Wirtschaftsrecht
AGB-Erstellung für Unternehmer (B2B)
anymize entfernt Mandanten-, Branchen- und Geschäftsmodell-Bezüge automatisch aus dem AGB-Briefing, bevor es an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So drafting Sie B2B-AGB nach §§ 305–310 BGB mit Eigentumsvorbehalt, Haftungsbegrenzung und Gewährleistungs-Modifikationen in 45 bis 60 Minuten, ohne § 43a BRAO oder § 307 BGB-Inhaltskontrolle zu riskieren.
Schwierigkeit: Fortgeschritten · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die B2B-AGB-Erstellung wirkt routiniert, ist aber eine der häufigsten Quellen für unwirksame Klauseln in der Wirtschaftsrechts-Praxis. § 310 Abs. 1 BGB lockert die Klausel-Kontrolle gegenüber Unternehmern — aber die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB bleibt, und die BGH-Rechtsprechung wendet sie strenger an, als viele Standardentwürfe widerspiegeln: Haftungs-Vollausschlüsse für leichte Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten sind nach BGH-Linie auch im B2B-Bereich unwirksam (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), Verkürzung der Verjährungs-Frist für Sachmängel von zwei Jahren auf wenige Wochen ist im Werkvertrag häufig unwirksam, ein zu weit gefasster Eigentumsvorbehalt scheitert am § 307 BGB-Transparenzgebot. Wer manuell drafted, sitzt 90 bis 120 Minuten und übersieht dabei eine von drei dieser BGH-Stolperfallen. Mit anymize geht das Briefing pseudonymisiert an ein Frontier-Modell — Mandanten-Firma, Branche, Produktpalette, Margen und Kunden-Strukturen verlassen das Haus nicht. Die KI strukturiert die AGB mit BGB-Paragrafen-Verweisen; die anwaltliche § 307-BGB-Prüfung bleibt menschliche Kernarbeit, konzentriert sich aber auf die drei Risiko-Klauseln.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Wirtschaftsrechts- und Vertragsrechts-Anwält:in, Junior- bis Senior-Associate in Mittelstands- und Großkanzleien, Inhouse-Counsel in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, Fachanwält:in für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwält:in für Bau- und Architektenrecht (bei werkvertraglichen AGB).
- Seniorität
- Regelanwender mit AGB-Recht-Grundkenntnissen (§§ 305 ff. BGB) — die § 307 BGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und die BGH-Stolperfallen (Kardinalpflichten, Verjährungs-Verkürzung, transparenter Eigentumsvorbehalt) brauchen fortgeschrittenes Niveau. Junior-Associates können den Erstentwurf erstellen, die Inhaltskontrolle-Risikoklauseln müssen Senior-Niveau passieren.
- Kanzleigröße
- Solo bis Großkanzlei sowie Inhouse-Abteilungen. Besonders effizient bei Standardisierungs-Mandaten (neue AGB für mehrere Geschäftsfelder eines Konzerns) und bei wiederkehrenden Update-Mandaten (BGH-Rechtsprechungs-Update der bestehenden AGB).
- Spezifische Kontexte
- Neue B2B-AGB für Industrie- oder Großhandels-Unternehmen, Werkvertrags-AGB für Bau- und Anlagenbauer, Dienstleistungs-AGB für Beratungs- und IT-Unternehmen, Online-B2B-AGB mit Einbeziehungs-Klausel, internationale B2B-AGB mit Rom-I-VO-Rechtswahl. Anlass ist meist ein Mandanten-Briefing zur Geschäftsmodell-Skalierung oder ein BGH-Update-Anlass.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
Die B2B-AGB-Erstellung scheint einfach: § 310 Abs. 1 BGB nimmt Unternehmer aus der Klausel-Verbots-Liste der §§ 308, 309 BGB heraus, sodass viele AGB-Bestandteile, die im Verbraucher-Bereich (B2C) unwirksam wären, im B2B-Bereich grundsätzlich zulässig sind. Aber die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB bleibt — und die BGH-Rechtsprechung hat hier in den letzten Jahren scharf nachjustiert. Erstens: Haftungs-Vollausschluss für leichte Fahrlässigkeit bei sogenannten Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht) ist nach BGH-Linie auch im B2B-Verkehr unwirksam — der Ausschluss muss auf nicht-vorhersehbare und nicht-typische Schäden begrenzt sein. Zweitens: Verkürzung der gesetzlichen Verjährungs-Frist für Sachmängel-Ansprüche (zwei Jahre, § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB; fünf Jahre bei Bauwerk) auf wenige Wochen oder Monate scheitert häufig am § 307 BGB-Angemessenheits-Maßstab. Drittens: Ein zu weit gefasster verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt („Konzern-Eigentumsvorbehalt“) ist intransparent und im B2B-Verkehr trotz § 310 Abs. 1 BGB nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam. Viertens: Die Einbeziehungs-Klausel (Bezugnahme auf die AGB im Angebot oder in der Auftragsbestätigung) muss kollisions-fest sein — bei Kollision mit den Einkaufs-AGB des Kunden („Battle of Forms“) greift im B2B-Verkehr die Theorie der kongruenten Geltung. Wer ChatGPT direkt füttert, drafted das AGB-Briefing schneller — verletzt aber § 43a BRAO sobald Mandanten-Firma, Branche, Produktpalette und Margenstruktur (Geschäftsgeheimnis nach § 2 GeschGehG) das Haus verlassen. anymize anonymisiert vor dem KI-Aufruf, re-identifiziert nach der Antwort. Die anwaltliche § 307-Prüfung der Risiko-Klauseln bleibt unverhandelbar — konzentriert sich aber auf das Wesentliche.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro AGB-Entwurf
~45 Min
Frontier-KI strukturiert den paragrafenweisen Erstentwurf mit Einbeziehungs-Klausel, Vertragsschluss, Preisen, Lieferung, Gewährleistung, Haftung und Eigentumsvorbehalt in 15 bis 25 Minuten. Anwaltliche § 307 BGB-Prüfung der drei Stolperfallen (Kardinalpflicht, Verjährung, Eigentumsvorbehalt) kommt obendrauf.
Mehrwert pro Mandat
€ 150–400
Stundensatz Wirtschaftsrecht (€ 250–500/h) angewandt auf 45 Minuten freigespielte Drafting-Zeit. Bei Standardisierungs-Mandaten (mehrere Geschäftsfelder) multipliziert sich der Effekt erheblich.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt Mandanten-Firma, Branche, Produktpalette, Margenstruktur und Kunden-Strukturen — bevor der Text das Haus verlässt. § 2 GeschGehG ist strukturell adressiert.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus plus zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Bei mehrseitigen Briefings mit Kunden-Beispielen empfehlen wir, kurz durch die Treffer-Liste zu gehen.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Geschäftsmodell-Klassifikation und Klausel-Strategie. Sie klären den Vertragstyp (Kauf nach §§ 433 ff. BGB, Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB, Werklieferung nach § 651 BGB, Dienstvertrag nach § 611 BGB), die Kunden-Struktur (ausschließlich Unternehmer i. S. v. § 14 BGB? oder auch Verbraucher?) und das Einbeziehungs-Szenario (Erstangebot mit AGB-Verweis, Auftragsbestätigung, Online-Shop). Bei gemischter Kunden-Struktur sind getrennte B2B- und B2C-AGB erforderlich.
Sie
§§ 14, 305 BGB-Anwendungsbereich und AGB-Strategie
anymize anonymisiert das Mandanten-Briefing. Über 40 Kategorien — Mandanten-Firma, Branche, Produktpalette, Geschäftsmodell-Beschreibung, Margen, Standard-Liefer- und Zahlungs-Konditionen, IBAN, Hauptkunden-Bezüge — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Erkennungsrate über 95 %. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf.
anymize
§ 43a BRAO · § 203 StGB · § 2 GeschGehG (Margen und Kunden-Strukturen sind Geschäftsgeheimnis)
Frontier-KI strukturiert den AGB-Entwurf. Der pseudonymisierte Briefing-Block geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie einen paragrafenweisen B2B-AGB-Erstentwurf ab: Geltungsbereich und Einbeziehung (§§ 305, 305c BGB), Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen, Lieferung und Lieferverzug, Gewährleistung (§§ 437 ff. BGB), Haftungsbegrenzung mit Kardinalpflichts-Carve-Out (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), Eigentumsvorbehalt (§§ 449, 929 BGB), Aufrechnung und Zurückbehaltung, Gerichtsstand und anwendbares Recht. Der Prompt verlangt explizit eine § 307 BGB-Hinweis-Box mit den drei Stolperfallen.
GPT / Claude / Gemini in anymize
B2B-AGB-Erstentwurf nach §§ 305 ff. BGB
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch Mandanten-Firma, Branche, Produktpalette und Standard-Konditionen wieder ein. Sie erhalten einen vollständigen AGB-Entwurf mit Mandanten-Daten und die § 307 BGB-Hinweis-Box als separaten Block.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung
Anwaltliche § 307 BGB-Finalprüfung der drei Stolperfallen. Sie prüfen: (1) Haftungsbegrenzung — Kardinalpflichts-Carve-Out korrekt ausformuliert; leichte Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten nur auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzbar. (2) Verjährungs-Verkürzung — bei Werkvertrag und Werklieferung mit § 651 BGB-Bezug auf §§ 437 ff. BGB die Drei-Jahres-Schranke beachten; Bauwerk-Verjährung (5 Jahre, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) nicht ohne Anlass verkürzen. (3) Eigentumsvorbehalt — verlängerter und erweiterter Vorbehalt transparent formulieren; „Konzern-Eigentumsvorbehalt“ (Sicherung auch fremder Konzern-Forderungen) ist im B2B-Verkehr nach BGH unwirksam. Battle-of-Forms-Klausel auf Kollisions-Festigkeit prüfen.
Sie
Anwaltliche Kernverantwortung
Mandanten-Beratung und AGB-Einbeziehungs-Strategie. Sie besprechen den Entwurf mit dem Mandanten — Einbeziehungs-Mechanik im Angebots- und Auftragsbestätigungs-Workflow, Online-Shop-Einbeziehung (Checkbox plus Verlinkung), Battle-of-Forms-Strategie. Bei Online-Shop zusätzlich Rechtsbelehrungen prüfen (auch im B2B keine Widerrufsbelehrung erforderlich, aber Impressum und Datenschutzerklärung).
Sie
Mandantenkommunikation und Einbeziehungs-Mechanik
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt Mandanten-Firma, Branche, Produktpalette, Geschäftsmodell-Beschreibung und Margenstrukturen mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (z. B. eine Branchen-Bezeichnung als AGB-Anwendungsbereich vs. als Kunden-Beispiel).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.
Was Sie als Anwält:in tun
- Geschäftsmodell-Klassifikation (Kauf / Werkvertrag / Werklieferung / Dienstvertrag) und Kunden-Struktur (B2B / B2B+B2C) klären.
- Mandanten-Briefing und Kanzlei-Playbook bereitstellen — Standard-Liefer- und Zahlungs-Konditionen, Garantie-Praxis, Eigentumsvorbehalts-Wunsch.
- Anonymisierungs-Vorschau sichten — kurzer Blick auf die Treffer-Liste, Margenstruktur als Geschäftsgeheimnis erkennbar?
- Drei-Stolperfallen-Prüfung: Kardinalpflicht-Haftungsbegrenzung, Verjährungs-Verkürzung, Eigentumsvorbehalts-Transparenz.
- Einbeziehungs-Mechanik im Geschäftsbetrieb klären (Angebot, Auftragsbestätigung, Online-Shop, Battle-of-Forms-Strategie).
Daten-Input
Mandanten-Briefing mit Eckdaten (Mandanten-Firma, Branche, Vertragstyp, Standard-Konditionen, Eigentumsvorbehalts-Wunsch, Garantie-Praxis). Kanzlei-Playbook mit Standard-AGB-Bausteinen. Optional: Bisherige AGB des Mandanten als Update-Basis.
Output-Kontrolle
Pseudonymisiertes Briefing geht an die KI. Re-identifizierter B2B-AGB-Entwurf mit §-genauen BGB-Verweisen und § 307 BGB-Hinweis-Box als separatem Block kommt zurück. anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die § 307-Prüfung machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Sichtung der Anonymisierung, Drei-Stolperfallen-Prüfung, anwaltliche Bewertung der Einbeziehungs-Mechanik, Mandanten-Beratung. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Drafting-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Vertragstyp, Kunden-Struktur und Einbeziehungs-Szenario oben im Prompt einfügen.
2. Mandanten-Briefing in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Mandanten-Firma, Branche, Margen, Kunden-Strukturen werden zu Platzhaltern).
3. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der AGB-Entwurf kommt re-identifiziert zurück mit [§ 307 BGB-HINWEIS]-Markierungen und der Hinweis-Box.
# Rolle
Du bist AGB-Drafting-Assistenz mit Spezialisierung auf B2B-AGB nach
§§ 305–310 BGB und BGH-Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
Anwendbares Recht: BGB §§ 14, 305–310, 433 ff., 631 ff., 651, 449, 929,
437–442; HGB §§ 343 ff., 377; UN-Kaufrecht (CISG) optional.
Vertragstyp: [Kaufvertrag / Werkvertrag / Werklieferung / Dienstvertrag] — einfügen.
Kunden-Struktur: [Ausschließlich Unternehmer / B2B + B2C-Mischbetrieb] — einfügen.
Einbeziehungs-Szenario: [Angebot+Auftragsbestätigung / Online-Shop / Rahmenvertrag] — einfügen.
# Aufgabe
Erstelle vollständige B2B-AGB mit den nachstehenden Abschnitten. Liefere
eine § 307 BGB-Hinweis-Box als separaten Block nach dem AGB-Text mit
den drei BGH-Stolperfallen (Kardinalpflicht, Verjährung,
Eigentumsvorbehalt). Markiere Klauseln mit Inhaltskontrolle-Risiko mit
[§ 307 BGB-HINWEIS].
# AGB-Struktur
1. **§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung**
- § 1.1 Geltung für Unternehmer i. S. v. § 14 BGB; keine
Anwendung gegenüber Verbrauchern
- § 1.2 Einbeziehung im B2B-Verkehr — Bezugnahme im Angebot oder
in der Auftragsbestätigung; Schweige-Fiktion für kaufmännische
Verkehrskreise nach §§ 343, 346 HGB
- § 1.3 Kollisions-Klausel ("Battle of Forms"): Abweichende AGB des
Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender
ausdrücklich schriftlich zustimmt
- § 1.4 Schriftform-Klausel mit Textform-Öffnung (§ 126b BGB)
2. **§ 2 Vertragsschluss**
- Angebote des Verwenders sind grundsätzlich freibleibend
- Vertragsschluss durch Auftragsbestätigung oder Lieferung
- [§ 307 BGB-HINWEIS]: "Auftragsannahme nur nach unserer
ausdrücklichen Bestätigung" ist im B2B-Verkehr zulässig, sollte
aber transparent formuliert sein
3. **§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen**
- Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
- Zahlungsbedingungen (Zahlungsziel, Skonto, Verzug nach § 286 BGB)
- Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen
- [§ 307 BGB-HINWEIS]: Aufrechnungs-Ausschluss ist im B2B-Verkehr
grundsätzlich wirksam, aber nicht für konnexe Forderungen
(BGH-Rspr.)
4. **§ 4 Lieferung und Lieferverzug**
- Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
verbindlich vereinbart
- Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse verlängern die
Lieferzeit angemessen
- Bei verbindlicher Lieferfrist: Schadensersatz nach § 286 BGB,
[§ 307 BGB-HINWEIS]: Pauschalierungs-Klauseln des Schadensersatzes
für Verzug nur mit Gegenbeweis-Möglichkeit
5. **§ 5 Gewährleistung (§§ 437 ff. BGB)**
- Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers nach § 377 HGB
ausdrücklich aufnehmen
- Bei Sachmangel: zunächst Nacherfüllung (Nachlieferung oder
Nachbesserung) nach Wahl des Verwenders
- Verjährung der Mängel-Ansprüche: bei beweglichen Sachen 1 Jahr
ab Ablieferung (gegenüber gesetzlich 2 Jahren, § 438 Abs. 1
Nr. 3 BGB)
- [§ 307 BGB-HINWEIS]: Verjährungs-Verkürzung im B2B-Verkehr
auf 1 Jahr ist im Kaufrecht grundsätzlich zulässig, aber NICHT
bei Bauwerk-Bezug (5 Jahre § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) und NICHT bei
Beratungs-Pflichtverletzung (§ 309 Nr. 8 lit. b ff. BGB
analog/§ 307 BGB)
6. **§ 6 Haftungsbegrenzung (BGH-Kardinalpflichten-Schema)**
- Verwender haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit
- Verwender haftet unbeschränkt für Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit nach § 309 Nr. 7 lit. a BGB
(analog im B2B)
- Verwender haftet unbeschränkt nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Verwender NUR bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); diese Haftung
ist auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden
beschränkt
- **[§ 307 BGB-HINWEIS BGH-Rspr.]:** Vollausschluss der Haftung für
leichte Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten ist nach BGH-Linie
(z. B. BGH NJW 2005, 1774; BGH XII ZR 26/12) **unwirksam**, auch
im B2B-Verkehr — die hier gewählte Begrenzung auf typische und
vorhersehbare Schäden ist BGH-konform
7. **§ 7 Eigentumsvorbehalt**
- § 7.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt: Eigentum geht erst mit
vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über
(§§ 449, 929 BGB)
- § 7.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer ist berechtigt,
die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er
tritt seine künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits
jetzt an den Verwender ab (Vorausabtretung, § 398 BGB)
- § 7.3 Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Eigentum bleibt beim
Verwender bis zur Begleichung aller Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung
- [§ 307 BGB-HINWEIS BGH-Rspr.]: KEINE Erstreckung des
Eigentumsvorbehalts auf Forderungen verbundener Konzern-
Unternehmen ("Konzern-Eigentumsvorbehalt") — unwirksam nach
BGH wegen Intransparenz
8. **§ 8 Sonstige Bestimmungen**
- Gerichtsstand bei kaufmännischem Verkehr nach § 38 ZPO
(Sitz des Verwenders oder anderer Ort)
- Anwendbares Recht: deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrecht
(CISG), sofern gewollt
- Salvatorische Klausel: bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln
bleiben die übrigen wirksam
# § 307 BGB-Hinweis-Box (zusätzlich, nach dem AGB-Text)
**Drei BGH-Stolperfallen im B2B-AGB-Bereich:**
1. **Kardinalpflicht-Haftungsbegrenzung:** Vollausschluss leichter
Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten ist unwirksam. Begrenzung nur
auf vertrags-typische, vorhersehbare Schäden. (BGH NJW 2005, 1774;
BGH XII ZR 26/12)
2. **Verjährungs-Verkürzung:** Verkürzung auf 1 Jahr im B2B-Kaufrecht
grundsätzlich zulässig — aber NICHT bei Bauwerk-Bezug (§ 438
Abs. 1 Nr. 2 BGB: 5 Jahre zwingend), NICHT bei reiner Beratungs-
Pflichtverletzung.
3. **Eigentumsvorbehalt-Reichweite:** Erstreckung auf Forderungen
verbundener Konzern-Unternehmen ("Konzern-Eigentumsvorbehalt")
ist nach BGH wegen Intransparenz unwirksam.
# Ausgabe-Format
Vollständige AGB als Markdown, paragrafenweise nummeriert.
[§ 307 BGB-HINWEIS] an verhandlungsbedürftigen Stellen.
Alle Platzhalter im Format [[Kategorie-Hash]] (z. B.
[[Unternehmensname-7b3e]], [[Branche-9a4b]]) wörtlich übernehmen — die
Re-Identifikation erfolgt außerhalb durch anymize.
# Verbote
KEIN Vollausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei
Kardinalpflichten.
KEINE Verjährungs-Verkürzung auf unter 1 Jahr im Kaufrecht.
KEINE Verkürzung der Bauwerk-Verjährung unter 5 Jahre.
KEIN Konzern-Eigentumsvorbehalt.
KEIN Ausschluss der Aufrechnung für konnexe Forderungen.
KEINE abschließende Aussage zur Wirksamkeit im konkreten Einzelfall —
das ist anwaltliche Würdigung.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
MANDANTEN-BRIEFING — B2B-AGB
Verwender: [[Unternehmensname-f11b]] GmbH, Sitz [[Adresse-b2e7]]
(mittelständischer Hersteller von Industrie-Komponenten
Branche [[Branche-9a4b]]).
Vertragstyp: Kaufvertrag (Lieferung von Industrie-Komponenten an
gewerbliche Kunden, kein Bauwerk-Bezug).
Kunden-Struktur: Ausschließlich Unternehmer i. S. v. § 14 BGB
(gewerbliche Verarbeiter, Großhändler, Wiederverkäufer).
B2C-Geschäft ausdrücklich ausgeschlossen — der Mandant beliefert
keine Endverbraucher.
Einbeziehungs-Szenario:
Klassischer Angebots-/Auftragsbestätigungs-Prozess.
Online-Shop existiert für Bestandskunden mit hinterlegten AGB
(Checkbox-Bestätigung).
Standard-Konditionen:
Zahlungsziel: 30 Tage netto.
Skonto: 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.
Lieferzeit: [[Wert-23b5]] (variiert nach Produktgruppe).
Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Eigentumsvorbehalts-Wunsch:
Einfach, verlängert (Vorausabtretung) und erweitert ("Saldo"-
Vorbehalt für alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung).
NICHT auf Konzern-Forderungen erstrecken — Mandant kennt die
BGH-Rspr.
Garantie-Praxis:
Untersuchungs-/Rügepflicht § 377 HGB ausdrücklich.
Nacherfüllung nach Wahl des Verwenders.
Verjährungs-Verkürzung auf 1 Jahr ab Ablieferung
(BGH-konform im B2B-Kaufrecht).
Haftung:
Mandant wünscht Begrenzung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit
auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden (Kardinalpflicht-
konform).
Ausschluss mittelbarer Schäden und entgangenen Gewinns für
leichte Fahrlässigkeit (außerhalb Kardinalpflichten).
Aufrechnung:
Beschränkung auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen (Aufrechnungs-Ausschluss im Übrigen).
Gerichtsstand:
Sitz des Verwenders [[Adresse-b2e7]] (kaufmännischer Verkehr
nach § 38 ZPO).
Rechtswahl und CISG:
Deutsches Recht, UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen.
Branchen-Besonderheiten:
Industrie-Komponenten — keine Bauwerk-Eigenschaft.
Keine VOB/B-Anwendbarkeit.
Beratungs-Pflichten beschränkt auf Produkt-Eigenschaften.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) — B2B
der **[[Unternehmensname-f11b]] GmbH**, Sitz [[Adresse-b2e7]]
(nachfolgend "Verwender")
## § 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen i. S. v. § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB)
finden sie keine Anwendung.
(2) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Verwender in seinem
Angebot, in der Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung
auf sie Bezug nimmt. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten
gelten sie für alle nachfolgenden Geschäfte, ohne dass es eines
erneuten Hinweises bedarf.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das Schweigen des Verwenders
gegenüber Bestätigungs-Schreiben des Käufers mit verändertem Inhalt
gilt nicht als Zustimmung.
(4) Änderungen dieser AGB und Nebenabreden bedürfen der Schriftform
(§ 126 BGB) oder der Textform (§ 126b BGB).
## § 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Bestellungen des Käufers stellen ein verbindliches Vertragsangebot
dar. Der Verwender kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen durch
Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware annehmen.
## § 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen wird 2 % Skonto
gewährt.
(3) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in
Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungs-Recht
steht ihm nur insoweit zu, als es auf Ansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis beruht (konnexer Anspruch).
[§ 307 BGB-HINWEIS] Die Beschränkung der Aufrechnung auf unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen ist im B2B-Verkehr
zulässig; die Aufrechnung mit konnexen Forderungen bleibt unberührt.
## § 4 Lieferung und Lieferverzug
(1) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Lieferfristen werden in der
Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und vom
Verwender nicht zu vertretende Ereignisse (Streik, behördliche
Anordnungen, Lieferketten-Störungen seitens Vorlieferanten) verlängern
die Lieferzeit angemessen.
(3) Bei verbindlich vereinbarter Lieferfrist tritt Lieferverzug nach
§ 286 BGB ein; Schadensersatz-Ansprüche richten sich nach § 6.
## § 5 Gewährleistung
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach
Empfang zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Werktagen
nach Empfang schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind
unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Bei Sachmängeln leistet der Verwender zunächst Nacherfüllung
(Nachlieferung oder Nachbesserung) nach seiner Wahl. Schlägt die
Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Verwender sie, stehen
dem Käufer die gesetzlichen Mängelrechte (Rücktritt, Minderung,
Schadensersatz nach § 6) zu.
(3) Die Verjährungs-Frist für Mängel-Ansprüche beträgt 1 Jahr ab
Ablieferung der Ware.
[§ 307 BGB-HINWEIS BGH-Rspr.] Die Verjährungs-Verkürzung auf 1 Jahr ist
im B2B-Kaufrecht zulässig (gegenüber 2 Jahren nach § 438 Abs. 1 Nr. 3
BGB). Sie gilt **nicht** für (a) Ansprüche aus arglistig verschwiegenen
Mängeln, (b) Mängel an Bauwerken (5 Jahre, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB),
(c) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und (d) grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte
Schäden.
## § 6 Haftungsbegrenzung
(1) Der Verwender haftet unbeschränkt:
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
- für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG);
- im Umfang einer von ihm übernommenen Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verwender nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die
Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verwenders für Schäden aus einfacher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Mittelbare Schäden, Folgeschäden und
entgangener Gewinn sind nur ersatzfähig, soweit der Verwender vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt hat oder soweit Abs. 1 betroffen ist.
[§ 307 BGB-HINWEIS BGH-Rspr.] Die hier gewählte Haftungs-Architektur
folgt der BGH-Linie (BGH NJW 2005, 1774; BGH XII ZR 26/12): Ein
**Vollausschluss** der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei
Kardinalpflichten ist auch im B2B-Verkehr nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB
unwirksam. Die Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden ist BGH-konform.
## § 7 Eigentumsvorbehalt
(1) **Einfacher Eigentumsvorbehalt:** Die gelieferte Ware bleibt
Eigentum des Verwenders bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
(§§ 449, 929 BGB).
(2) **Verlängerter Eigentumsvorbehalt — Verarbeitung und
Weiterveräußerung:** Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiterzuverkaufen. Eine
Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für den Verwender; entstehen durch
Verbindung mit anderen Sachen neue Sachen, erwirbt der Verwender
Miteigentum im Verhältnis der Werte. Die Forderungen des Käufers aus
einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur
Sicherung der Forderungen des Verwenders an diesen abgetreten
(Vorausabtretung, § 398 BGB); der Käufer ist zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen widerruflich ermächtigt.
(3) **Erweiterter Eigentumsvorbehalt — Saldo-Vorbehalt:** Das Eigentum
an der Vorbehaltsware bleibt darüber hinaus bestehen, bis sämtliche
Forderungen des Verwenders aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit
dem Käufer beglichen sind.
(4) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich **nicht** auf Forderungen
verbundener Konzern-Unternehmen des Verwenders i. S. v. § 15 AktG.
[§ 307 BGB-HINWEIS BGH-Rspr.] Die Beschränkung des erweiterten
Eigentumsvorbehalts auf eigene Forderungen des Verwenders folgt der
BGH-Rspr. zur Unwirksamkeit des sogenannten Konzern-Eigentumsvorbehalts
wegen Intransparenz (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB).
## § 8 Sonstige Bestimmungen
(1) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [[Adresse-b2e7]], sofern der
Käufer Kaufmann i. S. v. § 38 ZPO, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt.
---
# § 307 BGB-Hinweis-Box (BGH-Stolperfallen)
**1. Kardinalpflicht-Haftungsbegrenzung (§ 6 Abs. 2)**
Die Begrenzung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei
Kardinalpflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden ist
BGH-konform. Ein Vollausschluss wäre nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB
unwirksam.
**2. Verjährungs-Verkürzung (§ 5 Abs. 3)**
Die Verkürzung auf 1 Jahr ist im B2B-Kaufrecht zulässig — gilt aber
NICHT bei Bauwerk-Bezug (5 Jahre § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), Arglist und
Personenschäden.
**3. Eigentumsvorbehalt-Reichweite (§ 7 Abs. 4)**
Konzern-Eigentumsvorbehalt explizit ausgeschlossen — die Erstreckung
auf Forderungen verbundener Unternehmen ist nach BGH wegen
Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.
[ANWALT-WERTUNG] Die Drei-Stolperfallen-Prüfung ist BGH-konform
ausgeführt. Bei werkvertraglichen Geschäften mit Bauwerk-Bezug oder bei
gemischten B2B/B2C-Mandaten sind die AGB anzupassen. Die
Einbeziehungs-Mechanik (§ 1 Abs. 2) ist anhand des konkreten Angebots-
und Auftragsbestätigungs-Workflows des Mandanten zu prüfen.Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB — Kardinalpflicht-Haftung
Ein Vollausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht) ist nach BGH-Linie auch im B2B-Verkehr unwirksam (BGH NJW 2005, 1774; BGH XII ZR 26/12). Die Haftungs-Begrenzung darf nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden lauten, nicht auf einen Vollausschluss.
§ 438 Abs. 1 BGB — Verjährungs-Schranken
Die Verjährungs-Frist für Mängel-Ansprüche kann im B2B-Kaufrecht auf 1 Jahr verkürzt werden — aber NICHT bei Bauwerk-Bezug (5 Jahre, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, zwingend), NICHT bei arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 438 Abs. 3 BGB) und NICHT bei reinen Beratungs-Pflichtverletzungen (BGH-Rspr.). Bei Werkvertrag und Werklieferungsvertrag § 651 BGB-Verweis sorgfältig prüfen.
§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB — Konzern-Eigentumsvorbehalt
Die Erstreckung des Eigentumsvorbehalts auf Forderungen verbundener Konzern-Unternehmen des Verwenders („Konzern-Eigentumsvorbehalt“) ist nach BGH wegen Intransparenz unwirksam. Der Eigentumsvorbehalt muss klar auf die Forderungen des Verwenders selbst beschränkt sein.
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
Mandanten-Firma, Branche, Margenstrukturen, Standard-Liefer-, Zahlungs- und Garantie-Konditionen sowie Kunden-Strukturen sind Geschäftsgeheimnisse nach § 2 GeschGehG. anymize pseudonymisiert diese Daten vor dem KI-Aufruf, sodass weder Mandanten-Identität noch Geschäftsmodell-Details das Haus verlassen.
Battle of Forms (kollidierende AGB)
Bei Kollision von Verkäufer-AGB und Käufer-Einkaufs-AGB im B2B-Verkehr gilt die Theorie der kongruenten Geltung: nur die Klauseln, die in beiden Bedingungen übereinstimmen, werden Vertragsbestandteil. Eine reine Abwehr-Klausel („Unsere AGB gelten ausschließlich“) gegen die Einkaufs-AGB des Kunden ist nicht hinreichend — der Vertrag entsteht nach den BGH-Regeln, die Lücken füllen das dispositive Gesetz.
§ 377 HGB Untersuchungs- und Rügepflicht
Die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers nach § 377 HGB gilt im B2B-Verkehr automatisch, aber Mandanten profitieren von einer ausdrücklichen Aufnahme in den AGB plus eines konkreten Fristen-Hinweises. Bei versteckten Mängeln gilt die Rügepflicht erst ab Entdeckung; eine ausdrückliche Klarstellung schützt vor späteren Auslegungs-Streiten.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei der B2B-AGB-Erstellung: Sieht der KI-Anbieter die Mandanten-Firma, die Branche, die Produktpalette, die Standard-Konditionen und die Kunden-Struktur? Antwort mit anymize: nein. Vor dem KI-Aufruf werden Mandanten-Firma, Branche, Geschäftsmodell-Beschreibung, Liefer- und Zahlungs-Konditionen, Eigentumsvorbehalts-Wunsch und Hauptkunden-Bezüge durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag); Margenstrukturen und Kunden-Strukturen sind Geschäftsgeheimnisse nach § 2 GeschGehG — die Pseudonymisierung ist die Schutzmaßnahme i. S. v. § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG. § 203 StGB ist strukturell entlastet, weil die Klarnamen aus dem KI-Kontext gehalten werden.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Mandanten-Firma, Branche, Produktpalette, Geschäftsmodell-Beschreibung und Standard-Konditionen mit über 95 % Genauigkeit.
- Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor das Briefing an GPT, Claude oder Gemini geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen den AGB-Entwurf mit den richtigen Klarnamen zurück und können direkt in die § 307 BGB-Finalprüfung gehen.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Vertragstyp eindeutig (Kauf / Werkvertrag / Werklieferung / Dienstvertrag)?
- Kunden-Struktur geklärt (ausschließlich B2B oder gemischt B2B/B2C)?
- Einbeziehungs-Szenario klar (Angebot/Auftragsbestätigung / Online-Shop / Rahmenvertrag)?
- Mandanten-Briefing vollständig (Standard-Konditionen, Garantie-Praxis, Eigentumsvorbehalts-Wunsch)?
- Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Margenstruktur und Kunden-Bezüge als Platzhalter erkennbar?
Nach der KI-Antwort — Drei-Stolperfallen-Prüfung
- § 307 Abs. 2 Nr. 2: Kardinalpflicht-Haftung nicht vollständig ausgeschlossen, sondern auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt?
- § 438 BGB: Verjährungs-Verkürzung max. 1 Jahr im Kaufrecht; Bauwerk-Bezug erkannt und 5 Jahre beibehalten?
- § 307 Abs. 1 Satz 2: Eigentumsvorbehalt explizit auf eigene Forderungen begrenzt, kein Konzern-Vorbehalt?
- Aufrechnungs-Ausschluss respektiert konnexe Forderungen?
- § 377 HGB Untersuchungs- und Rügepflicht ausdrücklich aufgenommen?
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
Vor der Mandanten-Beratung
- Einbeziehungs-Mechanik im Geschäftsbetrieb (Angebot, Auftragsbestätigung, Online-Shop) konkret abgestimmt?
- Battle-of-Forms-Strategie mit Mandanten besprochen?
- Bei Online-Shop: Einbeziehung per Checkbox plus Verlinkung umsetzbar?
- Bei internationalem Vertrieb: CISG-Ausschluss bewusst entschieden?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI baut Vollausschluss-Klauseln für leichte Fahrlässigkeit ein („Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen“) — unwirksam bei Kardinalpflichten nach BGH.
- →KI verkürzt Verjährungs-Fristen pauschal auf wenige Wochen — bei Bauwerk-Bezug 5-Jahres-Schranke nicht eingehalten.
- →KI formuliert verlängerten Eigentumsvorbehalt mit Konzern-Erstreckung („auch für Forderungen verbundener Unternehmen“) — unwirksam nach BGH wegen Intransparenz.
- →KI vergisst die § 377 HGB-Untersuchungs- und Rügepflicht oder formuliert die Frist zu eng (sofortige Rüge ohne 'unverzüglich nach Empfang').
- →KI zitiert BGH-Aktenzeichen ohne Beleg — bei Aktenzeichen-Erwähnung kurz gegen juris oder beck-online verifizieren.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen AGB-Recht
- Unternehmer-Begriff
- Einbeziehung und überraschende Klauseln
- Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit
- Inhaltskontrolle (Generalklausel) — auch im B2B-Verkehr anwendbar
- B2B-Sonderregeln (§§ 308, 309 nicht direkt; § 307 Indizwirkung)
- Kaufvertragsrecht (Sachmängel-Gewährleistung)
- Mängel-Ansprüche und Verjährungs-Schranken
- Werkvertrag und Werklieferung
- Eigentumsvorbehalt und Übereignung
- Untersuchungs- und Rügepflicht des Kaufmanns
- Gerichtsstands-Vereinbarung im kaufmännischen Verkehr
- Geschäftsgeheimnis-Begriff
Berufsrechtliche Grundlagen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
Sekundärquellen
- Kardinalpflicht-Haftungsbegrenzung im B2B
- Inhaltskontrolle bei Kardinalpflichten
- Standardkommentar
- §§ 305–310 BGB-Kommentierung
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Halluzinations-Quoten 17–33 % bei spezialisierten Legal-Tools
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
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