Insolvenzrecht
Massearmes Verfahren § 207 InsO
anymize entfernt Schuldner-, Massegläubiger- und Bankdaten automatisch aus Masseverzeichnis, Schlussbericht und Einstellungsantrag, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So strukturieren Sie einen Einstellungsantrag nach § 207 InsO mit Massekosten-Prüfung § 54 InsO, Liquidationsplan und Schlussverteilung, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die Einstellung mangels Masse nach § 207 InsO ist die operative Verfahrensbeendigung in masseschwachen Insolvenzen — Standardfall in der Verwalter-Praxis, wenn die noch vorhandene Aktivmasse die Massekosten nach § 54 InsO nicht oder kaum deckt. Der Einstellungsantrag verbindet eine harte rechnerische Prüfschwelle (Massekosten gegen Aktivmasse) mit einem strukturierten Liquidationsplan für die Restmasse und einer Schlussverteilung an die Massegläubiger nach der Rangfolge §§ 54, 209 InsO. Die KI strukturiert Masseverzeichnis, Schlussbericht und Einstellungsantrag erheblich schneller — die kaufmännische Bewertung der Restaktiva, die Abgrenzung gegen § 211 InsO-Masseunzulänglichkeit und die Vergütungsfestsetzung nach InsVV bleiben anwaltliche Kernpflichten.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Insolvenzverwalter und dessen Kanzlei-Team; Fachanwält:in für Insolvenz- und Sanierungsrecht in Verwalter-Praxis; Sachbearbeiter:in mit Verwalter-Erfahrung bei Routine-Einstellungen.
- Seniorität
- Regelanwender bis Fortgeschritten — §§ 54, 207–212 InsO und InsVV-Grundkenntnisse sind vorausgesetzt. Die Prüfung der Massekosten-Schwelle, der Liquidationsplan und die Abgrenzung gegen § 211 InsO bleiben anwaltlich; die KI strukturiert Masseverzeichnis und Schlussbericht.
- Kanzleigröße
- Insolvenzverwalter-Kanzleien mit hohem Anteil masseschwacher Regelverfahren — vom Einzelverwalter bis zur überregionalen Verwalter-Praxis. Wer fünf bis zwanzig § 207 InsO-Einstellungen pro Monat strukturiert, gewinnt mit anymize jede Stunde pro Verfahren.
- Spezifische Kontexte
- Nach Verfahrenseröffnung und erster Masse-Sichtung stellt sich die Frage: Trägt die Aktivmasse die Massekosten überhaupt? Typische Konstellationen: Verbraucher-Regelinsolvenz mit minimalem Vermögen, GmbH-Insolvenz mit liquidiertem Anlagevermögen unter Buchwert, Restmasse aus Anfechtungs- oder Haftungsansprüchen unzureichend. Standard-Auslöser: Massekosten (Gerichtskosten, Verwalter-Vergütung nach InsVV) übersteigen erkennbar die Verwertungserlöse.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
Masseschwache Insolvenzverfahren sind in der Verwalter-Praxis die Mehrheit — gerade bei Verbraucher- und Kleinst-GmbH-Verfahren. Die Einstellung nach § 207 InsO ist verfahrensbeendend, wenn die Aktivmasse die Massekosten nach § 54 InsO nicht deckt. Der Antrag selbst umfasst typischerweise 6–10 Seiten: Masseverzeichnis (Aktiva, Passiva, bisherige Verwertungserlöse), Massekosten-Aufstellung (Gerichtskosten, Verwalter-Vergütung nach InsVV, Sachverständigenkosten), Liquidationsplan für noch nicht verwertete Aktiva, Schlussverteilung an Massegläubiger nach Rangfolge §§ 54, 209 InsO und der eigentliche Einstellungsantrag. Wer das manuell strukturiert, sitzt 3–5 Stunden am Standardfall — bei Sammelverfahren skaliert das. Wer ChatGPT oder Claude direkt nutzen würde, kommt schneller — verletzt aber § 43a BRAO, sobald Schuldner-Name, Massegläubiger-Identitäten und Bankdaten das Haus verlassen. anymize löst genau diesen Konflikt: Schuldner-, Massegläubiger-, Bank- und Steuerberater-Klarnamen, IBANs, Buchungsdaten werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI-Antwort kommt strukturiert zurück, anymize re-identifiziert. Die kaufmännische Bewertung, die Abgrenzung gegen § 211 InsO und die Vergütungsfestsetzung nach InsVV bleiben anwaltliche Pflichtschritte.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Einstellungsantrag
~2,5 Std
Frontier-KI strukturiert Masseverzeichnis, Massekosten-Aufstellung, Liquidationsplan und Einstellungsantrag auf pseudonymisierten Daten in unter zwanzig Minuten. Anwaltliche Plausibilitätsprüfung, InsVV-Vergütungsfestsetzung und Abgrenzung gegen § 211 InsO kommen wie gewohnt obendrauf.
Mehrwert pro Einstellungsmandat
€ 500–1.000
Stundensatz Insolvenzrecht (€ 250–400/h) angewandt auf 2,5 Stunden freigespielte Strukturierungs-Zeit. Bei Sammel-Einstellungen mit zehn oder mehr parallelen Verfahren skaliert das stark.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Schuldner-, Massegläubiger-, Bank- und Steuerberater-Namen, IBANs, Buchungsdaten — bevor der Text das Haus verlässt.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Bei umfangreichen Masseverzeichnissen empfehlen wir den Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Abgrenzung § 207 InsO gegen § 211 InsO und § 212 InsO. § 207 InsO greift, wenn die Massekosten die Aktivmasse übersteigen — Einstellung mangels Masse, Verfahrensbeendigung. § 211 InsO greift bei Masseunzulänglichkeit — die Massekosten sind gedeckt, die übrigen Masseverbindlichkeiten aber nicht; das Verfahren läuft weiter. § 212 InsO greift bei Wegfall des Eröffnungsgrundes. Die Abgrenzung ist anwaltlich-strategisch und bestimmt das gesamte weitere Vorgehen.
Sie
Verfahrensbeendigung vs. Verfahrensfortführung — Kernverantwortung
Massekosten-Berechnung § 54 InsO. Massekosten umfassen Gerichtskosten (§ 54 Nr. 1 InsO), Verwalter-Vergütung nach InsVV (§ 54 Nr. 2 InsO) sowie Auslagen und Vergütungen für vorläufigen Verwalter, Sachverständige und Mitglieder der Gläubigerausschüsse. Sie berechnen die voraussichtliche Vergütung nach InsVV mit Berechnungsgrundlage, Regelvergütung und ggf. Zu- und Abschlägen.
Sie
§ 54 InsO — Massekosten-Schwelle als rechnerische Pflicht
Masseverzeichnis und Schlussbericht zusammenstellen. Sie übernehmen Masseverzeichnis (Aktiva, Passiva, bisherige Verwertung), Bankkontoauszüge des Anderkontos, FIBU-Auszüge zu Verwertungserlösen, Steuerunterlagen, ggf. Anfechtungs-Forderungen mit Erfolgsaussichten in den anymize-Arbeitsplatz. Liquidationsplan für noch nicht verwertete Aktiva: Marktwert, Verwertungs-Kosten, erwarteter Netto-Erlös.
Sie
Inhaltliche Grundlage
anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Schuldner-, Massegläubiger-, Bank- und Steuerberater-Namen, IBANs, Buchungsnummern, Verwertungs-Beträge, Datumsangaben — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf und können einzelne Treffer manuell bestätigen oder ergänzen. Erkennungsrate über 95 %.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB
Frontier-KI strukturiert den Einstellungsantrag. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini, alle in anymize verfügbar. Mit dem unten stehenden Prompt fragen Sie eine vollständige Antragsstruktur ab: Rubrum, Antrag auf Einstellung nach § 207 InsO, Massekosten-Aufstellung, Aktivmasse-Übersicht, Liquidationsplan, Schlussverteilung nach §§ 54, 209 InsO und Schlussbericht. Die KI sieht keine Klarnamen — sie arbeitet ausschließlich mit den Platzhaltern.
GPT / Claude / Gemini in anymize
Strukturierungs-Skizze in Minuten
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten den Antragsentwurf mit Schuldner-, Massegläubiger- und Bank-Klarnamen, IBANs und Beträgen.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung
InsVV-Vergütungsfestsetzung und Schlussverteilung. Vergütung nach §§ 1 ff. InsVV — Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV), Regelvergütung (§ 2 InsVV), Zu- und Abschläge (§ 3 InsVV), Mindestvergütung (§ 2 Abs. 2 InsVV). Schlussverteilung der Restmasse an Massegläubiger nach Rangfolge §§ 54, 209 InsO — Quotenberechnung pro Rangstufe. Die InsVV-Festsetzung ist anwaltliche Kernarbeit und nicht KI-delegierbar.
Sie
InsVV-Vergütung und Massegläubiger-Rangfolge
Anwaltliche Endprüfung und Einreichung. Antrag vollständig? Massekosten-Aufstellung nachvollziehbar? Liquidationsplan plausibel? Vergütungsfestsetzung mit Anlagen? Schlussverteilung quotenrichtig? Bei strittiger Abgrenzung gegen § 211 InsO: dokumentierte Begründung in der Akte.
Sie
Anwaltliche Kernverantwortung
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Schuldner-, Massegläubiger-, Bank- und Steuerberater-Namen, IBANs, Buchungsdaten, Verwertungs-Beträge — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (z. B. eine IBAN als Anderkonto vs. als Massegläubiger-Konto).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter zu Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Was Sie als Anwält:in tun
- Abgrenzung § 207 InsO gegen § 211 InsO (Masseunzulänglichkeit) und § 212 InsO (Wegfall des Eröffnungsgrundes) als Schritt 0.
- Massekosten-Berechnung nach § 54 InsO mit InsVV-Vergütungs-Prognose.
- Aktivmasse vollständig sichten — Anfechtungs- und Haftungs-Forderungen mit Erfolgsaussichten realistisch bewerten.
- Anonymisierungs-Vorschau sichten — bei umfangreichen Masseverzeichnissen einmal kurz durch die Treffer-Liste gehen.
- InsVV-Vergütungsfestsetzung mit Berechnungsgrundlage, Regelvergütung, Zu- und Abschlägen, Mindestvergütung.
- Schlussverteilung nach §§ 54, 209 InsO mit Quotenberechnung pro Rangstufe.
Daten-Input
Eröffnungsbeschluss, Masseverzeichnis (Aktiva/Passiva), Bankkontoauszüge des Anderkontos, FIBU-Auszüge zu bisherigen Verwertungen, Steuerunterlagen, ggf. Anfechtungs- und Haftungs-Forderungen mit Erfolgsaussichten, Gläubigerausschuss-Protokolle, Sachverständigengutachten.
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierter Antragsentwurf mit Rubrum, Einstellungsantrag, Massekosten-Aufstellung, Aktivmasse-Übersicht, Liquidationsplan und Schlussbericht kommt zurück. anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die kaufmännische Bewertung und InsVV-Festsetzung machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Abgrenzung § 207 vs. § 211 InsO, Massekosten-Prognose, kaufmännische Bewertung der Restaktiva, InsVV-Vergütungsfestsetzung, Schlussverteilung und Einreichung — alles im üblichen Kanzlei-Workflow. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Masseverzeichnis, Anderkontoauszüge und FIBU-Auszüge in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Schuldner-, Massegläubiger-, Bank-Namen, IBANs, Beträge werden zu Platzhaltern).
2. Massekosten-Prognose und Abgrenzung gegen § 211 InsO in den Pflicht-Metadaten festlegen.
3. Diesen Prompt kopieren, Pflicht-Metadaten füllen, an den pseudonymisierten Sachverhalt anhängen.
4. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Drafting-Assistenz für eine Insolvenzverwalter-Kanzlei.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
§§ 207–209 InsO regeln die Einstellung mangels Masse und die
Massegläubiger-Rangfolge; InsVV regelt die Verwalter-Vergütung.
# Pflicht-Metadaten (von Anwält:in vorab geprüft)
- Schuldner: [[Vorname-XXXX]] [[Nachname-XXXX]]
bzw. [[Unternehmensname-XXXX]]
- Verfahrenseröffnung: [DATUM_EROEFFNUNG]
- Aktenzeichen: [NN IN NN/NN]
- Aktivmasse aktuell: [BETRAG_AKTIVMASSE] EUR
- Voraussichtliche Massekosten § 54 InsO: [BETRAG_MASSEKOSTEN] EUR
davon Gerichtskosten: [BETRAG_GERICHT] EUR
davon InsVV-Vergütung (geschätzt): [BETRAG_VERGUETUNG] EUR
- Abgrenzung gegen § 211 InsO geprüft: BESTÄTIGT
(Massekosten > Aktivmasse — § 207 InsO ist einschlägig)
- Liquidationsplan für noch nicht verwertete Aktiva: Anlage [N]
- Massegläubiger-Übersicht nach Rangfolge §§ 54, 209 InsO: Anlage [N+1]
# Aufgabe
Entwirf einen vollständigen Einstellungsantrag nach § 207 InsO mit:
1. Rubrum
2. Antrag auf Einstellung mangels Masse
3. Massekosten-Aufstellung § 54 InsO
4. Aktivmasse-Übersicht mit bisherigen Verwertungen
5. Liquidationsplan für Restaktiva
6. Schlussverteilung nach §§ 54, 209 InsO
7. Schlussbericht-Skizze
# Inhalt
1. Rubrum
Insolvenzverwalter: [KANZLEI_PLATZHALTER] über das Vermögen
von [[Vorname-XXXX]] [[Nachname-XXXX]] bzw.
[[Unternehmensname-XXXX]].
Gericht: Amtsgericht [[Ort-AAAA]] — Insolvenzgericht.
Aktenzeichen: [NN IN NN/NN].
2. Antrag
"Es wird beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der [[Vorname-XXXX]] [[Nachname-XXXX]] bzw.
[[Unternehmensname-XXXX]] gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels
einer die Verfahrenskosten deckenden Masse einzustellen."
3. Massekosten-Aufstellung § 54 InsO
- Gerichtskosten § 54 Nr. 1 InsO
- Verwalter-Vergütung nach InsVV § 54 Nr. 2 InsO mit
Berechnungsgrundlage, Regelvergütung, Zu-/Abschlägen
- Vorläufiger Verwalter, Sachverständige, ggf.
Gläubigerausschuss
4. Aktivmasse-Übersicht
- Anderkontostand zum Stichtag [DATUM_STICHTAG]
- Bisherige Verwertungen mit Datum und Betrag
- Noch nicht verwertete Aktiva mit voraussichtlichem Erlös
5. Liquidationsplan für Restaktiva
- Marktwert, Verwertungskosten, Netto-Erlös
- Begründung für Verwertungsentscheidungen (Verkauf,
Aufgabe, Übertragung auf Gläubiger)
6. Schlussverteilung §§ 54, 209 InsO
- Quotenberechnung pro Rangstufe
- Vorrang der Massekosten, dann sonstige
Masseverbindlichkeiten
7. Schlussbericht-Skizze
- Verfahrensverlauf
- Verwertungsstand
- Insolvenzgrund-Ursachen-Skizze (kompakt)
# Format
Markdown-Antragsschrift mit klarer Abschnittsgliederung.
Anlagenverzeichnis am Ende.
# Verbote
KEINE InsVV-Vergütungs-Festsetzung — die Berechnung gehört
zwingend zur Anwalts-Arbeit, KI liefert nur Strukturskizze.
KEINE Vermischung mit § 211 InsO (Masseunzulänglichkeit) —
beide Verfahrensbeendigungen haben unterschiedliche
Rechtsfolgen.
KEINE Aussage zur Restschuldbefreiung — § 207 InsO und
§ 287 InsO sind getrennt zu prüfen.
KEINE Spekulation zu Anfechtungs- oder Haftungs-Forderungen
ohne Belegkette.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
Insolvenzverfahren:
Schuldnerin: [[Unternehmensname-XXXX]] (Kleinhandel).
Eröffnungsbeschluss: Amtsgericht [[Ort-AAAA]] vom [[Datum-EEEE]].
Aktenzeichen: [[Wert-AZAZ]].
Insolvenzverwalter: [[Unternehmensname-VVVV]].
Aktivmasse zum Stichtag [[Datum-SSSS]]:
- Anderkontostand: [[Geldbetrag-AAAA]] EUR
(Bank: [[Unternehmensname-BBBB]], IBAN [[IBAN-CCCC]]).
- Bisherige Verwertungen:
* Verkauf Warenlager [[Datum-V1V1]]:
Erlös [[Geldbetrag-W1W1]] EUR netto.
* Verwertung Kfz [[Datum-V2V2]]:
Erlös [[Geldbetrag-W2W2]] EUR netto.
- Noch nicht verwertete Aktiva:
* Kundenforderung gegen [[Unternehmensname-KKKK]]:
nominal [[Geldbetrag-FFFF]] EUR; Beitreibungs-Aussicht
nach Lage gering, Liquidationswert ca. [[Geldbetrag-LLLL]] EUR.
* Anfechtungs-Forderung gegen [[Vorname-DDDD]]
[[Nachname-DDDD]] (§ 130 InsO):
nominal [[Geldbetrag-AFAF]] EUR; Prozessrisiko hoch,
Vergleichsbereitschaft signalisiert ca.
[[Geldbetrag-VGVG]] EUR.
Massekosten-Prognose § 54 InsO:
- Gerichtskosten § 54 Nr. 1 InsO: [[Geldbetrag-GKGK]] EUR.
- InsVV-Vergütung § 54 Nr. 2 InsO (geschätzt):
Berechnungsgrundlage [[Geldbetrag-BGBG]] EUR;
Regelvergütung 40 % der ersten 25.000 EUR + 25 % bis
50.000 EUR; Mindestvergütung § 2 Abs. 2 InsVV
[[Geldbetrag-MVMV]] EUR.
Vergütung gesamt geschätzt: [[Geldbetrag-VEVE]] EUR.
- Sachverständigenkosten (Eröffnungsverfahren):
[[Geldbetrag-SVSV]] EUR.
Summe Massekosten: ca. [[Geldbetrag-MKMK]] EUR.
Abgrenzung gegen § 211 InsO:
Aktivmasse ([[Geldbetrag-AAAA]] EUR Anderkonto + erwartete
Restverwertung [[Geldbetrag-RRRR]] EUR) reicht voraussichtlich
NICHT zur Deckung der Massekosten ([[Geldbetrag-MKMK]] EUR).
§ 207 InsO einschlägig — Massekosten-Schwelle nicht erreicht.
Massegläubiger-Rangfolge §§ 54, 209 InsO:
- Massekosten § 54 InsO (Gerichts- und Verwalterkosten):
erste Quotenstufe.
- Sonstige Masseverbindlichkeiten § 55 InsO
(Lieferungen + Leistungen nach Verfahrenseröffnung):
[[Geldbetrag-MSMS]] EUR — werden nicht mehr bedient.
Verfahrensverlauf-Skizze:
Eröffnung [[Datum-EEEE]] nach Eigenantrag wegen
Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO.
Sicherungsmaßnahmen § 21 InsO durchgeführt;
Warenlager-Verkauf [[Datum-V1V1]];
Kfz-Verwertung [[Datum-V2V2]];
Berichtstermin [[Datum-BTBT]];
Schlussverzeichnis-Erstellung Status zum [[Datum-SSSS]].
Mandanten-Information:
Gesellschafter-Geschäftsführer [[Vorname-GGGG]]
[[Nachname-GGGG]] über § 207-Einstellung und persönliche
Folgen (Haftungs-Restrisiken, ggf. § 287 InsO-Antrag
separat) belehrt.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# EINSTELLUNGSANTRAG NACH § 207 InsO — ENTWURF
# Mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse
# InsVV-Vergütungsfestsetzung als separate Anlage
[[Ort-AAAA]], [[Datum-VVVV]]
**Insolvenzverwalter**: [[Unternehmensname-VVVV]] über das
Vermögen der [[Unternehmensname-XXXX]].
**Gericht**: Amtsgericht [[Ort-AAAA]] — Insolvenzgericht.
**Aktenzeichen**: [[Wert-AZAZ]].
---
## Antrag
Es wird beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
[[Unternehmensname-XXXX]] gemäß **§ 207 Abs. 1 InsO** mangels
einer die Verfahrenskosten deckenden Masse **einzustellen**.
Hilfsweise wird beantragt, das Verfahren erst nach
Vergütungsfestsetzung und Schlussverteilung der Massekosten
einzustellen.
---
## A. Massekosten-Aufstellung § 54 InsO
| Position | Norm | Betrag |
| --- | --- | --- |
| Gerichtskosten | § 54 Nr. 1 InsO | [[Geldbetrag-GKGK]] EUR |
| InsVV-Vergütung Verwalter (geschätzt) | § 54 Nr. 2 InsO | [[Geldbetrag-VEVE]] EUR |
| Sachverständigenkosten | § 54 Nr. 2 InsO | [[Geldbetrag-SVSV]] EUR |
| **Summe Massekosten** | | **[[Geldbetrag-MKMK]] EUR** |
**Berechnung InsVV-Vergütung** (Skizze — endgültige Festsetzung
durch das Insolvenzgericht nach gesondertem Antrag, siehe
Anlage V1):
- Berechnungsgrundlage § 1 InsVV: [[Geldbetrag-BGBG]] EUR
(Verwertungserlöse + nicht verwerteter Masse-Wert ohne
Anfechtungs-Forderungen mit unsicherem Ausgang).
- Regelvergütung § 2 Abs. 1 InsVV: gestaffelt.
- Mindestvergütung § 2 Abs. 2 InsVV: [[Geldbetrag-MVMV]] EUR.
- Zu-/Abschläge § 3 InsVV: [ANWALT-WERTUNG: bei kleinem,
übersichtlichem Verfahren keine wesentlichen Zuschläge].
---
## B. Aktivmasse-Übersicht
### I. Anderkontostand
Zum Stichtag [[Datum-SSSS]] steht auf dem Anderkonto bei
[[Unternehmensname-BBBB]] (IBAN [[IBAN-CCCC]]) ein Guthaben
von **[[Geldbetrag-AAAA]] EUR**.
### II. Bisherige Verwertungen
| Datum | Gegenstand | Netto-Erlös |
| --- | --- | --- |
| [[Datum-V1V1]] | Warenlager | [[Geldbetrag-W1W1]] EUR |
| [[Datum-V2V2]] | Kfz | [[Geldbetrag-W2W2]] EUR |
### III. Noch nicht verwertete Aktiva
1. **Kundenforderung gegen [[Unternehmensname-KKKK]]**:
nominal [[Geldbetrag-FFFF]] EUR; Beitreibungs-Aussicht
gering (Liquiditätslage des Schuldners); Liquidationswert
ca. [[Geldbetrag-LLLL]] EUR.
2. **Anfechtungs-Forderung gegen [[Vorname-DDDD]]
[[Nachname-DDDD]]** (§ 130 InsO): nominal
[[Geldbetrag-AFAF]] EUR; Prozessrisiko hoch;
Vergleichsbereitschaft signalisiert
ca. [[Geldbetrag-VGVG]] EUR.
---
## C. Liquidationsplan für Restaktiva
1. **Kundenforderung [[Unternehmensname-KKKK]]**:
Verwertung durch Veräußerung an Inkasso-Dienstleister
zum erwarteten Liquidationswert ca. [[Geldbetrag-LLLL]] EUR.
Alternativ Aufgabe nach § 32 InsO, falls Verwertung
wirtschaftlich nicht vertretbar.
2. **Anfechtungs-Forderung [[Vorname-DDDD]] [[Nachname-DDDD]]**:
Vergleich auf [[Geldbetrag-VGVG]] EUR; bei Scheitern Aufgabe
wegen Prozessrisiko und Vollstreckungsaussicht.
**Erwartete Restverwertung gesamt**: ca. [[Geldbetrag-RRRR]] EUR.
---
## D. Abgrenzung gegen § 211 InsO
Die Massekosten ([[Geldbetrag-MKMK]] EUR) überschreiten die
voraussichtlich verfügbare Aktivmasse ([[Geldbetrag-AAAA]] EUR
Anderkonto zzgl. erwarteter Restverwertung
[[Geldbetrag-RRRR]] EUR). Damit ist nicht nur eine
Masseunzulänglichkeit im Sinne von § 211 InsO eingetreten —
vielmehr werden auch die **Massekosten selbst nicht voll
gedeckt**. § 207 InsO ist einschlägig; eine bloße Anzeige der
Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO wäre nicht ausreichend.
---
## E. Schlussverteilung §§ 54, 209 InsO
Die Schlussverteilung erfolgt nach der Rangfolge §§ 54, 209
InsO:
1. **Massekosten § 54 InsO** (Gerichts- und Verwalterkosten):
werden anteilig aus der gesamten verfügbaren Masse
bedient — Quote pro rata.
2. **Sonstige Masseverbindlichkeiten § 55 InsO** (Forderungen
aus Verwaltung, Lieferungen nach Eröffnung):
[[Geldbetrag-MSMS]] EUR — **werden nicht mehr bedient**.
3. **Insolvenzforderungen § 38 InsO**: ausgeschlossen
— § 207 InsO-Einstellung ohne Quote.
---
## F. Schlussbericht-Skizze
1. **Verfahrensverlauf**: Eröffnung [[Datum-EEEE]] nach
Eigenantrag wegen Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO;
Sicherungsmaßnahmen § 21 InsO; Berichtstermin [[Datum-BTBT]].
2. **Verwertungsstand**: Warenlager und Kfz verwertet;
Kundenforderung und Anfechtungs-Forderung noch offen.
3. **Insolvenzursachen-Skizze**: Marktrückgang im
Kleinhandel-Segment; Versäumnis der Liquiditätsplanung;
keine Insolvenzverschleppung erkennbar (Eigenantrag
rechtzeitig).
4. **Ausblick**: § 207 InsO-Einstellung führt zur
Verfahrensbeendigung; eine etwaige Restschuldbefreiung
wäre für die Gesellschafter-Geschäftsführer auf
gesondertem Verbraucher-Antrag § 287 InsO zu betreiben.
---
## Anlagenverzeichnis
- V1: InsVV-Vergütungs-Festsetzungs-Antrag mit Berechnung
- V2: Masseverzeichnis Stichtag [[Datum-SSSS]]
- V3: Anderkontoauszüge Bank [[Unternehmensname-BBBB]]
- V4: Verwertungsbelege Warenlager und Kfz
- V5: Kundenforderung [[Unternehmensname-KKKK]] —
Forderungsaufstellung
- V6: Anfechtungs-Forderung [[Vorname-DDDD]] [[Nachname-DDDD]]
— Indizienlage und Vergleichs-Korrespondenz
- V7: Mandanten-Information über § 207-Einstellung
---
## Hinweise an die Anwält:in
1. **InsVV-Vergütung**: Die Berechnungsgrundlage nach § 1 InsVV
schließt erst eingegangene Verwertungserlöse ein —
Anfechtungs-Forderungen mit unsicherem Ausgang werden
nicht oder allenfalls mit dem Vergleichsbetrag
angesetzt. Vergütungs-Festsetzung in separatem Antrag.
2. **Anfechtungs-Vergleich**: Vor Einstellungsantrag den
Vergleich mit [[Vorname-DDDD]] [[Nachname-DDDD]] zum
Abschluss bringen — sonst Aktivmasse nicht bestimmt
genug, was die § 207 InsO-Beurteilung verzögern kann.
3. **§ 287 InsO Restschuldbefreiung**: § 207 InsO und
Restschuldbefreiungs-Antrag sind separat — bei
Verbraucher-Insolvenz nach §§ 304 ff. InsO ist der
§ 287-Antrag zwingend separat zu führen.
4. **Mandanten-Belehrung**: Gesellschafter-Geschäftsführer
über die persönlichen Haftungs-Restrisiken
(Sozialabgaben § 266a StGB, Steuerhaftung,
§ 64 GmbHG aF / § 15b InsO) belehren — die
§ 207 InsO-Einstellung berührt diese Haftungs-Schienen
nicht.
5. [ANWALT-WERTUNG: Bei einem § 211 InsO-Szenario
(Massekosten gedeckt, sonstige Masseverbindlichkeiten
ungedeckt) wäre Anzeige der Masseunzulänglichkeit und
Verfahrensfortführung der richtige Weg — hier ist die
Massekosten-Schwelle aber unterschritten.]Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 207 InsO Abgrenzung gegen § 211 InsO
§ 207 InsO greift nur, wenn die Massekosten nicht gedeckt sind — bei bloßer Masseunzulänglichkeit (Massekosten gedeckt, sonstige Masseverbindlichkeiten ungedeckt) ist § 211 InsO einschlägig und das Verfahren läuft weiter. Wer § 207 InsO statt § 211 InsO beantragt, riskiert die Zurückweisung und Verzögerung.
§ 54 InsO Massekosten-Berechnung
Die Massekosten umfassen nicht nur Gerichtskosten und Verwalter-Vergütung, sondern auch Vergütungen für vorläufigen Verwalter, Sachverständige und Gläubigerausschuss. Eine unvollständige Aufstellung führt zur Nachbesserung — und gegebenenfalls zur Fehlbeurteilung von § 207 vs. § 211 InsO.
InsVV-Vergütungsfestsetzung
Die InsVV-Vergütung wird vom Insolvenzgericht festgesetzt — nicht von der KI berechnet. Berechnungsgrundlage § 1 InsVV, Regelvergütung § 2 InsVV, Zu- und Abschläge § 3 InsVV, Mindestvergütung § 2 Abs. 2 InsVV sind anwaltliche Kernarbeit; KI liefert nur Strukturskizze.
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Sachverhalt sieht. Schuldner-, Massegläubiger-, Bank- und Steuerberater-Namen, IBANs, Buchungsnummern, Verwertungs-Beträge — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate.
§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung
Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht — nur die Zuordnung Platzhalter zu Originaldaten, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.
§ 203 StGB Geheimnisschutz
Masseverzeichnisse, Anderkonto-Auszüge und Anfechtungs-Verhandlungen gehören zum geschützten Privatgeheimnis. Indem Klarnamen, IBANs und Buchungs-Beträge das Haus nicht verlassen, vermeiden Sie das Offenbarungsproblem grundsätzlich. Die anymize-Mitarbeitenden sind nach § 203 belehrt — und sehen ohnehin nur die Zuordnungstabelle.
§ 287 InsO Restschuldbefreiung
Die Einstellung nach § 207 InsO betrifft die Verfahrensbeendigung — sie berührt nicht die Restschuldbefreiung des Verbraucher-Schuldners. Der § 287 InsO-Antrag ist separat zu führen; Mandanten-Belehrung über die Trennung der beiden Verfahren ist Pflicht.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei § 207 InsO-Drafting: Sieht der KI-Anbieter den Schuldnernamen, die Identität der Massegläubiger, Anderkonto-IBANs und Verwertungs-Beträge? Antwort mit anymize: nein. Schuldner-, Massegläubiger-, Bank- und Steuerberater-Namen, IBANs, Buchungsnummern, Beträge und Datumsangaben werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Insolvenzverwalter als gerichtlich bestellter Amtsträger). Die Klarnamen werden aus dem KI-Kontext gehalten, was § 203 StGB strukturell entlastet.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Schuldner-, Massegläubiger-, Bank- und Steuerberater-Klarnamen, IBANs, Buchungsnummern und Verwertungs-Beträge mit über 95 % Genauigkeit.
- Bulk-Anonymisierung von Masseverzeichnissen und Anderkonto-Auszügen — wichtig bei Sammel-Einstellungen mit zehn oder mehr Verfahren.
- Ersetzt die Daten durch semantische Platzhalter, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen den Antragsentwurf mit den richtigen Klarnamen zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter zu Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Abgrenzung § 207 InsO gegen § 211 InsO (Masseunzulänglichkeit) und § 212 InsO (Wegfall) geprüft und dokumentiert?
- Massekosten nach § 54 InsO vollständig berechnet (Gericht, InsVV, Sachverständige, ggf. Gläubigerausschuss)?
- Aktivmasse vollständig erfasst (Anderkonto, bisherige Verwertungen, Restaktiva mit realistischer Wertangabe)?
- Anfechtungs- und Haftungs-Forderungen mit Erfolgsaussichten realistisch bewertet?
- Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Restmenge geprüft?
- Pflicht-Metadaten im Prompt vollständig ausgefüllt?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
- Massekosten-Aufstellung nachvollziehbar und vollständig?
- Aktivmasse-Übersicht stimmig (Anderkonto + Verwertungen + Restaktiva)?
- Liquidationsplan für Restaktiva plausibel und mit Begründung?
- Schlussverteilung nach §§ 54, 209 InsO quotenrichtig?
Vor der Einreichung
- InsVV-Vergütungsfestsetzungs-Antrag separat vorbereitet?
- Mandanten-Belehrung zu § 287 InsO-Restschuldbefreiung (bei Verbraucher) dokumentiert?
- Mandanten-Belehrung zu Haftungs-Restrisiken (Sozialabgaben, Steuern, § 15b InsO) dokumentiert?
- Anfechtungs-Vergleich vor Einstellungsantrag abgeschlossen oder Aufgabe nach § 32 InsO begründet?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI verwechselt § 207 InsO (Einstellung mangels Masse) und § 211 InsO (Masseunzulänglichkeit) — die Rechtsfolgen sind unterschiedlich: § 207 InsO beendet das Verfahren, § 211 InsO setzt es fort.
- →KI rechnet die InsVV-Vergütung konkret aus — die Vergütungsfestsetzung ist gerichtliche Aufgabe und gehört in einen separaten Antrag; KI liefert nur Strukturskizze.
- →KI vergisst die Sachverständigenkosten in der Massekosten-Aufstellung — § 54 Nr. 2 InsO erfasst auch diese, was die Abgrenzung gegen § 211 InsO verfälschen kann.
- →KI vermengt § 207 InsO-Einstellung und § 287 InsO-Restschuldbefreiung — beide sind getrennt zu führen, Mandanten-Belehrung Pflicht.
- →KI bewertet Anfechtungs-Forderungen mit unsicherem Ausgang zu optimistisch — InsVV-Berechnungsgrundlage und Aktivmasse-Bewertung leiden dann.
- →KI vergisst den Liquidationsplan für Restaktiva — ohne Plan ist die § 207 InsO-Prognose nicht belastbar.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen — InsO
- Kosten des Insolvenzverfahrens — Definition Massekosten
- Sonstige Masseverbindlichkeiten
- Einstellung mangels Masse — Verfahrensbeendigung
- Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Befriedigungsrangfolge bei Masseunzulänglichkeit
- Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit
- Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes
- Aufgabe von Gegenständen aus der Masse
- Insolvenzforderungen
- Antrag auf Restschuldbefreiung
Primärnormen — InsVV/Berufsrecht
- Berechnungsgrundlage der Verwalter-Vergütung
- Regelvergütung und Mindestvergütung
- Zu- und Abschläge
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Insolvenzverwalter als Amtsträger
- Auftragsverarbeitung
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Standardkommentar zur Insolvenzordnung
- Münchener Kommentar zur Verfahrensbeendigung
- Kommentar zur Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
Jetzt starten.
14 Tage kostenlos testen.
Alle Modelle. Alle Features. Keine Kreditkarte.
Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
Dein KI-Arbeitsplatz wartet.