Strafrecht
Steuerstrafrecht — Selbstanzeige § 371 AO vorbereiten
anymize entfernt Mandanten-, Mitverpflichteten- und Berater-Klarnamen, Steuer-Identifikationsnummern, IBANs, Konten und Aktenzeichen automatisch aus Ihren Mandanten-Unterlagen, bevor sie an GPT, Claude oder Gemini gehen — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So strukturieren Sie die Selbstanzeige nach § 371 AO in unter zwei Stunden: Vollständigkeitsgebot, Sperrgrund-Prüfung § 371 Abs. 2 AO, Berichtigungs-Zeitraum 10 Jahre, Zuschlag nach § 398a AO, Vermögensabschöpfung § 73 StGB. Die strategische Entscheidung über die Anzeige bleibt Ihre anwaltliche Eigenleistung.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Sondergruppe
Selbstanzeige-Vorbereitung mit Cloud-KI — durch Anonymisierung möglich
Die Selbstanzeige ist eines der hochsensibelsten Instrumente des Steuerstrafrechts — sie verlangt absolute Vollständigkeit und steht unter dem ständigen Damoklesschwert der Sperrgründe nach § 371 Abs. 2 AO. anymize hält Mandanten-, Berater-, Konto- und Aktenzeichen-Daten aus dem KI-Kontext — die KI strukturiert ausschließlich auf Platzhalter-Text, Sie erhalten die Anzeige-Gliederung mit den richtigen Daten zurück. Wir empfehlen, die Anonymisierungs-Vorschau vor dem KI-Aufruf besonders sorgfältig durchzugehen, weil Konto-Marker, Auslandsbezüge und Berater-Namen identifizierend wirken.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist das anspruchsvollste Instrument des Steuerstrafrechts — sie verlangt Vollständigkeit der Berichtigung über zehn Kalenderjahre, lückenlose Sperrgrund-Prüfung nach § 371 Abs. 2 AO, präzise Zuschlags-Berechnung nach § 398a AO bei Hinterziehungs-Beträgen über 25.000 EUR sowie die Berücksichtigung der Vermögensabschöpfung nach § 73 StGB. Wer das manuell strukturiert, sitzt zwei bis drei Tage an der Vorbereitung — und länger an der finalen Berichtigungs-Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Mit anymize geht die pseudonymisierte Mandanten-Notiz an ein Frontier-Modell — Mandanten-, Berater-, Mitverpflichteten- und Konto-Daten verlassen die Kanzlei nicht. Die Anzeige-Strukturierung läuft auf Platzhalter-Text; die strategische Entscheidung über die Anzeige selbst, die konkreten Berichtigungs-Beträge und die Anzeige-Versendung bleiben anwaltliche Eigenleistung in Abstimmung mit Mandantschaft und Steuerberatung.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Strafverteidigerin / Strafverteidiger; Fachanwalt:in für Strafrecht oder Steuerrecht; Doppel-Qualifikation Strafverteidiger:in / Steuerberater:in; Wirtschafts- und Steuerstrafrechts-Spezialist:in in Großkanzlei oder Boutique.
- Seniorität
- Spezialist:innen-Mandat — die Selbstanzeige verlangt die Doppel-Beherrschung von § 371 AO (Strafbefreiungs-Voraussetzungen) und der materiellen Steuerlage (Berichtigungs-Beträge nach EStG, KStG, UStG, ErbStG). Berufseinsteiger:innen profitieren in der Sperrgrund-Strukturierung; die Berichtigungs-Berechnung bleibt steuerrechtliche Eigenleistung.
- Kanzleigröße
- Boutique-Kanzlei bis Großkanzlei — der Hebel rechnet sich besonders bei umfangreichen Auslands-Konstellationen (Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Karibik), bei Unternehmens-Selbstanzeigen, bei verspäteten Korrekturen nach Betriebsprüfung und bei Korrektur-Verbund mit Mitverpflichteten.
- Spezifische Kontexte
- Vor Bekanntwerden der Tat durch die Finanzbehörden; nach Auswertung von Daten-CDs / Common Reporting Standard-Meldungen; bei Übernahme eines Mandats aus laufender Betriebsprüfung; im Vorfeld einer geplanten Vermögens-Restrukturierung; bei nachträglicher Korrektur unzutreffender Steuererklärungen.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
Die Selbstanzeige nach § 371 AO funktioniert nach einem rigorosen Vollständigkeits-Prinzip: jede Lücke in den berichtigten Steuerarten und Veranlagungszeiträumen — Stichwort 10 Kalenderjahre nach § 371 Abs. 1 Satz 2 AO — kann die strafbefreiende Wirkung zerschlagen. Hinzu kommt die scharfe Sperrgrund-Lage nach § 371 Abs. 2 AO (Tatentdeckung, Prüfungs-Anordnung, Verfahrenseinleitung), die zeitkritische Zuschlags-Pflicht nach § 398a AO und die Vermögensabschöpfung nach § 73 StGB. Wer das manuell strukturiert, braucht zwei bis drei Tage. Wer ChatGPT, Claude oder Gemini direkt einsetzt, kommt schneller — aber ohne anymize unmittelbar in den § 203 StGB- und § 43a BRAO-Konflikt, weil die Klarnamen der Mandantschaft, der Mitverpflichteten und der Berater sowie Konto-, Steuer- und Aktenzeichen-Daten die Kanzlei verlassen würden. anymize löst genau diesen Konflikt: 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandanten-, Berater-, Mitverpflichteten-Namen, Adressen, Geburtsdaten, IBANs, Steuer-Identifikationsnummern, Aktenzeichen, Auslandskonten — werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt. Die KI strukturiert auf pseudonymisiertem Text. anymize re-identifiziert. Sie erhalten die Anzeige-Gliederung mit den richtigen Daten — der KI-Anbieter hat keine gesehen.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Selbstanzeige
~12 Std
Die Strukturierung einer komplexen Selbstanzeige (mehrere Steuerarten, 10-Jahres-Zeitraum, Auslands-Konstellation) dauert manuell 16 bis 20 Stunden. Mit anymize und Frontier-KI sind es vier bis sechs Stunden bis zur belastbaren Anzeige-Gliederung mit Sperrgrund-Prüfung und Zuschlags-Berechnung. Die finale Berichtigungs-Erklärung kommt in steuerrechtlicher Eigenleistung obendrauf.
Mehrwert pro Mandat
€ 3.500–5.000
Stundensatz Strafrecht / Steuerstrafrecht (€ 320–450/h) angewandt auf rund zwölf Stunden freigespielte Strukturierungs-Zeit pro Selbstanzeige.
Vertraulichkeit
strukturell
Klarnamen der Mandantschaft, der Mitverpflichteten und der Berater sowie Konto-, Steuer- und Aktenzeichen-Daten verlassen die Kanzlei nicht. Die strukturelle Trennung respektiert § 203 StGB, § 43a BRAO und schützt das Steuer-Geheimnis nach § 30 AO im KI-Workflow.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus plus zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Bei Selbstanzeige-Material lohnt sich der besonders sorgfältige Blick in die Vorschau — Auslands-Konto-Marker, Berater-Namen und Unternehmens-Bezüge wirken kontextuell identifizierend.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Mandanten-Unterlagen, Berichtigungs-Material und Kanzlei-Playbook bereitstellen. Sie übernehmen die Mandanten-Notizen (Hintergrund der Hinterziehung, betroffene Steuerarten, Zeiträume, Schätz-Beträge), Konten-Übersichten (Inland, Ausland) inkl. Common Reporting Standard-Daten, Berater-Korrespondenz mit Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfung, eventuelle Vor-Korrespondenz mit dem Finanzamt und Ihr Kanzlei-Playbook (§ 371 AO-Checkliste, § 398a AO-Berechnungs-Schema, Sperrgrund-Matrix).
Sie
Anzeige-Grundlage zusammenstellen
anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Mandanten-, Berater-, Mitverpflichteten-Namen, Adressen, Geburtsdaten, IBANs, Steuer-Identifikationsnummern, Konten-Nummern, Aktenzeichen, Unternehmens-Namen — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf und können einzelne Treffer manuell bestätigen oder ergänzen. Bei Selbstanzeige-Material lohnt sich der besonders sorgfältige Blick in die Vorschau, weil Auslands-Konto-Marker, Unternehmens-Konstellationen und Berater-Namen rollenspezifisch identifizieren können.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB · § 30 AO Steuer-Geheimnis
Frontier-KI strukturiert. Die pseudonymisierten Mandanten-Unterlagen gehen an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Mit dem unten stehenden Prompt fordern Sie eine vollständige Anzeige-Vorbereitungs-Gliederung an: Vollständigkeits-Check über alle Steuerarten und Veranlagungszeiträume, Sperrgrund-Prüfung nach § 371 Abs. 2 AO, Berichtigungs-Matrix über 10 Jahre, Zuschlags-Berechnungs-Schema nach § 398a AO, Vermögensabschöpfungs-Hinweise nach § 73 StGB. Die KI sieht keine Klarnamen — sie arbeitet ausschließlich mit den Platzhaltern.
GPT / Claude / Gemini in anymize
Anzeige-Gliederung in unter sechs Stunden
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten die Anzeige-Vorbereitungs-Gliederung mit den richtigen Klarnamen, Steuer-Nummern, Konten und Aktenzeichen — Vollständigkeits-Matrix, Sperrgrund-Check, Berichtigungs-Übersicht, Zuschlags-Schätzung, Vermögensabschöpfungs-Hinweise. Die KI-Antwort ist strukturiert, nicht final: die konkreten Berichtigungs-Beträge, die endgültige Strategie-Entscheidung und die Berichtigungs-Erklärung kommen in anwaltlicher und steuerrechtlicher Eigenleistung obendrauf.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Würdigung
Anzeige-Strategie entscheiden und Berichtigungs-Erklärung erstellen. Auf Basis der Gliederung treffen Sie die Strategie-Entscheidung (Vollständigkeit gewährleistet? Sperrgrund-Risiko? Berater-Abstimmung?), berechnen die Berichtigungs-Beträge in steuerrechtlicher Eigenleistung (ggf. mit Steuerberatungs-Kanzlei), erstellen die Berichtigungs-Erklärungen pro Steuerart und Veranlagungszeitraum und reichen sie nach Zustimmung der Mandantschaft beim Finanzamt ein. Vor der Einreichung verifizieren Sie die Norm-Bezüge gegen primäre Quellen (gesetze-im-internet.de, BFH-Website, juris, beck-online) — die KI nennt im Output gelegentlich BFH- oder BGH-Aktenzeichen, die zu prüfen sind.
Sie
Anwaltliche und steuerrechtliche Eigenleistung
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Mandanten-, Berater-, Mitverpflichteten-Namen, Adressen, Geburtsdaten, IBANs, Steuer-Identifikationsnummern, Konten-Nummern, Aktenzeichen, Unternehmens-Namen — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (z. B. ein Auslandskonten-Marker in Verbindung mit einer Branche als identifizierender Marker).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Was Sie als Verteidiger:in / Steuerstrafverteidiger:in tun
- Mandanten-Unterlagen, Konten-Übersichten, CRS-Daten, Berater-Korrespondenz und Kanzlei-Playbook bereitstellen — eine vollständige Eingabe ist Voraussetzung für die § 371-Vollständigkeitsprüfung.
- Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig sichten — bei Selbstanzeige-Material lohnt sich der gezielte Blick auf Auslands-Konto-Marker, Berater-Namen, Unternehmens-Konstellationen, Steuer-Identifikationsnummern und IBAN-Strukturen.
- KI-Output anwaltlich und steuerrechtlich würdigen — die konkrete Berichtigungs-Berechnung, die strategische Strategie-Entscheidung und die Berichtigungs-Erklärung leistet die KI bewusst nicht.
- Anzeige-Versendung nach Mandantschafts-Freigabe; ggf. Abstimmung mit Steuerberatung; Verifikation der Norm- und Urteils-Bezüge gegen primäre Quellen.
Daten-Input
Mandanten-Notizen (Hintergrund der Hinterziehung, betroffene Steuerarten und Zeiträume, Schätz-Beträge), Konten-Übersichten Inland/Ausland, CRS-Daten, Berater-Korrespondenz, Vor-Korrespondenz mit Finanzamt, Kanzlei-Playbook (§ 371-Checkliste, § 398a-Schema). Klassifikation: A (Mandanten-, Berater-, Konto-Daten; Steuer-Geheimnis § 30 AO; Art. 10 DSGVO Strafdaten).
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Text geht an die KI. Re-identifizierte Anzeige-Vorbereitungs-Gliederung kommt zurück: Vollständigkeits-Matrix, Sperrgrund-Check, Berichtigungs-Übersicht, Zuschlags-Schätzung, Vermögensabschöpfungs-Hinweise. anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die Berichtigungs-Berechnung und die Strategie-Entscheidung machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Sichtung der Anonymisierungs-Vorschau, anwaltliche und steuerrechtliche Berichtigungs-Berechnung, Strategie-Entscheidung, Versendungs-Freigabe durch Mandantschaft, Abstimmung mit Steuerberatung — alles im üblichen Kanzlei-Workflow. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software und keine Selbstanzeige-Berechnungs-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Mandanten-Unterlagen, Konten-Übersichten, CRS-Daten und Kanzlei-Playbook in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Mandanten-, Berater-, Mitverpflichteten-Namen, IBANs, Steuer-Nummern, Aktenzeichen werden zu Platzhaltern).
2. Diesen Prompt kopieren und an die Unterlagen anhängen, das Playbook als zweiten Block daruntersetzen.
3. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Max“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Selbstanzeige-Strukturierungs-Assistenz für eine Steuerstraf-
verteidigungs-Kanzlei. Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell
ermitteln und hier einsetzen>.
# Aufgabe
Erstelle eine vollständige Anzeige-Vorbereitungs-Gliederung für eine
strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO auf Basis der vorgelegten
Mandanten-Unterlagen.
Du berechnest keine konkreten Berichtigungs-Beträge. Du formulierst keine
endgültige Strategie-Entscheidung. Du beurteilst nicht abschließend, ob
die Selbstanzeige wirksam ist (Vollständigkeit, Sperrgründe). Die
anwaltliche und steuerrechtliche Würdigung — konkrete Berichtigungs-
Beträge, Sperrgrund-Bewertung im Einzelfall, Strategie-Entscheidung —
ist NICHT deine Aufgabe.
# Inhalt
1. Vollständigkeits-Matrix (§ 371 Abs. 1 AO)
Tabelle über alle Steuerarten und Veranlagungszeiträume des
relevanten 10-Jahres-Zeitraums:
Spalten: Veranlagungs-Jahr | Steuerart (ESt, KSt, GewSt, USt, ErbSt,
SchenkSt) | Hinterziehungs-Sachverhalt (deskriptiv) | Schätz-Betrag
(sofern aus Notizen erkennbar) | Status der erklärten Steuer (erklärt,
unzutreffend, nicht erklärt) | Berichtigungs-Notwendigkeit
([JA] / [NEIN] / [PRUEFUNG])
Hinweis: § 371 Abs. 1 Satz 2 AO — die letzten 10 Kalenderjahre sind
in die Berichtigung einzubeziehen.
KEINE eigene Berechnung der konkreten Berichtigungs-Beträge.
2. Sperrgrund-Prüfung (§ 371 Abs. 2 AO)
Strukturierte Prüfung jeder Sperrgrund-Variante:
- § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO: Bekanntgabe einer Prüfungs-Anordnung
(Außenprüfung, Steuer-Sonderprüfung)
- § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO: Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung
- § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b AO: Erscheinen des Amtsträgers zur
steuerlichen Prüfung oder Verfolgung
- § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c AO: Erscheinen eines Amtsträgers zur
Ermittlung einer Steuerstraftat / Steuerordnungswidrigkeit
- § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1d AO: USt-Nachschau / LSt-Nachschau /
Kassen-Nachschau
- § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO: Tatentdeckung — Täter weiß oder muss
wissen, dass die Tat entdeckt ist
- § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO: Hinterziehungs-Betrag pro Tat über
25.000 EUR — kein automatischer Sperrgrund, aber Zuschlag § 398a AO
- § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO: Hinterziehung in besonders schwerem
Fall (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2–6 AO) — Zuschlag § 398a AO
Pro Sperrgrund: [GREIFT] / [GREIFT-NICHT] / [PRUEFUNG] mit deskriptiver
Begründung. KEINE abschließende Sperrgrund-Bewertung.
3. Berichtigungs-Übersicht (§ 371 Abs. 1 AO)
Pro Steuerart und Veranlagungs-Jahr Übersicht der erforderlichen
Berichtigungen:
- Sachverhalts-Berichtigung (was wurde nicht erklärt?)
- Berechnungs-Grundlage (Konto-Bewegungen, Zins-Erträge,
Veräußerungs-Gewinne, Schenkungs-Vorgänge)
- Erforderliche Anlagen zur Berichtigungs-Erklärung
- Markierung [STEUERRECHTLICHE-BERECHNUNG] für die konkrete
Betrags-Ermittlung — nicht deine Aufgabe.
4. Zuschlags-Berechnungs-Schema (§ 398a AO)
Bei Hinterziehungs-Beträgen über 25.000 EUR pro Tat:
- Pro Tat: Hinterziehungs-Betrag → Zuschlag-Staffel
- 25.001–100.000 EUR: 10 % Zuschlag
- 100.001–1.000.000 EUR: 15 % Zuschlag
- über 1.000.000 EUR: 20 % Zuschlag
- Nachzuentrichtende Steuer plus Hinterziehungszinsen (§ 235 AO,
6 % p.a.) plus Zuschlag = Gesamt-Zahlungs-Verpflichtung.
- Tatbegriff im Steuerstrafrecht: Tat = ein Veranlagungs-Jahr eine
Steuerart (BGH 1 StR-Linie).
- Markierung [ZUSCHLAGS-BERECHNUNG] für die konkrete Schätzung —
skizziere die Berechnung, übernimm aber keine verbindliche
Festlegung.
5. Vermögensabschöpfung (§§ 73, 73c StGB)
Strukturierte Übersicht:
- Hinterzogene Steuer-Beträge sind „aus der Tat erlangt" i.S.v.
§ 73 StGB — Einziehungs-Anordnung des Werts der Tat-Erträge.
- § 73c StGB Wertersatz-Einziehung: bei Mandanten-Vermögen oder
wirtschaftlichen Vorteilen aus der Hinterziehung.
- Verhältnis zur Selbstanzeige: Nach § 371 Abs. 3 AO ist Strafbefreiung
nicht ausgeschlossen, aber die Vermögens-abschöpfung kann
unabhängig wirken — anwaltlich und steuerrechtlich zu prüfen.
- Markierung [ANWALT-PRUEFUNG-EINZIEHUNG].
6. Mitverpflichteten-Konstellation
Sofern aus Notizen erkennbar (Mitgesellschafter, Geschäftsführer-
Kollegen, Erblasser-Konstellation):
- § 371 Abs. 1 Satz 2 AO: Selbstanzeige wirkt strafbefreiend für die
Person, die anzeigt.
- Koordinierungs-Bedarf mit Mitverpflichteten: gleichzeitige oder
gestufte Selbstanzeigen?
- Risiko des Sperrgrunds Nr. 2 (Tatentdeckung) durch andere Selbst-
anzeige eines Mitverpflichteten.
- Markierung [ANWALT-KOORDINATION].
7. Strategische Risiko-Skizze
Strukturierte Übersicht zu:
- Vollständigkeits-Risiko (Lückenhaftigkeit der Berichtigung)
- Sperrgrund-Risiko (Tatentdeckungs-Wahrscheinlichkeit, Prüfungs-
Anordnungs-Risiko, CRS-Daten-Lage)
- Zuschlags- und Zins-Belastung
- Vermögensabschöpfungs-Risiko
- Reputations-Risiko bei Unternehmen
- [ANWALT-STRATEGIE] für die abschließende Strategie-Entscheidung.
8. Anzeige-Versendungs-Skizze
Stichwort-Vorschlag für die Berichtigungs-Erklärungs-Strukturierung
gegenüber dem zuständigen Finanzamt (zentrale Anzeige versus
gestufte Anzeige pro Steuerart und Veranlagungs-Jahr); konkrete
Texte bleiben anwaltlich-steuerrechtliche Eigenleistung.
# Format
Markdown. Tabellen für Vollständigkeits-Matrix, Sperrgrund-Prüfung,
Berichtigungs-Übersicht und Zuschlags-Schema. Stichwort-Listen für
Vermögensabschöpfung, Mitverpflichteten-Konstellation und Risiko-Skizze.
# Verbote
KEINE konkrete Berechnung der Berichtigungs-Beträge.
KEINE abschließende Sperrgrund-Bewertung.
KEINE endgültige Strategie-Entscheidung über die Anzeige.
KEINE Beurteilung der Wirksamkeit der Selbstanzeige.
KEINE Erfindung von BFH-/BGH-Aktenzeichen oder Steuer-Beträgen.
KEINE Aussagen über die Person der Mandantschaft jenseits der
übermittelten Information.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
MANDAT [[Aktenzeichen-c4d1]]
Mandant: [[Vorname-a3f9]] [[Nachname-a3f9]]
Steuer-Identifikationsnummer: [[SteuerID-a3f9]]
Wohnsitz: [[Adresse-a3f9]]
Zuständiges Finanzamt: FA [[Ort-d5f3]]
Mandatsanlass: vorsorgliche Selbstanzeige § 371 AO
--- Hintergrund ---
Mandant ist [[Beruf-a3f9]] mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
Hat seit ca. [[Datum-2e1f]] ein Konto bei [[Bank-7b3e]] in
[[Stadt-7b3e]] (Schweiz), IBAN [[IBAN-7b3e]].
Erträge: Zinsen und Wertpapier-Veräußerungs-Gewinne ca.
[[Geldbetrag-e8a2]] kumuliert über die letzten 10 Jahre.
Nicht in deutschen Steuererklärungen ausgewiesen.
--- Anlass für Selbstanzeige ---
Schreiben der [[Bank-7b3e]] vom [[Datum-9c1a]]: Bank teilt mit, dass
Konto-Daten im Rahmen des Common Reporting Standard
(CRS-Meldung) an das BZSt übermittelt werden — voraussichtlich noch
in diesem Veranlagungszeitraum.
Mandant möchte vor Eingang der CRS-Daten beim Finanzamt
Selbstanzeige erstatten.
--- Bisherige Steuererklärungen ---
ESt-Erklärungen 2016–2024 abgegeben durch Steuerberatung
[[Vorname-9a4b]] [[Nachname-9a4b]], Kanzlei
[[Unternehmensname-7d9a]] mbB.
Auslands-Kapitalerträge dort nicht angegeben.
Keine Außenprüfung; keine Verfahrenseinleitung bekannt.
Keine USt-/LSt-/Kassen-Nachschau erfolgt.
--- Konten-Übersicht (Schätzung) ---
Veranlagungs-Jahr | Zinsen + Veräußerungs-Gewinne
2015 | ca. [[Geldbetrag-9c1a]] (außerhalb 10-Jahres-Korridor?)
2016 | ca. [[Geldbetrag-3a1f]]
2017 | ca. [[Geldbetrag-7d9a]]
2018 | ca. [[Geldbetrag-8c3e]]
2019 | ca. [[Geldbetrag-c4d1]]
2020 | ca. [[Geldbetrag-9a4b]]
2021 | ca. [[Geldbetrag-aa37]]
2022 | ca. [[Geldbetrag-2e1f]]
2023 | ca. [[Geldbetrag-7b3e]]
2024 | ca. [[Geldbetrag-f1c6]]
Summe ca. [[Geldbetrag-e8a2]] — endgültige Beträge stehen erst
nach Bank-Aufstellung fest.
--- Mitverpflichteten-Konstellation ---
Konto-Inhaber alleinige Person; keine Mitberechtigung.
Kein Bezug zu Geschäftsführungs- oder Gesellschafter-Konstellation.
--- Vermögens-Lage ---
Mandant verfügt über deutsches Vermögen ausreichend für
Nachzahlung plus Zuschlag plus Zinsen — Liquiditäts-Risiko gering.
Kanzlei-Playbook (Auszug):
- § 371 AO-Checkliste: 10 Kalenderjahre, alle Steuerarten,
Vollständigkeits-Prinzip.
- § 371 Abs. 2 AO-Sperrgrund-Matrix: CRS-Meldung ist als
Tatentdeckungs-Risiko hochrelevant — Anzeige VOR CRS-Daten-
Eingang ist zwingend.
- § 398a AO-Berechnungs-Schema bei Hinterziehung über 25.000 EUR
pro Tat (= Tat = Veranlagungs-Jahr ESt).
- § 73 StGB-Einziehung: nachzuentrichtende Steuer plus Zinsen
sind „aus der Tat erlangt" — Mandant ist über das Risiko
aufzuklären.
- § 235 AO Hinterziehungs-Zinsen 6 % p.a. ab Steueranspruch-Beginn.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# Selbstanzeige § 371 AO — Anzeige-Vorbereitungs-Gliederung
## I. Vollständigkeits-Matrix (§ 371 Abs. 1 AO)
10-Jahres-Korridor: Veranlagungs-Jahre 2015–2024 (Stichtag ist der
Tag des Anzeige-Eingangs beim Finanzamt; je nach Stichtag verschiebt
sich der Korridor um ein Jahr).
| Jahr | Steuerart | Hinterziehungs-Sachverhalt | Schätz-Betrag | Status erklärt | Berichtigung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | ESt | Auslands-Kapitalerträge [[Bank-7b3e]] nicht erklärt | [[Geldbetrag-9c1a]] | unzutreffend | [JA] (sofern noch im 10-Jahres-Korridor) |
| 2016 | ESt | Auslands-Kapitalerträge [[Bank-7b3e]] nicht erklärt | [[Geldbetrag-3a1f]] | unzutreffend | [JA] |
| 2017 | ESt | Auslands-Kapitalerträge nicht erklärt | [[Geldbetrag-7d9a]] | unzutreffend | [JA] |
| 2018 | ESt | Auslands-Kapitalerträge nicht erklärt | [[Geldbetrag-8c3e]] | unzutreffend | [JA] |
| 2019 | ESt | Auslands-Kapitalerträge nicht erklärt | [[Geldbetrag-c4d1]] | unzutreffend | [JA] |
| 2020 | ESt | Auslands-Kapitalerträge nicht erklärt | [[Geldbetrag-9a4b]] | unzutreffend | [JA] |
| 2021 | ESt | Auslands-Kapitalerträge nicht erklärt | [[Geldbetrag-aa37]] | unzutreffend | [JA] |
| 2022 | ESt | Auslands-Kapitalerträge nicht erklärt | [[Geldbetrag-2e1f]] | unzutreffend | [JA] |
| 2023 | ESt | Auslands-Kapitalerträge nicht erklärt | [[Geldbetrag-7b3e]] | unzutreffend | [JA] |
| 2024 | ESt | Auslands-Kapitalerträge nicht erklärt | [[Geldbetrag-f1c6]] | unzutreffend | [JA] |
[PRUEFUNG] für Veranlagungs-Jahr 2015 — Stichtag-Frage des
10-Jahres-Korridors anwaltlich nachschlagen (Tag des Anzeige-Eingangs
beim Finanzamt entscheidet).
[STEUERRECHTLICHE-BERECHNUNG: Konkrete Berichtigungs-Beträge pro
Veranlagungs-Jahr werden in steuerrechtlicher Eigenleistung
(ggf. mit Steuerberatungs-Kanzlei) ermittelt; die KI nimmt die Berechnung
bewusst nicht vor.]
Keine Hinweise auf weitere Steuerarten (KSt, GewSt, USt, ErbSt,
SchenkSt) aus den Mandanten-Unterlagen — Vollständigkeit der
Berichtigungs-Material anwaltlich gegen Mandantschaft und Steuerberatung
nochmals zu klären.
## II. Sperrgrund-Prüfung (§ 371 Abs. 2 AO)
| Sperrgrund | Status | Begründung |
|---|---|---|
| § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO — Prüfungs-Anordnung | [GREIFT-NICHT] | Keine Außenprüfung oder Steuer-Sonderprüfung bekannt. |
| § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b AO — Erscheinen Amtsträger Prüfung | [GREIFT-NICHT] | Kein Erscheinen erfolgt. |
| § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1c AO — Erscheinen Amtsträger Ermittlung | [GREIFT-NICHT] | Kein Erscheinen erfolgt. |
| § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1d AO — Nachschau | [GREIFT-NICHT] | Keine USt-/LSt-/Kassen-Nachschau erfolgt. |
| § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO — Verfahrenseinleitung | [GREIFT-NICHT] | Keine Verfahrenseinleitung bekannt. |
| § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO — Tatentdeckung | [PRUEFUNG] | CRS-Meldung an BZSt durch [[Bank-7b3e]] angekündigt; eine erfolgte Übermittlung beim BZSt würde Tatentdeckungs-Risiko begründen. Anzeige VOR Eingang der CRS-Daten beim Finanzamt zwingend. |
| § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO — Über 25.000 EUR pro Tat | [PRUEFUNG] | Zuschlag § 398a AO mehrfach einschlägig, da Veranlagungs-Jahre kumuliert deutlich über 25.000 EUR liegen dürften — Zuschlags-Berechnung Block IV. |
| § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO — Besonders schwerer Fall | [PRUEFUNG] | § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2–6 AO — bei groß angelegtem Steuerhinterziehungs-Modell oder Beträgen großen Ausmaßes (BGH 1 StR 416/08 — Schwelle 50.000 EUR pro Tat) — anwaltlich zu bewerten. |
[ANWALT-PRUEFUNG: Die abschließende Sperrgrund-Bewertung — insbesondere
zur Tatentdeckungs-Frage durch CRS-Meldung und zur „großen-Ausmaß"-Frage
(BGH 1 StR 416/08 oder Folge-Rechtsprechung — [CITATION-PRUEFUNG]) —
bleibt anwaltliche Kernaufgabe.]
## III. Berichtigungs-Übersicht
Pro Veranlagungs-Jahr 2015 (sofern relevant) und 2016–2024:
- **Sachverhalts-Berichtigung**: Auslands-Kapitalerträge bei
[[Bank-7b3e]] (Zinsen und Wertpapier-Veräußerungs-Gewinne) sind in
Anlage KAP nachzuerklären.
- **Berechnungs-Grundlage**: Bank-Aufstellung [[Bank-7b3e]] für
jedes Veranlagungs-Jahr — Zinsen, Veräußerungs-Gewinne (§§ 20, 23
EStG), Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer.
- **Erforderliche Anlagen**: Bank-Belege, Berechnungs-Anlage zur
Berichtigungs-Erklärung, ggf. Doppelbesteuerungs-Abkommen
Deutschland–Schweiz (Quellensteuer-Anrechnung).
- **Status**: [STEUERRECHTLICHE-BERECHNUNG] — Beträge in
steuerrechtlicher Eigenleistung.
## IV. Zuschlags-Berechnungs-Schema (§ 398a AO)
Tat im Steuerstrafrecht: ein Veranlagungs-Jahr eine Steuerart
(BGH 1 StR-Linie — [CITATION-PRUEFUNG: konkretes Aktenzeichen
anwaltlich nachschlagen]).
Zuschlags-Staffel (§ 398a Abs. 1 AO):
- Hinterziehungs-Betrag 25.001–100.000 EUR: 10 %
- Hinterziehungs-Betrag 100.001–1.000.000 EUR: 15 %
- Hinterziehungs-Betrag über 1.000.000 EUR: 20 %
Berechnungs-Beispiel-Skizze (Beträge sind nicht eigene Schätzung,
sondern Platzhalter):
| Veranlagungs-Jahr | Hinterziehungs-Betrag (Schätz) | Staffel | Zuschlag (Schätz) |
|---|---|---|---|
| 2016 | [[Geldbetrag-3a1f]] | siehe Staffel | [ZUSCHLAGS-BERECHNUNG] |
| 2017 | [[Geldbetrag-7d9a]] | siehe Staffel | [ZUSCHLAGS-BERECHNUNG] |
| ... | ... | ... | ... |
Daneben:
- **Nachzuentrichtende Steuer** pro Veranlagungs-Jahr in
steuerrechtlicher Eigenleistung.
- **Hinterziehungs-Zinsen § 235 AO**: 6 % p.a. ab Steueranspruch-
Beginn — Berechnungs-Schema in [STEUERRECHTLICHE-BERECHNUNG].
- **Gesamt-Zahlungs-Verpflichtung pro Veranlagungs-Jahr**:
Nachzuentrichtende Steuer + Hinterziehungs-Zinsen + Zuschlag.
[ZUSCHLAGS-BERECHNUNG: Die konkrete Berechnung der Zuschläge pro Tat
erfolgt anwaltlich-steuerrechtlich nach exakter Bank-Aufstellung. Der
KI-Output enthält bewusst keine verbindlichen Beträge.]
## V. Vermögensabschöpfung (§§ 73, 73c StGB)
- Hinterzogene Steuer-Beträge sind „aus der Tat erlangt" i.S.v.
§ 73 StGB — Einziehung des Werts der Tat-Erträge ist grundsätzlich
zwingend (§ 73c StGB Wertersatz-Einziehung).
- Verhältnis zur Selbstanzeige: § 371 Abs. 3 AO schließt Strafbefreiung
nicht aus; die Vermögens-abschöpfung kann unabhängig wirken,
insbesondere wenn die Anzeige nicht alle Voraussetzungen erfüllt
(Vollständigkeit, Zahlung nach § 371 Abs. 3 AO).
- Mandant ist über das Einziehungs-Risiko aufzuklären — gilt auch
dann, wenn die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.
[ANWALT-PRUEFUNG-EINZIEHUNG: Die Einziehungs-Lage ist anwaltlich gegen
die aktuelle BGH-Linie zur Steuer-Einziehung zu prüfen (Großer Senat
BGH GSSt 1/20 — Einziehung bei der Selbstanzeige — [CITATION-PRUEFUNG]).]
## VI. Mitverpflichteten-Konstellation
Aus den Mandanten-Unterlagen kein Mitverpflichteter ersichtlich
(Alleinkonto-Inhaberschaft, kein Geschäftsführungs- oder
Gesellschafter-Bezug). [ANWALT-KOORDINATION] ist nicht erforderlich.
## VII. Strategische Risiko-Skizze
- **Vollständigkeits-Risiko**: Hoch — vor Anzeige-Erstattung
Vollständigkeit der Bank-Aufstellung und der relevanten Steuerarten
durch Steuerberatung verifizieren.
- **Sperrgrund-Risiko Tatentdeckung (Nr. 2)**: Hoch — CRS-Meldung an
BZSt angekündigt. Anzeige VOR Eingang der CRS-Daten beim Finanzamt
zwingend; Zeitfenster eng.
- **Sperrgrund-Risiko Großes Ausmaß (Nr. 4)**: [PRUEFUNG] in Abhängigkeit
vom genauen Hinterziehungs-Betrag pro Veranlagungs-Jahr (Schwelle
BGH-Linie — [CITATION-PRUEFUNG]).
- **Zuschlags- und Zins-Belastung**: Hoch — Nachzahlung plus
Hinterziehungs-Zinsen plus § 398a-Zuschlag in voller Höhe nach § 371
Abs. 3 AO zu leisten.
- **Vermögensabschöpfungs-Risiko**: [PRUEFUNG] — vor Anzeige-Erstattung
Einziehungs-Lage anwaltlich klären.
[ANWALT-STRATEGIE: Die strategische Entscheidung — sofortige Anzeige
ohne Verzug versus Anzeige nach Vollständigkeits-Klärung mit
Steuerberatung — bleibt anwaltliche Kernaufgabe. Bei CRS-Konstellation
spricht die enge Zeit-Lage für Anzeige-Versendung VOR Eingang der
CRS-Daten beim Finanzamt; die exakten Beträge können in einer
Korrektur-Erklärung nachgereicht werden (BGH-Linie zur Spezifikations-
Tiefe — [CITATION-PRUEFUNG]).]
## VIII. Anzeige-Versendungs-Skizze
Stichwort-Vorschlag:
1. Zentrale Berichtigungs-Erklärung gegenüber FA [[Ort-d5f3]] mit
Bezug auf [[SteuerID-a3f9]] und allen Veranlagungs-Jahren.
2. Konkrete Berichtigungs-Beträge pro Veranlagungs-Jahr in Anlagen.
3. Bank-Belege [[Bank-7b3e]] als Beleg-Anlage.
4. Zahlungs-Zusage / Zahlungs-Nachweis (§ 371 Abs. 3 AO) so zeitnah
wie möglich; bei höheren Beträgen ggf. Stundungs-Antrag.
[ANWALT-AUSWAHL: Konkrete Texte der Berichtigungs-Erklärung,
Reihenfolge der Anlagen, Stundungs-Strategie und Zahlungs-Modalitäten
bleiben anwaltlich-steuerrechtliche Eigenleistung.]Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter die Mandanten-Unterlagen, Konten-Übersichten oder Berater-Korrespondenz sieht. Mandanten-, Berater-, Mitverpflichteten-Namen, IBANs, Steuer-Identifikationsnummern, Aktenzeichen, Auslands-Konten — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate.
§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung
Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.
§ 30 AO Steuer-Geheimnis
Das Steuer-Geheimnis nach § 30 AO ist eines der schärfsten Geheimhaltungs-Regimes des deutschen Rechts. Indem Mandanten-, Konten- und Steuer-Identifikations-Daten die Kanzlei nicht verlassen, wird das Steuer-Geheimnis im KI-Workflow strukturell respektiert.
§ 203 StGB Geheimnisschutz
Indem Mandanten-, Berater- und Mitverpflichteten-Namen sowie Konten- und Aktenzeichen-Daten die Kanzlei nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem strukturell.
§ 371 Abs. 1 AO Vollständigkeitsgebot
Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige setzt absolute Vollständigkeit über alle Steuerarten und Veranlagungszeiträume innerhalb des 10-Jahres-Korridors voraus. Die KI strukturiert die Vollständigkeits-Matrix; die Beurteilung der Vollständigkeit im konkreten Einzelfall bleibt anwaltlich-steuerrechtliche Kernaufgabe in Abstimmung mit Mandantschaft und ggf. Steuerberatung.
§ 371 Abs. 2 AO Sperrgründe
Die Sperrgrund-Lage — insbesondere Tatentdeckung (Nr. 2) bei CRS-/DAC6-Meldungen, Prüfungs-Anordnung und großes Ausmaß (Nr. 4) — ist hochdynamisch und einzelfallspezifisch. Die KI liefert die Strukturierung; die abschließende Bewertung der Sperrgrund-Wirkung erfolgt anwaltlich.
§ 398a AO Zuschlag
Bei Hinterziehungs-Beträgen über 25.000 EUR pro Tat ist die Zuschlags-Zahlung Voraussetzung für die strafbefreiende Wirkung. Die KI liefert das Berechnungs-Schema; die exakte Zuschlags-Berechnung und Zahlungs-Strategie bleiben anwaltlich-steuerrechtliche Eigenleistung.
§§ 73, 73c StGB Vermögensabschöpfung
Hinterzogene Steuer-Beträge sind grundsätzlich als „aus der Tat erlangt“ einziehbar (§ 73c StGB Wertersatz). Die Einziehungs-Lage ist auch bei strafbefreiender Selbstanzeige zu prüfen; Mandant ist über das Risiko aufzuklären. BGH-Linie (GSSt 1/20 zur Einziehung in Steuerstrafsachen) anwaltlich verifizieren.
Citation-Verifikation
BFH- und BGH-Aktenzeichen, die die KI im Output nennt (Schwellen zum großen Ausmaß, Einziehungs-Linie, Spezifikations-Tiefe der Anzeige), sind vor der Anzeige-Versendung gegen die BGH-/BFH-Website, juris oder beck-online zu verifizieren. anymize garantiert die Vertraulichkeit, nicht die juristische Richtigkeit der Zitate.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei der Selbstanzeige-Vorbereitung: Sieht der KI-Anbieter die Mandantschaft, die Steuerberatung, die Konten-Inhaber, die Steuer-Identifikationsnummern und die Aktenzeichen? Antwort mit anymize: nein. Alle personenbezogenen Daten — Vornamen, Nachnamen, Adressen, Geburtsdaten, IBANs, Steuer-Identifikationsnummern, Aktenzeichen, Unternehmens-Namen, Konten-Nummern — werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag) i.V.m. Art. 10 DSGVO (Strafdaten). Das Steuer-Geheimnis nach § 30 AO und die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a BRAO werden durch die strukturelle Trennung der Mandanten-Identität vom KI-Anbieter strukturell respektiert. Die Klarnamen werden aus dem KI-Kontext gehalten, was § 203 StGB strukturell entlastet.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Mandanten-, Berater-, Mitverpflichteten-Klarnamen, Aktenzeichen, Steuer-Identifikationsnummern, IBANs, Konten-Nummern, Bank-Namen und Unternehmens-Bezeichnungen mit über 95 % Genauigkeit.
- Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor Mandanten-Unterlagen, Konten-Übersichten und Berater-Korrespondenz an GPT, Claude oder Gemini gehen.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen die Anzeige-Vorbereitung mit den richtigen Klarnamen und Daten zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Mandanten-Unterlagen, Konten-Übersichten (Inland/Ausland), Berater-Korrespondenz und Playbook vollständig?
- Anonymisierungs-Vorschau besonders sorgfältig gesichtet — Auslands-Konto-Marker, Bank-Namen, IBANs, Steuer-Identifikationsnummern, Berater-Namen?
- CRS-/DAC6-Daten-Lage in den Unterlagen erfasst — Tatentdeckungs-Risiko zeitkritisch bewertet?
- Mitverpflichteten-Konstellation geklärt — Alleinmandat oder Verbund?
- Steuerberatung in den Workflow eingebunden — Zuständigkeit für Berichtigungs-Berechnung geklärt?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
- BFH-/BGH-Aktenzeichen mit [CITATION-PRUEFUNG] gegen BGH-/BFH-Website / juris / beck-online verifiziert?
- [STEUERRECHTLICHE-BERECHNUNG]- und [ZUSCHLAGS-BERECHNUNG]-Markierungen an Steuerberatung übergeben?
- [ANWALT-PRUEFUNG]-, [ANWALT-PRUEFUNG-EINZIEHUNG]- und [ANWALT-STRATEGIE]-Markierungen anwaltlich bearbeitet?
Vor der Anzeige-Versendung
- Vollständigkeit der Berichtigung mit Mandantschaft und Steuerberatung verifiziert?
- Sperrgrund-Lage (insbesondere Tatentdeckung) zum Versendungs-Zeitpunkt anwaltlich abgeklärt?
- Konkrete Berichtigungs-Beträge pro Veranlagungs-Jahr in steuerrechtlicher Eigenleistung ermittelt?
- Mandantschafts-Freigabe für Versendung dokumentiert?
- Zahlungs-Fähigkeit (Nachzahlung + Zinsen + Zuschlag) mit Mandantschaft geklärt — ggf. Stundungs-Antrag?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI gibt konkrete Berechnungs-Beträge für die Berichtigung an — der Prompt verbietet das; bei Auftreten den Block ausschließlich als Schema verwenden und Beträge in steuerrechtlicher Eigenleistung ermitteln.
- →KI „erfindet“ BGH-/BFH-Aktenzeichen (Schwellen zum großen Ausmaß, Einziehungs-Linie) — daher Citation-Verifikation gegen Primärquellen Pflicht; bei Auftreten den Block mit [CITATION-PRUEFUNG] markieren.
- →KI bewertet die Sperrgrund-Lage abschließend — der Prompt verbietet das; die abschließende Bewertung bleibt anwaltlich.
- →KI übersieht den 10-Jahres-Stichtag-Effekt (Verschiebung des Korridors je nach Anzeige-Zeitpunkt) — anwaltlicher Quer-Check pflichtig.
- →KI ordnet eine Mitverpflichteten-Konstellation falsch als Allein-Mandat ein — bei mehreren Beteiligten anwaltliche Koordination einleiten.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen Abgabenordnung
- Selbstanzeige — Strafbefreiung
- Vollständigkeitsgebot · 10-Jahres-Korridor
- Sperrgründe
- Zahlungs-Voraussetzung der strafbefreienden Wirkung
- Zuschlag bei Hinterziehung über 25.000 EUR pro Tat
- Steuerhinterziehung
- Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung
- Steuer-Geheimnis
- Hinterziehungs-Zinsen 6 % p.a.
Vermögensabschöpfung
- Einziehung von Taterträgen
- Einziehung des Wertes von Taterträgen
- Vermögensabschöpfung in Steuerstrafsachen
Berufsrechtliche und verfassungs-/konventionsrechtliche Grundlagen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Recht auf ein faires Verfahren · Unschuldsvermutung
- Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
- Strafdaten — besondere Kategorie
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Standard-Kommentar zur AO
- Standard-Kommentar zur Abgabenordnung
- Standard-Werk zum Steuerstrafrecht
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
Dein KI-Arbeitsplatz wartet.