Insolvenzrecht

Insolvenzauslandsbezug EuInsVO

anymize entfernt Schuldner-, Gläubiger- und Unternehmensdaten automatisch aus grenzüberschreitenden Insolvenz-Unterlagen, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So strukturieren Sie die COMI-Bestimmung nach VO (EU) 2015/848, die Abgrenzung Haupt-/Sekundärverfahren und die Koordination mit Nicht-EU-Staaten (Lugano), ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren.

Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:

Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.

01

Anwendungsbereich

Worum geht es hier?

Verträge analysieren

Der Insolvenzauslandsbezug nach EuInsVO 2015/848 ist eine Analyse-Aufgabe: COMI-Bestimmung, Abgrenzung Haupt- und Sekundärverfahren und die Koordinations-Regeln der Art. 56–77 EuInsVO müssen auf den konkreten Sachverhalt angewendet werden. Die KI strukturiert die COMI-Prüfungsmatrix und die Verfahrens-Koordination auf pseudonymisierten Unternehmens- und Gläubigerdaten; der Anwalt trifft die abschließende Einschätzung und prüft die EuGH-Linie.

02

Für wen passt das?

Zielgruppe und Kontext

Rolle
Insolvenzverwalter mit grenzüberschreitendem Mandat; Fachanwält:in für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei international tätigen Schuldnern; Gläubiger-Vertreter mit Forderungen gegen ausländische Konzernteile.
Seniorität
Fortgeschritten bis Experte — EuInsVO-Grundkenntnisse und Erfahrung mit internationalen Insolvenzverfahren sind vorausgesetzt. Die abschließende COMI-Einschätzung und die Verfahrens-Strategie leisten Sie selbst.
Kanzleigröße
Kanzleien mit internationalem Insolvenz-Mandats-Schwerpunkt; Insolvenzverwalter von Konzernen mit Niederlassungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten.
Spezifische Kontexte
Typische Konstellationen: Deutsches Mutterunternehmen mit COMI in Deutschland, Tochter in anderem EU-Mitgliedstaat; COMI-Verlegung vor Insolvenzantragstellung; Parallelverfahren in mehreren EU-Staaten; Gläubiger in der Schweiz (Lugano).
03

Die Situation in der Kanzlei

So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen

Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen muss zunächst die COMI (Centre of Main Interests) bestimmt werden — Art. 3 EuInsVO. Das COMI entscheidet, welches Gericht für das Hauptinsolvenzverfahren zuständig ist und welches Recht anwendbar ist (Art. 7 EuInsVO). Gleichzeitig sind Sekundärverfahren nach Art. 34 ff. EuInsVO in Staaten mit einer Niederlassung des Schuldners möglich. Für Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, UK nach Brexit) gelten abweichende Regeln. Die Unterlagen für diese Analyse enthalten hochsensible Unternehmensdaten und Gläubiger-Identitäten — die direkter KI-Nutzung entgegenstehen. anymize löst diesen Konflikt: Alle Klarnamen werden vor dem KI-Aufruf zu Platzhaltern; die KI strukturiert die COMI-Prüfungsmatrix und Verfahrens-Koordination; anymize re-identifiziert.

04

Was Sie davon haben

Zeit, Wert, Vertraulichkeit

Zeit pro COMI-Prüfung

~2 Std

Frontier-KI strukturiert die COMI-Prüfungsmatrix und Verfahrens-Koordinations-Übersicht aus pseudonymisierten Unternehmensunterlagen in unter zwanzig Minuten. Anwaltliche Würdigung und EuGH-Citation-Check kommen obendrauf.

Mehrwert pro Prüfung

€ 400–800

Stundensatz internationales Insolvenzrecht (€ 250–400/h) angewandt auf 2 Stunden freigespielte Analyse-Zeit.

Vertraulichkeit

strukturell

anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Schuldner- und Gläubiger-Namen, Unternehmensdaten, Niederlassungsadressen.

Erkennungsrate

>95 %

Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen).

05

So gehen Sie vor

In 5 Schritten zum Antrag

0

Anerkennungs- und Vollstreckungsfristen in allen betroffenen Staaten klären. Art. 102c EGInsO für Deutschland, nationale Umsetzungsgesetze in anderen EU-Mitgliedstaaten. Für Nicht-EU-Staaten: Lugano-Übereinkommen (CH, NO, IS) oder nationales IPR. Fristen in den Kanzlei-Fristenkalender — die KI berechnet keine internationalen Ausschlussfristen verbindlich.

Sie

Internationale Verfahrenskoordination — Fristversäumnis nicht heilbar

1

Unterlagen zusammenstellen und in anymize laden. Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszüge aller betroffenen Konzernteile, Niederlassungsverzeichnis, Bankverbindungen, Gläubigerverzeichnis (alle betroffenen Staaten), ggf. Korrespondenz über COMI-Verlegung, Gutachten oder Memos zur Konzernstruktur.

Sie

Prüfungsgrundlage für COMI und Verfahrens-Koordination

2

anymize anonymisiert automatisch. Schuldner- und Gläubiger-Namen, Niederlassungsadressen, Unternehmensdaten, Bankverbindungen — alle durch semantische Platzhalter ersetzt. Erkennungsrate über 95 %.

anymize

§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB

3

Frontier-KI strukturiert die COMI-Prüfungsmatrix und Verfahrens-Koordination. Mit dem unten stehenden Prompt wird eine vollständige EuInsVO-Analyse erstellt: COMI-Indizien nach Art. 3 EuInsVO, EuGH-Linie, Haupt-/Sekundärverfahren-Abgrenzung, Koordinations-Regeln Art. 56–77 EuInsVO und Nicht-EU-Regeln.

GPT / Claude / Gemini in anymize

COMI-Prüfungsmatrix und Verfahrens-Koordination in Minuten

4

anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt die Originaldaten wieder ein.

anymize + Sie

Bidirektionale Anonymisierung

5

Anwaltliche Endprüfung. COMI-Einschätzung anwaltlich würdigen, EuGH-Aktenzeichen verifizieren, Verfahrens-Strategie festlegen, ausländische Korrespondenz-Kanzleien koordinieren.

Sie

Anwaltliche Kernverantwortung

06

Womit Sie arbeiten

So setzen Sie anymize konkret ein

Was anymize tut

  • Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Schuldner- und Gläubiger-Namen, Niederlassungsadressen, Unternehmensdaten, Bankverbindungen — mit über 95 % Erkennungsrate.
  • Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen.
  • Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert.
  • Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert.

Was Sie als Anwält:in tun

  • Internationale Fristen in allen betroffenen Staaten klären und in den Kanzlei-Fristenkalender eintragen.
  • COMI-Einschätzung anwaltlich würdigen und EuGH-Aktenzeichen verifizieren.
  • Ausländische Korrespondenz-Kanzleien koordinieren.
  • Verfahrens-Strategie (Haupt- vs. Sekundärverfahren, Koordinations-Vereinbarung) festlegen.

Daten-Input

Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge, Niederlassungsverzeichnis, Gläubigerverzeichnis (alle betroffenen Staaten), Bankverbindungen, ggf. Gutachten zur COMI-Frage, Korrespondenz über COMI-Verlegung.

Output-Kontrolle

Pseudonymisierter Sachverhalt geht an die KI. Re-identifizierte COMI-Prüfungsmatrix nach Art. 3 EuInsVO, Haupt-/Sekundärverfahren-Abgrenzung und Koordinations-Übersicht kommt zurück.

Freigabeprozess

Sie behalten die Hoheit: Internationale Fristen, COMI-Würdigung, Verfahrens-Strategie, Koordination mit ausländischen Kanzleien. anymize ist der Anonymisierungs-Layer.

07

Die KI-Anweisung

Prompt zum Kopieren

So nutzen Sie diesen Prompt:

1. Internationale Fristen in allen betroffenen Staaten klären — das ist Schritt 0.

2. Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszüge und Gläubigerverzeichnis in anymize einfügen — Anonymisierung läuft automatisch.

3. Diesen Prompt kopieren, Pflicht-Metadaten ausfüllen, an den pseudonymisierten Sachverhalt anhängen.

4. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, dann KI-Aufruf starten.

Empfohlener Reasoning-Modus in anymize: Thinking-Modus. Internationale Insolvenz-Analysen erfordern komplexe rechtliche Subsumtion über mehrere Rechtsordnungen — Thinking-Modus oder Max empfohlen. Modell-Auswahl (GPT, Claude, Gemini) in anymize.
# Rolle
Du bist Analyse-Assistenz für eine internationale Insolvenz-Kanzlei.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
Anwendbares Recht: VO (EU) 2015/848 (EuInsVO). Für Nicht-EU-Staaten:
Lugano-Übereinkommen (CH, NO, IS), autonomes deutsches IPR für übrige
Drittstaaten. Leitinstanz: EuGH für EuInsVO-Auslegungsfragen.

# Pflicht-Metadaten (von Anwält:in vorab geprüft)
- Schuldner: [[Unternehmensname-a3f9]] (pseudonymisiert)
- Betroffene Mitgliedstaaten: [STAATEN_LISTE]
- Niederlassungen in: [NIEDERLASSUNGEN_STAATEN]
- Drittstaaten-Bezug (Lugano / autonomes IPR):
  [DRITTSTAATEN oder "keiner"]
- Beabsichtigtes Hauptverfahren in: [HAUPTVERFAHREN_STAAT]

# Aufgabe
Erstelle eine strukturierte EuInsVO-Analyse mit:
1. COMI-Prüfungsmatrix nach Art. 3 EuInsVO und EuGH-Linie
2. Abgrenzung Haupt- und Sekundärverfahren (Art. 34 ff. EuInsVO)
3. Anwendbares Insolvenzrecht (Art. 7 EuInsVO und Ausnahmen)
4. Koordinations-Mechanismen Art. 56–77 EuInsVO
5. Drittstaaten-Regeln (Lugano / autonomes IPR)
6. Handlungsoptionen und Verfahrens-Strategie

# Inhalt

1. COMI-Prüfungsmatrix Art. 3 EuInsVO
   Indizien für COMI in [HAUPTVERFAHREN_STAAT]:
   - Sitz der Hauptverwaltung [[Unternehmensname-a3f9]]?
   - Ort der strategischen Entscheidungen?
   - Erkennbarkeit für Dritte (Gläubiger)?
   - Vermutungsregel Art. 3 Abs. 1 Satz 2 EuInsVO
     (satzungsmäßiger Sitz = COMI-Vermutung)?
   - Widerlegbare Indizien nach EuGH (Eurofood, Interedil —
     alle Aktenzeichen "(verifikations-bedürftig)")?
   COMI-Verlegung: ggf. Schutzklausel Art. 3 Abs. 1 Satz 3 EuInsVO
   (Verlegung innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung suspekt).

2. Haupt- und Sekundärverfahren Art. 34 ff. EuInsVO
   Hauptverfahren: zuständiges Gericht [HAUPTVERFAHREN_STAAT].
   Sekundärverfahren: möglich für Niederlassungen in
   [NIEDERLASSUNGEN_STAATEN] (Niederlassungs-Definition Art. 2 Nr. 10
   EuInsVO).
   Koordinations-Vereinbarung Art. 41 EuInsVO als Alternative
   zu formellen Sekundärverfahren.

3. Anwendbares Recht Art. 7 EuInsVO
   Grundsatz: Recht des Hauptverfahrens-Staates.
   Ausnahmen: Art. 8–18 EuInsVO (Sachenrechte, Arbeitnehmer,
   Aufrechnung, Anfechtung, Zahlungssysteme).

4. Koordinations-Mechanismen Art. 56–77 EuInsVO
   Informationspflichten Art. 56 EuInsVO.
   Kooperationspflichten Art. 57–60 EuInsVO.
   Gruppen-Koordinationsverfahren Art. 61 ff. EuInsVO.

5. Drittstaaten-Regeln
   Schweiz / Norwegen / Island (Lugano-Übereinkommen 2007):
   Anerkennung nach Art. 32 ff. Lugano.
   Sonstige Drittstaaten: autonomes deutsches IPR § 343 InsO,
   ggf. bilaterale Abkommen.

6. Handlungsoptionen
   Option A: Hauptverfahren in [HAUPTVERFAHREN_STAAT],
     Koordinations-Vereinbarung statt Sekundärverfahren.
   Option B: Hauptverfahren in [HAUPTVERFAHREN_STAAT],
     Sekundärverfahren in [NIEDERLASSUNGEN_STAATEN].
   Option C: COMI-Prüfung durch Gericht — bei umstrittener COMI.
   Empfehlung: [ANWALT-WERTUNG]

# Format
Vollständige Analyse als Markdown.
[ANWALT-WERTUNG]-Markierungen für anwaltliche Einschätzungs-Stellen.
Alle EuGH-/BGH-Aktenzeichen als "(verifikations-bedürftig)".

# Verbote
KEINE COMI-Einschätzung ohne Sachverhaltsbezug.
KEINE EuGH-/BGH-Aktenzeichen ohne "(verifikations-bedürftig)".
KEINE Empfehlung ohne Vergleich der Verfahrens-Optionen.
KEINE Aussage zur Drittstaaten-Koordination ohne Angabe des
anwendbaren Regimes.
08

So sieht der Sachverhalt aus

Pseudonymisierter Eingabetext

Unternehmensunterlagen nach anymize-Anonymisierung. Schuldner- und Gläubiger-Namen sowie Niederlassungsorte sind durch anymize-Platzhalter ersetzt.
Konzernstruktur (pseudonymisiert):
  Muttergesellschaft: [[Unternehmensname-a3f9]] GmbH,
    Sitz: [[Ort-b2e7]] (Deutschland)
  Tochter 1: [[Unternehmensname-d4c1]] S.A.S.,
    Sitz: [[Ort-c1a9]] (Frankreich)
  Tochter 2: [[Unternehmensname-e5b2]] AG,
    Sitz: [[Ort-f7a1]] (Schweiz)

COMI-Indizien:
  - Strategische Entscheidungen werden in [[Ort-b2e7]] getroffen
  - Geschäftsführung der Muttergesellschaft residiert in [[Ort-b2e7]]
  - Tochter 1 hat operatives Geschäft in Frankreich, eigene
    Geschäftsführung in [[Ort-c1a9]]
  - Tochter 2 hat Bankkonten in [[Ort-f7a1]], aber
    strategische Steuerung aus [[Ort-b2e7]]

Gläubiger:
  - [[Unternehmensname-aa99]] (Deutschland): [[Geldbetrag-e8a2]]
  - [[Unternehmensname-bb11]] (Frankreich): [[Geldbetrag-bf12]]
  - [[Unternehmensname-cc22]] (Schweiz): [[Geldbetrag-c2a1]]

Beabsichtigtes Verfahren:
  Hauptverfahren in Deutschland (COMI der Mutter),
  Koordination mit Frankreich (EuInsVO),
  Schweiz: Lugano-Übereinkommen
09

So liefert anymize zurück

Der Antrags-Entwurf

KI-Output (Beispiel). Die anymize-Re-Identifikation hat Schuldner- und Gläubiger-Namen sowie Ortsangaben wieder eingesetzt. EuGH-Aktenzeichen sind als verifikations-bedürftig markiert.
# EUINSVO-ANALYSE — ENTWURF
# EuGH-Citation-Check ZWINGEND vor Verfahrenseinleitung

---

## I. COMI-Prüfungsmatrix Art. 3 EuInsVO

### 1. COMI der Muttergesellschaft [[Unternehmensname-a3f9]] GmbH
**Indizien für COMI in [[Ort-b2e7]] (Deutschland)**:
- Satzungsmäßiger Sitz: [[Ort-b2e7]] → Vermutung Art. 3 Abs. 1 Satz 2
  EuInsVO.
- Strategische Entscheidungen: [[Ort-b2e7]] (Hauptverwaltung).
- Erkennbarkeit für Dritte: Sitz in Deutschland für Gläubiger erkennbar.

**EuGH-Linie (verifikations-bedürftig)**:
Nach EuGH, Eurofood — (verifikations-bedürftig) ist COMI der Ort,
von dem aus der Schuldner die Verwaltung seines Vermögens regelmäßig
ausübt und der für Dritte feststellbar ist.

**Ergebnis**: COMI der Muttergesellschaft in Deutschland —
Hauptverfahren in Deutschland. [ANWALT-WERTUNG: Bestätigen.]

### 2. COMI der Tochter 1 [[Unternehmensname-d4c1]] S.A.S.
**Indizien**:
- Sitz und operatives Geschäft: [[Ort-c1a9]] (Frankreich).
- Eigene Geschäftsführung in Frankreich.
→ COMI der Tochter 1 voraussichtlich in Frankreich.
[ANWALT-WERTUNG: Eigenständigkeit der Tochtergeschäftsführung prüfen.]

### 3. COMI der Tochter 2 [[Unternehmensname-e5b2]] AG
**Indizien**:
- Sitz: [[Ort-f7a1]] (Schweiz) → Drittstaaten-Bezug.
- EuInsVO nicht anwendbar für Schweizer Verfahren.

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## II. Haupt- und Sekundärverfahren

**Hauptverfahren**: Deutschland — [[Ort-b2e7]].

**Sekundärverfahren Frankreich (Art. 34 ff. EuInsVO)**:
[[Unternehmensname-d4c1]] S.A.S. hat Niederlassung i. S. v.
Art. 2 Nr. 10 EuInsVO in Frankreich.
Option 1: Sekundärverfahren in Frankreich.
Option 2: Koordinations-Vereinbarung Art. 41 EuInsVO mit
  französischem Insolvenzverwalter (effizienter als Sekundärverfahren,
  wenn Hauptgläubiger kooperieren).
[ANWALT-WERTUNG: Hauptgläubiger in Frankreich
  ([[Unternehmensname-bb11]]) zur Koordinations-Vereinbarung befragen.]

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## III. Anwendbares Recht Art. 7 EuInsVO

Hauptverfahren Deutschland → deutsches Insolvenzrecht (InsO) gilt.

Ausnahmen:
- Sachenrechte an Vermögen in Frankreich: Art. 8 EuInsVO → i. d. R.
  französisches Recht.
- Arbeitnehmer in Frankreich: Art. 13 EuInsVO → französisches Recht.
[ANWALT-WERTUNG: Anfechtungsrecht für in Frankreich belegene
Vermögensgegenstände separat prüfen — Art. 16 EuInsVO.]

---

## IV. Drittstaaten: Schweiz (Lugano-Übereinkommen 2007)

EuInsVO ist für die Schweiz nicht anwendbar. Es gilt das
Lugano-Übereinkommen 2007 für Zivilsachen sowie § 343 InsO
(Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren).

Anerkennung des deutschen Hauptverfahrens in der Schweiz:
Antrag nach Lugano Art. 32 ff. oder direkter Antrag nach
Schweizer SchKG. [ANWALT-WERTUNG: Schweizer Korrespondenz-Kanzlei
einschalten — Anerkennungsverfahren nach SchKG ist eigenständig.]

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## V. Handlungsoptionen

| Option | Vorteile | Nachteile |
|--------|----------|-----------|
| Hauptverfahren DE + Koordinations-Vereinbarung FR | Effizienter, weniger Parallelkosten | Setzt Kooperation FR-Gläubiger voraus |
| Hauptverfahren DE + Sekundärverfahren FR | Rechtssicherheit für FR-Gläubiger | Höherer Koordinationsaufwand |

**Empfehlung**: [ANWALT-WERTUNG: nach Abstimmung mit französischer
Korrespondenz-Kanzlei einsetzen.]

---

## Offene Punkte

1. EuGH-Aktenzeichen (Eurofood, Interedil) verifizieren.
2. Schweizer Korrespondenz-Kanzlei für SchKG-Anerkennung einschalten.
3. Kooperationsbereitschaft von [[Unternehmensname-bb11]] (Frankreich)
   für Koordinations-Vereinbarung abklären.
4. Anfechtungsrechte für französische und Schweizer Vermögenswerte
   separat prüfen.
10

Was das Berufsrecht verlangt

Pflichten — und wie anymize sie abdeckt

COMI-Vermutung und Missbrauchsschutz

Art. 3 Abs. 1 Satz 3 EuInsVO setzt eine COMI-Verlegung innerhalb der letzten 3 Monate vor Antragstellung unter Missbrauchsverdacht. Wenn der Sachverhalt eine solche Verlegung enthält, muss dieser Aspekt explizit im Prompt angesprochen werden — die KI erkennt ihn nicht automatisch ohne Hinweis.

§ 43a BRAO Verschwiegenheit

Internationale Insolvenz-Unterlagen enthalten schuldner-, gläubiger- und konzernbezogene Daten aus mehreren Rechtsordnungen. anymize ersetzt 40+ Kategorien durch Platzhalter vor jedem KI-Aufruf.

§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung

AVV mit anymize, Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), keine Speicherung von Originaldokumenten.

EuGH-Linie als Halluzinations-Hotspot

EuGH-Aktenzeichen zur EuInsVO (Eurofood, Interedil, Rastelli) sind bekannt, aber neuere Entscheidungen weniger — Frontier-Modelle halluzinieren hier. Jedes EuGH-Aktenzeichen ist Pflichtcheck gegen curia.europa.eu oder juris.

Schweiz: kein EuInsVO-Anwendungsbereich

Die EuInsVO gilt nur für EU-Mitgliedstaaten. Für die Schweiz gilt das Lugano-Übereinkommen für Zivilsachen und § 343 InsO für Insolvenzanerkennungen. Schweizer SchKG-Verfahren sind eigenständig — immer Schweizer Korrespondenz-Kanzlei einschalten.

UK nach Brexit

Großbritannien ist seit 01.01.2021 kein EuInsVO-Mitgliedstaat mehr. Für UK-Bezüge gilt autonomes deutsches IPR (§ 343 InsO) — die KI muss auf diesen Sonderstatus explizit hingewiesen werden.

11

Datenschutz und Vertraulichkeit

So funktioniert das mit anymize

Die juristisch entscheidende Frage: Sieht der KI-Anbieter Schuldner-, Gläubiger- und Konzernunternehmensdaten aus mehreren Rechtsordnungen? Antwort mit anymize: nein. Alle personenbezogenen Daten werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Insolvenzverwalter als Amtsträger) oder Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Gläubiger-Mandat).

Was anymize konkret leistet

  • Erkennt Schuldner- und Gläubiger-Namen, Niederlassungsadressen und Unternehmensdaten aus mehrstufigen Konzernstrukturen mit über 95 % Genauigkeit.
  • Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht.
  • Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen die COMI-Prüfungsmatrix mit den richtigen Klarnamen zurück.
  • Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
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Sicherheitscheck vor der Einreichung

Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden

Vor dem KI-Aufruf

  • Internationale Fristen in allen betroffenen Staaten ermittelt und in den Kanzlei-Fristenkalender eingetragen?
  • Unterlagen vollständig: Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszüge aller Konzernteile, Gläubigerverzeichnis?
  • Drittstaaten-Bezug (Schweiz, UK, sonstige) identifiziert und im Prompt explizit benannt?
  • Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Schuldner-Namen und Niederlassungsadressen erkannt?

Nach der KI-Antwort

  • EuGH-Aktenzeichen (Eurofood, Interedil) gegen curia.europa.eu / juris verifiziert?
  • COMI-Einschätzung anwaltlich gewürdigt — Vermutungsregel und Missbrauchsschutz geprüft?
  • Drittstaaten-Regeln korrekt eingeordnet (EuInsVO / Lugano / autonomes IPR)?
  • [ANWALT-WERTUNG]-Stellen vollständig ausgefüllt?

Vor der Verfahrenseinleitung

  • Ausländische Korrespondenz-Kanzleien in allen betroffenen Staaten eingeschaltet?
  • Koordinations-Vereinbarung oder Sekundärverfahren mit Hauptgläubigern besprochen?
  • Für Schweiz / UK: SchKG-Anerkennung / autonomes IPR-Verfahren vorbereitet?

Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert

  • KI wendet EuInsVO auf Schweiz oder UK nach Brexit an — EuInsVO gilt nur für EU-Mitgliedstaaten; Schweiz-Bezug muss im Prompt explizit als Lugano/SchKG bezeichnet werden.
  • KI übersieht den COMI-Missbrauchsschutz bei jünglicher COMI-Verlegung (Art. 3 Abs. 1 Satz 3 EuInsVO).
  • KI halluziniert EuGH-Aktenzeichen — jedes Aktenzeichen ist Pflichtcheck gegen curia.europa.eu.
  • KI empfiehlt Sekundärverfahren ohne Prüfung der Koordinations-Vereinbarung als effizientere Alternative.
  • KI lässt Art. 8–18 EuInsVO-Ausnahmen vom Hauptverfahrens-Recht unerwähnt — für Sachenrechte und Arbeitnehmer in anderen Mitgliedstaaten ist das Recht des Belegenheits- bzw. Arbeitsorts zu prüfen.
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Rechtsgrundlagen

Normen, Urteile, Belege

Primärnormen EuInsVO und InsO

  • EuInsVO — Europäische Insolvenzverordnung
  • Internationale Zuständigkeit — COMI
  • Anwendbares Insolvenzrecht
  • Ausnahmen vom Hauptverfahrens-Recht
  • Sekundärinsolvenzverfahren
  • Koordinations-Vereinbarung
  • Kooperationspflichten und Gruppen-Koordinationsverfahren
  • Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren (autonomes IPR)
  • Deutsches Ausführungsgesetz zur EuInsVO

EuGH-Leitentscheidungen (Auswahl)

  • COMI-Bestimmung für Tochtergesellschaften
  • COMI — Maßstab der Erkennbarkeit für Dritte
  • Erweiterung des Hauptverfahrens auf Konzernteile

Drittstaaten

  • Zuständigkeit und Vollstreckung — CH, NO, IS
  • Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz — Anerkennung

Berufsrechtliche Grundlagen

  • Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
  • Verletzung von Privatgeheimnissen
  • Auftragsverarbeitung

Sekundärquellen

  • Mandantentransparenz und KI-Einsatz
  • Internationales Insolvenzrecht
  • Kommentar zur Europäischen Insolvenzverordnung

Stand: · Nächste Überprüfung:

Hinweis zur Nutzung

Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz

Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.

KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.

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