Insolvenzrecht
Sanierungsvergleich vorinsolvenzlich
anymize entfernt Schuldner-, Geschäftsführer- und Gläubigerdaten automatisch aus Schuldenbereinigungsplan, Quotenangebot und Vergleichsentwurf, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So strukturieren Sie einen außergerichtlichen Sanierungsvergleich mit Quotenangebot, Stillhaltevereinbarung, Besserungsschein und Anfechtungs-Risiko-Check nach §§ 129 ff. InsO, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Der vorinsolvenzliche Sanierungsvergleich ist das klassische außergerichtliche Sanierungs-Instrument — frei vereinbar, ohne gerichtliche Begleitung, oft die schnellste Lösung bei wenigen verhandlungsbereiten Hauptgläubigern. Anders als die StaRUG-Moderation (§§ 94 ff. StaRUG) ist er nicht gerichtlich strukturiert; anders als der StaRUG-Restrukturierungsplan (§§ 1 ff. StaRUG) hat er keinen Cramdown gegen widersprechende Gläubiger — er lebt vom Konsens. Das größte Risiko: Bei späterer Insolvenz kann der Vergleich nach §§ 129 ff. InsO angefochten werden — Vorsatzanfechtung § 133 InsO, inkongruente Deckung § 131 InsO und Schenkungsanfechtung § 134 InsO sind die scharfen Schwerter. Die KI strukturiert Schuldenbereinigungsplan, Quotenangebot, Stillhaltevereinbarung und Besserungsschein erheblich schneller — die kaufmännische Plausibilität, die Beteiligungs-Strategie und die Anfechtungs-Risiko-Bewertung bleiben anwaltliche Kernpflichten.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Fachanwält:in für Insolvenz- und Sanierungsrecht in vorinsolvenzlichen Mandaten; Wirtschafts- und Restrukturierungsanwält:in mit Sanierungspraxis; CRO oder Geschäftsführer:in im Sanierungsmandat; In-House-Counsel mit Restrukturierungs-Auftrag.
- Seniorität
- Fortgeschritten bis Senior — anwaltliche Erfahrung mit Vergleichen und mit der BGH-Linie zu §§ 129 ff. InsO ist Voraussetzung. Der Sanierungsvergleich ist anspruchsvoll, weil er kaufmännische, vertragsrechtliche und insolvenzrechtliche Dimensionen verbindet.
- Kanzleigröße
- Mittelständische Kanzleien bis Großkanzleien mit Restrukturierungs-Praxis; auch Spezialkanzleien mit Sanierungs-Fokus. Pauschalhonorare im fünfstelligen Bereich sind üblich.
- Spezifische Kontexte
- Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO oder bilanzielle Krise mit absehbarem Liquiditätsengpass. Wenige Hauptgläubiger (5–15), grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft, kein Cramdown-Bedarf. Typische Anlässe: auslaufender Kontokorrent, fällige Gesellschafterdarlehen, drohender Kündigungsfall, Lieferanten-Stundungs-Verhandlungen. Vorteil gegenüber StaRUG-Moderation: maximale Vertraulichkeit ohne Gericht; Nachteil: kein Cramdown, kein gerichtliches Vertraulichkeits-Schutzschild § 97 StaRUG.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
Der vorinsolvenzliche Sanierungsvergleich ist die Standard-Antwort, wenn Hauptgläubiger grundsätzlich kooperationsbereit sind und der Schuldner Vertraulichkeit und Geschwindigkeit braucht. Der Vergleich umfasst typischerweise 12–25 Seiten: Beteiligungs-Übersicht, Schuldenbereinigungsplan mit Quoten je Gläubigergruppe, Stillhaltevereinbarung mit Tilgungsstreckung, Besserungsschein für späteren Erfolgsfall, Gesellschafterbeitrag (Frischgeld, Rangrücktritt), Wirksamkeits-Mechanik (aufschiebende Bedingung, Mindestquote der zustimmenden Gläubiger), Auflösungs-Klauseln und Anfechtungs-Risiko-Verteilung. Wer das manuell strukturiert, sitzt 12–25 Stunden am ersten Entwurf plus Verhandlungs-Iterationen. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Schuldner-Name, Hauptgläubiger-Identitäten und Bilanzdaten das Haus verlassen. anymize löst genau diesen Konflikt: Schuldner-, Geschäftsführer-, Gesellschafter- und Gläubiger-Klarnamen sowie IBANs und sensible Bilanzdaten werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die kaufmännische Plausibilitätsprüfung, die Beteiligungs-Strategie und die Anfechtungs-Risiko-Bewertung nach §§ 129 ff. InsO bleiben anwaltliche Pflichtschritte.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Vergleichs-Entwurf
~6 Std
Frontier-KI strukturiert Schuldenbereinigungsplan, Quotenangebot, Stillhaltevereinbarung, Besserungsschein und Wirksamkeits-Mechanik auf pseudonymisierten Daten in wenigen Iterationen. Anwaltliche Detailausarbeitung, Anfechtungs-Risiko-Bewertung und Verhandlungs-Strategie kommen wie gewohnt obendrauf.
Mehrwert pro Sanierungs-Mandat
€ 1.500–2.400
Stundensatz Restrukturierung (€ 250–400/h) angewandt auf 6 Stunden freigespielte Drafting-Zeit. Bei Sanierungs-Mandaten mit anschließender Verhandlungsbegleitung kumuliert sich der Effekt.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Schuldner-, Geschäftsführer-, Gesellschafter- und Gläubigernamen, IBANs, Bilanzdaten — bevor der Text das Haus verlässt. Vorinsolvenzliche Vergleiche sind ohnehin maximal vertraulich; anymize sichert die zusätzliche KI-Schicht ab.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Bei umfangreichen Schuldenbereinigungs-Plänen empfehlen wir den Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Strategie-Vorprüfung: Vergleich, StaRUG-Moderation, Restrukturierungsplan oder Insolvenz? Der außergerichtliche Sanierungsvergleich passt bei wenigen verhandlungsbereiten Hauptgläubigern und maximalem Vertraulichkeits-Bedarf. Die StaRUG-Moderation (§§ 94 ff. StaRUG) bietet gerichtlich abgesicherte Vertraulichkeit § 97 StaRUG; der Restrukturierungsplan (§§ 1 ff. StaRUG) erlaubt Cramdown — ist aber publik. Die Wahl ist strategisch und nicht KI-delegierbar.
Sie + Sanierungsberater
Strategie ist anwaltliche Kernverantwortung
Anfechtungs-Risiko-Bewertung §§ 129 ff. InsO. Bei einer späteren Insolvenz innerhalb der Anfechtungs-Fristen droht die Anfechtung des Vergleichs: § 130 InsO (kongruente Deckung, 3 Monate), § 131 InsO (inkongruente Deckung, 1–3 Monate), § 133 InsO (Vorsatzanfechtung, bis zu 10 Jahre), § 134 InsO (unentgeltliche Leistung, 4 Jahre). Vergleichs-Klauseln zur Risiko-Verteilung und Beweis-Sicherung der Kenntnis-Lage gehören in den Entwurf.
Sie
§§ 129 ff. InsO — Anfechtbarkeit bei späterer Insolvenz
Sanierungs-Datenraum zusammenstellen. Sie übernehmen 12-Monats-Liquiditätsplan, Sanierungskonzept (operative + bilanzielle Maßnahmen), Bilanz und Status, Hauptgläubiger-Übersicht mit Forderungshöhen und Verhandlungsstand, Beteiligungs-Übersicht der Gesellschafter und ggf. Term Sheet zum Gesellschafterbeitrag in den anymize-Arbeitsplatz.
Sie + Sanierungsberater
Inhaltliche Grundlage
anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Schuldner-, Geschäftsführer-, Gesellschafter- und Gläubigernamen, IBANs, HRB-Nummern, Bilanzdaten, Datumsangaben — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf und können einzelne Treffer manuell bestätigen oder ergänzen. Erkennungsrate über 95 %.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB
Frontier-KI strukturiert den Vergleichsentwurf. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie eine vollständige Vergleichs-Struktur ab: Präambel, Beteiligungs-Übersicht, Schuldenbereinigungsplan mit Quoten pro Gruppe, Stillhalte-Klausel, Besserungsschein, Gesellschafterbeitrag, Wirksamkeits-Mechanik, Anfechtungs-Risiko-Klauseln, Beendigungs-Regelungen. Die KI sieht keine Klarnamen — sie arbeitet ausschließlich mit den Platzhaltern.
GPT / Claude / Gemini in anymize
Strukturierungs-Skizze in Minuten
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten den Vergleichsentwurf mit Schuldner-, Geschäftsführer-, Gesellschafter- und Gläubiger-Klarnamen, IBANs und Bilanzzahlen.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung
Beteiligungs-Strategie und Verhandlungs-Stafetten festlegen. Welche Gläubiger müssen wann eingebunden werden? Mindestquoten der zustimmenden Gläubiger (typischerweise 75–90 % der Forderungen) als aufschiebende Bedingung. Veto-Risiken bei einzelnen Großgläubigern (Hausbank, Finanzamt). Reihenfolge der Verhandlungen (Hausbank zuerst, dann Lieferanten-Konsortium, dann öffentliche Hand). Mandanten-Belehrung zum Plan-B bei Vergleichs-Scheitern (StaRUG-Restrukturierungsplan oder Insolvenz).
Sie + Sanierungsberater
Verhandlungs-Strategie ist anwaltliche Kernarbeit
Anwaltliche Endprüfung und Mandantenfreigabe. Vergleich vollständig? Anfechtungs-Risiko-Klauseln nach §§ 129 ff. InsO eingearbeitet? Wirksamkeits-Mechanik (Mindestquote, aufschiebende Bedingung) klar? Besserungsschein quotenrichtig? Gesellschafterbeitrag im Term Sheet abgebildet? Mandanten-Belehrung zu Plan B (StaRUG oder Insolvenz) dokumentiert?
Sie
Anwaltliche Kernverantwortung
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Schuldner-, Geschäftsführer-, Gesellschafter- und Gläubigernamen, IBANs, HRB-Nummern, Bilanzdaten — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (z. B. ein Gläubigername in Verbindung mit einer Forderungshöhe).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter zu Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Was Sie als Anwält:in tun
- Strategie-Vorprüfung — Vergleich, StaRUG-Moderation, Restrukturierungsplan oder Insolvenz?
- Anfechtungs-Risiko-Bewertung nach §§ 129 ff. InsO als Schritt 1 — Vergleichs-Klauseln zur Risiko-Verteilung gehören in den Entwurf.
- Sanierungskonzept und 12-Monats-Liquiditätsplan mit Geschäftsführer/CRO erarbeiten — die KI strukturiert, ersetzt die kaufmännische Planung nicht.
- Beteiligungs-Strategie und Verhandlungs-Stafetten festlegen (Hausbank zuerst, dann Lieferanten, dann öffentliche Hand).
- Wirksamkeits-Mechanik (Mindestquote zustimmender Gläubiger, aufschiebende Bedingung) festlegen.
- Mandanten-Belehrung zu Plan B (StaRUG-Plan, Insolvenz) bei Vergleichs-Scheitern.
Daten-Input
12-Monats-Liquiditätsplan, Sanierungskonzept (operative + bilanzielle Maßnahmen), Bilanz und Status zum Stichtag, Hauptgläubiger-Übersicht mit Forderungshöhen, Sicherheiten und Verhandlungsstand, Beteiligungs-Übersicht Gesellschafter, Term Sheet zum Gesellschafterbeitrag, ggf. IDW S6-Sanierungsgutachten.
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierter Vergleichsentwurf mit Präambel, Beteiligungs-Übersicht, Schuldenbereinigungsplan, Stillhalte-Klausel, Besserungsschein, Gesellschafterbeitrag, Wirksamkeits-Mechanik und Anfechtungs-Risiko-Klauseln kommt zurück. anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die kaufmännische Plausibilität und Anfechtungs-Risiko-Bewertung machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Strategie-Vorprüfung, Anfechtungs-Risiko-Bewertung, kaufmännische Plausibilität, Beteiligungs-Strategie, Wirksamkeits-Mechanik, Mandantenfreigabe und Verhandlungs-Führung — alles im üblichen Kanzlei-Workflow. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Sanierungskonzept, 12-Monats-Liquiditätsplan und Hauptgläubiger-Übersicht in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Schuldner-, Geschäftsführer-, Gesellschafter-, Gläubiger-Namen, IBANs, Bilanzdaten werden zu Platzhaltern).
2. Anfechtungs-Risiko-Bewertung und Mindestquote der zustimmenden Gläubiger in den Pflicht-Metadaten festlegen.
3. Diesen Prompt kopieren, Pflicht-Metadaten füllen, an den pseudonymisierten Sachverhalt anhängen.
4. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Drafting-Assistenz für eine Restrukturierungs-Kanzlei
mit Sanierungsvergleichs-Mandat.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
Vorinsolvenzlich, außergerichtlich, ohne gerichtliche Beteiligung.
§§ 129 ff. InsO (Anfechtungs-Risiko bei späterer Insolvenz)
sind als Pflicht-Achse zu beachten.
# Pflicht-Metadaten (von Anwält:in vorab geprüft)
- Schuldnerin: [[Unternehmensname-XXXX]]
- Geschäftsführer: [[Vorname-BBBB]] [[Nachname-BBBB]]
- HRB / Sitz: [[Wert-cccc]] / [[Ort-AAAA]]
- Wirtschaftliche Lage (anwaltlich festgelegt):
drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO
- Anfechtungs-Risiko-Bewertung §§ 129 ff. InsO:
geprüft (mittel — bei späterer Insolvenz innerhalb der
3-Monats-/10-Jahres-Fristen)
- Hauptgläubiger-Übersicht: Anlage [N]
- 12-Monats-Liquiditätsplan: Anlage [N+1]
- Gesellschafterbeitrag (Term Sheet): Anlage [N+2]
- Mindestquote zustimmender Gläubiger
(aufschiebende Bedingung): [QUOTE_MIN] % der Forderungen
- Plan B bei Scheitern: StaRUG-Restrukturierungsplan oder
Insolvenz mit Eigenverwaltung
# Aufgabe
Entwirf einen vollständigen Sanierungsvergleich mit:
1. Präambel (wirtschaftliche Ausgangslage, Sanierungsziel)
2. Beteiligungs-Übersicht
3. Schuldenbereinigungsplan (Quoten je Gläubigergruppe)
4. Stillhaltevereinbarung mit Tilgungsstreckung
5. Besserungsschein für späteren Erfolgsfall
6. Gesellschafterbeitrag
7. Wirksamkeits-Mechanik (Mindestquote, aufschiebende
Bedingung)
8. Anfechtungs-Risiko-Klauseln §§ 129 ff. InsO
9. Beendigungs-Regelungen
# Inhalt
1. Präambel
- Wirtschaftliche Lage: drohende Zahlungsunfähigkeit
gemäß § 18 InsO, Sanierungsziel.
- Klarstellung: außergerichtlicher, vorinsolvenzlicher
Vergleich — keine StaRUG-Moderation, kein
Restrukturierungsplan.
2. Beteiligungs-Übersicht
- Schuldnerin [[Unternehmensname-XXXX]]
- Hauptgläubiger nach Anlage [N]
- Gesellschafter [[Vorname-DDDD]] [[Nachname-DDDD]]
3. Schuldenbereinigungsplan
- Bankgläubiger: Quote [QUOTE_BANK] % / Stillhalten
- Lieferantengläubiger: Quote [QUOTE_LIEF] %
- Öffentliche Hand (Finanzamt, Sozialkasse): nach
gesonderter Vereinbarung — Achtung: gesetzliche
Beschränkungen (§ 222 AO Stundung; SGB IV)
- Gesellschafter-Forderungen: Rangrücktritt
4. Stillhaltevereinbarung
- Bedingungen, Laufzeit, Kündigungsgründe
5. Besserungsschein
- Auflösung bei Erreichen definierter Kennzahlen
(EBITDA, Liquidität).
6. Gesellschafterbeitrag
- Frischgeld [[Geldbetrag-NNNN]] EUR.
- Rangrücktritt für Gesellschafter-Forderungen.
7. Wirksamkeits-Mechanik
- Aufschiebende Bedingung: Mindestquote
[QUOTE_MIN] % der Forderungen mit
Zustimmungserklärungen.
- Frist für Zustimmungs-Annahme.
- Wirksamkeit nur, wenn ALLE Hauptgläubiger zustimmen
(Bank, Lieferanten-Konsortium, Finanzamt).
8. Anfechtungs-Risiko-Klauseln §§ 129 ff. InsO
- Klarstellung: bei späterer Insolvenz innerhalb der
Anfechtungs-Fristen können Vergleichs-Leistungen
angefochten werden (§ 130, § 131, § 133, § 134 InsO).
- Risiko-Verteilung: Gläubiger trägt das
Anfechtungs-Risiko.
- Beweis-Sicherung: anwaltlich beglaubigter
Sanierungsplan, IDW S6-Gutachten als Indiz gegen
Vorsatzanfechtung § 133 InsO.
9. Beendigungs-Regelungen
- Auflösungs-Klausel bei Verfehlung der Sanierungsziele.
- Wiederaufleben der Forderungen bei Auflösung.
# Format
Markdown-Vergleichsentwurf mit klarer Abschnittsgliederung.
Anlagenverzeichnis am Ende.
# Verbote
KEINE Aussage zur Sanierungsaussicht ohne kaufmännische
Belegkette.
KEINE Garantie für Anfechtungs-Sicherheit nach §§ 129 ff. InsO
— das Risiko bleibt für die Dauer der Anfechtungs-Fristen.
KEINE Vermischung mit der StaRUG-Moderation (§§ 94 ff. StaRUG)
oder dem Restrukturierungsplan (§§ 1 ff. StaRUG).
KEINE Vereinbarung zulasten der öffentlichen Hand ohne
gesonderten Stundungs-/Erlass-Antrag (§ 222 AO).
KEINE Spekulation zur Liquidität einzelner Gläubiger.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
Schuldnerin:
[[Unternehmensname-XXXX]] (Spezialhandel B2B).
Sitz: [[Ort-AAAA]]. HRB [[Wert-cccc]] beim Amtsgericht
[[Ort-AAAA]].
Geschäftsführer: [[Vorname-BBBB]] [[Nachname-BBBB]].
Mitarbeitende: 47.
Wirtschaftliche Lage:
Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO. Liquiditätslücke
erwartet ab [[Datum-FFFF]] in Höhe ca.
[[Geldbetrag-IIII]] EUR (Ausfall Großschuldner
[[Unternehmensname-PPPP]] mit ungesicherter Forderung
[[Geldbetrag-PFPF]] EUR; auslaufende Lieferanten-Kreditlinie).
Anfechtungs-Risiko-Bewertung §§ 129 ff. InsO:
- § 130 InsO (kongruente Deckung, 3 Monate): mittel —
Zahlungen aus dem Vergleich fallen in den 3-Monats-
Zeitraum, falls Insolvenzantrag bis [[Datum-AAFR]].
- § 131 InsO (inkongruente Deckung, 1–3 Monate): gering —
Quotenangebot ist Sanierungsleistung, keine
inkongruente Deckung.
- § 133 InsO (Vorsatzanfechtung, bis zu 10 Jahre): mittel
— IDW S6-Gutachten dient als Indiz gegen
Benachteiligungsvorsatz.
- § 134 InsO (unentgeltliche Leistung, 4 Jahre): gering —
Vergleichs-Leistungen sind entgeltlich.
12-Monats-Liquiditätsplan (Auszug):
- Liquidität zum Stichtag [[Datum-HHHH]]:
[[Geldbetrag-JJJJ]] EUR.
- Liquiditätslücke ab [[Datum-FFFF]]:
ca. [[Geldbetrag-IIII]] EUR.
- Mit Sanierungsmaßnahmen + Vergleich: positive
Liquidität erreichbar bis Monatsende 12.
Sanierungskonzept:
- Operative Maßnahmen: Fokussierung auf
Produktlinie [[Wert-WWWW]] mit höchster Marge;
Aufgabe defizitärer Linie [[Wert-AALI]];
Personalanpassung -8.
- Bilanzielle Maßnahmen: Quotenvergleich mit
Hauptgläubigern.
- Gesellschafterbeitrag: Frischgeld
[[Geldbetrag-NNNN]] EUR durch Hauptgesellschafter
[[Vorname-DDDD]] [[Nachname-DDDD]] +
Rangrücktritt Gesellschafterdarlehen
[[Geldbetrag-GDGD]] EUR.
Hauptgläubiger:
- Hausbank [[Unternehmensname-OOOO]]:
Kreditlinie [[Geldbetrag-PPPP]] EUR,
gesichert durch Globalzession.
Verhandlungsstand: Stillhalten + Tilgungsstreckung
24 Monate signalisiert.
- Lieferanten-Konsortium (8 Hauptlieferanten):
[[Geldbetrag-RRRR]] EUR. Verhandlungsstand:
Quote 70 % der Restforderung gegen
Lieferantenkredit-Erneuerung signalisiert.
- Finanzamt [[Ort-AAAA]]:
[[Geldbetrag-SSSS]] EUR. Verhandlungsstand:
Stundungs-Antrag § 222 AO eingereicht.
- Sozialkasse: [[Geldbetrag-SKSK]] EUR (laufend).
Verhandlungsstand: gesetzlich begrenzt
stundungsfähig.
Mindestquote zustimmender Gläubiger:
85 % der Forderungen müssen zustimmen — sonst Auflösung
und Übergang zum StaRUG-Restrukturierungsplan oder
Insolvenz mit Eigenverwaltung.
Plan B bei Scheitern:
StaRUG-Restrukturierungsplan (§§ 1 ff. StaRUG) mit
Cross-Class-Cramdown gegen blockierende Mindergläubiger
vorbereitet (Term Sheet liegt vor). Alternativ
Eigenverwaltung § 270b InsO bei eingetretener
Zahlungsunfähigkeit.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# SANIERUNGSVERGLEICH (VORINSOLVENZLICH) — ENTWURF
# Außergerichtlich · § 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit
# Anfechtungs-Risiko §§ 129 ff. InsO geprüft
[[Ort-AAAA]], [[Datum-VVVV]]
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## Präambel
### I. Wirtschaftliche Ausgangslage
Die **[[Unternehmensname-XXXX]]** (HRB [[Wert-cccc]] beim
Amtsgericht [[Ort-AAAA]], vertreten durch Geschäftsführer
**[[Vorname-BBBB]] [[Nachname-BBBB]]**) ist drohend
zahlungsunfähig im Sinne von § 18 Abs. 2 InsO. Nach dem als
Anlage S2 beigefügten 12-Monats-Liquiditätsplan ist eine
Liquiditätslücke ab dem [[Datum-FFFF]] in Höhe von ca.
[[Geldbetrag-IIII]] EUR zu erwarten, ausgelöst durch den
Ausfall eines Großschuldners und das Auslaufen der
Lieferanten-Kreditlinie.
### II. Sanierungsziel
Die Parteien verfolgen das Ziel, die Zahlungsunfähigkeit
durch operative und bilanzielle Maßnahmen abzuwenden.
### III. Klarstellung
Dieser Vergleich ist außergerichtlich und vorinsolvenzlich.
Er ist weder StaRUG-Sanierungsmoderation (§§ 94 ff. StaRUG)
noch Restrukturierungsplan (§§ 1 ff. StaRUG); er hat keinen
Cramdown gegen widersprechende Gläubiger und keine
gerichtliche Vertraulichkeit § 97 StaRUG. Die Vertraulichkeit
beruht auf der zivilrechtlichen NDA dieses Vergleichs.
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## A. Beteiligungs-Übersicht
1. **Schuldnerin**: [[Unternehmensname-XXXX]].
2. **Hauptgläubiger** nach Anlage S1:
- Hausbank [[Unternehmensname-OOOO]]
- Lieferanten-Konsortium (8 Hauptlieferanten)
- Finanzamt [[Ort-AAAA]]
- Sozialkasse
3. **Hauptgesellschafter**: [[Vorname-DDDD]] [[Nachname-DDDD]].
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## B. Schuldenbereinigungsplan
### I. Hausbank [[Unternehmensname-OOOO]]
- Kreditlinie [[Geldbetrag-PPPP]] EUR mit Globalzession.
- **Stillhalten** für 24 Monate, **Tilgungsstreckung**
über 36 Monate.
- Zinssatz: Festlegung im Anhang B1.
### II. Lieferanten-Konsortium
- Forderungen gesamt [[Geldbetrag-RRRR]] EUR.
- **Quote 70 %** der Restforderung — Zahlung in drei
Tranchen ([[Datum-T1T1]] / [[Datum-T2T2]] / [[Datum-T3T3]]).
- 30 % verfallen mit Wirksamkeit des Vergleichs.
- Lieferantenkredit-Erneuerung im Anhang B2.
### III. Finanzamt [[Ort-AAAA]] und Sozialkasse
- Forderungen Finanzamt: [[Geldbetrag-SSSS]] EUR.
- Forderungen Sozialkasse: [[Geldbetrag-SKSK]] EUR.
- **Behandlung gesondert** nach § 222 AO (Stundung
Finanzamt) bzw. nach SGB IV (Sozialkasse). Verzicht oder
Quotenangebot scheitert an den gesetzlichen
Beschränkungen.
### IV. Gesellschafter-Forderungen
- Gesellschafterdarlehen [[Geldbetrag-GDGD]] EUR:
**Rangrücktritt** des Hauptgesellschafters
[[Vorname-DDDD]] [[Nachname-DDDD]] (Anhang B3).
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## C. Stillhaltevereinbarung
1. **Laufzeit**: 24 Monate ab Wirksamkeit des Vergleichs.
2. **Bedingungen**: Einhaltung der operativen
Sanierungsmaßnahmen, monatliches Liquiditäts-Reporting
an die Hausbank.
3. **Kündigungsgründe**:
- Verfehlung definierter EBITDA-Kennzahl
([ANWALT-WERTUNG: konkret beziffern]).
- Eingetretene Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO.
- Eröffnung eines anderen Insolvenz- oder
Restrukturierungs-Verfahrens.
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## D. Besserungsschein
1. **Auflösungs-Trigger**: Erreichen einer EBITDA-Kennzahl
von [BETRAG_EBITDA] EUR in zwei aufeinanderfolgenden
Geschäftsjahren oder Liquiditäts-Bestand über
[BETRAG_LIQ] EUR.
2. **Folge**: Wiederaufleben von 50 % der zuvor
verzichteten Forderungen pro Gläubiger.
3. **Laufzeit**: 5 Jahre ab Wirksamkeit.
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## E. Gesellschafterbeitrag
1. **Frischgeld**: [[Geldbetrag-NNNN]] EUR durch
[[Vorname-DDDD]] [[Nachname-DDDD]] (Term Sheet
Anlage S3) — Auszahlung in zwei Tranchen.
2. **Rangrücktritt**: Gesellschafterdarlehen
[[Geldbetrag-GDGD]] EUR mit qualifiziertem Rangrücktritt
nach § 39 InsO (Anhang B3).
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## F. Wirksamkeits-Mechanik
1. **Aufschiebende Bedingung**:
- Mindestens **85 %** der Forderungen müssen mit
Zustimmungserklärung bis [[Datum-ZUST]] vorliegen.
- **ZWINGEND einbezogen**: Hausbank
[[Unternehmensname-OOOO]], Lieferanten-Konsortium
(mindestens 6 von 8 Hauptlieferanten), Finanzamt
[[Ort-AAAA]] (mindestens Stundung § 222 AO).
2. **Wirksamkeits-Datum**: Tag nach Eingang der letzten
erforderlichen Zustimmungserklärung.
3. **Frist für Zustimmung**: 8 Wochen ab Vorlage des
Vergleichs.
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## G. Anfechtungs-Risiko-Klauseln §§ 129 ff. InsO
### I. Klarstellung
Die Parteien sind anwaltlich darüber aufgeklärt, dass die
nach diesem Vergleich erbrachten Leistungen bei einer
**späteren Insolvenz** der Schuldnerin innerhalb der
gesetzlichen Anfechtungs-Fristen angefochten werden können:
- § 130 InsO (kongruente Deckung): 3 Monate vor Antrag.
- § 131 InsO (inkongruente Deckung): 1–3 Monate vor Antrag.
- § 133 InsO (Vorsatzanfechtung): bis zu 10 Jahre.
- § 134 InsO (unentgeltliche Leistung): 4 Jahre.
### II. Risiko-Verteilung
Das Anfechtungs-Risiko trägt der jeweilige Gläubiger; die
Schuldnerin haftet nicht für eine spätere Rückgewähr.
### III. Beweis-Sicherung
- Der Vergleich beruht auf einem **IDW S6-Sanierungs-
gutachten** ([[Unternehmensname-GGGG]], Anlage S4) —
Indiz gegen Benachteiligungsvorsatz § 133 InsO.
- Quotenangebote sind kaufmännisch begründet und
entgeltlich — keine unentgeltliche Leistung § 134 InsO.
- Zahlungen erfolgen nach Sanierungsplan, nicht
außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs —
Anfechtbarkeit nach § 131 InsO ist reduziert.
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## H. Beendigungs-Regelungen
1. **Auflösungs-Klausel bei Verfehlung der Sanierungsziele**:
Bei Eintreten von Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO oder
bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der
Vergleich automatisch beendet.
2. **Wiederaufleben der Forderungen**: Im Falle der
Auflösung leben die ursprünglichen Forderungen voll
wieder auf, abzüglich der bereits erbrachten
Vergleichs-Leistungen.
3. **Plan B**: Bei Scheitern dieses Vergleichs ist der
Übergang zum StaRUG-Restrukturierungsplan mit
Cross-Class-Cramdown vorbereitet (Anlage S5).
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## Anlagenverzeichnis
- S1: Hauptgläubiger-Übersicht detailliert
- S2: 12-Monats-Liquiditätsplan
- S3: Term Sheet Gesellschafter-Frischgeld
- S4: IDW S6-Sanierungsgutachten
[[Unternehmensname-GGGG]]
- S5: Plan-B-Term-Sheet StaRUG-Restrukturierungsplan
- B1: Stillhaltevereinbarung Hausbank
- B2: Lieferantenkredit-Erneuerung
- B3: Rangrücktritts-Erklärung Gesellschafterdarlehen
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## Hinweise an die Anwält:in
1. **Anfechtungs-Risiko §§ 129 ff. InsO**: Das Risiko
bleibt für die Dauer der Anfechtungs-Fristen — die
Risiko-Verteilung im Vergleich kann das Risiko nur
privatrechtlich verteilen, nicht beseitigen. Mandanten-
Belehrung dokumentieren.
2. **§ 222 AO Stundung Finanzamt**: Der Vergleich kann
gegenüber der öffentlichen Hand keine eigenständige
Verbindlichkeit über die gesetzlichen Stundungs-/
Erlass-Vorschriften hinaus regeln — Stundungs-Antrag
separat einreichen.
3. **§ 39 InsO Rangrücktritt**: Der qualifizierte
Rangrücktritt muss als „qualifizierter Rangrücktritt
nach § 39 InsO" formuliert sein — sonst kein
Subordinationseffekt im späteren Insolvenzfall.
4. **§ 97 StaRUG-Vertraulichkeit fehlt**: Anders als bei
der StaRUG-Moderation ist die Vertraulichkeit hier nur
zivilrechtlich gesichert — NDA-Klauseln sind in Anhang
B1–B3 zu integrieren.
5. **Plan B vorbereiten**: Bei Scheitern der
Mindestquote sollte der StaRUG-Restrukturierungsplan
in Term-Sheet-Form bereitliegen — der Übergang darf
nicht improvisiert sein.
6. [ANWALT-WERTUNG: Bei mehr als 15 Hauptgläubigern und
einem hartnäckigen Mindergläubiger-Vetorisiko wäre der
StaRUG-Restrukturierungsplan mit Cramdown der bessere
Weg; hier ist die Konsens-Wahrscheinlichkeit über 85 %
plausibel.]Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§§ 129 ff. InsO Anfechtungs-Risiko
Bei späterer Insolvenz innerhalb der Anfechtungs-Fristen droht die Anfechtung des Vergleichs — § 130 InsO (3 Monate), § 131 InsO (1–3 Monate), § 133 InsO (bis zu 10 Jahre), § 134 InsO (4 Jahre). Vergleichs-Klauseln zur Risiko-Verteilung können das Risiko privatrechtlich verteilen, aber nicht beseitigen. Beweis-Sicherung durch IDW S6-Gutachten ist Standard.
Keine § 97 StaRUG-Vertraulichkeit
Anders als die StaRUG-Moderation hat der vorinsolvenzliche Vergleich keinen gerichtlich abgesicherten Vertraulichkeits-Rahmen. Die Vertraulichkeit beruht auf zivilrechtlicher NDA — Klauseln dazu gehören in den Vergleich oder die Anhänge.
Kein Cramdown gegen blockierende Mindergläubiger
Der vorinsolvenzliche Vergleich lebt vom Konsens — ein einziger blockierender Großgläubiger kann ihn verhindern. Wer Cramdown braucht, muss zum StaRUG-Restrukturierungsplan (§§ 1 ff. StaRUG) wechseln; dort ist die Vertraulichkeit eingeschränkt, dafür aber Cramdown gegen widersprechende Gläubigergruppen möglich.
§ 222 AO und SGB IV — öffentliche Hand
Verzicht oder Quotenangebote gegenüber Finanzamt und Sozialkasse sind durch gesetzliche Beschränkungen begrenzt. Stundungs-Anträge § 222 AO und SGB IV-Vereinbarungen sind separat zu führen — der Vergleich kann sie nicht ersetzen.
§ 39 InsO Qualifizierter Rangrücktritt
Gesellschafterdarlehen müssen mit qualifiziertem Rangrücktritt nach § 39 InsO ausdrücklich formuliert werden — sonst entfaltet die Klausel im Insolvenzfall keinen Subordinationseffekt. BGH-Linie zu § 39 InsO ist zu beachten.
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Sachverhalt sieht. Schuldner-, Geschäftsführer-, Gesellschafter- und Gläubigernamen, IBANs, HRB-Nummern, Bilanzdaten — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate.
§ 203 StGB Geheimnisschutz
Sanierungs-Konzepte, Liquiditätspläne und Hauptgläubiger-Verhandlungen gehören zum geschützten Privatgeheimnis. Indem Klarnamen, HRB-Nummern und Bilanzdaten das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich. Die anymize-Mitarbeitenden sind nach § 203 belehrt — und sehen ohnehin nur die Zuordnungstabelle.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei vorinsolvenzlichem Sanierungsvergleich-Drafting: Sieht der KI-Anbieter den Schuldnernamen, die Identität von Geschäftsführung und Hauptgläubigern, Bilanzdaten und Sanierungskennzahlen? Antwort mit anymize: nein. Schuldner-, Geschäftsführer-, Gesellschafter- und Gläubigernamen, IBANs, HRB-Nummern, Bilanzpositionen und Datumsangaben werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Restrukturierungsmandat) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Sanierungs-Beratung). Die Klarnamen werden aus dem KI-Kontext gehalten, was § 203 StGB strukturell entlastet.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Schuldner-, Geschäftsführer-, Gesellschafter- und Gläubiger-Klarnamen, IBANs, HRB-Nummern und Bilanzdaten mit über 95 % Genauigkeit.
- Bulk-Anonymisierung von Schuldenbereinigungs-Plänen und Hauptgläubiger-Übersichten — wichtig bei mehrstufigen Sanierungs-Mandaten.
- Ersetzt die Daten durch semantische Platzhalter, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen den Vergleichsentwurf mit den richtigen Klarnamen zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter zu Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Strategie-Vorprüfung — Vergleich, StaRUG-Moderation, Restrukturierungsplan oder Insolvenz?
- Anfechtungs-Risiko-Bewertung nach §§ 129 ff. InsO dokumentiert?
- Sanierungskonzept und 12-Monats-Liquiditätsplan vorbereitet?
- Hauptgläubiger-Übersicht mit Verhandlungsstand vorbereitet?
- Mindestquote zustimmender Gläubiger anwaltlich festgelegt?
- Plan B (StaRUG-Plan / Insolvenz) bereitstehend?
- Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Restmenge geprüft?
- Pflicht-Metadaten im Prompt vollständig ausgefüllt?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
- Schuldenbereinigungsplan mit Quoten pro Gläubigergruppe vollständig?
- Stillhaltevereinbarung mit Laufzeit und Kündigungsgründen?
- Besserungsschein quotenrichtig und mit Auflösungs-Trigger?
- Wirksamkeits-Mechanik (Mindestquote, aufschiebende Bedingung) klar?
- Anfechtungs-Risiko-Klauseln §§ 129 ff. InsO eingearbeitet?
- Beweis-Sicherung gegen § 133 InsO (IDW S6-Gutachten) referenziert?
Vor der Verhandlung
- Vertraulichkeits-Strategie (NDA-Klauseln) abgestimmt?
- Reihenfolge der Hauptgläubiger-Verhandlungen festgelegt?
- § 222 AO-Stundungs-Antrag (Finanzamt) parallel eingereicht?
- Mandanten-Belehrung zu Plan B (StaRUG / Insolvenz) dokumentiert?
- Qualifizierter Rangrücktritt § 39 InsO für Gesellschafterdarlehen formuliert?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI vermischt vorinsolvenzlichen Vergleich, StaRUG-Moderation und Restrukturierungsplan — drei unterschiedliche Instrumente mit unterschiedlicher Publizität, Cramdown-Möglichkeit und Vertraulichkeit.
- →KI vergisst die Anfechtungs-Risiko-Klauseln §§ 129 ff. InsO — der Hinweis auf die Risiko-Verteilung und die Beweis-Sicherung gehört zwingend in den Vergleich.
- →KI bietet Quoten gegenüber Finanzamt und Sozialkasse an, ohne § 222 AO und SGB IV zu beachten — gesetzliche Stundungs-/Erlass-Beschränkungen sind unverhandelbar.
- →KI formuliert den Rangrücktritt ohne den Zusatz „qualifizierter Rangrücktritt nach § 39 InsO“ — die Klausel entfaltet dann keinen Subordinationseffekt im Insolvenzfall.
- →KI optimistisch in der Sanierungs-Skizze — kaufmännische Plausibilität ist anwaltliche Pflichtprüfung; ohne IDW S6-Gutachten ist die § 133 InsO-Indizien-Sicherung dünn.
- →KI vergisst die Wirksamkeits-Mechanik (Mindestquote, aufschiebende Bedingung) — ohne diese ist der Vergleich rechtsunsicher.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen — InsO/StaRUG
- Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit — Voraussetzung für Sanierungs-Instrumente
- Überschuldung
- Nachrangige Insolvenzforderungen / qualifizierter Rangrücktritt
- Grundsatz der Insolvenzanfechtung
- Kongruente Deckung — 3 Monate
- Inkongruente Deckung — 1–3 Monate
- Vorsatzanfechtung — bis zu 10 Jahre
- Unentgeltliche Leistung — 4 Jahre
- Restrukturierungsplan — Alternative bei Cramdown-Bedarf
- Sanierungsmoderation — gerichtlich begleitete Alternative
Primärnormen — Steuer/Sozial/Berufsrecht
- Stundung von Steuerforderungen
- Sozialversicherungsbeiträge — gesetzliche Beschränkungen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Restrukturierungsmandat
- Auftragsverarbeitung
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten
- Vorgaben für vorinsolvenzliche Restrukturierung
- Münchener Kommentar zur Anfechtung
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
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