpreise** sind ebenfalls zulässig
   - [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 4 lit. a Vertikal-GVO]:
     **KEINE Mindest- oder Festpreisbindung** (Resale Price
     Maintenance, RPM) — Kernbeschränkung, führt zur
     Nichtanwendbarkeit der Gruppenfreistellung für den ganzen
     Vertrag

6. **§ 5 Mindestabnahme** (sofern vereinbart)
   - Mindestabnahme in Stück oder Euro pro Jahr
   - **Verhältnismäßigkeits-Hinweis:** Übermäßige Mindestabnahme kann
     § 138 BGB-Sittenwidrigkeit auslösen oder als faktisches
     Wettbewerbsverbot über Vertikal-GVO-Schranken hinausgehen

7. **§ 6 Marketingrechte und Markenrechte**
   - Vertragshändler erhält nicht-ausschließliches Marken-Nutzungsrecht
     für den Wiederverkauf der Vertragsprodukte
   - Marketing-Maßnahmen abstimmungspflichtig (Corporate Identity)

8. **§ 7 Online-Vertrieb**
   - Online-Verkauf der Vertragsprodukte über eigene Website
     [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 4 lit. e Vertikal-GVO]: darf
     **nicht generell verboten** werden
   - Bei selektiver Distribution: Plattform-Verbot für Drittanbieter-
     Plattformen (Amazon, eBay) nach EuGH Coty 2017 zulässig, wenn
     selektive Distribution legitime Ziele verfolgt
   - [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS]: Dual-Pricing (höherer Preis für
     Online-Vertrieb) und Doppel-Sortimentspflicht-Anforderungen sind
     in der Vertikal-GVO 2022/720 differenziert geregelt — anwaltliche
     Prüfung

9. **§ 8 Vertragsdauer und Kündigung**
   - Unbestimmte Zeit mit ordentlicher Kündigung (typisch 6 bis 12
     Monate zum Quartalsende)
   - § 89a HGB-analog außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund

10. **§ 9 Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit**
    - Vertragshändler vertreibt im Vertragsgebiet keine
      konkurrierenden Produkte
    - [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 5 Abs. 1 lit. a Vertikal-GVO]:
      Dauer max. 5 Jahre; nicht stillschweigend verlängert

11. **§ 10 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot** (sofern vereinbart)
    - Max. 1 Jahr (Art. 5 Abs. 1 lit. b Vertikal-GVO)
    - Geographisch auf das Vertragsgebiet begrenzt
    - Sachlich auf die Vertragsprodukte begrenzt
    - Nur soweit für den Schutz von Know-how des Herstellers
      erforderlich

12. **§ 11 § 89b HGB-Analogie-Hinweis (Auskunfts- und Hinweis-Klausel)**
    - Hinweis: Bei Eingliederung in Vertriebsnetz wie ein
      Handelsvertreter und Pflicht zur Kundenstamm-Übertragung
      gewährt der BGH einen analogen Ausgleichsanspruch
    - Im Standardfall (selbständiger Vertragshändler ohne
      Kundendaten-Übertragungspflicht) keine Anwendung

13. **§ 12 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse** — §§ 2, 4 GeschGehG

14. **§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand**

# Risikohinweis-Box (zusätzlich, nach dem Vertragstext)

**Vertikal-GVO-Marktanteils-Hinweis:** Die Gruppenfreistellung der
Vertikal-GVO 2022/720 gilt nur, wenn Hersteller und Vertragshändler
jeweils einen Marktanteil unter 30 % auf dem relevanten Markt halten
(Art. 3 Vertikal-GVO). Bei Überschreitung ist eine Einzelfall-Prüfung
nach Art. 101 Abs. 3 AEUV erforderlich.

**RPM-Risiko:** Mindest- oder Festpreisbindung führt zur
Nichtanwendbarkeit der Gruppenfreistellung für den **gesamten** Vertrag.
Unverbindliche Preisempfehlungen und Höchstpreise sind dagegen
zulässig — wenn sie nicht durch wirtschaftlichen Druck zu faktischer
Mindestpreisbindung werden.

# Ausgabe-Format
Vollständiger Vertragsentwurf als Markdown, paragrafenweise nummeriert.
[KARTELLRECHTLICHER HINWEIS] an jeder Risiko-Klausel.
Alle Platzhalter im Format [[Kategorie-Hash]] (z. B.
[[Unternehmensname-7b3e]], [[Geldbetrag-33e1]]) wörtlich übernehmen.

# Verbote
KEINE Mindest- oder Festpreisbindung produzieren — auch nicht in
verschleierter Form ("empfohlene Preise sollten eingehalten werden").
KEIN absolutes Verbot passiver Verkäufe.
KEIN generelles Online-Verkaufs-Verbot.
KEINE Wettbewerbsverbots-Klausel über 5 Jahre Vertragslaufzeit oder
1 Jahr nachvertraglich.
KEINE abschließende Marktabgrenzung — Vertikal-GVO-Marktanteils-Prüfung
ist anwaltliche Aufgabe.
08

So sieht der Sachverhalt aus

Pseudonymisierter Eingabetext

Mandanten-Briefing nach anymize-Anonymisierung. Hersteller, Vertragshändler, Vertragsgebiet, Margenstruktur, Marktanteile und Mindestabnahme sind durch anymize-Platzhalter ersetzt; die Vertrags-Eckdaten bleiben sichtbar, weil sie für das Drafting benötigt werden.
MANDANTEN-BRIEFING — VERTRAGSHÄNDLER-VERTRAG

Hersteller: [[Unternehmensname-f11b]] GmbH, Sitz [[Adresse-b2e7]]
  (mittelständischer Konsumgüter-Hersteller, Premium-Marke
  [[Wert-d589]] für Haushaltsgeräte).

Vertragshändler: [[Unternehmensname-02dd]] GmbH, Sitz [[Adresse-d5f3]]
  (etablierter Fachhandel-Großhändler mit eigenem Vertriebsnetz).

Vertragsprodukte: [[Produktname-e8a2]] (Premium-Haushaltsgeräte
mit hohem Beratungsbedarf und Service-Anforderung).

Vertragsgebiet: [[Ort-0ee8]] (Bundesrepublik Deutschland,
exklusiv).

Vertriebs-Modell: Exklusiver Vertragshändler mit selektiven
Auswahlkriterien (geschulte Fachverkäufer, eigenes Service-Center,
keine Discount-Listung).

Marktanteil:
  Hersteller [[Unternehmensname-f11b]] im relevanten Markt
  (Premium-Haushaltsgeräte Deutschland): ca. [[Wert-c52e]] %
  (unter 30 %).
  Vertragshändler [[Unternehmensname-02dd]] im Großhandel
  Haushaltsgeräte Deutschland: ca. [[Wert-9d02]] %
  (unter 30 %).

Margenstruktur:
  Einkaufspreis Vertragshändler: [[Wert-23b5]] (gestaffelt nach
  Abnahmemenge).
  Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP):
  [[Wert-ca7a]] für Endkunden.
  Vertragshändler kann frei nach unten und oben abweichen.

Mindestabnahme:
  [[Geldbetrag-90f1]] € pro Kalenderjahr (≈ 80 % des
  Vorjahres-Volumens nach Markt-Aufbau-Phase).

Online-Strategie:
  Eigene Website-Verkäufe erlaubt.
  Drittanbieter-Plattformen (Amazon, eBay, vergleichbare Marktplätze):
  Verbot für Marken-Schutz-Zwecke gewünscht (selektive
  Distribution nach EuGH Coty 2017).

Marketingrechte:
  Marken-Nutzungsrecht für Wiederverkauf, kein eigenständiges
  Marketing in eigenem Namen.

Vertragsdauer:
  Unbestimmte Zeit, ordentliche Kündigung 12 Monate zum Quartalsende.

Wettbewerbsverbot während Laufzeit:
  Vertragshändler vertreibt keine konkurrierenden Premium-Marken
  in Branche [[Branche-9a4b]].
  Dauer: solange Vertrag läuft (max. 5 Jahre, dann automatisch
  überprüfen).

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot:
  1 Jahr, Vertragsgebiet, sachlich auf Vertragsprodukte begrenzt.

§ 89b HGB-Analogie:
  Kundenstamm-Übertragungspflicht: nein (Vertragshändler behält
  eigene Kundenbeziehungen).
  Eingliederung in Vertriebsnetz: moderat (Schulungs- und
  Reporting-Pflichten, aber kein Weisungsrecht).
  Anwaltliche Bewertung: § 89b HGB-Analogie unwahrscheinlich,
  trotzdem Standard-Hinweis-Klausel.
09

So liefert anymize zurück

Der Antrags-Entwurf

KI-Output (Beispiel) nach anymize-Re-Identifikation. Sie sehen den Vertragshändler-Vertrag mit den richtigen Mandanten-Daten; die [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS]-Markierungen lenken die anwaltliche Finalprüfung auf die Vertikal-GVO-Risiko-Klauseln.
# VERTRAGSHÄNDLER-VERTRAG

zwischen

**[[Unternehmensname-f11b]] GmbH**, Sitz [[Adresse-b2e7]]
(nachfolgend "Hersteller")

und

**[[Unternehmensname-02dd]] GmbH**, Sitz [[Adresse-d5f3]]
(nachfolgend "Vertragshändler")

## § 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Vertragshändler kauft auf eigene Rechnung und im eigenen Namen
die in § 2 näher bezeichneten Vertragsprodukte vom Hersteller und
verkauft sie im Vertragsgebiet im Rahmen seines selbständigen
Geschäftsbetriebs weiter.

(2) Der Vertragshändler ist nicht Handelsvertreter i. S. v. § 84 HGB
und auch nicht Vertreter oder Beauftragter des Herstellers. Er
handelt nicht im Namen oder für Rechnung des Herstellers.

## § 2 Vertragsgebiet und Exklusivität

(1) Vertragsgebiet ist [[Ort-0ee8]].

(2) Der Hersteller räumt dem Vertragshändler im Vertragsgebiet
Alleinvertriebsrecht ein. Der Hersteller verpflichtet sich, im
Vertragsgebiet keine weiteren Vertragshändler einzusetzen und keine
direkten Verkäufe an Wiederverkäufer im Vertragsgebiet vorzunehmen.

(3) **Aktive Verkäufe** anderer vom Hersteller eingesetzter
Vertragshändler in das Vertragsgebiet dürfen ihnen untersagt werden.

(4) [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 4 lit. b Vertikal-GVO 2022/720]
**Passive Verkäufe** (unaufgeforderte Nachfrage von Kunden außerhalb
des zugewiesenen Gebiets eines Vertragshändlers in das Vertragsgebiet
des Vertragshändlers) bleiben uneingeschränkt zulässig. Der Hersteller
wird seinen anderen Vertragshändlern keine entsprechenden Beschränkungen
auferlegen.

## § 3 Bezugsrechte

(1) Der Vertragshändler bezieht die Vertragsprodukte ausschließlich beim
Hersteller.

(2) [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 5 Abs. 1 lit. a Vertikal-GVO
2022/720] Diese Bezugsbindung ist als Wettbewerbsverbot zu qualifizieren
und auf die Dauer von 5 Jahren während der Vertragslaufzeit beschränkt;
eine stillschweigende Verlängerung über diese 5-Jahres-Dauer hinaus ist
ausgeschlossen.

## § 4 Preise und Konditionen

(1) Die Einkaufspreise des Vertragshändlers ergeben sich aus der
jeweils gültigen Preisliste [[Wert-23b5]], gestaffelt nach Abnahmemenge.

(2) Der Hersteller gibt eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) zur
Orientierung an: [[Wert-ca7a]] für Endkunden.

(3) [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 4 lit. a Vertikal-GVO 2022/720]
Der Vertragshändler ist in der Bestimmung seiner Wiederverkaufspreise
**frei**. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers begründet
keinerlei Mindest- oder Festpreisbindung. Der Hersteller wird auf den
Vertragshändler weder durch ausdrückliche noch durch verdeckte
Maßnahmen Druck ausüben, die UVP einzuhalten.

(4) Höchstpreise sind zulässig, werden im Rahmen dieses Vertrags
jedoch nicht vereinbart.

## § 5 Mindestabnahme

(1) Der Vertragshändler verpflichtet sich, im Kalenderjahr Produkte
im Mindest-Einkaufswert von [[Geldbetrag-90f1]] € abzunehmen.

(2) Bei Unterschreitung der Mindestabnahme um mehr als 20 % steht dem
Hersteller das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 8 Abs. 3
zu, wenn der Vertragshändler die Unterschreitung nicht innerhalb von
60 Tagen schriftlicher Mahnung ausgleicht.

(3) Die Mindestabnahme orientiert sich an den realistischen Markt-
und Vertriebskapazitäten und ist nicht unverhältnismäßig i. S. v. § 138
BGB. Bei wesentlichen Marktstörungen vereinbaren die Parteien
einvernehmlich eine Anpassung.

## § 6 Marketingrechte und Markenrechte

(1) Der Hersteller räumt dem Vertragshändler ein nicht-ausschließliches,
zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht ein, die Marken
[[Wert-d589]] zur Bewerbung und zum Wiederverkauf der Vertragsprodukte
zu nutzen.

(2) Marketing-Maßnahmen mit Marken-Bezug stimmt der Vertragshändler
vor Veröffentlichung mit dem Hersteller ab, um Corporate-Identity-
Konformität sicherzustellen.

## § 7 Online-Vertrieb

(1) Der Vertragshändler ist berechtigt, die Vertragsprodukte über die
eigene Website [[Wert-c52e]] zu vertreiben.

(2) [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 4 lit. e Vertikal-GVO 2022/720]
Ein generelles Verbot des Online-Vertriebs ist als Kernbeschränkung
unzulässig und wird hiermit nicht vereinbart.

(3) Der Vertrieb über Drittanbieter-Plattformen (Online-Marktplätze
wie Amazon, eBay und vergleichbare) ist dem Vertragshändler im Rahmen
des hier vereinbarten selektiven Distributions-Systems untersagt. Diese
Einschränkung verfolgt das legitime Ziel, das Premium-Marken-Image,
die Beratungs- und Service-Qualität sowie den Marken-Schutz zu
sichern (EuGH-Rspr. Coty 2017, anwendbar bei selektiver Distribution
mit objektiven qualitativen Auswahlkriterien).

## § 8 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten
zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
(§ 89a HGB analog) bleibt unberührt.

## § 9 Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit

(1) Der Vertragshändler verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit
im Vertragsgebiet keine mit den Vertragsprodukten konkurrierenden
Produkte (Premium-Marken in Branche [[Branche-9a4b]]) zu vertreiben.

(2) [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 5 Abs. 1 lit. a Vertikal-GVO
2022/720] Dieses Wettbewerbsverbot ist auf 5 Jahre beschränkt; eine
stillschweigende Verlängerung über diese Dauer hinaus erfolgt nicht.

## § 10 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

(1) Für die Dauer von 1 Jahr nach Vertragsende verpflichtet sich der
Vertragshändler, im Vertragsgebiet keine mit den Vertragsprodukten im
engeren Sinne konkurrierenden Produkte zu vertreiben.

(2) [KARTELLRECHTLICHER HINWEIS Art. 5 Abs. 1 lit. b Vertikal-GVO
2022/720] Dieses nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist zum Schutz
des dem Vertragshändler übergebenen Know-hows des Herstellers
(Schulungsinhalte, Produktwissen) erforderlich, geographisch auf das
Vertragsgebiet und sachlich auf die Vertragsprodukte begrenzt und
in der Dauer auf maximal 1 Jahr beschränkt.

(3) Eine Karenzentschädigung wird nicht gezahlt. Der Vertragshändler
hat hierauf keinen Anspruch.

## § 11 § 89b HGB-Analogie — Hinweis

Der Vertragshändler ist nicht zur Übertragung seines Kundenstamms an
den Hersteller verpflichtet. Eine analoge Anwendung von § 89b HGB
(Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters) auf das vorliegende
Vertragsverhältnis ist nach den Maßstäben der BGH-Rechtsprechung im
Regelfall nicht gegeben. Die Parteien gehen einvernehmlich davon aus,
dass kein § 89b HGB-Analogie-Anspruch entsteht; im Bestreitens-Fall
bleibt die gerichtliche Würdigung im Einzelfall vorbehalten.

## § 12 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

Beide Parteien verpflichten sich, Geschäftsgeheimnisse i. S. v. § 2
Nr. 1 GeschGehG während und nach Beendigung des Vertrags zu wahren.
Die Pflichten der §§ 4 ff. GeschGehG bleiben unberührt.

## § 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
[[Adresse-b2e7]].

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# Vertikal-GVO-Risikohinweis-Box

**Marktanteils-Hinweis (Art. 3 Vertikal-GVO 2022/720):** Die
Gruppenfreistellung gilt nur, wenn sowohl Hersteller als auch
Vertragshändler einen Marktanteil unter 30 % auf dem jeweils
relevanten Markt halten. Bei Überschreiten dieser Schwelle ist
eine Einzelfall-Prüfung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV erforderlich
(anwaltliche Eigenleistung im konkreten Mandat).

**RPM-Risiko (Art. 4 lit. a Vertikal-GVO):** Mindest- oder
Festpreisbindung gilt als Kernbeschränkung und führt zur
Nichtanwendbarkeit der Gruppenfreistellung für den gesamten
Vertrag. Faktischer Druck zur Einhaltung der UVP kann ebenso
wie ausdrückliche Klauseln zur Auslegung als RPM führen.

[ANWALT-WERTUNG] Die hier angegebenen Marktanteile (jeweils
unter 30 %) und die selektive Distribution mit objektiven
Auswahlkriterien stellen die Vertikal-GVO-Anwendbarkeit her.
Die Plattform-Verbots-Klausel in § 7 Abs. 3 ist nach EuGH-Coty-Linie
bei Premium-Marken zulässig — anwaltliche Begründung der "legitimen
Ziele" sollte im Vertriebs-Handbuch des Mandanten dokumentiert sein.
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Was das Berufsrecht verlangt

Pflichten — und wie anymize sie abdeckt

Art. 4 lit. a Vertikal-GVO — RPM-Verbot

Mindest- oder Festpreisbindung (Resale Price Maintenance) ist eine Kernbeschränkung, die zur Nichtanwendbarkeit der Gruppenfreistellung für den **gesamten** Vertrag führt — und Bußgelder bis 10 % des Konzernumsatzes nach § 81 GWB auslösen kann. Auch verdeckte Mindestpreisbindung („empfohlene Preise sollten eingehalten werden“) oder faktischer Druck zur UVP-Einhaltung ist erfasst. KI-generierte Klauseln auf diese Stolperfalle prüfen.

Art. 4 lit. b Vertikal-GVO — Schutz passiver Verkäufe

Ein absolutes Gebietsschutz-Verbot (Untersagung auch passiver Verkäufe in fremde Vertragsgebiete) ist Kernbeschränkung. Aktive Verkäufe können in zugewiesene Exklusivgebiete untersagt werden — passive Verkäufe (Reaktion auf unaufgeforderte Kundennachfrage) niemals.

Art. 5 Vertikal-GVO — Wettbewerbsverbots-Schranken

Wettbewerbsverbote (auch Ausschließlichkeitsbezugs-Klauseln) sind nur bis 5 Jahre während der Vertragslaufzeit gruppenfreigestellt; nachvertragliche Wettbewerbsverbote nur bis 1 Jahr, geographisch und sachlich begrenzt, und nur zum Schutz von Know-how. KI baut gelegentlich „während und 3 Jahre nach Vertragsende“-Klauseln ein — Drei-Klippen-Prüfung zwingend.

§ 89b HGB analog — Vertragshändler-Ausgleichsanspruch

Der BGH gewährt unter strengen Voraussetzungen einen analogen Ausgleichsanspruch: Eingliederung in das Vertriebsnetz wie ein Handelsvertreter UND vertragliche oder faktische Pflicht zur Kundenstamm-Übertragung bei Vertragsende. Im Standard-Vertragshändler-Fall ohne Kundendaten-Übertragungspflicht greift die Analogie nicht. Im internationalen Vertrieb ist die Rechtslage je Land unterschiedlich.

§ 43a BRAO Verschwiegenheit

Margenstrukturen, Mindestabnahme-Beträge, Marktanteils-Schätzungen und Online-Vertriebs-Strategien sind Geschäftsgeheimnisse nach § 2 GeschGehG. anymize pseudonymisiert diese Daten vor dem KI-Aufruf, sodass weder Hersteller-Identität noch Vertragshändler-Name noch Geschäftsmodell-Details das Haus verlassen.

EuGH Coty 2017 — Selektive Distribution und Plattform-Verbot

Ein Verbot des Vertriebs über Drittanbieter-Plattformen (Amazon, eBay) ist im Rahmen eines selektiven Distributionssystems zulässig, wenn (1) das System legitime Ziele verfolgt (Premium-Marken-Image, Beratungs-Qualität), (2) objektive qualitative Auswahlkriterien einheitlich angewendet werden und (3) das Verbot verhältnismäßig ist. KI-Klauseln ohne diese Begründung sind angreifbar.

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Datenschutz und Vertraulichkeit

So funktioniert das mit anymize

Die juristisch entscheidende Frage beim Vertriebsvertrag-Drafting: Sieht der KI-Anbieter Hersteller-Name, Vertragshändler-Identität, Margenstruktur, Mindestabnahme-Beträge, Marktanteils-Schätzungen und Vertragsgebiet? Antwort mit anymize: nein. Vor dem KI-Aufruf werden Hersteller-Firma, Vertragshändler-Name, Vertragsgebiet, Produkt-Bezeichnungen, Margen-Werte und Mindestabnahme-Beträge durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag); Margenstrukturen und Marktanteile sind Geschäftsgeheimnisse nach § 2 GeschGehG — die Pseudonymisierung ist die Schutzmaßnahme i. S. v. § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG. § 203 StGB ist strukturell entlastet, weil die Klarnamen aus dem KI-Kontext gehalten werden.

Was anymize konkret leistet

  • Erkennt Hersteller-Firma, Vertragshändler-Name, Vertragsgebiet, Margenstruktur, Mindestabnahme-Beträge und Marktanteils-Schätzungen mit über 95 % Genauigkeit.
  • Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor das Briefing an GPT, Claude oder Gemini geht.
  • Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen den Vertragsentwurf mit den richtigen Klarnamen zurück und können direkt in die anwaltliche Vertikal-GVO-Finalprüfung gehen.
  • Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
  • Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
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Sicherheitscheck vor der Einreichung

Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden

Vor dem KI-Aufruf

  • Vertriebs-Modell eindeutig (Vertragshändler / selektive Distribution / exklusive Distribution / Franchise)?
  • Marktanteils-Schätzung Hersteller und Vertragshändler vorhanden (Vertikal-GVO 30 %-Schwelle)?
  • Mandanten-Briefing vollständig (Margenstruktur, Mindestabnahme, Online-Strategie, Wettbewerbsverbots-Wunsch)?
  • Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Margenstruktur und Marktanteile als Platzhalter erkennbar?
  • Bei selektiver Distribution: objektive qualitative Auswahlkriterien dokumentiert?

Nach der KI-Antwort — Vertikal-GVO-Prüfung

  • Art. 4 lit. a: KEINE Mindest- oder Festpreisbindung (auch nicht verdeckt) im Vertragstext?
  • Art. 4 lit. b: Passive Verkäufe ausdrücklich erlaubt, nur aktive Verkäufe in fremde Exklusivgebiete untersagt?
  • Art. 4 lit. e: Kein generelles Online-Verkaufs-Verbot; Plattform-Verbot bei selektiver Distribution mit Coty-Begründung?
  • Art. 5 Abs. 1 lit. a: Wettbewerbsverbot max. 5 Jahre während Vertragslaufzeit?
  • Art. 5 Abs. 1 lit. b: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot max. 1 Jahr, sachlich und geographisch begrenzt, Know-how-Schutz?
  • Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?

Vor der Mandanten-Beratung

  • § 89b HGB-Analogie-Risiko mit Mandanten besprochen (Kundenstamm-Übertragungspflicht?)?
  • Mindestabnahme verhältnismäßig (keine § 138 BGB-Falle)?
  • Online-Vertriebs-Strategie kartellrechtlich tragfähig dokumentiert?
  • Bei Marktanteil > 30 %: Einzelfall-Prüfung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV initiiert?

Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert

  • KI baut Mindestpreisbindungs-Klauseln ein („empfohlene Preise sind einzuhalten“) trotz Prompt-Verbot — RPM-Prüfung zwingend.
  • KI untersagt pauschal passive Verkäufe in fremde Vertragsgebiete — Art. 4 lit. b-Verstoß und Kernbeschränkung.
  • KI formuliert nachvertragliche Wettbewerbsverbote zu lang (2 oder 3 Jahre) oder zu weit (alle Branchenprodukte) — Art. 5 Abs. 1 lit. b-Schranken einhalten.
  • KI gibt eine abschließende Marktabgrenzung ab, obwohl der Prompt das verbietet — das ist anwaltliche Würdigung.
  • KI zitiert EuGH- oder BGH-Aktenzeichen ohne Beleg — bei Aktenzeichen-Erwähnung kurz gegen juris oder beck-online verifizieren.
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Rechtsgrundlagen

Normen, Urteile, Belege

Primärnormen Vertriebsrecht und Kartellrecht

  • Kaufvertragsrecht (Grundlage des Vertragshändler-Vertrags)
  • Nichtigkeit bei Gesetzesverstoß (z. B. kartellrechtlich)
  • Sittenwidrigkeit (übermäßige Mindestabnahme)
  • Vertragshändler-Ausgleichsanspruch (BGH-Linie)
  • Kartellverbot bei Vertikalvereinbarungen
  • Nationales Kartellverbot
  • EU-Gruppenfreistellung für Vertikalvereinbarungen
  • Auslegungs-Hilfen der EU-Kommission
  • Geschäftsgeheimnis (Margen, Marktanteile)
  • Selektive Distribution und Plattform-Verbote

Berufsrechtliche Grundlagen

  • Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
  • Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Rechtsgrundlage Mandatsvertrag

Sekundärquellen

  • Standard-Handbuch Vertragshändler- und Franchise-Recht
  • Vertragshändler-Analogie zu §§ 84 ff. HGB
  • Auslegungs-Hilfen zur Vertikal-GVO 2022/720
  • Mandantentransparenz und KI-Einsatz
  • KI in der anwaltlichen Praxis
  • Halluzinations-Quoten 17–33 % bei spezialisierten Legal-Tools

Stand: · Nächste Überprüfung:

Hinweis zur Nutzung

Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz

Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.

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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.

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