Familienrecht
EuEheVO Rom-III-Rechtswahl
anymize entfernt Ehegatten-Namen, Staatsangehörigkeiten, Aufenthaltsorte und Vermögensbezüge automatisch aus dem Sachverhalt, bevor er an GPT, Claude oder Gemini geht — und setzt sie nach der KI-Antwort wieder ein. So strukturieren Sie eine Rechtswahl-Beratung nach VO (EU) 1259/2010 (Rom III) in Minuten, ohne § 43a BRAO oder § 203 StGB zu berühren.
Schwierigkeit: Spezialist · Datenklasse: Mandantendaten · Letztes Review:
Zur Orientierung gedacht. Die anwaltliche Würdigung im Einzelfall bleibt selbstverständlich bei Ihnen — KI-Outputs sind vor jeder Verwendung zu prüfen. Mehr dazu am Ende.
Anwendungsbereich
Worum geht es hier?
Die Rechtswahl-Beratung nach VO (EU) 1259/2010 ist eine anspruchsvolle Kollisionsrechts-Aufgabe: Welche Rechtsordnungen sind nach Art. 5 Rom III wählbar? Was setzt Art. 6 (materielle Wirksamkeit) voraus? Wie verhält sich Rom III zur EuEheVO Brüssel IIb und zur EuGüVO? Diese Strukturierungs-Arbeit — Rechtswahl-Optionen zusammenstellen, anwendbare Rechtsordnungen vergleichen — profitiert erheblich von KI-Unterstützung. Mit anymize verlassen Ehegatten-Namen, Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltsorte das Haus nicht.
Für wen passt das?
Zielgruppe und Kontext
- Rolle
- Familienrechts-Anwält:in mit internationalem Schwerpunkt; Fachanwält:in für Familienrecht; Notariat mit internationalen Eheschließungs-Mandaten.
- Seniorität
- Mittlere bis hohe Erfahrung — Rom III ist Spezialgebiet; die KI-gestützte Strukturierung entlastet bei der Rechtsquellen-Übersicht, ersetzt aber nicht die kollisionsrechtliche Eigenleistung.
- Kanzleigröße
- Einzelkanzlei bis Großkanzlei mit internationalem Familienrecht-Schwerpunkt; auch Notariate, die internationale Ehe-Verträge beurkunden.
- Spezifische Kontexte
- Ehegatten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit planen Scheidung oder wollen vor der Eheschließung eine Rechtswahl treffen. Mandat: Beratung zu den nach Art. 5 Rom III wählbaren Rechtsordnungen und ihren Konsequenzen für Scheidungsfolgen.
Die Situation in der Kanzlei
So bringen Sie Tempo und Sorgfalt zusammen
Ehegatten aus zwei verschiedenen Rechtssystemen — etwa deutsch-türkische oder deutsch-amerikanische Ehe — wollen wissen, nach welchem Recht ihre Ehe geschieden wird und ob sie das beeinflussen können. Die Antwort erfordert Kenntnisse der VO (EU) 1259/2010 (Rom III), der EuEheVO Brüssel IIb (Zuständigkeit), der EuGüVO (Güterrecht) und der jeweiligen nationalen Scheidungsrechts-Grundlagen. Wer das manuell aufbereitet, sitzt 60–90 Minuten an der Rechtswahl-Übersicht allein. Mit anymize geht der Sachverhalt — Staatsangehörigkeiten, Aufenthaltsort, Ehe-Daten — anonymisiert an ein Frontier-Modell; die KI erstellt die Rechtswahl-Übersicht, Sie prüfen und beraten.
Was Sie davon haben
Zeit, Wert, Vertraulichkeit
Zeit pro Rechtswahl-Beratung
~50 Min
Frontier-KI erstellt die Rechtswahl-Optionen-Matrix und den Rechtsordnungs-Vergleich in unter zehn Minuten. Anwaltliche Würdigung und Beratungsleistung kommen wie gewohnt obendrauf.
Mehrwert pro Mandat
€ 170–280
Stundensatz internationales Familienrecht (€ 250–350/h) angewandt auf 50 Minuten freigespielte Strukturierungszeit.
Vertraulichkeit
strukturell
anymize entfernt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Ehegatten-Namen, Staatsangehörigkeiten, Adressen, Geburtsdaten — bevor der Text das Haus verlässt.
Erkennungsrate
>95 %
Dreifach geprüft (Algorithmus + zwei spezialisierte KI-Prüfungen). Restmenge kontrollieren Sie im Vorschau-Modus vor dem KI-Aufruf.
So gehen Sie vor
In 5 Schritten zum Antrag
Sachverhalt aufnehmen. Sie erfassen die kollisionsrechtlich relevanten Fakten: Staatsangehörigkeiten beider Ehegatten (zum Zeitpunkt Eheschließung und aktuell), gewöhnlicher Aufenthalt, Ort der Eheschließung, Güterstand, geplanter Scheidungsort. Falls eine frühere Rechtswahl bereits getroffen wurde, legen Sie das Dokument bei.
Sie
Mandatsgrundlage klären
anymize anonymisiert automatisch. Über 40 Kategorien personenbezogener Daten — Ehegatten-Namen, Staatsangehörigkeiten, Geburtsdaten, Adressen, Aktenzeichen — werden durch semantische Platzhalter ersetzt. Sie sehen die Vorschau vor dem KI-Aufruf. Erkennungsrate über 95 %.
anymize
§ 43a BRAO Verschwiegenheit · § 203 StGB
Frontier-KI strukturiert die Rechtswahl-Optionen. Der pseudonymisierte Sachverhalt geht an Ihr gewähltes Modell — GPT, Claude oder Gemini. Mit dem unten stehenden Prompt erhalten Sie eine Rechtswahl-Optionen-Matrix nach Art. 5 Rom III, einen Wirksamkeits-Überblick nach Art. 6 und 7, einen Vergleich der wählbaren Rechtsordnungen sowie eine Übersicht zur Wechselwirkung mit EuEheVO und EuGüVO. Die KI sieht keine Klarnamen.
GPT / Claude / Gemini in anymize
Kollisionsrechts-Struktur in Minuten
anymize re-identifiziert. Die KI-Antwort kommt mit Platzhaltern zurück; anymize setzt automatisch die Originaldaten wieder ein. Sie erhalten eine strukturierte Rechtswahl-Übersicht, die Sie anwaltlich würdigen: Rechtswahl-Empfehlung für den Mandanten, Wirksamkeits-Kontrolle nach Art. 6, Form nach Art. 7 (notarielle Beurkundung), Abstimmung mit Güterrechts-Wahl nach EuGüVO.
anymize + Sie
Bidirektionale Anonymisierung · anwaltliche Würdigung
Rechtswahl-Vereinbarung und ggf. Notariat. Sofern sich die Ehegatten für eine Rechtswahl entscheiden, wird die Vereinbarung nach Art. 7 Rom III (Schriftlichkeit, ggf. notarielle Form je nach beteiligten Rechtsordnungen) aufgesetzt und beurkundet. Sie beraten zu den inhaltlichen Konsequenzen der gewählten Rechtsordnung für Scheidung, Unterhalt und Güterrecht.
Sie
Rechtswahl-Beurkundung · Art. 7 Rom III
Womit Sie arbeiten
So setzen Sie anymize konkret ein
Was anymize tut
- Erkennt 40+ Kategorien personenbezogener Daten — Ehegatten-Namen, Staatsangehörigkeiten, Adressen, Geburtsdaten, Aktenzeichen — mit über 95 % Erkennungsrate.
- Dreistufige Prüfung: Algorithmische Analyse, dann zwei spezialisierte KI-Prüfungen, die auch Kontext berücksichtigen (z. B. Staatsangehörigkeit als Norm-Anknüpfungspunkt vs. als Identifikationsmerkmal).
- Bidirektionale Anonymisierung: Platzhalter werden eingesetzt, das Frontier-Modell antwortet mit Kontext, anymize re-identifiziert beim Empfang.
- Daten in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl.
Was Sie als Anwält:in tun
- Kollisionsrechtlich relevante Fakten vollständig aufnehmen — Staatsangehörigkeiten zum Eheschließungs- und Beratungszeitpunkt getrennt erfassen.
- Anonymisierungs-Vorschau sichten — darauf achten, dass Staatsangehörigkeits-Angaben als Anonymisierungs-Träger erkannt werden, nicht als Sachverhaltsfakten stehenbleiben.
- Rechtswahl-Optionen-Matrix anwaltlich würdigen — Empfehlung für den konkreten Mandanten aus dem Rechtsordnungs-Vergleich ableiten.
- Form der Rechtswahl-Vereinbarung nach Art. 7 Rom III sicherstellen; bei notarieller Beurkundung Notar einbinden.
Daten-Input
Sachverhalt mit Staatsangehörigkeiten, Aufenthaltsorten, Ehe-Eckdaten, Güterstand, geplanter Scheidungsort; ggf. frühere Rechtswahl-Vereinbarung. anymize akzeptiert PDFs, Word-Dokumente und Klartext.
Output-Kontrolle
Pseudonymisierter Text geht an die KI. Re-identifizierte Rechtswahl-Optionen-Matrix kommt zurück. anymize selbst trifft keine inhaltlichen Aussagen — die Strukturierung leistet das Frontier-Modell, die Würdigung machen Sie.
Freigabeprozess
Sie behalten jederzeit die Hoheit: Sichtung der Anonymisierung, Rechtswahl-Empfehlung, Beurkundungs-Koordination — alles im üblichen Kanzlei-Workflow. anymize ist der Anonymisierungs-Layer, keine Workflow-Software.
Die KI-Anweisung
Prompt zum Kopieren
So nutzen Sie diesen Prompt:
1. Sachverhalt mit Staatsangehörigkeiten, Aufenthaltsorten und Ehe-Eckdaten in anymize einfügen — die Anonymisierung läuft automatisch (Namen, Staatsangehörigkeiten, Adressen, Geburtsdaten werden zu Platzhaltern).
2. Diesen Prompt kopieren und an Ihren Sachverhalt anhängen.
3. In anymize unter „Tools → Reasoning“ auf „Thinking-Modus“ stellen, dann KI-Aufruf starten — der Output kommt re-identifiziert zurück.
# Rolle
Du bist Kollisionsrechts-Strukturierungs-Assistenz für eine
Familienrechts-Kanzlei mit internationalem Schwerpunkt.
Rechtsstand: <heutiges Datum — bitte aktuell ermitteln und hier einsetzen>.
# Aufgabe
Strukturiere aus dem vorgelegten Sachverhalt eine Rechtswahl-
Beratungsunterlage nach VO (EU) 1259/2010 (Rom III).
Liefere (1) eine Rechtswahl-Optionen-Matrix, (2) eine Wirksamkeits-
Übersicht nach Art. 6 und 7 Rom III, (3) einen Rechtsordnungs-
Vergleich der wählbaren Rechte und (4) einen Überblick zur
Wechselwirkung mit EuEheVO Brüssel IIb und EuGüVO.
Die anwaltliche Rechtswahl-Empfehlung für den konkreten Mandanten
ist NICHT deine Aufgabe.
# Inhalt
1. Wählbare Rechtsordnungen nach Art. 5 Rom III
Liste die nach Art. 5 Abs. 1 wählbaren Rechtsordnungen auf:
- Recht des gewöhnlichen Aufenthalts (lit. a)
- Recht des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts (lit. b)
- Recht der Staatsangehörigkeit eines Ehegatten (lit. c)
- Recht des Gerichtsstaats (lex fori) (lit. d)
Markiere, welche Optionen auf Basis des vorliegenden Sachverhalts
tatsächlich in Betracht kommen.
2. Wirksamkeits-Übersicht
- Materielle Wirksamkeit nach Art. 6 Rom III:
Ordre-public-Vorbehalt des Forumstaats, Verstoß gegen
Grundrechte-Charta, diskriminierende Rechtsordnungen
- Formvorschriften nach Art. 7 Rom III:
Schriftlichkeit, notarielle Beurkundung je nach beteiligter
Rechtsordnung, Zeitpunkt-Anforderungen
3. Rechtsordnungs-Vergleich (Tabelle)
Für jede in Betracht kommende Rechtsordnung:
Spalten: Rechtsordnung | Scheidungsgrundlage | Trennungsfrist |
Schuld-Prinzip? | Härteklausel? | Besonderheiten
Markiere besonders stark vom deutschen Recht abweichende
Regelungen mit [ANWALT-WERTUNG].
4. Wechselwirkung EuEheVO / EuGüVO
- Zuständigkeit nach EuEheVO Brüssel IIb Art. 3:
Welche Gerichte wären zuständig, wenn keine Rechtswahl
getroffen wird?
- Verhältnis zur Güterrechts-Wahl nach EuGüVO:
Koordinationsbedarf zwischen Scheidungsstatut (Rom III)
und Güterrechtsstatut (VO (EU) 2016/1103)
- Unterhalt: Rom III regelt nicht den Unterhalt —
Hinweis auf HUntProt 2007 und Protokoll von 2007.
5. Handlungsbedarf
Liste fehlende Sachverhalts-Angaben auf, die für eine
vollständige Rechtswahl-Prüfung benötigt werden.
# Format
Markdown. Tabelle für Rechtsordnungs-Vergleich.
Nummerierte Liste für wählbare Rechtsordnungen.
# Verbote
KEINE Empfehlung zur konkreten Rechtswahl für den Mandanten.
KEINE Aussage zur Günstigkeits-Abwägung für einen der Ehegatten.
KEINE Beratung zu Scheidungsfolge-Vereinbarungen.
KEINE Spekulation zu politischen oder religiösen Rechtsordnungs-
Besonderheiten ohne Quellen-Bezug.So sieht der Sachverhalt aus
Pseudonymisierter Eingabetext
Sachverhalt — EuEheVO / Rom-III-Beratung
Ehegatte 1: [[Vorname-3a2b]] [[Nachname-3a2b]],
Staatsangehörigkeit: [[Staatsangehörigkeit-3a2b]],
gewöhnlicher Aufenthalt: [[Adresse-3a2b]] (Deutschland).
Frühere Staatsangehörigkeit: [[Staatsangehörigkeit-alt-3a2b]]
(bis [[Datum-4c5d]] eingebürgert).
Ehegatte 2: [[Vorname-6e7f]] [[Nachname-6e7f]],
Staatsangehörigkeit: [[Staatsangehörigkeit-6e7f]],
gewöhnlicher Aufenthalt: [[Adresse-6e7f]] (Türkei).
Eheschließung:
Datum: [[Datum-8g9h]], Ort: [[Ort-8g9h]] (Deutschland).
Güterstand: gesetzlicher Güterstand beider beteiligter Rechtsordnungen
(keine notarielle Güterrechts-Wahl getroffen).
Bisheriger gemeinsamer Aufenthalt:
Von [[Datum-1i2j]] bis [[Datum-3k4l]]: [[Adresse-5m6n]] (Deutschland).
Seitdem getrennt lebend.
Mandats-Anliegen:
Die Ehegatten erwägen, vor der formellen Einleitung des
Scheidungsverfahrens eine Rechtswahl nach Rom III zu treffen.
Ehegatte 1 bevorzugt deutsches Scheidungsrecht.
Ehegatte 2 hat keine klare Präferenz geäußert.So liefert anymize zurück
Der Antrags-Entwurf
# Rom-III-Rechtswahl — Beratungsunterlage
## I. Wählbare Rechtsordnungen nach Art. 5 Rom III
Auf Basis des vorliegenden Sachverhalts kommen folgende
Rechtsordnungen nach Art. 5 Abs. 1 Rom III in Betracht:
1. **Deutsches Recht** (Art. 5 Abs. 1 lit. a + c)
— gewöhnlicher Aufenthalt Ehegatte 1 in Deutschland (lit. a)
— Staatsangehörigkeit Ehegatte 1 deutsch (lit. c)
✓ Wählbar.
2. **Recht der [[Staatsangehörigkeit-6e7f]]** (Art. 5 Abs. 1 lit. c)
— Staatsangehörigkeit Ehegatte 2 (lit. c)
✓ Wählbar, sofern Art. 6 Rom III nicht entgegensteht.
3. **Deutsches Recht als lex fori** (Art. 5 Abs. 1 lit. d)
— Falls Scheidungsverfahren in Deutschland eingeleitet wird
— deckt sich mit Option 1.
**Nicht ohne weiteres wählbar:**
- Recht des letzten gemeinsamen Aufenthalts (lit. b): letzter
gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland — deckungsgleich
mit Option 1. Keine eigenständige Option.
- Recht eines Drittstaats ohne Verbindung: Art. 5 Abs. 1 begrenzt
auf die vier lit.-Verbindungen.
## II. Wirksamkeits-Übersicht
### Materielle Wirksamkeit (Art. 6 Rom III)
- **Ordre-public-Vorbehalt** (Art. 12 Rom III): Das deutsche Gericht
wendet das gewählte Recht nicht an, wenn es mit dem deutschen
ordre public offensichtlich unvereinbar ist. Relevant vor allem
bei Rechtsordnungen mit stark eingeschränkten Scheidungsgründen
oder Benachteiligung eines Ehegatten aus religiösen Gründen.
[ANWALT-WERTUNG: Für die [[Staatsangehörigkeit-6e7f]]-Rechtsordnung
sind die aktuellen Scheidungsregelungen und ihre ordre-public-
Konformität mit deutschen Grundrechten zu prüfen.]
- **Gleichbehandlungsgrundsatz** (Art. 10 Rom III): Schließt das
gewählte Recht den Zugang zur Scheidung für einen Ehegatten aus,
wendet das Gericht die lex fori an.
### Formvorschriften (Art. 7 Rom III)
- Rechtswahl-Vereinbarung muss schriftlich geschlossen, datiert und
von beiden Ehegatten unterzeichnet sein.
- Erhöhte Form: Falls das Recht des Mitgliedstaats, in dem beide
Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben, zusätzliche Formvorschriften vorsieht
(z. B. notarielle Beurkundung), gelten diese.
- In Deutschland: keine gesetzliche Pflicht zur notariellen
Beurkundung der Rechtswahl nach Rom III; Schriftform nach
Art. 7 Abs. 2 reicht. Empfehlung: Notarielle Beurkundung
aus Beweis- und Klarheitsgründen trotzdem ratsam.
## III. Rechtsordnungs-Vergleich
| Rechtsordnung | Scheidungsgrundlage | Trennungsfrist | Schuld-Prinzip? | Härteklausel? | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutsches Recht | Zerrüttung der Ehe (§ 1565 BGB) | 1 Jahr (einvernehmlich) / 3 Jahre (Widerspruch) | nein | ja (§ 1568 BGB) | Keine Schuldzuweisung; Verbundzwang §§ 137 ff. FamFG |
| [[Staatsangehörigkeit-6e7f]]-Recht | [ANWALT-WERTUNG: Aktuelle Scheidungsregelungen und Zugangsbedingungen für beide Ehegatten prüfen; Art. 10 Rom III beachten] | [ANWALT-WERTUNG] | [ANWALT-WERTUNG] | [ANWALT-WERTUNG] | [ANWALT-WERTUNG: Ordre-public-Prüfung nach Art. 12 Rom III vor Beratung durchführen] |
## IV. Wechselwirkung EuEheVO / EuGüVO
### Zuständigkeit ohne Rechtswahl (EuEheVO Brüssel IIb Art. 3)
Falls keine Rechtswahl getroffen wird und das Scheidungsverfahren
in Deutschland eingeleitet wird, würden die deutschen Gerichte
nach Art. 3 Abs. 1 lit. a Brüssel IIb zuständig sein (gewöhnlicher
Aufenthalt Ehegatte 1). Ohne Zuständigkeits-Vereinbarung bestimmt
sich das anwendbare Recht dann nach Art. 8 Rom III:
— gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antrag-
stellung oder letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, sofern
nicht länger als ein Jahr zurückliegend. [ANWALT-WERTUNG: Datum
des letzten gemeinsamen Aufenthalts ([[Datum-3k4l]]) gegen
Art. 8 lit. b-Frist prüfen.]
### Güterrecht (EuGüVO VO (EU) 2016/1103)
Die Güterrechts-Wahl ist von der Rechtswahl nach Rom III getrennt.
Für das Güterrechtsstatut gilt die EuGüVO — kein gemeinsamer
Anwendungsbereich mit Rom III. Falls keine notarielle Güterrechts-
Vereinbarung besteht, bestimmt sich das Güterrechtsstatut nach
Art. 26 EuGüVO (erster gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt nach
Eheschließung — hier in Deutschland). Koordinationsbedarf mit
der Rechtswahl nach Rom III: Scheidungsstatut und Güterrechtsstatut
sollten aufeinander abgestimmt sein.
### Unterhalt
Rom III erfasst nicht den nachehelichen Unterhalt. Maßgeblich
ist das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten
anzuwendende Recht (2007). [ANWALT-WERTUNG: Unterhaltsstatut
separat prüfen — ggf. Rechtswahl nach Art. 8 HUntProt 2007
koordinieren.]
## V. Handlungsbedarf — Fehlende Angaben
- Aktuelle Scheidungsregelung der [[Staatsangehörigkeit-6e7f]]-
Rechtsordnung: Scheidungsgründe, Zugangsbedingungen, Frist,
Schuld-Prinzip, Härteklausel — für Rechtsordnungs-Vergleich
und Art. 6/12 Rom III-Prüfung benötigt.
- Güterstand-Status: Liegt eine notarielle Güterrechts-Vereinbarung
vor? Falls nein, EuGüVO-Anknüpfung klären.
- Aufenthaltsdauer Ehegatte 2 in der Türkei: Für Art. 5 lit. a-
Prüfung gewöhnlicher Aufenthalt Türkei relevant.Was das Berufsrecht verlangt
Pflichten — und wie anymize sie abdeckt
§ 43a BRAO Verschwiegenheit
anymize ersetzt 40+ Kategorien personenbezogener Daten durch Platzhalter, bevor irgendein KI-Anbieter den Sachverhalt sieht. Ehegatten-Namen, Staatsangehörigkeiten, Adressen, Geburtsdaten — alles automatisch erkannt mit über 95 % Erkennungsrate.
§ 43e BRAO Auftragsverarbeitung
Sie schließen einen AVV mit anymize ab. Datenverarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren (Hetzner). Originaldokumente speichern wir nicht.
Art. 12 Rom III Ordre-public
Nicht alle nach Art. 5 wählbaren Rechtsordnungen sind ordre-public-konform. Die KI markiert potenzielle Konflikte mit [ANWALT-WERTUNG] — die Prüfung der aktuellen Rechtslage in der betroffenen Rechtsordnung ist Ihre Eigenleistung.
Verhältnis Rom III zu EuGüVO
Rom III regelt nur das Scheidungsstatut, nicht das Güterrechtsstatut. Fehlende Koordination zwischen Scheidungsstatut und Güterrechtsstatut kann zu widersprüchlichen Ergebnissen führen. Die Beratung muss beide Ebenen abdecken.
Art. 7 Abs. 2 Rom III Formvorschriften
Die Schriftform nach Art. 7 Abs. 2 ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Zusätzliche Formvorschriften des Aufenthaltsstaats sind zu beachten — in bestimmten Mitgliedstaaten ist notarielle Beurkundung zwingend.
Unterhalt außerhalb von Rom III
Rom III erfasst ausschließlich das Scheidungsstatut. Unterhalt, Güterrecht und Versorgungsausgleich richten sich nach eigenen Kollisionsnormen (HUntProt, EuGüVO, VersAusglG mit IPR-Bezug). Der Prompt liefert Hinweise — die Beratung zu diesen Teilbereichen ist ein eigener Schritt.
Datenschutz und Vertraulichkeit
So funktioniert das mit anymize
Die juristisch entscheidende Frage bei Rom-III-Sachverhalten: Sieht der KI-Anbieter die Klarnamen der Ehegatten, die Staatsangehörigkeiten und die Aufenthaltsorte? Antwort mit anymize: nein. Alle personenbezogenen Marker werden vor dem KI-Aufruf durch Platzhalter ersetzt; nach der KI-Antwort identifiziert anymize zurück. Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner), AVV nach Art. 28 DSGVO und § 43e BRAO ist Teil des Standardvertrags, Originaldokumente werden nicht gespeichert. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mandatsvertrag); bei internationalen Sachverhalten mit Kindesbezug zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. f i.V.m. § 43a BRAO.
Was anymize konkret leistet
- Erkennt Ehegatten-Namen, Staatsangehörigkeiten, Adressen, Geburtsdaten und Aktenzeichen mit über 95 % Genauigkeit.
- Ersetzt sie durch semantische Platzhalter, bevor der Sachverhalt an GPT, Claude oder Gemini geht.
- Re-identifiziert die KI-Antwort automatisch — Sie sehen die Rechtswahl-Beratungsunterlage mit den richtigen Daten zurück.
- Verarbeitung in deutschen Rechenzentren (Hetzner). AVV nach Art. 28 DSGVO mit § 43e BRAO-Erklärung im Standardvertrag.
- Originaldokumente werden nicht gespeichert — nur die Zuordnung Platzhalter ↔ Klarname, mit Aufbewahrungsfrist nach Ihrer Wahl von 24 Stunden bis unbegrenzt.
Sicherheitscheck vor der Einreichung
Was anymize liefert — was Sie souverän entscheiden
Vor dem KI-Aufruf
- Staatsangehörigkeiten beider Ehegatten zum Eheschließungs- und Beratungszeitpunkt klar erfasst?
- Gewöhnliche Aufenthaltsorte und letzter gemeinsamer Aufenthalt mit Datum dokumentiert?
- Anonymisierungs-Vorschau gesichtet — Staatsangehörigkeits-Angaben als Platzhalter, nicht als Sachverhaltsfakt stehengelassen?
- Frühere Rechtswahl-Vereinbarung beigezogen (falls vorhanden)?
Nach der KI-Antwort
- Re-Identifikation korrekt — alle Platzhalter zurückgesetzt?
- Wählbare Rechtsordnungen gegen Art. 5 Rom III selbst verifikation?
- [ANWALT-WERTUNG]-Marker zu ordre-public und Fremdrechts-Inhalten bearbeitet?
- Koordination mit EuGüVO und HUntProt geprüft?
Vor der Rechtswahl-Vereinbarung
- Formvorschriften nach Art. 7 Rom III für alle beteiligten Rechtsordnungen geprüft?
- Mandanten über Unwiderruflichkeit der Rechtswahl nach Eheschließung informiert (Art. 5 Abs. 3 Rom III)?
- Notariat eingebunden falls notarielle Beurkundung empfohlen?
- Unterhalt und Güterrecht als eigenständige Beratungsgegenstände adressiert?
Typische Fehlermuster — und wie anymize gegensteuert
- →KI empfiehlt eine konkrete Rechtswahl für den Mandanten — das ist explizit verboten; nur die Optionen und den Vergleich verwenden.
- →KI übersieht Art. 10 Rom III (Gleichbehandlungsgrundsatz) bei Rechtsordnungen mit eingeschränktem Scheidungszugang — [ANWALT-WERTUNG]-Markierungen bei Fremdrechts-Besonderheiten besonders sorgfältig prüfen.
- →KI verwechselt Anwendungsbereich Rom III mit EuGüVO — Güterrecht und Unterhalt fallen nicht in Rom III; die Beratungsunterlage trennt das, Sie koordinieren die Teilbereiche.
- →KI generiert Rechtsinformationen zu Fremdrechten ohne Quellen-Beleg — Verifikation gegen internationale Rechtsquellen (z. B. EUR-Lex, nationale Gesetzesdatenbanken) ist anwaltliche Eigenleistung.
Rechtsgrundlagen
Normen, Urteile, Belege
Primärnormen
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf Ehescheidung anwendbaren Rechts
- Rechtswahl durch die Ehegatten
- Materielle Wirksamkeit der Rechtswahl
- Formvorschriften für die Rechtswahl
- Gleichbehandlungsgrundsatz — Diskriminierungsverbot
- Ordre-public-Vorbehalt
- Zuständigkeit und Anerkennung in Familiensachen
- Güterrechtliche Wirkungen der Ehe
- Haager Protokoll — Unterhaltsstatut
Berufsrechtliche Grundlagen
- Anwaltliche Verschwiegenheit
- Auftragsverarbeitung und IT-Auslagerung
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Rechtsgrundlage Mandatsvertrag
Sekundärquellen
- Mandantentransparenz und KI-Einsatz
- KI in der anwaltlichen Praxis
- Münchener Kommentar — Internationales Familienrecht
Stand: · Nächste Überprüfung:
Hinweis zur Nutzung
Zur Orientierung — nicht als Mandatsersatz
Diese Anleitung beschreibt einen Arbeitsablauf, den Sie mit anymize umsetzen können. Sie ist zur Orientierung gedacht und ersetzt weder die anwaltliche Würdigung im Einzelfall noch eine fachanwaltliche Prüfung. Welche Rechtsprechung einschlägig ist, wie der Sachverhalt rechtlich zu bewerten ist, welche Anträge in Ihrem konkreten Mandat richtig sind — das bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
KI-Outputs müssen vor jeder Verwendung anwaltlich geprüft werden. Insbesondere Urteils-Aktenzeichen, Norm-Verweise und Fristen sind gegen Primärquellen zu verifizieren. anymize gewährleistet die Vertraulichkeit der Mandantendaten gegenüber dem KI-Anbieter; die fachliche Richtigkeit des Outputs liegt in Ihrer Verantwortung.
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Wir sind überzeugt von anymize. Und wir wissen: Bei einem KI-Werkzeug, das Mandanten-, Patienten- oder Mitarbeiter-Daten berührt, reicht ein Demo-Video nicht. Deshalb 14 Tage voller Zugang – alle Modelle, alle Features, keine Kreditkarte. Genug Zeit, um sicher zu sein, bevor du uns vertraust.
Dein KI-Arbeitsplatz wartet.